Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten („Ausführungsgrundsätze“) im Rahmen alternativer Depotmodelle Deutsche WertpapierService Bank AG (Stand: Januar 2026) Vorbemerkungen Über die dwpbank haben Banken und Sparkassen die Möglichkeit mehrere modulare Depotmodelle anzubieten. Neben dem sogenannten Volldepot handelt es sich hierbei um sogenannte alternative Depotmodelle, die sich im jeweiligen Leistungsumfang, insbesondere hinsichtlich der erwerbbaren Finanzinstrumente und der angebotenen Ausführungsplätze unterscheiden und von Banken und Sparkassen für zielgruppengerechte und kosteneffiziente Depotmodelle für ihre Depotkunden genutzt werden können. 1.1 Anwendungsbereich Die nachfolgenden Grundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen zum Zwecke des Kaufs oder Verkaufs von Finanzinstrumenten, die Banken und Sparkassen, die im Rahmen alternativer Depotmodelle an die Deutsche WertpapierService Bank AG („dwpbank“) angeschlossen sind, erteilen. Die Ausführung durch die dwpbank erfolgt im Wege einer Zwischenkommission. Die dwpbank schließt auf Grundlage eines durch Banken und Sparkassen an sie erteilten Auftrages in eigenem Namen für fremde Rechnung ein Ausführungsgeschäft an den in Ziff. 1.5 genannten Ausführungsplätzen ab. Falls die dwpbank den Auftrag nicht selbst ausführt, wird sie einen Intermediär (Finanzdienstleistungsunternehmen oder Broker) beauftragen, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. 1.2 Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung Aufträge zur Auftragsausführung können grundsätzlich über verschiedene Ausführungswege oder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt werden. Hierunter fallen Handelsplätze (geregelte Märkte (RM), multilaterale Handelssysteme (MTF), organisierte Handelssysteme (OTF)), Systematische Internalisierer (SI), Market-Maker, sonstige Liquiditätsgeber oder Einrichtungen, die in einem Drittland eine vergleichbare Funktion ausüben. 1 Um die alternativen Depotmodelle effizient und kostengünstig anbieten zu können, steht je nach konkret vereinbartem Depotmodell eine eingeschränkte Auswahl an handelbaren Finanzinstrumenten und Ausführungsplätzen zur Verfügung. Dies steht im Einklang mit den Anforderungen an die bestmögliche Ausführung von Aufträgen im Sinne dieser Ausführungsgrundsätze. Daher ist für alternative Depotmodelle auch die Möglichkeit zur Erteilung von Weisungen in Bezug auf Ausführungsplätze ausgeschlossen oder nur eingeschränkt gegeben. Diese Grundsätze beschreiben das generelle Vorgehen der dwpbank bei der Ausführung von Aufträgen nach einem schriftlich fixierten Verfahren, das darauf ausgerichtet ist, im Regelfall gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis für Kunden zu erzielen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. Entscheidend ist, dass das in alternativen Depotmodellen angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für Kunden führt. Auf Basis der gesetzlichen Grundlage sind Investmentfondsanteile nicht Gegenstand der Ausführungsgrundsätze. Die dwpbank führt im Wege der Zwischenkommission Aufträge in folgenden Finanzinstrumen- tenklassen gemäß der Delegierten Verordnung EU 2017/565 vom 25. April 2016 aus:  Eigenkapitalinstrumente – Aktien und Aktienzertifikate  Schuldtitel  Verbriefte Derivate  Börsengehandelte Produkte (börsengehandelte Fonds, börsengehandelte Schuld- verschreibungen) 1.3 Berücksichtigte Faktoren bei der Auswahl eines Ausführungsplatzes Die dwpbank hat bei der Festlegung dieser Ausführungsgrundsätze die nachfolgenden Faktoren und Gewichtungen berücksichtigt:  Hauptfaktoren: Preis und Kosten im Sinne des Gesamtentgeltes  Nebenfaktoren: Ausführungsgeschwindigkeit, Ausführungswahrscheinlichkeit, Clearing- und Settlementsystem, Notfallsicherungen und weitere qualitative Faktoren Erläuterung der relevanten Faktoren  Preis Der Preis eines Finanzinstrumentes hängt grundsätzlich von Angebot und Nachfrage sowie den im Regelwerk verankerten Preisfeststellungsmechanismen des Ausführungsplatzes ab. Der Vergleich der Preisqualität zwischen den Ausführungsplätzen basiert auf ausgeführten Handelsgeschäften.  Kosten 2 Die Kosten umfassen – unter Berücksichtigung der Ermöglichung von günstigen Depotführungskosten – sämtliche mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten wie beispielsweise Transaktionskosten, Depotentgelte, Abwicklungskosten, usw.  Ausführungsgeschwindigkeit Diese bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Vorliegen eines ausführbaren Auftrages am Ausführungsplatz und der Ausführungsbestätigung durch den Ausführungsplatz.  Ausführungswahrscheinlichkeit Diese bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, mit der ein ausführbarer Auftrag am Ausführungsplatz zur Ausführung kommt.  Clearing- und Settlementsystem Unter Clearing wird die Abstimmung gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten verstanden. Das ordnungsgemäße Clearing eines Auftrages kann durch die Nutzung eines zentralen Clearingsystems beeinflusst werden. Unter Settlement wird die gegenseitige Erfüllung (Belieferung) von Aufträgen verstanden. Das ordnungsgemäße und fristgerechte Settlement von Aufträgen kann durch die Nutzung eines zentralen Settlementsystems unter Beachtung der Settlement Disziplin beeinflusst werden.  Notfallsicherungen Unter Notfallsicherungen werden Vorkehrungen der Ausführungsplätze verstanden, um den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.  Weitere qualitative Faktoren Unter weiteren qualitativen Faktoren werden jene Aspekte zusammengefasst, die Einfluss auf die Qualität der Auftragsausführung haben können. Hierunter fallen die Organisation des Handels wie die multilaterale Handelsmöglichkeit, die Verbindlichkeit von Quotes, die Anzahl der Handelsteilnehmer, die Stabilität der Geschäftsbeziehung sowie die angebotenen Handelszeiten und Services. 1.4 Gewichtung der Faktoren Das bestmögliche Ergebnis richtet sich vorrangig nach dem Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis des Finanzinstrumentes und sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten zusammensetzt, die durch die Ausführung an einem Ausführungsplatz entstehen. 1.5 Ausführungsplätze Im Rahmen der alternativen Depotmodelle stehen grundsätzlich folgende Ausführungsplätze zur Verfügung. Je nach konkret vereinbartem Depotmodell kann der Umfang der handelbaren Finanzinstrumente je Ausführungsplatz eingeschränkt sein:  Tradegate Exchange  Cats-DIRECT 3  Kapitalverwaltungsgesellschaft (nur für Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen, sofern nicht gemäß vereinbartem Depotmodell über Tradegate Exchange ausgeführt) 1.6 Beschreibung aller besonderen, mit Handels- und Ausführungsplätzen getroffenen Vereinbarungen zu geleisteten und erhaltenen Zahlungen und Rabatten Die dwpbank hat Vereinbarungen über einen zu vereinnahmenden Infrastrukturbeitrag für das Orderrouting und den technischen Zugang mit der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG und der Baader Bank AG getroffen. 1.7 Zusammenfassung von Aufträgen Die dwpbank fasst Aufträge mehrerer Kunden, insbesondere in Sparplänen und im Handel von Fondsanteilen über die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu einem Sammelauftrag zusammen. 1.8 Überprüfung der Ausführungsgrundsätze und Veröffentlichung Die dwpbank überprüft diese Ausführungsgrundsätze anlassbezogen, sowie regelmäßig mindestens einmal jährlich und stellt die jeweils aktuelle Fassung auf der Website (www.dwpbank.de) zum Abruf bereit. 4