Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift
im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
Kreissparkasse Köln
Fassung September 2021 Neumarkt 18-24, 50667 Köln
Für Zahlungen des Kunden, der kein Verbraucher ist, an Zahlungsemp- etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last-
fänger mittels SEPA-Firmen-Lastschrift über sein Konto bei der Spar- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, ver-
kasse gelten folgende Bedingungen. arbeiten, übermitteln und speichern.
In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärun-
1 Allgemein gen des Kunden enthalten sein:
1.1 Begriffsbestimmung – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des
Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvor- Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und
gang zulasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen – Weisung an die Sparkasse, die vom Zahlungsempfänger auf sein
Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird. Konto gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen.
Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie-
1.2 Entgelte
rungsdaten) enthalten:
Bei Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in Nummer 17
– Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
Absätze 2 bis 6 AGB-Sparkassen maßgeblich.
– eine Gläubiger-Identifikationsnummer,
1.3 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zah-
Der Kunde hat etwaige Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht lungen,
zu beachten. – Name des Kunden und
– seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2).
1.4 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzli-
Beschwerdemöglichkeit che Angaben enthalten.
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse kann sich der
Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten 2.2.2 Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden. Der Kunde hat seiner Sparkasse die Autorisierung nach Nummer 2.2.1
unverzüglich zu bestätigen, indem er der Sparkasse folgende Daten in
2 SEPA-Firmen-Lastschrift der vereinbarten Art und Weise aus dem dem Zahlungsempfänger erteil-
ten SEPA-Firmenlastschrift-Mandat übermittelt und diese Mitteilung unter-
2.1 Allgemein
zeichnet oder in der vereinbarten Art und Weise authentifiziert:
2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens
– Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Kunden genutzt – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers,
werden, die keine Verbraucher sind. – Mandatsreferenz,
Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann der Kunde über die – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zah-
Sparkasse an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb lungen und
des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments – Datum auf dem Mandat.
Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die in der Anlage genannten Hierzu kann der Kunde der Sparkasse auch eine unterschriebene Kopie
Staaten und Gebiete. des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats übermitteln.
Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss Ohne diese Mitteilung an die Sparkasse wird diese keine Zahlungsvor-
– der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA- gänge aufgrund SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers
Firmen-Lastschriftverfahren nutzen, einlösen.
– der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Man-
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und dats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Sparkasse
– der Kunde der Sparkasse die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift- unverzüglich schriftlich zu informieren.
Mandats bestätigen (siehe Nummer 2.2.2).
Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem 2.2.3 Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
er über seinen Zahlungsdienstleister der Sparkasse die Lastschriften Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung
vorlegt. gegenüber seiner Sparkasse widerrufen werden. Der Widerruf muss der
Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA- Sparkasse schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der
Firmen-Lastschrift von der Sparkasse keine Erstattung des seinem Konto elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Ban-
belasteten Lastschriftbetrages verlangen. king), auf diesem Wege zugehen. Der Widerruf wird ab dem auf den Ein-
gang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leis-
2.1.2 Kundenkennungen
tungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf muss zusätzlich auch gegen-
Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei
über dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-
grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirt-
Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belas-
schaftsraums2 (EWR) zusätzlich den BIC3 der Sparkasse als seine Kun-
tete SEPA-Firmen-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4
denkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die
Absätze 2 und 3.
Sparkasse berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Firmen-Last-
schrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenken- 2.2.4 Zurückweisung einzelner Lastschriften
nung auszuführen. Die Sparkasse und die weiteren beteiligten Stellen (1) Der Kunde kann der Sparkasse gesondert die Weisung erteilen, Zah-
führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschrift- lungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfän-
datensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angege- gers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Sparkasse bis spätes-
benen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des tens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeich-
EWR zusätzlich angegebenen BIC aus. nis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag
schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektr