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Glossar zu mit einem Zahlungskonto · 16.10.26, 22:17
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8 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash
Dokumentstand liegt weit vor Prüf-/Nutzungsdatum, Aktualität unbekannt
Das Dokument trägt den Stand 24.05.2018 (Dokumentseiten) bzw. 24.05.2018 im Metadatum, während das Prüfdatum der 17.08.2026 ist. Für Entgeltinformationen und Glossare zu Zahlungskontendiensten ist die Aktualität gegenüber dem ZKG-Referenzdatum (dynamische Verweisung) sowie zwischenzeitlich geänderten Entgelten nicht ohne Weiteres verifizierbar. Der Verweis auf § 2 Abs. 6 ZKG und die genannten Dienste sind im Text enthalten; ob der Stand heute noch stimmt, lässt sich nur mit externer Recherche klären.
„Stand: 24.05.2018"
Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.
Zitierweise des ZKG in den Glossartexten teils inkonsistent
Die Definition der maßgeblichen Zahlungskontendienste verweist mehrfach auf § 2 Abs. 6 ZKG. Bei der 'Berechtigten Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags' wird stattdessen die Rechtsgrundlage nicht ausdrücklich zitiert; die präzise Zuordnung zu § 2 Abs. 6 ZKG fehlt dort im Text. Dies ist ein definitorischer/verweisungsmäßiger Hinweis, der der Prüfung bedarf, ist aber aus dem gelieferten Text nur als stilistische Inkonsistenz belegbar.
„Der Kontoanbieter führt auf Anweisung des Kunden Geldüberweisungen ... Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor"
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Mehrere offensichtliche extraktionsbedingte Worttrennungs-Artefakte (insbesondere 'bgebucht' und 'onto')
In den extrahierten Seiten sind mehrfach Silbentrennungs-/OCR-Artefakte vorhanden, die die automatische Weiterverarbeitung gefährden: Seite 2 'Der Betrag ... wird direkt und in voller Höhe von dem Konto des Kunden bgebucht. a' (statt 'abgebucht'), Seite 3 'Der Kunde hebt Bargeld von seinem onto ab. K' (statt 'Konto'), Seite 3 'an fremden eldautomaten ab. G' (statt 'Geldautomaten'), Seite 2/3 'vom Konto des Kunden' und 'Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift' mit eingefügten weichen Trennstrichen. Diese Artefakte stammen aus der PDF-Extraktion und sind nicht zwingend im Originaldokument vorhanden, gefährden aber maschinelle Nachnutzung.
„Der Kunde hebt Bargeld von seinem onto ab. K"
Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.
Klar falscher Satz 'in voller Höhe von dem Konto des Kunden bgebucht. a'
Auf Seite 2 ist die Definition der Ausgabe einer Debitkarte durch ein Extraktionsartefakt fehlerhaft: 'Der Betrag jeder Transaktion durch die Verwendung der Zahlungskarte wird direkt und in voller Höhe von dem Konto des Kunden bgebucht. a' – 'abgebucht' ist zu 'bgebucht' verunstaltet und das verirrte 'a' steht isoliert am Absatzende. Dies ist eindeutig ein Extraktionsfehler.
„wird direkt und in voller Höhe von dem Konto des Kunden bgebucht. a"
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Eingerückte Einzelbuchstaben und verirrte Großbuchstaben am Zeilenanfang
Auf mehreren Seiten erscheinen isolierte Einzelbuchstaben/Zeichen, die auf Extraktionsartefakte hindeuten: Seite 2 ' bgebucht. a' (isoliertes 'a'), Seite 3 ' onto ab. K' (isolierter 'K'), 'an fremden eldautomaten ab. G' (isolierter 'G'), Seite 4 'in F remdwährung' (isoliertes 'F'). Diese Zeichen sind eindeutig nicht Teil des ursprünglichen Satztextes und gefährden NLU/Weiterverarbeitung.
„Der Kunde hebt Bargeld mit seiner Kreditkarte an fremden Geldautomaten in F remdwährung Fremdwährung (nicht in Euro) ab."
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Überschriften und Absatztexte nicht sauber getrennt extrahiert
Die Tabellenstruktur (linke Spalte Überschrift, rechte Spalte Definition) wird in der Extraktion zu fließendem Text zusammengeführt, wodurch Überschriften wie 'Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte am Geldautomaten' und Definitionen schwer maschinell unterscheidbar sind. Dies ist ein reines Extraktionsmerkmal.
„Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte am Geldautomaten Der Kunde hebt Bargeld in Euro mit der Kreditkarte"
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Bindestrich statt Gedankenstrich in 'EWR–Staaten'
Auf Seite 2 wird bei 'Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags' durchgehend 'in EWR–Staaten' mit einem zu langen bzw. anderen Bindestrich-Typ geschrieben, während an anderen Stellen 'EWR-Staaten' (einfacher Bindestrich) verwendet wird. Stilistische Inkonsistenz in der Schreibweise des Begriffes innerhalb desselben Dokuments.
„einen Überweisungsauftrag in Euro in EWR–Staaten berechtigterwei-se nicht ausführt"
Der Befund betrifft einen echten Zeichentyp-Unterschied ('–' En-Dash vs. '-' Bindestrich) in 'EWR–Staaten' gegenüber 'EWR-Staaten' innerhalb desselben Dokuments. Die evidenceQuote zeigt eindeutig 'EWR–Staaten' mit en-Dash im Fließtext, während andere Textstellen 'EWR-Staaten' mit einfachem Bindestrich verwenden. Dies ist kein Textlayer- oder Soft-Hyphen-Artefakt, sondern eine sichtbare typografische Inkonsistenz im Originaldokument. Die Unterscheidung zwischen en-Dash und Bindestrich ist in einem Kunden-Glossar für den Leser erkennbar und für Kunden relevant.
Weiche Trennstriche innerhalb zusammengesetzter Wörter ('Zahlungs- dienstleister', 'berechtigterwei- se') erschweren Lesbarkeit
An mehreren Stellen sind eingefügte Silbentrenner ('Zahlungs- dienstleister', 'berechtigterwei- se', 'Kredit- karte', 'ausführt') vorhanden, die bei automatischer Weiterverarbeitung zusammengefügt werden müssten. Im gelieferten Text erscheinen sie als Wortbruch, was eine maschinelle Verarbeitung und Volltextsuche beeinträchtigt.
„berechtigterwei- se nicht ausführt"
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Glossar zu mit einem Zahlungskonto
verbundenen Diensten
Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste
Kontoführung Der Kontoanbieter führt das Konto,
das durch den Kunden genutzt wird.
Zahlungen (ohne Karten)
Überweisung Der Kontoanbieter führt auf Anweisung
des Kunden Geldüberweisungen von
dem Konto des Kunden auf ein anderes
Konto durch.
Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
wenn eine Überweisung in Euro innerhalb
der EWR-Staaten erfolgt.
Gutschrift einer Überweisung Der Kunde erhält den Betrag einer
Überweisung aus den EWR-Staaten auf
seinem Zahlungskonto in Euro
gutgeschrieben.
Dauerauftrag Der Kontoanbieter überweist auf
Anweisung des Kunden regelmäßig einen
festen Geldbetrag vom Konto des Kunden
auf ein anderes Konto.
Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
wenn die Überweisung in Euro innerhalb
der EWR-Staaten erfolgt.
1527/04/30 – HD0425-01
1
Stand: 24.05.2018
Lastschrift Der Kunde ermächtigt eine andere
Person (Empfänger), den Kontoanbieter
anzuweisen, Geld vom Konto des Kunden
auf das Konto des Empfängers zu
übertragen. Der Kontoanbieter überträgt
dann zu einem oder mehreren von Kunde
und Empfänger vereinbarten Termin(en)
Geld von dem Konto des Kunden auf das
Konto des Empfängers. Der Betrag kann
unterschiedlich hoch sein.
Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
wenn der Lastschrifteinzug in Euro aus
EWR-Staaten erfolgt.
Berechtigte Ablehnung der Einlösung Das Entgelt fällt an, wenn der
einer Lastschrift Zahlungsdienstleister eine Lastschrift in
Euro aus EWR-Staaten berechtigterweise
nicht einlöst.
Berechtigte Ablehnung der Ausführung Das Entgelt fällt an, wenn der Zahlungs-
eines Überweisungsauftrags dienstleister einen Überweisungsauftrag
in Euro in EWR–Staaten berechtigterwei-
se nicht ausführt.
Karten und Bargeld
Ausgabe einer Debitkarte Der Kontoanbieter stellt eine
Zahlungskarte bereit, die mit dem Konto
des Kunden verbunden ist. Der Betrag
jeder Transaktion durch die Verwendung
der Zahlungskarte wird direkt und in
voller Höhe von dem Konto des Kunden
bgebucht.
a
1527/04/30 – HD0425-01
2
Stand: 24.05.2018
Ausgabe einer Kreditkarte Der Kontoanbieter stellt eine
Zahlungskarte bereit, die mit dem Konto
des Kunden verbunden ist. Der Gesamt
betrag der Transaktionen durch die
Verwendung der Zahlungskarte innerhalb
eines vereinbarten Zeitraums wird zu
einem bestimmten Termin in voller
Höhe oder teilweise von dem Konto
des Kunden abgebucht. In einer Kredit
vereinbarung zwischen dem Anbieter
und dem Kunden wird festgelegt, ob dem
Kunden für die Inanspruchnahme des
Kredits Zinsen berechnet werden.
Bargeldeinzahlung Der Kunde zahlt am Schalter oder am
Automaten seines Zahlungsdienstleisters
Bargeld in Euro auf sein Konto ein.
Bargeldauszahlung Der Kunde hebt Bargeld von seinem
onto ab.
K
Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst
im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor,
wenn die Bargeldauszahlung am Schalter
in Euro erfolgt.
Bargeldauszahlung mit der Der Kunde hebt Bargeld in Euro von
Debitkarte am Geldautomaten seinem Konto mit der Debitkarte an
einem Geldautomaten innerhalb der
EWR-Staaten ab.
Bargeldauszahlung mit der Der Kunde hebt Bargeld von seinem
Debitkarte an fremden Geldautomaten Konto mit seiner Debitkarte in Fremd
in Fremdwährung währung (nicht in Euro) an fremden
eldautomaten ab.
G
Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte Der Kunde hebt Bargeld in Euro mit der
am Geldautomaten Kreditkarte an einem Geldautomaten
innerhalb der EWR-Staaten ab.
1527/04/30 – HD0425-01
3
Stand: 24.05.2018
Bargeldauszahlung mit der Kredit- Der Kunde hebt Bargeld mit seiner
karte an fremden Geldautomaten in Kreditkarte an fremden Geldautomaten in
F
remdwährung Fremdwährung (nicht in Euro) ab.
Einsatz der Debitkarte zum Der Kunde bezahlt mit der Debitkarte an
Bezahlen in Fremdwährung Terminals Waren oder Dienstleistungen in
Fremdwährung (nicht in Euro).
Einsatz der Kreditkarte zum Bezahlen Der Kunde bezahlt mit seiner Kreditkarte
in Fremdwährung Waren oder Dienstleistungen in Fremd-
währung (nicht in Euro).
Überziehungen und damit verbundene Dienste
Eingeräumte Kontoüberziehung Der Kontoanbieter und der Kunde
vereinbaren im Voraus, dass der Kunde
sein Konto belasten kann, auch wenn
kein Geld mehr auf dem Konto vorhanden
ist. In der Vereinbarung wird festgelegt,
bis zu welcher Höhe das Konto in diesem
Fall maximal noch belastet werden kann
und ob dem Kunden Entgelte und Zinsen
berechnet werden.
Geduldete Kontoüberziehung Der Kunde überschreitet mit einer
Verfügung sein Guthaben bzw. die ihm
eingeräumte Kontoüberziehung. Die
Verfügung wird trotzdem ausgeführt und
das Zahlungskonto entsprechend belastet
1527/04/30 – HD0425-01
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Stand: 24.05.20181 archivierte Vorkommen dieser Datei
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