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Bedingungen für den Zukunfts-Bonus
1. Der Zukunfts-Bonus – Gegenstand und Höhe
Die Sparkasse gewährt bei bestimmten Entgeltmodellen für Privatgirokonten mit dem
Zukunfts-Bonus einen regelmäßigen Preisnachlass auf den monatlichen
Kontoführungspreis unter den nachfolgend benannten Voraussetzungen. Die Höhe des
Preisnachlasses und die bonusberechtigten Entgeltmodelle ergeben sich aus dem
geltenden Preis- und Leistungsverzeichnis.
2. Voraussetzungen für eine Bonusgewährung
Der Zukunfts-Bonus wird bei Einhaltung aller nachfolgend benannten Voraussetzungen
gewährt:
(a) Bestehender Online-Banking Zugang / Nutzung elektronisches Postfach
Für das Konto muss ein Online-Banking Zugang bestehen. Der Zugang durch einen von
mehreren Kontoinhabern ist ausreichend. Für den entsprechenden Teilnehmer am
Online-Banking muss das Elektronische Postfach der Sparkasse eingerichtet sein. Dort
müssen die Kontoauszüge des betroffenen Kontos zugestellt werden.
(b) aktive Nutzung des Online-Banking Zugangs
Die letzte Anmeldung zum Online-Banking darf nicht länger als 90 Tage zurückliegen.
(c) Einwilligung Datenschutz / Ansprache
Es müssen auf dem Sparkassen-Formular „Einwilligungen Datenschutz / Ansprache“
vom Kontoinhaber bzw. mindestens einem der Gemeinschaftskontoinhaber die
uneingeschränkten Einwilligungen zu folgenden Vorgängen erklärt und nicht
widerrufen worden sein (Ziff. A. bis D. des Formulars):
- Analyse der Daten zur Person
- Analyse der Daten bei Nutzung von digitalen Angeboten der Sparkasse und deren
Verbundpartnern
- Analyse von Daten aus dem Zahlungsverkehr
- Informationen zu Produkten und Aktionen (hier muss eine Einwilligung zur
Information per elektronischer Post (wie z. B. E-Mail, App-Mitteilung oder SMS) und
per Telefon vorliegen)
Der Sparkasse muss eine aktuelle E-Mail-Adresse und Telefonnummer des die Einwilligung
erklärenden Kontoinhabers oder Gemeinschaftskontoinhabers vorliegen.
Für Kalendermonate, in denen eine oder mehrere dieser Voraussetzungen an einem oder
mehreren Tagen nicht erfüllt sind, entfällt der Zukunfts-Bonus.
3. Widerruf der Einwilligung
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mündlich oder schriftlich mit Wirkung für die
Zukunft widerrufen werden. Soweit durch den Widerruf eine der unter Ziff. 2(c) genannten
Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist, entfällt die Bonusberechtigung. Ein Widerruf wirkt
sich auf die Bonusberechtigung aus, nicht hingegen auf die Geschäftsbeziehung zur
Sparkasse als solche.
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4. Vertragsbeendigung / Kontokündigung
Ab dem Kalendermonat, in den die Beendigung des Girovertragsverhältnisses durch eine
Kündigung oder einvernehmliche Aufhebung mit der Sparkasse fällt, erlischt die
Bonusberechtigung.
(Stand: 27.08.2026)