Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste Kontoführung Der Kontoanbieter führt das Konto, das durch den Kunden genutzt wird. Zahlungen (ohne Karten) Überweisung Der Kontoanbieter führt auf Anweisung des Kunden Geldüberweisungen von dem Konto des Kunden auf ein anderes Konto durch. Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn eine Überweisung in Euro innerhalb der EWR-Staaten erfolgt. Gutschrift einer Überweisung Der Kunde erhält den Betrag einer Überweisung aus den EWR-Staaten auf seinem Zahlungskonto in Euro gutgeschrieben. Dauerauftrag Der Kontoanbieter überweist auf Anweisung des Kunden regelmäßig einen festen Geldbetrag vom Konto des Kunden auf ein anderes Konto. Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn die Überweisung in Euro innerhalb der EWR-Staaten erfolgt. 1527/04/30 – HD0425-01 1 Stand: 24.05.2018 Lastschrift Der Kunde ermächtigt eine andere Person (Empfänger), den Kontoanbieter anzuweisen, Geld vom Konto des ­Kunden auf das Konto des Empfängers zu ­übertragen. Der Kontoanbieter überträgt dann zu einem oder mehreren von Kunde und Empfänger vereinbarten Termin(en) Geld von dem Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers. Der Betrag kann unterschiedlich hoch sein. Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn der Lastschrifteinzug in Euro aus EWR-Staaten erfolgt. Berechtigte Ablehnung der Einlösung Das Entgelt fällt an, wenn der einer Lastschrift ­Zahlungsdienstleister eine Lastschrift in Euro aus EWR-Staaten berechtigterweise nicht einlöst. Berechtigte Ablehnung der Ausführung Das Entgelt fällt an, wenn der Zahlungs- eines Überweisungsauftrags dienstleister einen Überweisungsauftrag in Euro in EWR–Staaten berechtigterwei- se nicht ausführt. Karten und Bargeld Ausgabe einer Debitkarte Der Kontoanbieter stellt eine ­Zahlungskarte bereit, die mit dem Konto des Kunden verbunden ist. Der Betrag jeder Transaktion durch die Verwendung der Zahlungskarte wird direkt und in ­voller Höhe von dem Konto des Kunden ­ bgebucht. a 1527/04/30 – HD0425-01 2 Stand: 24.05.2018 Ausgabe einer Kreditkarte Der Kontoanbieter stellt eine ­Zahlungskarte bereit, die mit dem ­Konto des Kunden verbunden ist. Der Gesamt­ betrag der Transaktionen durch die ­Verwendung der Zahlungskarte ­innerhalb eines vereinbarten Zeitraums wird zu einem bestimmten Termin in ­voller Höhe oder teilweise von dem Konto des ­Kunden abgebucht. In einer Kredit­ vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird festgelegt, ob dem Kunden für die Inanspruchnahme des Kredits Zinsen berechnet werden. Bargeldeinzahlung Der Kunde zahlt am Schalter oder am Automaten seines Zahlungsdienstleisters Bargeld in Euro auf sein Konto ein. Bargeldauszahlung Der Kunde hebt Bargeld von seinem ­ onto ab. K Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn die Bargeldauszahlung am Schalter in Euro erfolgt. Bargeldauszahlung mit der Der Kunde hebt Bargeld in Euro von Debitkarte am Geldautomaten ­seinem Konto mit der Debitkarte an ­einem Geldautomaten innerhalb der EWR-Staaten ab. Bargeldauszahlung mit der Der Kunde hebt Bargeld von seinem Debitkarte an fremden Geldautomaten ­Konto mit seiner Debitkarte in Fremd­ in Fremdwährung währung (nicht in Euro) an fremden ­ eldautomaten ab. G Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte Der Kunde hebt Bargeld in Euro mit der am Geldautomaten Kreditkarte an einem Geldautomaten ­innerhalb der EWR-Staaten ab. 1527/04/30 – HD0425-01 3 Stand: 24.05.2018 Bargeldauszahlung mit der Kredit- Der Kunde hebt Bargeld mit seiner karte an fremden Geldautomaten in ­Kreditkarte an fremden Geldautomaten in F ­ remdwährung Fremdwährung (nicht in Euro) ab. Einsatz der Debitkarte zum Der Kunde bezahlt mit der Debitkarte an Bezahlen in Fremdwährung Terminals Waren oder Dienstleistungen in Fremdwährung (nicht in Euro). Einsatz der Kreditkarte zum Bezahlen Der Kunde bezahlt mit seiner Kreditkarte in Fremdwährung Waren oder Dienstleistungen in Fremd- währung (nicht in Euro). Überziehungen und damit verbundene Dienste Eingeräumte Kontoüberziehung Der Kontoanbieter und der Kunde ­vereinbaren im Voraus, dass der Kunde sein Konto belasten kann, auch wenn kein Geld mehr auf dem Konto vorhanden ist. In der Vereinbarung wird festgelegt, bis zu welcher Höhe das Konto in diesem Fall maximal noch belastet werden kann und ob dem Kunden Entgelte und Zinsen berechnet werden. Geduldete Kontoüberziehung Der Kunde überschreitet mit einer ­Verfügung sein Guthaben bzw. die ihm eingeräumte Kontoüberziehung. Die ­Verfügung wird trotzdem ausgeführt und das Zahlungskonto entsprechend belastet 1527/04/30 – HD0425-01 4 Stand: 24.05.2018