Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Kreissparkasse Köln Fassung September 2021 Neumarkt 18-24, 50667 Köln Für Zahlungen des Kunden, der kein Verbraucher ist, an Zahlungsemp- etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- fänger mittels SEPA-Firmen-Lastschrift über sein Konto bei der Spar- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, ver- kasse gelten folgende Bedingungen. arbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärun- 1 Allgemein gen des Kunden enthalten sein: 1.1 Begriffsbestimmung – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvor- Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und gang zulasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen – Weisung an die Sparkasse, die vom Zahlungsempfänger auf sein Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird. Konto gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- 1.2 Entgelte rungsdaten) enthalten: Bei Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in Nummer 17 – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, Absätze 2 bis 6 AGB-Sparkassen maßgeblich. – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, 1.3 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zah- Der Kunde hat etwaige Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht lungen, zu beachten. – Name des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). 1.4 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzli- Beschwerdemöglichkeit che Angaben enthalten. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten 2.2.2 Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden. Der Kunde hat seiner Sparkasse die Autorisierung nach Nummer 2.2.1 unverzüglich zu bestätigen, indem er der Sparkasse folgende Daten in 2 SEPA-Firmen-Lastschrift der vereinbarten Art und Weise aus dem dem Zahlungsempfänger erteil- ten SEPA-Firmenlastschrift-Mandat übermittelt und diese Mitteilung unter- 2.1 Allgemein zeichnet oder in der vereinbarten Art und Weise authentifiziert: 2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Kunden genutzt – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, werden, die keine Verbraucher sind. – Mandatsreferenz, Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann der Kunde über die – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zah- Sparkasse an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb lungen und des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments – Datum auf dem Mandat. Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die in der Anlage genannten Hierzu kann der Kunde der Sparkasse auch eine unterschriebene Kopie Staaten und Gebiete. des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats übermitteln. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss Ohne diese Mitteilung an die Sparkasse wird diese keine Zahlungsvor- – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA- gänge aufgrund SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers Firmen-Lastschriftverfahren nutzen, einlösen. – der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Man- SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und dats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Sparkasse – der Kunde der Sparkasse die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift- unverzüglich schriftlich zu informieren. Mandats bestätigen (siehe Nummer 2.2.2). Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem 2.2.3 Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats er über seinen Zahlungsdienstleister der Sparkasse die Lastschriften Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung vorlegt. gegenüber seiner Sparkasse widerrufen werden. Der Widerruf muss der Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA- Sparkasse schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der Firmen-Lastschrift von der Sparkasse keine Erstattung des seinem Konto elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Ban- belasteten Lastschriftbetrages verlangen. king), auf diesem Wege zugehen. Der Widerruf wird ab dem auf den Ein- gang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leis- 2.1.2 Kundenkennungen tungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf muss zusätzlich auch gegen- Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei über dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA- grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirt- Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belas- schaftsraums2 (EWR) zusätzlich den BIC3 der Sparkasse als seine Kun- tete SEPA-Firmen-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4 denkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Absätze 2 und 3. Sparkasse berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Firmen-Last- schrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenken- 2.2.4 Zurückweisung einzelner Lastschriften nung auszuführen. Die Sparkasse und die weiteren beteiligten Stellen (1) Der Kunde kann der Sparkasse gesondert die Weisung erteilen, Zah- führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschrift- lungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfän- datensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angege- gers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Sparkasse bis spätes- benen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des tens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeich- EWR zusätzlich angegebenen BIC aus. nis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektroni- 2.1.3 Übermittlung von Lastschriftdaten sche Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Banking), auf Bei SEPA-Firmen-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über diesem Wege zugehen. Diese Weisung muss zusätzlich auch gegenüber das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechen- 114 247.000 D1 (Fassung Sep. 2021) - v11.0 (2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann zentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA wei- diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Kunde und Sparkasse tergeleitet werden. dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der 2.2 SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Sparkasse gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für 2.2.1 Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to- die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Spar- © Deutscher Sparkassenverlag Business Direct Debit Mandate) kasse das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- (3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Sparkasse die Einlösung kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen. von SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat 2.3 Einzug der SEPA-Firmen-Lastschrift auf Grundlage des SEPA- ist schriftlich oder in der mit seiner Sparkasse vereinbarten Art und Weise Firmenlastschrift-Mandats durch den Zahlungsempfänger zu erteilen. (1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Firmenlastschrift-Mandat verbleibt In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von Seite 1 von 3 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren SEPA-Firmen-Lastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zah- 2.6 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden lungsempfänger angegeben. 2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung (2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Sparkasse Einziehung der SEPA-Firmen-Lastschrift unter Einschaltung seines Zah- gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. lungsdienstleisters an die Sparkasse als Zahlstelle. Dieser Datensatz ver- Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten körpert auch die im SEPA-Firmenlastschrift-Mandat enthaltene Weisung Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den des Kunden an die Sparkasse zur Einlösung der jeweiligen SEPA- Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Firmen-Lastschrift (siehe Nummer 2.2.1 Sätze 2 und 4). Für den Zugang Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende dieser Weisung verzichtet die Sparkasse auf die für die Erteilung des des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, Mandats vereinbarte Form (siehe Nummer 2.2.1 Satz 3). der auf den Tag folgt, an welchem der Sparkasse angezeigt wurde, dass 2.4 Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift die Zahlung nicht autorisiert ist oder die Sparkasse auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Sparkasse einer zuständigen 2.4.1 Belastung des Kontos des Kunden mit dem Lastschriftbetrag Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches (1) Eingehende SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Sparkasse werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, lungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungs- verzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Sparkasse, erfolgt die 2.6.2 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft oder verspätet aus- (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten geführten autorisierten Zahlungen oder bei nicht autorisierten Zahlungen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ nach ihrer Vor- kann der Kunde von der Sparkasse neben etwaigen Ansprüchen aus Auf- nahme rückgängig gemacht, wenn tragsrecht nach § 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherung nach – der Sparkasse keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer 2.2.2 §§ 812 ff. BGB den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach vorliegt, Maßgabe folgender Regelungen verlangen: – der Sparkasse ein Widerruf des Firmenlastschrift-Mandats gemäß – Die Sparkasse haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch Nummer 2.2.3 zugegangen ist, ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beige- – der Sparkasse eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß tragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in Nummer 2.2.4 zugegangen ist, welchem Umfang Sparkasse und Kunde den Schaden zu tragen – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes haben. Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit – Für das Verschulden der von der Sparkasse zwischengeschalteten verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Spar- Stellen haftet die Sparkasse nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die kasse nicht vor, Haftung der Sparkasse auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen der ersten zwischengeschalteten Stelle. keinem Konto des Kunden bei der Sparkasse zuzuordnen ist oder – Die Haftung der Sparkasse für Schäden ist der Höhe nach auf den – die Lastschrift nicht von der Sparkasse verarbeitbar ist, da im Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Sparkasse in Rechnung Lastschriftdatensatz gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Fol- • die Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Sparkasse geschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 erkennbar fehlerhaft ist, Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht • die Mandatsreferenz fehlt, für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Sparkasse und für Gefahren, • das Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder die die Sparkasse besonders übernommen hat, sowie für nicht autori- • kein Fälligkeitstag angegeben ist. sierte Zahlungen. 2.4.2 Einlösung von SEPA-Firmen-Lastschriften Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen. SEPA-Firmen-Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung 2.6.3 Haftungs- und Einwendungsausschluss auf dem Konto des Kunden nicht spätestens gemäß Nummer 2.4.1 (1) Eine Haftung der Sparkasse nach Nummer 2.6.2 ist in folgenden Absatz 2 rückgängig gemacht wird. Fällen ausgeschlossen: 2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung – Die Sparkasse weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Last- der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung schriftbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbu- Zahlungsempfängers eingegangen ist. chung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlösung – Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfän- einer SEPA-Firmen-Lastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Sparkasse ger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfän- den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 gers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Sparkasse vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinforma- jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum tionen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Sparkasse, soweit bemüht, den Lastschriftbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlan- möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur gung des Lastschriftbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, möglich, so ist die Sparkasse verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen berichtigt werden können. Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde Für die berechtigte Ablehnung berechnet die Sparkasse das im „Preis- einen Anspruch auf Erstattung des Lastschriftbetrags geltend machen und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Sparkasse das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ 2.4.4 Ausführung der Zahlung ausgewiesene Entgelt. (1) Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.6.1 und 2.6.2 und Ein- Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift des Zahlungs- wendungen des Kunden gegen die Sparkasse aufgrund nicht oder fehler- empfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im haft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Sparkasse nicht spätestens Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angege- fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der benen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß Frist beginnt nur, wenn die Sparkasse den Kunden über die Belastungs- „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Sparkasse, so beginnt die Ausfüh- buchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen verein- rungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. barten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbu- (3) Die Sparkasse unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zah- 114 247.000 D1 (Fassung Sep. 2021) - v11.0 chung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der lung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der verein- Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche aus einer verschul- barten Häufigkeit. densabhängigen Haftung der Sparkasse nach Nummer 2.6.2 kann der 2.5 Ausschluss des Erstattungsanspruchs bei einer autorisierten Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er Zahlung ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA- (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Firmen-Lastschrift von der Sparkasse keine Erstattung des seinem Konto Anspruch begründenden Umstände belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Ansprüche aus § 675x des Bür- – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, gerlichen Gesetzbuches (BGB) sind ausgeschlossen. auf das die Sparkasse keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehler- Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden haft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer 2.6.2. können oder – von der Sparkasse aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeige- führt wurden. Seite 2 von 3 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Anlage: Liste der zu SEPA gehörenden Staaten und Gebiete 1 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin [französischer Teil]), Grie- chenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 2 Sonstige Staaten und Gebiete außerhalb des EWR Derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). 2 Für die Mitgliedstaaten des EWR siehe Nummer 1 der Anlage. 3 Business Identifier Code (Internationale Bankleitzahl). 114 247.000 D1 (Fassung Sep. 2021) - v11.0 Seite 3 von 3