1 Bedingungen für den Zukunfts-Bonus 1. Der Zukunfts-Bonus – Gegenstand und Höhe Die Sparkasse gewährt bei bestimmten Entgeltmodellen für Privatgirokonten mit dem Zukunfts-Bonus einen regelmäßigen Preisnachlass auf den monatlichen Kontoführungspreis unter den nachfolgend benannten Voraussetzungen. Die Höhe des Preisnachlasses und die bonusberechtigten Entgeltmodelle ergeben sich aus dem geltenden Preis- und Leistungsverzeichnis. 2. Voraussetzungen für eine Bonusgewährung Der Zukunfts-Bonus wird bei Einhaltung aller nachfolgend benannten Voraussetzungen gewährt: (a) Bestehender Online-Banking Zugang / Nutzung elektronisches Postfach Für das Konto muss ein Online-Banking Zugang bestehen. Der Zugang durch einen von mehreren Kontoinhabern ist ausreichend. Für den entsprechenden Teilnehmer am Online-Banking muss das Elektronische Postfach der Sparkasse eingerichtet sein. Dort müssen die Kontoauszüge des betroffenen Kontos zugestellt werden. (b) aktive Nutzung des Online-Banking Zugangs Die letzte Anmeldung zum Online-Banking darf nicht länger als 90 Tage zurückliegen. (c) Einwilligung Datenschutz / Ansprache Es müssen auf dem Sparkassen-Formular „Einwilligungen Datenschutz / Ansprache“ vom Kontoinhaber bzw. mindestens einem der Gemeinschaftskontoinhaber die uneingeschränkten Einwilligungen zu folgenden Vorgängen erklärt und nicht widerrufen worden sein (Ziff. A. bis D. des Formulars): - Analyse der Daten zur Person - Analyse der Daten bei Nutzung von digitalen Angeboten der Sparkasse und deren Verbundpartnern - Analyse von Daten aus dem Zahlungsverkehr - Informationen zu Produkten und Aktionen (hier muss eine Einwilligung zur Information per elektronischer Post (wie z. B. E-Mail, App-Mitteilung oder SMS) und per Telefon vorliegen) Der Sparkasse muss eine aktuelle E-Mail-Adresse und Telefonnummer des die Einwilligung erklärenden Kontoinhabers oder Gemeinschaftskontoinhabers vorliegen. Für Kalendermonate, in denen eine oder mehrere dieser Voraussetzungen an einem oder mehreren Tagen nicht erfüllt sind, entfällt der Zukunfts-Bonus. 3. Widerruf der Einwilligung Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mündlich oder schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Soweit durch den Widerruf eine der unter Ziff. 2(c) genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist, entfällt die Bonusberechtigung. Ein Widerruf wirkt sich auf die Bonusberechtigung aus, nicht hingegen auf die Geschäftsbeziehung zur Sparkasse als solche. 2 4. Vertragsbeendigung / Kontokündigung Ab dem Kalendermonat, in den die Beendigung des Girovertragsverhältnisses durch eine Kündigung oder einvernehmliche Aufhebung mit der Sparkasse fällt, erlischt die Bonusberechtigung. (Stand: 27.08.2026)