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Versicherungsbestaetigung-zur-Business-Card-Kreditkarte.pdf

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Versicherungsbestätigung zur Business-Card Kreditkarte
                                                                                                                                Kreissparkasse Ludwigsburg
                                                    Fassung August 2018                                                         Schillerplatz 6, 71638 Ludwigsburg

                                                    Service- und Notrufzentrale der Business-Card Kreditkarte                   (3) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherer von der Verpflichtung
                                                    +49 211 536-3696                                                            zur Zahlung von Verzugszinsen befreit wird, ist unwirksam.
                                                    24-Stunden-Service                                                          Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit (§ 28 VVG)
                                                                                                                                (1) Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vom Versiche-
                                                    Inhalt                                                                      rungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versi-
                                                    I. Allgemeine Hinweise                                                      cherer zu erfüllen ist, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines
                                                                                                                                Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Ein-
                                                    II. Versicherungsleistungen im Gesamtüberblick                              haltung einer Frist kündigen, es sei denn, die Verletzung beruht nicht auf
                                                    Reiseserviceversicherung inkl. Telefon-Info                                 Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit.
                                                                                                                                (2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom
                                                    Versicherer: URV Union Reiseversicherung AG,                                Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur
                                                                 Maximilianstr. 53                                              Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versicherungsneh-
                                                                 80538 München                                                  mer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässi-
                                                    Bei dem genannten öffentlichen Versicherer besteht zugunsten                gen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine
                                                    des Inhabers einer gültigen Business-Card Kreditkarte Versiche-             Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsneh-
                                                                                                                                mers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nicht-
                                                    rungsschutz gemäß den nachstehend aufgeführten Bedingungen.
                                                                                                                                vorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
                                                    Für Ihre Schadenmeldung rufen Sie bitte die Servicenummer                   (3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung verpflich-
                                                    +49 211 536-3696 an.                                                        tet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
                                                                                                                                Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den
                                                    I. Allgemeine Hinweise                                                      Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Satz 1 gilt
                                                    1. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes                              nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt
                                                    Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes für die Business-Card           hat.
                                                    Kreditkarte ergeben sich ausschließlich aus den nachstehenden jeweili-      (4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers
                                                    gen Bestimmungen, aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen              nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfal-
                                                    sowie den gesetzlichen Bestimmungen.                                        les bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Vorausset-
                                                                                                                                zung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte
                                                    2. Beitragszahlung
                                                                                                                                Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
                                                    Den Beitrag für diese Versicherungen trägt der Kartenemittent aus der
                                                    geleisteten Kartenjahresgebühr.                                             (5) Eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer bei Verletzung einer
                                                                                                                                vertraglichen Obliegenheit zum Rücktritt berechtigt ist, ist unwirksam.
                                                    3. Rechte im Schadenfall
                                                    Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber direkt       Übergang von Ersatzansprüchen (§ 86 VVG)
                                                    zu.                                                                         (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen
                                                                                                                                Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der
                                                    4. Aufrechnungsverbot                                                       Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil
                                                    Ansprüche auf Versicherungsleistungen haben ausschließlich die Karten-      des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
                                                    inhaber. Ansprüche der Karteninhaber darf der Versicherer nicht mit For-
                                                                                                                                (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur
                                                    derungen gegenüber dem Kartenemittenten aufrechnen. Der § 35 Versi-
                                                                                                                                Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der gel-
                                                    cherungsvertragsgesetz (VVG) gilt insoweit als abbedungen.
                                                                                                                                tenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchset-
                                                    Hinweis:                                                                    zung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der
                                                    Sofern ein Inhaber der Business-Card Kreditkarte im Besitz mehrerer gül-    Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer
                                                    tiger Kreditkarten ist, können die Versicherungsleistungen nur einmal in    zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz
                                                    Anspruch genommen werden.                                                   von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet-
                                                                                                                                zung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in
                                                    II. Versicherungsleistungen im Gesamtüberblick                              einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers ent-
                                                                                                                                sprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen
                                                    REISESERVICEVERSICHERUNG INKL. TELEFON-INFO
                                                                                                                                einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
                                                    Sind Reisedokumente abhanden gekommen, wird ein deutsch- bzw. eng-
                                                    lischsprachiger Arzt gebraucht oder wird eine Kostenvorlage für einen       (3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen
                                                    Krankenhausaufenthalt verlangt, Impfberatung, Spezialistenvermittlung,      eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemein-
                                                    Dolmetscher-Service – wann immer Hilfe benötigt wird – ein Anruf bei der    schaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht
                                                    Notrufzentrale in Deutschland genügt, um alles Notwendige vor Ort zu        werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich
                                                    veranlassen.                                                                verursacht.
                                                                                                                                Reiseserviceversicherung inkl. Telefon-lnfo
                                manuell


                                                    Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen
                                                                                                                                Versicherungsumfang
                                                    Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und
                                                                                                                                Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Einsatz der Business-Card