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Ergänzende Bedingungen im Sorten- und Edelmetallgeschäft · 17.10.26, 22:19
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Ergänzende Bedingungen im Sorten- und Edelmetallgeschäft
Fassung 01. Mai 2026
1.Vertragspartner und Vertragsabschluss
Die Sparkasse entscheidet, auf welchen Vertriebswegen sie dem Kunden den Abschluss von
Kaufverträgen über Sorten und Edelmetalle („SE“) ermöglicht (Internetfiliale, S-App; Telefon
und/oder in der Geschäftsstelle). Die Erfassung von Verkaufsaufträgen durch den Kunden
über die Internetfiliale, Telefon und S-App ist nicht möglich.
Die Sparkasse wird ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages über SE
nicht annehmen, wenn (i) die von dem Kunden übermittelten Daten und Informationen
offensichtlich unvollständig oder fehlerhaft sind oder (ii) die von dem Kunden angegebene
Lieferanschrift für SE außerhalb der Lieferbezirke gemäß Ziffer 4 liegt.
Nimmt die Sparkasse ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages über SE
an, kommt der Kaufvertrag über SE zwischen Kunde und Sparkasse zustande.
2. Information über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes
Für den Kauf von Edelmetallen und Sorten besteht kein Widerrufsrecht.
Die Preise für Sorten sowie für Edelmetalle hängen von Schwankungen auf dem Finanzmarkt
(z. B. dem aktuellen Devisen-, Gold- oder Silberkurs) ab. Auf diese Marktschwankungen hat
die Sparkasse keinen Einfluss. Da sich der Preis innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist
jederzeit ändern kann, ist ein Widerruf gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB gesetzlich
ausgeschlossen.
3. Lieferbedingungen
Die Sparkasse übergibt die SE entweder in der Geschäftsstelle an den Kunden oder liefert
per Transportdienstleister im Falle einer Kundendirektbelieferung.
Die Sparkasse wird ein entsprechendes Angebot in ihrem Ermessen anbieten.
Eine Abholung von SE in einer Geschäftsstelle der Sparkasse muss zu den üblichen
Öffnungszeiten erfolgen. Die Bereitstellung der SE kann in Abhängigkeit der
Geschäftsstellen, Öffnungszeiten und der Lieferwege zwischen 1 und 10 Bankarbeitstagen
variieren.
Im Rahmen der Kundendirektbelieferung beauftragt die Sparkasse die Lieferung von SE an
die vom Kunden benannte Lieferanschrift.
Für die Kundendirektbelieferung gilt:
- Bestellung an die Privatadresse werden i.d.R. an einem der beiden auf den Bestelltag
folgenden Werktage an den Kunden ausgeliefert. Es erfolgt keine Auslieferung an
Samstagen.
- Die Lieferung an eine Privatadresse erfolgt ausschließlich mit persönlicher Übergabe.
- Die Übergabe erfolgt an den Rechnungsadressaten oder an andere, in den Räumen
des Rechnungsadressaten anwesende Personen.
- Die Transportdienstleister, mit Ausnahme der Fa. Prosegur, führen keine
Legitimationsprüfung durch.
- Die Aushändigung erfolgt nur gegen Empfangsbestätigung Unterschrift.
- Einwürfe in Briefkästen werden nicht vorgenommen.
- Ist eine Geschäftsadresse als Lieferanschrift angegeben, so wird der
Transportdienstleister zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten die Lieferung bei der
Postannahmestelle des Geschäftsbetriebes übergeben.
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- Kann die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht erfolgen, so hat
der Kunde alle Kosten der Rückabwicklung zu tragen, die er schuldhaft verursacht
hat.
Darüber hinaus bei Belieferung durch DHL Express (DHL):
- DHL ist berechtigt den Rechnungsempfänger per Kurzmitteilung oder Mail über den
Versand der Ware zu informieren.
- Je nach Leistungsumfang der DHL wird dem Empfänger eine alternative
Zustellung zur Auswahl gestellt. Dieses kann eine Änderung des
Liefertages, der Lieferadresse oder die Hinterlegung in eine Packstation
oder einem Paketshop sein.
- Sendungen, deren Zustellung an der Lieferadresse nicht erfolgt ist, werden für den
Empfänger innerhalb einer Frist von 7 Werktagen (einschl. Samstage) beginnend mit
dem Werktag, der auf die versuchte Erstzustellung folgt, zur Abholung in einer
Filiale/Agentur bereitgehalten. Dies gilt auch, wenn eine Ablieferung aufgrund
außergewöhnlicher Umstände oder besonderer Gefahren am Bestimmungsort nicht
zumutbar ist.
- Unzustellbare Sendungen gehen zurück. Weitere Zustellungsversuche werden nicht
durchgeführt.
- Als unzustellbar gilt:
- Sendungen, bei denen niemand angetroffen wurde und die Abholfrist fruchtlos
verstrichen ist
- Die Annahme durch den Empfänger, verweigert wird oder der Empfänger nicht
ermittelt werden kann.
Darüber hinaus bei Belieferung durch DG Transporte:
- DG Transporte ist berechtigt den Rechnungsempfänger per Mail über den Versand der
Ware zu informieren. Für den Fall eines erfolglosen Zustellversuchs wird der Kunde
per Mail informiert und erhält Kontaktinformationen zur Vereinbarung eines 2.
Zustellversuchs.
- Sollte keine Mailadresse des Kunden hinterlegt sein, wird im Fall eines erfolglosen
Zustellversuches ein zweiter kostenloser Zustellversuch durchgeführt.
- Ist der zweite Zustellversuch erfolglos, geht die Sendung innerhalb von 7 Tagen
zurück.
Darüber hinaus bei Belieferung durch GO Logistik:
- Konnte niemand unter der Lieferanschrift angetroffen werden, so wird der
Transportdienstleister eine Mitteilung zur Terminabstimmung für eine Anlieferung am
folgenden Werktag hinterlassen.
- Meldet sich der Kunde für eine Anlieferung am folgenden Werktag des
Erstzustellungsversuchs, erfolgt eine zusätzliche, kostenfreie Zustellung an dieselbe
Adresse.
- Sendungen sind unzustellbar, wenn beim Erstzustellungs- oder nachfolgendem
weiteren Zustellungsversuch keine empfangsberechtigte Person im vorher
beschriebenen Sinne angetroffen wird, die Annahme durch den Empfänger, oder
Ersatzempfänger verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann.
- Unzustellbare Sendungen gehen zurück. Weitere Zustellungsversuche werden nicht
durchgeführt.
Darüber hinaus bei Belieferung durch Prosegur:
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- Vor der Auslieferung erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden, um den
Zeitrahmen der Zustellung abzustimmen
- Um die Zustellung am Auslieferungstag sicherzustellen, erfolgt erneut eine
Kontaktaufnahme beim Kunden. Sofern der Kunde telefonisch nicht erreichbar ist, wird
kein Zustellungsversuch unternommen. Es erfolgt eine erneute Kontaktaufnahme mit
dem Kunden, um den Zeitrahmen der zweiten Zustellungsanfahrt abzustimmen.
- Die Zustellung der Wertsendungen ist vom Kunden zu quittieren. Bei der Übergabe der
Wertsendung hat sich die empfangsberechtigte Person per Ausweisdokument zu
identifizieren. Die Nummer des Ausweisdokumentes ist auf der Quittung zu notieren.
- Als empfangsberechtigte Person gilt zum einen der im Auftrag genannte
Rechnungsadressat oder Empfangsbevollmächtigte.
4. Lieferorte und ausgeschlossene Lieferbezirke für die Kunden-Direktbelieferung
Die Auslieferung der SE ist auf Anschriften in Deutschland (Festland) beschränkt.
Für folgende Postleitzahlengebiete wird eine Lieferung nicht angeboten.
Postleitzahl Ort
18520 – 18609 Insel Rügen
25846 – 25849 Insel Pellworm
25859 Hallig Hooge
25863 Hallig Langeneß
25869 Hallig Oland
25929 – 25999 Inseln Föhr, Amrum, Sylt
26453 – 26486 Inseln Langeoog, Spiekeroog, Wangerooge
26533 – 26548 Insel Norderney
26557 – 26579 Inseln Juist, Baltrum
26737 – 26757 Insel Borkum
27483 – 27499 Helgoland
30521 Hannover Messe
78266 Büsingen
82475 Schneefernerhaus
5. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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