Ergänzende Bedingungen im Sorten- und Edelmetallgeschäft Fassung 01. Mai 2026 1.Vertragspartner und Vertragsabschluss Die Sparkasse entscheidet, auf welchen Vertriebswegen sie dem Kunden den Abschluss von Kaufverträgen über Sorten und Edelmetalle („SE“) ermöglicht (Internetfiliale, S-App; Telefon und/oder in der Geschäftsstelle). Die Erfassung von Verkaufsaufträgen durch den Kunden über die Internetfiliale, Telefon und S-App ist nicht möglich. Die Sparkasse wird ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages über SE nicht annehmen, wenn (i) die von dem Kunden übermittelten Daten und Informationen offensichtlich unvollständig oder fehlerhaft sind oder (ii) die von dem Kunden angegebene Lieferanschrift für SE außerhalb der Lieferbezirke gemäß Ziffer 4 liegt. Nimmt die Sparkasse ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages über SE an, kommt der Kaufvertrag über SE zwischen Kunde und Sparkasse zustande. 2. Information über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes Für den Kauf von Edelmetallen und Sorten besteht kein Widerrufsrecht. Die Preise für Sorten sowie für Edelmetalle hängen von Schwankungen auf dem Finanzmarkt (z. B. dem aktuellen Devisen-, Gold- oder Silberkurs) ab. Auf diese Marktschwankungen hat die Sparkasse keinen Einfluss. Da sich der Preis innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist jederzeit ändern kann, ist ein Widerruf gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB gesetzlich ausgeschlossen. 3. Lieferbedingungen Die Sparkasse übergibt die SE entweder in der Geschäftsstelle an den Kunden oder liefert per Transportdienstleister im Falle einer Kundendirektbelieferung. Die Sparkasse wird ein entsprechendes Angebot in ihrem Ermessen anbieten. Eine Abholung von SE in einer Geschäftsstelle der Sparkasse muss zu den üblichen Öffnungszeiten erfolgen. Die Bereitstellung der SE kann in Abhängigkeit der Geschäftsstellen, Öffnungszeiten und der Lieferwege zwischen 1 und 10 Bankarbeitstagen variieren. Im Rahmen der Kundendirektbelieferung beauftragt die Sparkasse die Lieferung von SE an die vom Kunden benannte Lieferanschrift. Für die Kundendirektbelieferung gilt: - Bestellung an die Privatadresse werden i.d.R. an einem der beiden auf den Bestelltag folgenden Werktage an den Kunden ausgeliefert. Es erfolgt keine Auslieferung an Samstagen. - Die Lieferung an eine Privatadresse erfolgt ausschließlich mit persönlicher Übergabe. - Die Übergabe erfolgt an den Rechnungsadressaten oder an andere, in den Räumen des Rechnungsadressaten anwesende Personen. - Die Transportdienstleister, mit Ausnahme der Fa. Prosegur, führen keine Legitimationsprüfung durch. - Die Aushändigung erfolgt nur gegen Empfangsbestätigung Unterschrift. - Einwürfe in Briefkästen werden nicht vorgenommen. - Ist eine Geschäftsadresse als Lieferanschrift angegeben, so wird der Transportdienstleister zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten die Lieferung bei der Postannahmestelle des Geschäftsbetriebes übergeben. 1 - Kann die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht erfolgen, so hat der Kunde alle Kosten der Rückabwicklung zu tragen, die er schuldhaft verursacht hat. Darüber hinaus bei Belieferung durch DHL Express (DHL): - DHL ist berechtigt den Rechnungsempfänger per Kurzmitteilung oder Mail über den Versand der Ware zu informieren. - Je nach Leistungsumfang der DHL wird dem Empfänger eine alternative Zustellung zur Auswahl gestellt. Dieses kann eine Änderung des Liefertages, der Lieferadresse oder die Hinterlegung in eine Packstation oder einem Paketshop sein. - Sendungen, deren Zustellung an der Lieferadresse nicht erfolgt ist, werden für den Empfänger innerhalb einer Frist von 7 Werktagen (einschl. Samstage) beginnend mit dem Werktag, der auf die versuchte Erstzustellung folgt, zur Abholung in einer Filiale/Agentur bereitgehalten. Dies gilt auch, wenn eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder besonderer Gefahren am Bestimmungsort nicht zumutbar ist. - Unzustellbare Sendungen gehen zurück. Weitere Zustellungsversuche werden nicht durchgeführt. - Als unzustellbar gilt: - Sendungen, bei denen niemand angetroffen wurde und die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist - Die Annahme durch den Empfänger, verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Darüber hinaus bei Belieferung durch DG Transporte: - DG Transporte ist berechtigt den Rechnungsempfänger per Mail über den Versand der Ware zu informieren. Für den Fall eines erfolglosen Zustellversuchs wird der Kunde per Mail informiert und erhält Kontaktinformationen zur Vereinbarung eines 2. Zustellversuchs. - Sollte keine Mailadresse des Kunden hinterlegt sein, wird im Fall eines erfolglosen Zustellversuches ein zweiter kostenloser Zustellversuch durchgeführt. - Ist der zweite Zustellversuch erfolglos, geht die Sendung innerhalb von 7 Tagen zurück. Darüber hinaus bei Belieferung durch GO Logistik: - Konnte niemand unter der Lieferanschrift angetroffen werden, so wird der Transportdienstleister eine Mitteilung zur Terminabstimmung für eine Anlieferung am folgenden Werktag hinterlassen. - Meldet sich der Kunde für eine Anlieferung am folgenden Werktag des Erstzustellungsversuchs, erfolgt eine zusätzliche, kostenfreie Zustellung an dieselbe Adresse. - Sendungen sind unzustellbar, wenn beim Erstzustellungs- oder nachfolgendem weiteren Zustellungsversuch keine empfangsberechtigte Person im vorher beschriebenen Sinne angetroffen wird, die Annahme durch den Empfänger, oder Ersatzempfänger verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. - Unzustellbare Sendungen gehen zurück. Weitere Zustellungsversuche werden nicht durchgeführt. Darüber hinaus bei Belieferung durch Prosegur: 2 - Vor der Auslieferung erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden, um den Zeitrahmen der Zustellung abzustimmen - Um die Zustellung am Auslieferungstag sicherzustellen, erfolgt erneut eine Kontaktaufnahme beim Kunden. Sofern der Kunde telefonisch nicht erreichbar ist, wird kein Zustellungsversuch unternommen. Es erfolgt eine erneute Kontaktaufnahme mit dem Kunden, um den Zeitrahmen der zweiten Zustellungsanfahrt abzustimmen. - Die Zustellung der Wertsendungen ist vom Kunden zu quittieren. Bei der Übergabe der Wertsendung hat sich die empfangsberechtigte Person per Ausweisdokument zu identifizieren. Die Nummer des Ausweisdokumentes ist auf der Quittung zu notieren. - Als empfangsberechtigte Person gilt zum einen der im Auftrag genannte Rechnungsadressat oder Empfangsbevollmächtigte. 4. Lieferorte und ausgeschlossene Lieferbezirke für die Kunden-Direktbelieferung Die Auslieferung der SE ist auf Anschriften in Deutschland (Festland) beschränkt. Für folgende Postleitzahlengebiete wird eine Lieferung nicht angeboten. Postleitzahl Ort 18520 – 18609 Insel Rügen 25846 – 25849 Insel Pellworm 25859 Hallig Hooge 25863 Hallig Langeneß 25869 Hallig Oland 25929 – 25999 Inseln Föhr, Amrum, Sylt 26453 – 26486 Inseln Langeoog, Spiekeroog, Wangerooge 26533 – 26548 Insel Norderney 26557 – 26579 Inseln Juist, Baltrum 26737 – 26757 Insel Borkum 27483 – 27499 Helgoland 30521 Hannover Messe 78266 Büsingen 82475 Schneefernerhaus 5. Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3