Versicherungsbestätigung zur Business-Card Kreditkarte Kreissparkasse Ludwigsburg Fassung August 2018 Schillerplatz 6, 71638 Ludwigsburg Service- und Notrufzentrale der Business-Card Kreditkarte (3) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherer von der Verpflichtung +49 211 536-3696 zur Zahlung von Verzugszinsen befreit wird, ist unwirksam. 24-Stunden-Service Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit (§ 28 VVG) (1) Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vom Versiche- Inhalt rungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versi- I. Allgemeine Hinweise cherer zu erfüllen ist, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Ein- II. Versicherungsleistungen im Gesamtüberblick haltung einer Frist kündigen, es sei denn, die Verletzung beruht nicht auf Reiseserviceversicherung inkl. Telefon-Info Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. (2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom Versicherer: URV Union Reiseversicherung AG, Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur Maximilianstr. 53 Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versicherungsneh- 80538 München mer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässi- Bei dem genannten öffentlichen Versicherer besteht zugunsten gen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine des Inhabers einer gültigen Business-Card Kreditkarte Versiche- Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsneh- mers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nicht- rungsschutz gemäß den nachstehend aufgeführten Bedingungen. vorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. Für Ihre Schadenmeldung rufen Sie bitte die Servicenummer (3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung verpflich- +49 211 536-3696 an. tet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den I. Allgemeine Hinweise Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Satz 1 gilt 1. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes für die Business-Card hat. Kreditkarte ergeben sich ausschließlich aus den nachstehenden jeweili- (4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers gen Bestimmungen, aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfal- sowie den gesetzlichen Bestimmungen. les bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Vorausset- zung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte 2. Beitragszahlung Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Den Beitrag für diese Versicherungen trägt der Kartenemittent aus der geleisteten Kartenjahresgebühr. (5) Eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit zum Rücktritt berechtigt ist, ist unwirksam. 3. Rechte im Schadenfall Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber direkt Übergang von Ersatzansprüchen (§ 86 VVG) zu. (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der 4. Aufrechnungsverbot Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil Ansprüche auf Versicherungsleistungen haben ausschließlich die Karten- des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. inhaber. Ansprüche der Karteninhaber darf der Versicherer nicht mit For- (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur derungen gegenüber dem Kartenemittenten aufrechnen. Der § 35 Versi- Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der gel- cherungsvertragsgesetz (VVG) gilt insoweit als abbedungen. tenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchset- Hinweis: zung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Sofern ein Inhaber der Business-Card Kreditkarte im Besitz mehrerer gül- Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer tiger Kreditkarten ist, können die Versicherungsleistungen nur einmal in zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz Anspruch genommen werden. von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet- zung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in II. Versicherungsleistungen im Gesamtüberblick einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers ent- sprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen REISESERVICEVERSICHERUNG INKL. TELEFON-INFO einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer. Sind Reisedokumente abhanden gekommen, wird ein deutsch- bzw. eng- lischsprachiger Arzt gebraucht oder wird eine Kostenvorlage für einen (3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen Krankenhausaufenthalt verlangt, Impfberatung, Spezialistenvermittlung, eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemein- Dolmetscher-Service – wann immer Hilfe benötigt wird – ein Anruf bei der schaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht Notrufzentrale in Deutschland genügt, um alles Notwendige vor Ort zu werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich veranlassen. verursacht. Reiseserviceversicherung inkl. Telefon-lnfo manuell Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen Versicherungsumfang Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Einsatz der Business-Card Informationen für den Versicherungsnehmer Kreditkarte. Soweit nicht in den jeweiligen abgedruckten Allgemeinen Versicherungs- Der Versicherer erbringt Beistandsleistungen bzw. leistet Entschädigung bedingungen oder den Besonderen Bedingungen Abweichendes 128 274.911 D0 BCS (Fassung Aug. 2018) - v3.3 - o in folgenden Notfällen, die dem Karteninhaber während der Dienstreise bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Ver- zustoßen: sicherungsvertragsgesetz (VVG). Die für den Versicherungsnehmer wichtigsten Bestimmungen aus dem Krankheit und Unfall VVG sind nachfolgend auszugsweise abgedruckt. – Informationen über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. – Bei einem Krankenhausaufenthalt wird der Kontakt zwischen den Fälligkeit der Geldleistung (§ 14 VVG) Krankenhausärzten und dem Hausarzt hergestellt. (1) Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Beendigung der – Auf Wunsch werden die Angehörigen informiert. zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung © Deutscher Sparkassenverlag des Versicherers notwendigen Erhebungen. – Gegenüber dem Krankenhaus wird – soweit erforderlich – ein Kosten- vorschuss (Kaution) bis zu 15.000,– EUR gewährt (gilt nur außerhalb (2) Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Deutschlands). Anzeige des Versicherungsfalles beendet, kann der Versicherungsneh- – Dauert ein Krankenhausaufenthalt länger als 10 Tage, Organisation mer Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den der Versi- des Besuches einer nahe stehenden Person sowie Kostenübernahme. cherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Erhebungen infolge eines Verschuldens des Versi- Arzneimittelversand cherungsnehmers nicht beendet werden können. Ist der Karteninhaber auf einer Dienstreise zur Aufrechterhaltung oder Seite 1 von 5 Versicherungsbestätigung zur Business-Card Kreditkarte Wiederherstellung seiner Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arznei- Versorgung. Soweit möglich, benennt er einen Deutsch oder Englisch mittel, die an seinem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe nicht erhältlich sprechenden Arzt. Der Versicherer stellt jedoch nicht den Kontakt zum sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewie- Arzt selbst her. sen, sorgt der Versicherer in Abstimmung mit dem Hausarzt für die 2. Krankenhausaufenthalt Zusendung und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung Erkrankt oder erleidet die versicherte Person einen Unfall und wird sie ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine even- deswegen in einem Krankenhaus stationär behandelt, erbringt der Versi- tuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung cherer nachstehende Leistungen: werden dem Karteninhaber erstattet. a) Betreuung Verlust von Reisezahlungsmitteln Der Versicherer stellt über einen von ihm beauftragten Arzt den Kontakt In finanziellen Notlagen als Folge von Diebstahl, Raub oder sonstigem zum jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und den behandelnden Abhandenkommen der Reisezahlungsmittel stellt der Versicherer den Krankenhausärzten her. Während des Krankenhausaufenthaltes sorgt er Kontakt zur Hausbank her. Ist dies innerhalb von 24 Stunden nicht mög- für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. lich, wird ein (rückzahlbarer) Betrag bis zu 2.000,– EUR zur Verfügung Auf Wunsch sorgt der Versicherer für die Information der Angehörigen. gestellt. b) Krankenbesuch Verlust von Reisedokumenten Dauert der Krankenhausaufenthalt länger als zehn Tage, organisiert der Bei Verlust von Reisedokumenten aufgrund von Diebstahl, Raub oder Versicherer die Reise einer der versicherten Person nahe stehenden sonstigem Abhandenkommen ist der Versicherer bei der Ersatzbeschaf- Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum fung im Ausland behilflich und übernimmt bei Ausweispapieren die amtli- Wohnort und übernimmt die Kosten für das Transportmittel. Die Kosten chen Gebühren. des Aufenthaltes sind nicht versichert. Reiserückrufservice c) Garantie/Abrechnung Erweist sich infolge Todes oder Erkrankung eines nahen Verwandten des Der Versicherer gibt gegenüber dem Krankenhaus im Ausland, soweit Karteninhabers oder infolge einer erheblichen Schädigung seines Vermö- erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000,– EUR ab. Der gens dessen Rückruf von einer Reise durch Rundfunk als notwendig, Versicherer übernimmt namens und im Auftrage der versicherten Person werden die erforderlichen Maßnahmen vom Versicherer in die Wege die Abrechnung mit dem Krankenversicherer bzw. sonstigen Dritten, die geleitet und die hierdurch entstehenden Kosten übernommen. zur Kostentragung der stationären Behandlung verpflichtet sind. Soweit die vom Versicherer verauslagten Beträge nicht von einem Krankenversi- Strafverfolgungsmaßnahmen cherer oder Dritten übernommen werden, sind sie von der versicherten – Verauslagung einer evtl. von Behörden verlangten Strafkaution bis zu Person binnen eines Monats nach Rechnungsstellung an den Versicherer 15.000,– EUR sowie gegebenenfalls anfallender Gerichts-/Anwaltskos- zurückzuzahlen. ten bis zu 3.000,– EUR. § 3 Sonstige Notfälle – Ferner Hilfestellung bei Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers. 1. Such-, Rettungs- und Bergungskosten Versicherte Personen Erleidet die versicherte Person einen Unfall und muss sie deswegen Versichert ist der Inhaber einer gültigen Business-Card Kreditkarte. gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der Versicherer hierfür Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der ständige Wohnsitz die Kosten bis zu 3.000,– EUR. des Karteninhabers in der Bundesrepublik Deutschland. Sofern aus beruflichen Gründen der Hauptwohnsitz vorübergehend ins Ausland ver- 2. Strafverfolgungsmaßnahmen legt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist der Versi- cherer bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilf- Bedingungen lich. In diesem Zusammenhang anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dol- Allgemeine Bedingungen für die Reiseserviceversicherung sowie diese metscherkosten verauslagt der Versicherer bis zu einem Gegenwert von Erläuterungen/Hinweise. 3.000,– EUR. Zusätzlich verauslagt der Versicherer bis zu einem Gegen- Geltungsbereich wert von 15.000,– EUR die von den Behörden eventuell verlangte Weltweit. Strafkaution. Die versicherte Person hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach Ausschlüsse Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch inner- Siehe Allgemeine Bedingungen für die Reiseserviceversicherung § 6. halb von drei Monaten nach Auszahlung, dem Versicherer zurückzu- Obliegenheiten im Schadenfall zahlen. Siehe Allgemeine Bedingungen für die Reiseserviceversicherung §§ 8 3. Verlust von Reisezahlungsmitteln und 9. Gerät die versicherte Person durch den Verlust ihrer Reisezahlungsmittel Die Kenntnis und das Verhalten des Karteninhabers können berücksich- aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen in eine tigt werden, sofern nach den Versicherungsbedingungen und den gesetz- finanzielle Notlage, stellt der Versicherer den Kontakt zur Hausbank der lichen Vorschriften die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungs- versicherten Person her. Sofern erforderlich, ist der Versicherer bei der nehmers von rechtlicher Bedeutung sind. Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages Rechte im Schadenfall an die versicherte Person behilflich. Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nicht mög- gegenüber dem Versicherer direkt zu. lich, stellt der Versicherer der versicherten Person einen Betrag bis zu manuell 2.000,– EUR zur Verfügung. Dieser ist binnen eines Monats nach dem Allgemeine Bedingungen für die Reiseserviceversicherung Ende der Reise in einer Summe an den Versicherer zurückzuzahlen. (Stand 01.01.2009) 4. Verlust von Reisedokumenten § 1 Gegenstand der Versicherung Bei Verlust von Reisedokumenten im Ausland aufgrund von Diebstahl, 1. Der Versicherer erbringt Beistandsleistungen bzw. leistet Entschädi- Raub oder sonstigem Abhandenkommen ist der Versicherer bei der gung in folgenden Notfällen, die einer der versicherten Personen während Ersatzbeschaffung im Ausland behilflich und übernimmt bei Ausweispa- der Reise zustoßen: pieren die amtlichen Gebühren. a) Krankheit/Unfall (§ 2) 128 274.911 D0 BCS (Fassung Aug. 2018) - v3.3 - o § 4 Örtlicher Geltungsbereich b) Such-, Rettungs- und Bergungskosten (§ 3 Nr. 1) Der Versicherungsschutz besteht weltweit für Versicherungsfälle, die c) Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 3 Nr. 2) während der versicherten Reise eintreten. d) Verlust von Reisezahlungsmitteln (§ 3 Nr. 3) § 5 Versicherte Personen e) Verlust von Reisedokumenten (§ 3 Nr. 4) 1. Versichert sind die im Versicherungsschein genannten Personen. 2. Voraussetzung für die Erbringung einer Beistandsleistung ist, dass 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der ständige Wohnsitz sich der Karteninhaber oder ein von ihm Beauftragter bei Eintritt des Ver- der versicherten Personen in der Bundesrepublik Deutschland. Sofern sicherungsfalls telefonisch oder in sonstiger Weise an den Versicherer aus beruflichen Gründen der Hauptwohnsitz vorübergehend ins Ausland wendet. Ersatz der versicherten Kosten wird unabhängig davon geleistet. verlegt wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherer kann allerdings die aufgrund der unterbliebenen Benach- richtigung und Abstimmung entstandenen Mehrkosten abziehen. § 6 Risikoausschlüsse § 2 Krankheit/Unfall Versicherungsschutz wird nicht gewährt 1. für Schäden, die durch Aufruhr, Terror, innere Unruhen, Kriegsereig- 1. Ambulante Behandlung nisse, Kernenergie*, Verfügungen von hoher Hand oder Erdbeben unmit- Der Versicherer informiert auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher telbar oder mittelbar verursacht worden sind. Seite 2 von 5 Versicherungsbestätigung zur Business-Card Kreditkarte Wird die versicherte Person von einem dieser Ereignisse überrascht, nach durch Verschulden der versicherten Person verzögert wurde. besteht Versicherungsschutz innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmali- Sonder-Serviceleistung gem Ausbrechen, soweit dem Versicherer eine Leistung möglich ist; * Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland Telefon-lnfo nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflich- Gegenstand der Serviceleistung tet und schließen hierfür Haftpflichtversicherungen ab. Der Versicherer erbringt folgende telefonische Serviceleistungen: 2. wenn der Versicherungsfall für die versicherte Person mit hoher Wahr- 1. Medical Helpline scheinlichkeit vorhersehbar war. Der ärztliche Dienst des Versicherers steht dem Karteninhaber rund um § 7 Forderungsübergang die Uhr zur Verfügung. Die Ansprüche der versicherten Person gegen den Krankenversicherer Die Leistungen der Medical Helpline können während der Reise oder oder Dritte gehen auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden vorab (in der Bundesrepublik Deutschland) in Anspruch genommen ersetzt hat. werden (Präventivberatung). Sie umfassen reisemedizinische Informationen, z. B. Impfvorschriften, all- § 8 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles gemeine medizinische Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf 1. Die versicherte Person hat Reisen. a) alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen 2. Spezialistenvermittlung könnte; Der Versicherer vermittelt folgende Spezialisten: b) dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und – Dolmetscher, Höhe seiner Leistungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft – Übersetzer, zu erteilen, Originalbelege einzureichen sowie gegebenenfalls die behan- – deutsch- und englischsprachige Kfz-Gutachter (in Europa und den delnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten), 2. Verletzung von Obliegenheiten – deutsch- oder englischsprachige Ärzte. Wird eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, ist der Versicherer 3. Dolmetscher-Service von der Verpflichtung zur Leistung frei. Wenn im Notfall eine sprachliche Unterstützung möglich und notwendig Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer ist, wird der Versicherer dem Hilfesuchenden telefonisch durch Dolmet- berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere schen Hilfestellung geben. des Verschuldens des Versicherten entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherte zu beweisen. 4. Dokumentendepot Außer im Falle der Arglist ist der Versicherer jedoch zu Leistung verpflich- Die Daten von wichtigen persönlichen Dokumenten wie Pass, Führer- tet, soweit der Versicherte nachweist, dass die Verletzung der Obliegen- schein oder Reisedokumente sowie die Nummern von Kreditkarten heit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles können bei dem Versicherer registriert werden. noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versi- Im Falle von Verlust oder Diebstahl der persönlichen Papiere wenden Sie cherers ursächlich ist. sich an die Notrufzentrale des Versicherers. Diese übersendet Ihnen dann Verletzt der Versicherte nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende die Daten unverzüglich, damit Ihnen die zuständigen Behörden schnellst- Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheiten, so ist der Versicherer nur möglich weiterhelfen können. Für die Registrierung fordern Sie bitte das dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungs- entsprechende Datenblatt bei der Notrufzentrale des Versicherers an. nehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge Merkblatt zur Datenverarbeitung hingewiesen hat. Stand: 15.04.2018 EU 3. Ist dem Versicherer aufgrund der Obliegenheitsverletzung gemäß § 8 Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer per- Nr. 1 b) eine Abrechnung mit dem Krankenversicherer oder Dritten nicht sonenbezogenen Daten durch die Union Reiseversicherung Aktiengesell- möglich, ist er berechtigt, von der versicherten Person die verauslagten schaft und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Beträge binnen eines Monats in einer Summe zurückzufordern. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung § 9 Besondere Verwirkungsgründe, Verjährung Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft 1. Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht auch dann frei, wenn Maximilianstraße 53 der Versicherungsnehmer oder Berechtigte 80530 München a) den Versicherungsfall durch Vorsatz herbeigeführt hat; E-Mail-Adresse: reiseservice@urv.de b) aus Anlass des Versicherungsfalles in arglistiger Absicht versucht hat, Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o. g. den Versicherer zu täuschen. Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail 2. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig unter: datenschutz@ukv.de herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU- Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgeset- 3. Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren, zes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Ver- in welchen die Leistung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch aus dem sicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, zählt der Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhal- Zeitraum von der Anmeldung bis zum Zugang der in Textform mitgeteilten manuell tensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller bei der Fristberech- deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten nung nicht mit. Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im § 10 Willenserklärungen und Anzeigen Internet unter Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versicherer bedürfen https://www.urv.de/content/privatkunden/ueber-uns/datenschutz/ abrufen. der Textform. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und § 11 Zahlung der Entschädigung zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der 1. Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Beendigung der zur Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durch- 128 274.911 D0 BCS (Fassung Aug. 2018) - v3.3 - o Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des führung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungs- Versicherers notwendigen Erhebungen. stellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu Jedoch kann ein Monat nach Anzeige des Schadens als Abschlagszah- können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden lung der Betrag beansprucht werden, der nach Lage der Sache mindes- ist. tens zu zahlen ist. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages 2. Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens mit 1 % unter dem ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, mindestens jedoch möglich. mit 4 % und höchstens mit 6 % pro Jahr. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstel- Die Verzinsung entfällt, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats lung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung seit Anzeige des Schadens gezahlt wird. Zinsen werden erst fällig, wenn neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten die Entschädigung fällig ist. aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der 3. Die Entstehung des Anspruchs auf Abschlagszahlung und der Beginn gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich der Verzinsung verschieben sich um den Zeitraum, um den die Feststel- einer Vertragsanpassung, -ergänzung oder für umfassende lung der Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde oder der Höhe Auskunftserteilungen. Seite 3 von 5 Versicherungsbestätigung zur Business-Card Kreditkarte Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Absatz 1 b) DS-GVO. oder Strafverfolgungsbehörden). Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Dauer der Datenspeicherung Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages) Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Absatz 2 a) in genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkom- Verbindung mit Art. 7 DS-GVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen men, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Absatz 2 j) DS- der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden GVO in Verbindung mit § 27 BDSG. können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu von Dritten zu wahren (Art. 6 Absatz 1 f) DS-GVO). Dies kann insbeson- gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewah- dere erforderlich sein: rungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere betragen danach bis zu zehn Jahren. Produkte der Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer Bayern und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Betroffenenrechte Meinungsumfragen, Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person • zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versiche- bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer rungsmissbrauch hindeuten können. Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfül- Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen lung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen- handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer lesbaren Format zustehen. Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in Widerspruchsrecht diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Art. 6 Absatz 1 c) DS-GVO. Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genann- Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können ten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzli- Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen chen Bestimmungen darüber zuvor informieren. Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Beschwerderecht Rückversicherer: Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versiche- genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichts- rungsunternehmen (Rückversicherer). behörde zu wenden. Zuständig ist die Datenschutzaufsichtsbehörde des Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an Bundeslandes, in dem wir als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild unseren Sitz haben. über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen auf- Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft grund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprü- Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem fung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung im übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie Erfüllung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Aus- im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang. tausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Nähere Informationen zum aktuell eingesetzten Rückversicherer können Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Informa- Sie der Dienstleisterliste auf unserer Internetseite unter dienstleis- tionen über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grund- ter.ukv.de entnehmen. Sie können die Informationen auch unter den oben lage der Artikel 13 und 14 DS-GVO“, das Sie unserer Homepage unter genannten Kontaktinformationen anfordern. https://www.urv.de/content/privatkunden/ueber-uns/datenschutz/ entneh- men oder beim Verantwortlichen für die Datenverarbeitung anfordern Vermittler: können. Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Scha- Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages (z. B. zur dendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie Mitnahme eines Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversiche- betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreu- rung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen ung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsan- und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang gelegenheiten benötigen. ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Bonitätsprüfung manuell Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsver- Zweck der Bonitätsprüfung sowie zur Verifizierung Ihrer Adresse (Prüfung trag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer auf Zustellbarkeit) und um Informationen zur Beurteilung des Zahlungs- Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von ausfallrisikos auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Ver- Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und wendung von Anschriftendaten zu erhalten an die infoscore Consumer Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlagen dieser Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 b) und Artikel 6 Absatz 1 f) der werden. In unserer Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an DS-GVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen dürfen 128 274.911 D0 BCS (Fassung Aug. 2018) - v3.3 - o einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen. nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unse- res Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Externe Dienstleister: Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informatio- Pflichten zum Teil externer Dienstleister. nen zur ICD im Sinne des Artikels 14 Europäische Datenschutzgrundver- Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleis- ordnung („EU DS-GVO“), d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu ter, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum können Sie in der jeweils aktuellen Version unserer Internetseite unter Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. https://www.urv.de/content/privatkunden/ueber-uns/datenschutz/ (Über- entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information gem. Art. 14 EU-DS- sicht der Dienstleister) entnehmen oder beim Verantwortlichen für die GVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“), das Sie unserer Datenverarbeitung anfordern. Homepage unter https://www.urv.de/content/privatkunden/ueber-uns/ datenschutz/ entnehmen oder beim Verantwortlichen für die Datenverar- Weitere Empfänger: beitung anfordern können. Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Datenübermittlung in ein Drittland Seite 4 von 5 Versicherungsbestätigung zur Business-Card Kreditkarte Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermitt- lung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemesse- nes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Daten- schutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Aufsichtsbehörde und Beschwerdestelle Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren/Ihre Betreuer oder direkt an uns. Bei Streitigkeiten aus einem Versi- cherungsvertrag mit der URV haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graur- heindorfer Straße 108, 53117 Bonn, zu richten. Am Schlichtungsverfah- ren des Ombudsmann e. V. nimmt die URV nicht teil. Ihr Recht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt. manuell 128 274.911 D0 BCS (Fassung Aug. 2018) - v3.3 - o Seite 5 von 5