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Glossar zu mit einem Zahlungskonto

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Glossar zu mit einem Zahlungskonto
                                               verbundenen Diensten


                         Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste

                         Kontoführung                      Der Kontoanbieter führt das Konto,
                                                           das durch den Kunden genutzt wird.

                         Zahlungen (ohne Karten)

                         Überweisung                       Der Kontoanbieter führt auf Anweisung
                                                           des Kunden Geldüberweisungen von
                                                           dem Konto des Kunden auf ein anderes
                                                           Konto durch.
                                                           Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
                                                           im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
                                                           wenn eine Überweisung in Euro innerhalb
                                                           der EWR-Staaten erfolgt.

                         Gutschrift einer Überweisung      Der Kunde erhält den Betrag einer
                                                           Überweisung aus den EWR-Staaten auf
                                                           seinem Zahlungskonto in Euro
                                                           gutgeschrieben.

                         Dauerauftrag                      Der Kontoanbieter überweist auf
                                                           Anweisung des Kunden regelmäßig einen
                                                           festen Geldbetrag vom Konto des Kunden
                                                           auf ein anderes Konto.
                                                           Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
                                                           im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
                                                           wenn die Überweisung in Euro innerhalb
                                                           der EWR-Staaten erfolgt.
1527/04/30 – HD0425-01


                                                                                                     1
                         Stand: 24.05.2018
                         Lastschrift                             Der Kunde ermächtigt eine andere
                                                                 Person (Empfänger), den Kontoanbieter
                                                                anzuweisen, Geld vom Konto des ­Kunden
                                                                auf das Konto des Empfängers zu
                                                                ­übertragen. Der Kontoanbieter überträgt
                                                                 dann zu einem oder mehreren von Kunde
                                                                 und Empfänger vereinbarten Termin(en)
                                                                 Geld von dem Konto des Kunden auf das
                                                                 Konto des Empfängers. Der Betrag kann
                                                                 unterschiedlich hoch sein.
                                                                 Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
                                                                 im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
                                                                 wenn der Lastschrifteinzug in Euro aus
                                                                 EWR-Staaten erfolgt.

                         Berechtigte Ablehnung der Einlösung    Das Entgelt fällt an, wenn der
                         einer Lastschrift                      ­Zahlungsdienstleister eine Lastschrift in
                                                                 Euro aus EWR-Staaten berechtigterweise
                                                                 nicht einlöst.


                         Berechtigte Ablehnung der Ausführung   Das Entgelt fällt an, wenn der Zahlungs-
                         eines Überweisungsauftrags             dienstleister einen Überweisungsauftrag
                                                                in Euro in EWR–Staaten berechtigterwei-
                                                                se nicht ausführt.


                         Karten und Bargeld

                         Ausgabe einer Debitkarte               Der Kontoanbieter stellt eine
                                                                ­Zahlungskarte bereit, die mit dem Konto
                                                                 des Kunden verbunden ist. Der Betrag
                                                                 jeder Transaktion durch die Verwendung
                                                                 der Zahlungskarte wird direkt und in
                                                                 ­voller Höhe von dem Konto des Kunden
                                                                  ­ bgebucht.
                                                                   a
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                                                                                                             2
                         Stand: 24.05.2018
                         Ausgabe einer Kreditkarte                 Der Kontoanbieter stellt eine
                                                                 ­Zahlungskarte bereit, die mit dem ­Konto
                                                                  des Kunden verbunden ist. Der Gesamt­
                                                                  betrag der Transaktionen durch die
                                                                  ­Verwendung der Zahlungskarte ­innerhalb
                                                                   eines vereinbarten Zeitraums wird zu
                                                                   einem bestimmten Termin in ­voller
                                                                   Höhe oder teilweise von dem Konto
                                                                   des ­Kunden abgebucht. In einer Kredit­
                                                                   vereinbarung zwischen dem Anbieter
                                                                   und dem Kunden wird festgelegt, ob dem
                                                                   Kunden für die Inanspruchnahme des
                                                                   Kredits Zinsen berechnet werden.

                         Bargeldeinzahlung                       Der Kunde zahlt am Schalter oder am
                                                                 Automaten seines Zahlungsdienstleisters
                                                                 Bargeld in Euro auf sein Konto ein.

                         Bargeldauszahlung                       Der Kunde hebt Bargeld von seinem
                                                                 ­ onto ab.
                                                                  K
                                                                  Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
                                                                  im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
                                                                  wenn die Bargeldauszahlung am Schalter
                                                                  in Euro erfolgt.

                         Bargeldauszahlung mit der               Der Kunde hebt Bargeld in Euro von
                         Debitkarte am Geldautomaten             ­seinem Konto mit der Debitkarte an
                                                                  ­einem Geldautomaten innerhalb der
                                                                   EWR-Staaten ab.

                         Bargeldauszahlung mit der               Der Kunde hebt Bargeld von seinem
                         Debitkarte an fremden Geldautomaten     ­Konto mit seiner Debitkarte in Fremd­
                         in Fremdwährung                          währung (nicht in Euro) an fremden
                                                                  ­ eldautomaten ab.
                                                                   G

                         Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte    Der Kunde hebt Bargeld in Euro mit der
                         am Geldautomaten                         Kreditkarte an einem Geldautomaten
                                                                 ­innerhalb der EWR-Staaten ab.
1527/04/30 – HD0425-01


                                                                                                             3
                         Stand: 24.05.2018
                         Bargeldauszahlung mit der Kredit-      Der Kunde hebt Bargeld mit seiner
                         karte an fremden Geldautomaten in      ­Kreditkarte an fremden Geldautomaten in
                          F
                         ­ remdwährung                           Fremdwährung (nicht in Euro) ab.

                         Einsatz der Debitkarte zum             Der Kunde bezahlt mit der Debitkarte an
                         Bezahlen in Fremdwährung               Terminals Waren oder Dienstleistungen in
                                                                Fremdwährung (nicht in Euro).

                         Einsatz der Kreditkarte zum Bezahlen   Der Kunde bezahlt mit seiner Kreditkarte
                         in Fremdwährung                        Waren oder Dienstleistungen in Fremd-
                                                                währung (nicht in Euro).

                         Überziehungen und damit verbundene Dienste

                         Eingeräumte Kontoüberziehung           Der Kontoanbieter und der Kunde
                                                                ­vereinbaren im Voraus, dass der Kunde
                                                                 sein Konto belasten kann, auch wenn
                                                                 kein Geld mehr auf dem Konto vorhanden
                                                                 ist. In der Vereinbarung wird festgelegt,
                                                                 bis zu welcher Höhe das Konto in diesem
                                                                 Fall maximal noch belastet werden kann
                                                                 und ob dem Kunden Entgelte und Zinsen
                                                                 berechnet werden.

                         Geduldete Kontoüberziehung             Der Kunde überschreitet mit einer
                                                                ­Verfügung sein Guthaben bzw. die ihm
                                                                 eingeräumte Kontoüberziehung. Die
                                                                 ­Verfügung wird trotzdem ausgeführt und
                                                                  das Zahlungskonto entsprechend belastet
1527/04/30 – HD0425-01


                                                                                                             4
                         Stand: 24.05.2018