Analyse

Noch kein Schnellscan vorhanden.

Tiefenprüfung

Text

TXT
1


Bedingungen für den Zukunfts-Bonus


1. Der Zukunfts-Bonus – Gegenstand und Höhe

Die Sparkasse gewährt bei bestimmten Entgeltmodellen für Privatgirokonten mit dem
Zukunfts-Bonus     einen    regelmäßigen   Preisnachlass auf    den    monatlichen
Kontoführungspreis unter den nachfolgend benannten Voraussetzungen. Die Höhe des
Preisnachlasses und die bonusberechtigten Entgeltmodelle ergeben sich aus dem
geltenden Preis- und Leistungsverzeichnis.


2. Voraussetzungen für eine Bonusgewährung

Der Zukunfts-Bonus wird bei Einhaltung aller nachfolgend benannten Voraussetzungen
gewährt:

    (a) Bestehender Online-Banking Zugang / Nutzung elektronisches Postfach
    Für das Konto muss ein Online-Banking Zugang bestehen. Der Zugang durch einen von
    mehreren Kontoinhabern ist ausreichend. Für den entsprechenden Teilnehmer am
    Online-Banking muss das Elektronische Postfach der Sparkasse eingerichtet sein. Dort
    müssen die Kontoauszüge des betroffenen Kontos zugestellt werden.

    (b) aktive Nutzung des Online-Banking Zugangs
    Die letzte Anmeldung zum Online-Banking darf nicht länger als 90 Tage zurückliegen.

    (c) Einwilligung Datenschutz / Ansprache
    Es müssen auf dem Sparkassen-Formular „Einwilligungen Datenschutz / Ansprache“
    vom Kontoinhaber bzw. mindestens einem der Gemeinschaftskontoinhaber die
    uneingeschränkten Einwilligungen zu folgenden Vorgängen erklärt und nicht
    widerrufen worden sein (Ziff. A. bis D. des Formulars):

    -   Analyse der Daten zur Person

    -   Analyse der Daten bei Nutzung von digitalen Angeboten der Sparkasse und deren
        Verbundpartnern

    -   Analyse von Daten aus dem Zahlungsverkehr

    -   Informationen zu Produkten und Aktionen (hier muss eine Einwilligung zur
        Information per elektronischer Post (wie z. B. E-Mail, App-Mitteilung oder SMS) und
        per Telefon vorliegen)

Der Sparkasse muss eine aktuelle E-Mail-Adresse und Telefonnummer des die Einwilligung
erklärenden Kontoinhabers oder Gemeinschaftskontoinhabers vorliegen.

Für Kalendermonate, in denen eine oder mehrere dieser Voraussetzungen an einem oder
mehreren Tagen nicht erfüllt sind, entfällt der Zukunfts-Bonus.

3. Widerruf der Einwilligung
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mündlich oder schriftlich mit Wirkung für die
Zukunft widerrufen werden. Soweit durch den Widerruf eine der unter Ziff. 2(c) genannten
Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist, entfällt die Bonusberechtigung. Ein Widerruf wirkt
sich auf die Bonusberechtigung aus, nicht hingegen auf die Geschäftsbeziehung zur
Sparkasse als solche.
                                                                                   2


4. Vertragsbeendigung / Kontokündigung

Ab dem Kalendermonat, in den die Beendigung des Girovertragsverhältnisses durch eine
Kündigung oder einvernehmliche Aufhebung mit der Sparkasse fällt, erlischt die
Bonusberechtigung.


(Stand: 27.08.2026)

Root URLs

1 archivierte Vorkommen dieser Datei

preis leistung94%

https://www.sskduesseldorf.de/

www.sskduesseldorf.de/content/dam/myif/ssk-duesseldorf/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-fuer-den-zukunfts-bonus.pdf

Bedingungen für den Zukunfts-Bonus · 17.10.26, 22:28