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Informationen für den Versicherungsnehmer · 17.10.26, 22:32
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Versicherungsbestätigung zur Business-Card Kreditkarte
Kreissparkasse Ludwigsburg
Fassung August 2018 Schillerplatz 6, 71638 Ludwigsburg
Service- und Notrufzentrale der Business-Card Kreditkarte (3) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherer von der Verpflichtung
+49 211 536-3696 zur Zahlung von Verzugszinsen befreit wird, ist unwirksam.
24-Stunden-Service Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit (§ 28 VVG)
(1) Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vom Versiche-
Inhalt rungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versi-
I. Allgemeine Hinweise cherer zu erfüllen ist, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines
Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Ein-
II. Versicherungsleistungen im Gesamtüberblick haltung einer Frist kündigen, es sei denn, die Verletzung beruht nicht auf
Reiseserviceversicherung inkl. Telefon-Info Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit.
(2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom
Versicherer: URV Union Reiseversicherung AG, Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur
Maximilianstr. 53 Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versicherungsneh-
80538 München mer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässi-
Bei dem genannten öffentlichen Versicherer besteht zugunsten gen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine
des Inhabers einer gültigen Business-Card Kreditkarte Versiche- Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsneh-
mers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nicht-
rungsschutz gemäß den nachstehend aufgeführten Bedingungen.
vorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Für Ihre Schadenmeldung rufen Sie bitte die Servicenummer (3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung verpflich-
+49 211 536-3696 an. tet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den
I. Allgemeine Hinweise Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Satz 1 gilt
1. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt
Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes für die Business-Card hat.
Kreditkarte ergeben sich ausschließlich aus den nachstehenden jeweili- (4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers
gen Bestimmungen, aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfal-
sowie den gesetzlichen Bestimmungen. les bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Vorausset-
zung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte
2. Beitragszahlung
Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Den Beitrag für diese Versicherungen trägt der Kartenemittent aus der
geleisteten Kartenjahresgebühr. (5) Eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer bei Verletzung einer
vertraglichen Obliegenheit zum Rücktritt berechtigt ist, ist unwirksam.
3. Rechte im Schadenfall
Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber direkt Übergang von Ersatzansprüchen (§ 86 VVG)
zu. (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen
Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der
4. Aufrechnungsverbot Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil
Ansprüche auf Versicherungsleistungen haben ausschließlich die Karten- des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
inhaber. Ansprüche der Karteninhaber darf der Versicherer nicht mit For-
(2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur
derungen gegenüber dem Kartenemittenten aufrechnen. Der § 35 Versi-
Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der gel-
cherungsvertragsgesetz (VVG) gilt insoweit als abbedungen.
tenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchset-
Hinweis: zung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der
Sofern ein Inhaber der Business-Card Kreditkarte im Besitz mehrerer gül- Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer
tiger Kreditkarten ist, können die Versicherungsleistungen nur einmal in zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz
Anspruch genommen werden. von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet-
zung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in
II. Versicherungsleistungen im Gesamtüberblick einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers ent-
sprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen
REISESERVICEVERSICHERUNG INKL. TELEFON-INFO
einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Sind Reisedokumente abhanden gekommen, wird ein deutsch- bzw. eng-
lischsprachiger Arzt gebraucht oder wird eine Kostenvorlage für einen (3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen
Krankenhausaufenthalt verlangt, Impfberatung, Spezialistenvermittlung, eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemein-
Dolmetscher-Service – wann immer Hilfe benötigt wird – ein Anruf bei der schaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht
Notrufzentrale in Deutschland genügt, um alles Notwendige vor Ort zu werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich
veranlassen. verursacht.
Reiseserviceversicherung inkl. Telefon-lnfo
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Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen
Versicherungsumfang
Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und
Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Einsatz der Business-Card
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