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Ergänzende Bedingungen im Sorten- und Edelmetallgeschäft


Fassung 01. Mai 2026

1.Vertragspartner und Vertragsabschluss
Die Sparkasse entscheidet, auf welchen Vertriebswegen sie dem Kunden den Abschluss von
Kaufverträgen über Sorten und Edelmetalle („SE“) ermöglicht (Internetfiliale, S-App; Telefon
und/oder in der Geschäftsstelle). Die Erfassung von Verkaufsaufträgen durch den Kunden
über die Internetfiliale, Telefon und S-App ist nicht möglich.
Die Sparkasse wird ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages über SE
nicht annehmen, wenn (i) die von dem Kunden übermittelten Daten und Informationen
offensichtlich unvollständig oder fehlerhaft sind oder (ii) die von dem Kunden angegebene
Lieferanschrift für SE außerhalb der Lieferbezirke gemäß Ziffer 4 liegt.
Nimmt die Sparkasse ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages über SE
an, kommt der Kaufvertrag über SE zwischen Kunde und Sparkasse zustande.

2. Information über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes
Für den Kauf von Edelmetallen und Sorten besteht kein Widerrufsrecht.
Die Preise für Sorten sowie für Edelmetalle hängen von Schwankungen auf dem Finanzmarkt
(z. B. dem aktuellen Devisen-, Gold- oder Silberkurs) ab. Auf diese Marktschwankungen hat
die Sparkasse keinen Einfluss. Da sich der Preis innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist
jederzeit ändern kann, ist ein Widerruf gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB gesetzlich
ausgeschlossen.

3. Lieferbedingungen
Die Sparkasse übergibt die SE entweder in der Geschäftsstelle an den Kunden oder liefert
per Transportdienstleister im Falle einer Kundendirektbelieferung.
Die Sparkasse wird ein entsprechendes Angebot in ihrem Ermessen anbieten.

Eine Abholung von SE in einer Geschäftsstelle der Sparkasse muss zu den üblichen
Öffnungszeiten erfolgen. Die Bereitstellung der SE kann in Abhängigkeit der
Geschäftsstellen, Öffnungszeiten und der Lieferwege zwischen 1 und 10 Bankarbeitstagen
variieren.
Im Rahmen der Kundendirektbelieferung beauftragt die Sparkasse die Lieferung von SE an
die vom Kunden benannte Lieferanschrift.

Für die Kundendirektbelieferung gilt:


   -    Bestellung an die Privatadresse werden i.d.R. an einem der beiden auf den Bestelltag
        folgenden Werktage an den Kunden ausgeliefert. Es erfolgt keine Auslieferung an
        Samstagen.
   -    Die Lieferung an eine Privatadresse erfolgt ausschließlich mit persönlicher Übergabe.
   -    Die Übergabe erfolgt an den Rechnungsadressaten oder an andere, in den Räumen
        des Rechnungsadressaten anwesende Personen.
   -    Die Transportdienstleister, mit Ausnahme der Fa. Prosegur, führen keine
        Legitimationsprüfung durch.
   -    Die Aushändigung erfolgt nur gegen Empfangsbestätigung Unterschrift.
   -    Einwürfe in Briefkästen werden nicht vorgenommen.
   -   Ist eine Geschäftsadresse als Lieferanschrift angegeben, so wird der
        Transportdienstleister zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten die Lieferung bei der
        Postannahmestelle des Geschäftsbetriebes übergeben.

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   -    Kann die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht erfolgen, so hat
        der Kunde alle Kosten der Rückabwicklung zu tragen, die er schuldhaft verursacht
        hat.


Darüber hinaus bei Belieferung durch DHL Express (DHL):
   - DHL ist berechtigt den Rechnungsempfänger per Kurzmitteilung oder Mail über den
     Versand der Ware zu informieren.
             -  Je nach Leistungsumfang der DHL wird dem Empfänger eine alternative
                Zustellung zur Auswahl gestellt. Dieses kann eine Änderung des
                Liefertages, der Lieferadresse oder die Hinterlegung in eine Packstation
                oder einem Paketshop sein.
   - Sendungen, deren Zustellung an der Lieferadresse nicht erfolgt ist, werden für den
     Empfänger innerhalb einer Frist von 7 Werktagen (einschl. Samstage) beginnend mit
     dem Werktag, der auf die versuchte Erstzustellung folgt, zur Abholung in einer
     Filiale/Agentur bereitgehalten. Dies gilt auch, wenn eine Ablieferung aufgrund
     außergewöhnlicher Umstände oder besonderer Gefahren am Bestimmungsort nicht
     zumutbar ist.
   - Unzustellbare Sendungen gehen zurück. Weitere Zustellungsversuche werden nicht
     durchgeführt.
   - Als unzustellbar gilt:
         -   Sendungen, bei denen niemand angetroffen wurde und die Abholfrist fruchtlos
             verstrichen ist
         -   Die Annahme durch den Empfänger, verweigert wird oder der Empfänger nicht
             ermittelt werden kann.

Darüber hinaus bei Belieferung durch DG Transporte:
   - DG Transporte ist berechtigt den Rechnungsempfänger per Mail über den Versand der
     Ware zu informieren. Für den Fall eines erfolglosen Zustellversuchs wird der Kunde
     per Mail informiert und erhält Kontaktinformationen zur Vereinbarung eines 2.
     Zustellversuchs.
   - Sollte keine Mailadresse des Kunden hinterlegt sein, wird im Fall eines erfolglosen
     Zustellversuches ein zweiter kostenloser Zustellversuch durchgeführt.
   -   Ist der zweite Zustellversuch erfolglos, geht die Sendung innerhalb von 7 Tagen
       zurück.


Darüber hinaus bei Belieferung durch GO Logistik:
   - Konnte niemand unter der Lieferanschrift angetroffen werden, so wird der
     Transportdienstleister eine Mitteilung zur Terminabstimmung für eine Anlieferung am
     folgenden Werktag hinterlassen.
   - Meldet sich der Kunde für eine Anlieferung am folgenden Werktag des
     Erstzustellungsversuchs, erfolgt eine zusätzliche, kostenfreie Zustellung an dieselbe
     Adresse.
   - Sendungen sind unzustellbar, wenn beim Erstzustellungs- oder nachfolgendem
     weiteren Zustellungsversuch keine empfangsberechtigte Person im vorher
     beschriebenen Sinne angetroffen wird, die Annahme durch den Empfänger, oder
     Ersatzempfänger verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann.
   - Unzustellbare Sendungen gehen zurück. Weitere Zustellungsversuche werden nicht
     durchgeführt.


Darüber hinaus bei Belieferung durch Prosegur:
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   -   Vor der Auslieferung erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden, um den
       Zeitrahmen der Zustellung abzustimmen
   - Um die Zustellung am Auslieferungstag sicherzustellen, erfolgt erneut eine
     Kontaktaufnahme beim Kunden. Sofern der Kunde telefonisch nicht erreichbar ist, wird
     kein Zustellungsversuch unternommen. Es erfolgt eine erneute Kontaktaufnahme mit
     dem Kunden, um den Zeitrahmen der zweiten Zustellungsanfahrt abzustimmen.
   - Die Zustellung der Wertsendungen ist vom Kunden zu quittieren. Bei der Übergabe der
     Wertsendung hat sich die empfangsberechtigte Person per Ausweisdokument zu
     identifizieren. Die Nummer des Ausweisdokumentes ist auf der Quittung zu notieren.
   - Als empfangsberechtigte Person gilt zum einen der im Auftrag genannte
     Rechnungsadressat oder Empfangsbevollmächtigte.


4. Lieferorte und ausgeschlossene Lieferbezirke für die Kunden-Direktbelieferung


Die Auslieferung der SE ist auf Anschriften in Deutschland (Festland) beschränkt.
Für folgende Postleitzahlengebiete wird eine Lieferung nicht angeboten.
  Postleitzahl           Ort
  18520 – 18609          Insel Rügen
  25846 – 25849          Insel Pellworm
  25859                  Hallig Hooge
  25863                  Hallig Langeneß
  25869                  Hallig Oland
  25929 – 25999          Inseln Föhr, Amrum, Sylt
  26453 – 26486          Inseln Langeoog, Spiekeroog, Wangerooge
  26533 – 26548          Insel Norderney
  26557 – 26579          Inseln Juist, Baltrum
  26737 – 26757          Insel Borkum
  27483 – 27499          Helgoland
  30521                  Hannover Messe
  78266                  Büsingen
  82475                  Schneefernerhaus


5. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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