Versionen

2 Fassungen in dieser Dokumentgruppe

v1
Revision 215.07.26HTTP Last-Modified

dwpbank-Ausfuehrungsgrundsaetze_aktueller-stand.pdf

www.ostsaechsische-sparkasse-dresden.de/content/dam/myif/ospa-dresden/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/dwpbank-Ausfuehrungsgrundsaetze_aktueller-stand.pdf

Zuletzt gesehen 16.10.26, 22:2850%
Revision 115.07.26HTTP Last-Modified Aktuell geöffnet

dwpbank-ausfuehrungsrundsaetze-alternative-depotmodelle.pdf

www.ostsaechsische-sparkasse-dresden.de/content/dam/myif/ospa-dresden/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/dwpbank-ausfuehrungsrundsaetze-alternative-depotmodelle.pdf

Zuletzt gesehen 16.10.26, 22:2850%

Text

TXT
Grundsätze für die Ausführung von
Aufträgen in Finanzinstrumenten
(„Ausführungsgrundsätze“) im Rahmen
alternativer Depotmodelle
Deutsche WertpapierService Bank AG
(Stand: Januar 2026)


Vorbemerkungen

Über die dwpbank haben Banken und Sparkassen die Möglichkeit mehrere modulare
Depotmodelle anzubieten. Neben dem sogenannten Volldepot handelt es sich hierbei um
sogenannte alternative Depotmodelle, die sich im jeweiligen Leistungsumfang, insbesondere
hinsichtlich der erwerbbaren Finanzinstrumente und der angebotenen Ausführungsplätze
unterscheiden und von Banken und Sparkassen für zielgruppengerechte und kosteneffiziente
Depotmodelle für ihre Depotkunden genutzt werden können.


1.1    Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Grundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen zum Zwecke des Kaufs
oder Verkaufs von Finanzinstrumenten, die Banken und Sparkassen, die im Rahmen
alternativer Depotmodelle an die Deutsche WertpapierService Bank AG („dwpbank“)
angeschlossen sind, erteilen. Die Ausführung durch die dwpbank erfolgt im Wege einer
Zwischenkommission. Die dwpbank schließt auf Grundlage eines durch Banken und
Sparkassen an sie erteilten Auftrages in eigenem Namen für fremde Rechnung ein
Ausführungsgeschäft an den in Ziff. 1.5 genannten Ausführungsplätzen ab.

Falls die dwpbank den Auftrag nicht selbst ausführt, wird sie einen Intermediär
(Finanzdienstleistungsunternehmen oder Broker) beauftragen, ein Ausführungsgeschäft
abzuschließen.


1.2    Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung

Aufträge zur Auftragsausführung können grundsätzlich über verschiedene Ausführungswege
oder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt werden. Hierunter fallen Handelsplätze
(geregelte Märkte (RM), multilaterale Handelssysteme (MTF), organisierte Handelssysteme
(OTF)), Systematische Internalisierer (SI), Market-Maker, sonstige Liquiditätsgeber oder
Einrichtungen, die in einem Drittland eine vergleichbare Funktion ausüben.


                                                                                             1
Um die alternativen Depotmodelle effizient und kostengünstig anbieten zu können, steht je nach
konkret vereinbartem Depotmodell eine eingeschränkte Auswahl an handelbaren
Finanzinstrumenten und Ausführungsplätzen zur Verfügung. Dies steht im Einklang mit den
Anforderungen an die bestmögliche Ausführung von Aufträgen im Sinne dieser
Ausführungsgrundsätze. Daher ist für alternative Depotmodelle auch die Möglichkeit zur
Erteilung von Weisungen in Bezug auf Ausführungsplätze ausgeschlossen oder nur
eingeschränkt gegeben.

Diese Grundsätze beschreiben das generelle Vorgehen der dwpbank bei der Ausführung von
Aufträgen nach einem schriftlich fixierten Verfahren, das darauf ausgerichtet ist, im Regelfall
gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis für Kunden zu erzielen. Es kommt dabei nicht darauf
an, ob bei der Ausführung des einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird.
Entscheidend ist, dass das in alternativen Depotmodellen angewandte Verfahren
typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für Kunden führt.

Auf Basis der gesetzlichen Grundlage sind Investmentfondsanteile nicht Gegenstand der
Ausführungsgrundsätze.

Die dwpbank führt im Wege der Zwischenkommission Aufträge in folgenden Finanzinstrumen-
tenklassen gemäß der Delegierten Verordnung EU 2017/565 vom 25. April 2016 aus:

     Eigenkapitalinstrumente – Aktien und Aktienzertifikate
     Schuldtitel
     Verbriefte Derivate
     Börsengehandelte Produkte (börsengehandelte Fonds, börsengehandelte Schuld-
      verschreibungen)


1.3      Berücksichtigte Faktoren bei der Auswahl eines Ausführungsplatzes

Die dwpbank hat bei der Festlegung dieser Ausführungsgrundsätze die nachfolgenden
Faktoren und Gewichtungen berücksichtigt:

 Hauptfaktoren: Preis und Kosten im Sinne des Gesamtentgeltes
 Nebenfaktoren: Ausführungsgeschwindigkeit, Ausführungswahrscheinlichkeit, Clearing- und
  Settlementsystem, Notfallsicherungen und weitere qualitative Faktoren

Erläuterung der relevanten Faktoren

 Preis
Der Preis eines Finanzinstrumentes hängt grundsätzlich von Angebot und Nachfrage sowie den
im Regelwerk verankerten Preisfeststellungsmechanismen des Ausführungsplatzes ab. Der
Vergleich der Preisqualität zwischen den Ausführungsplätzen basiert auf ausgeführten
Handelsgeschäften.

 Kosten

                                                                                              2
Die Kosten umfassen – unter Berücksichtigung der Ermöglichung von günstigen
Depotführungskosten – sämtliche mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten wie
beispielsweise Transaktionskosten, Depotentgelte, Abwicklungskosten, usw.

 Ausführungsgeschwindigkeit
Diese bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Vorliegen eines ausführbaren Auftrages am
Ausführungsplatz und der Ausführungsbestätigung durch den Ausführungsplatz.

 Ausführungswahrscheinlichkeit
Diese bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, mit der ein ausführbarer Auftrag am Ausführungsplatz
zur Ausführung kommt.

 Clearing- und Settlementsystem
Unter Clearing wird die Abstimmung gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten
verstanden. Das ordnungsgemäße Clearing eines Auftrages kann durch die Nutzung eines
zentralen Clearingsystems beeinflusst werden.
Unter Settlement wird die gegenseitige Erfüllung (Belieferung) von Aufträgen verstanden. Das
ordnungsgemäße und fristgerechte Settlement von Aufträgen kann durch die Nutzung eines
zentralen Settlementsystems unter Beachtung der Settlement Disziplin beeinflusst werden.

 Notfallsicherungen
Unter Notfallsicherungen werden Vorkehrungen der Ausführungsplätze verstanden, um den
ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.

 Weitere qualitative Faktoren
Unter weiteren qualitativen Faktoren werden jene Aspekte zusammengefasst, die Einfluss auf
die Qualität der Auftragsausführung haben können. Hierunter fallen die Organisation des
Handels wie die multilaterale Handelsmöglichkeit, die Verbindlichkeit von Quotes, die Anzahl
der Handelsteilnehmer, die Stabilität der Geschäftsbeziehung sowie die angebotenen
Handelszeiten und Services.


1.4    Gewichtung der Faktoren

Das bestmögliche Ergebnis richtet sich vorrangig nach dem Gesamtentgelt, das sich aus dem
Preis des Finanzinstrumentes und sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten
zusammensetzt, die durch die Ausführung an einem Ausführungsplatz entstehen.


1.5    Ausführungsplätze

Im Rahmen der alternativen Depotmodelle stehen grundsätzlich folgende Ausführungsplätze
zur Verfügung. Je nach konkret vereinbartem Depotmodell kann der Umfang der handelbaren
Finanzinstrumente je Ausführungsplatz eingeschränkt sein:

 Tradegate Exchange
 Cats-DIRECT


                                                                                               3
 Kapitalverwaltungsgesellschaft (nur für Ausgabe und Rücknahme von
  Investmentfondsanteilen, sofern nicht gemäß vereinbartem Depotmodell über Tradegate
  Exchange ausgeführt)

1.6   Beschreibung aller besonderen, mit Handels- und Ausführungsplätzen
      getroffenen Vereinbarungen zu geleisteten und erhaltenen Zahlungen und
      Rabatten

Die dwpbank hat Vereinbarungen über einen zu vereinnahmenden Infrastrukturbeitrag für das
Orderrouting und den technischen Zugang mit der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, der
mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG und der Baader Bank AG getroffen.


1.7   Zusammenfassung von Aufträgen

Die dwpbank fasst Aufträge mehrerer Kunden, insbesondere in Sparplänen und im Handel von
Fondsanteilen über die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu einem Sammelauftrag zusammen.


1.8   Überprüfung der Ausführungsgrundsätze und Veröffentlichung

Die dwpbank überprüft diese Ausführungsgrundsätze anlassbezogen, sowie regelmäßig
mindestens einmal jährlich und stellt die jeweils aktuelle Fassung auf der Website
(www.dwpbank.de) zum Abruf bereit.


                                                                                            4