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bedingungen-fuer-zahlungen-mittels-lastschrift-im-SEPA-firmen-lastschriftverfahren.pdf

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Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift
                                             im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
                                                                                                                           Kreissparkasse Köln
                                             Fassung September 2021                                                        Neumarkt 18-24, 50667 Köln

                                             Für Zahlungen des Kunden, der kein Verbraucher ist, an Zahlungsemp-           etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last-
                                             fänger mittels SEPA-Firmen-Lastschrift über sein Konto bei der Spar-          schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, ver-
                                             kasse gelten folgende Bedingungen.                                            arbeiten, übermitteln und speichern.
                                                                                                                           In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärun-
                                             1 Allgemein                                                                   gen des Kunden enthalten sein:
                                             1.1 Begriffsbestimmung                                                        – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des
                                             Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvor-          Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und
                                             gang zulasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen          – Weisung an die Sparkasse, die vom Zahlungsempfänger auf sein
                                             Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird.                           Konto gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen.
                                                                                                                           Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie-
                                             1.2 Entgelte
                                                                                                                           rungsdaten) enthalten:
                                             Bei Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in Nummer 17
                                                                                                                           – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
                                             Absätze 2 bis 6 AGB-Sparkassen maßgeblich.
                                                                                                                           – eine Gläubiger-Identifikationsnummer,
                                             1.3 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht                                 – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zah-
                                             Der Kunde hat etwaige Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht              lungen,
                                             zu beachten.                                                                  – Name des Kunden und
                                                                                                                           – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2).
                                             1.4 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige                          Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzli-
                                             Beschwerdemöglichkeit                                                         che Angaben enthalten.
                                             Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse kann sich der
                                             Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten          2.2.2 Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
                                             Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden.                            Der Kunde hat seiner Sparkasse die Autorisierung nach Nummer 2.2.1
                                                                                                                           unverzüglich zu bestätigen, indem er der Sparkasse folgende Daten in
                                             2 SEPA-Firmen-Lastschrift                                                     der vereinbarten Art und Weise aus dem dem Zahlungsempfänger erteil-
                                                                                                                           ten SEPA-Firmenlastschrift-Mandat übermittelt und diese Mitteilung unter-
                                             2.1 Allgemein
                                                                                                                           zeichnet oder in der vereinbarten Art und Weise authentifiziert:
                                             2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens
                                                                                                                           – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
                                             Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Kunden genutzt              – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers,
                                             werden, die keine Verbraucher sind.                                           – Mandatsreferenz,
                                             Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann der Kunde über die              – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zah-
                                             Sparkasse an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb                 lungen und
                                             des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments           – Datum auf dem Mandat.
                                             Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die in der Anlage genannten           Hierzu kann der Kunde der Sparkasse auch eine unterschriebene Kopie
                                             Staaten und Gebiete.                                                          des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats übermitteln.
                                             Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss         Ohne diese Mitteilung an die Sparkasse wird diese keine Zahlungsvor-
                                             – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-            gänge aufgrund SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers
                                                Firmen-Lastschriftverfahren nutzen,                                        einlösen.
                                             – der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das                 Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Man-
                                                SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und                                 dats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Sparkasse
                                             – der Kunde der Sparkasse die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-           unverzüglich schriftlich zu informieren.
                                                Mandats bestätigen (siehe Nummer 2.2.2).
                                             Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem          2.2.3 Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
                                             er über seinen Zahlungsdienstleister der Sparkasse die Lastschriften          Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung
                                             vorlegt.                                                                      gegenüber seiner Sparkasse widerrufen werden. Der Widerruf muss der
                                             Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-           Sparkasse schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der
                                             Firmen-Lastschrift von der Sparkasse keine Erstattung des seinem Konto        elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Ban-
                                             belasteten Lastschriftbetrages verlangen.                                     king), auf diesem Wege zugehen. Der Widerruf wird ab dem auf den Ein-
                                                                                                                           gang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leis-
                                             2.1.2 Kundenkennungen
                                                                                                                           tungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf muss zusätzlich auch gegen-
                                             Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei
                                                                                                                           über dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-
                                             grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirt-
                                                                                                                           Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belas-
                                             schaftsraums2 (EWR) zusätzlich den BIC3 der Sparkasse als seine Kun-
                                                                                                                           tete SEPA-Firmen-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4
                                             denkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die
                                                                                                                           Absätze 2 und 3.
                                             Sparkasse berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Firmen-Last-
                                             schrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenken-     2.2.4 Zurückweisung einzelner Lastschriften
                                             nung auszuführen. Die Sparkasse und die weiteren beteiligten Stellen          (1) Der Kunde kann der Sparkasse gesondert die Weisung erteilen, Zah-
                                             führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschrift-        lungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfän-
                                             datensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angege-              gers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Sparkasse bis spätes-
                                             benen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des              tens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeich-
                                             EWR zusätzlich angegebenen BIC aus.                                           nis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag
                                                                                                                           schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektr