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Bedingungen für die VISA Debitkarte

                 I     Zahlungsverkehrsbezogene Anwendungen                                                    7     Finanzielle Nutzungsgrenze
                                                                                                                     Der
                                                                                                                     	 Debitkarteninhaber darf Debitkartenverfügungen mit seiner Debitkarte nur
                 1     Verwendungsmöglichkeiten zu Zahlungsverkehrszwecken                                           im Rahmen des Kontoguthabens bzw. eines vorher für das Konto eingeräumten
                 1.1   Die von der Openbank Deutschland AG (nachfolgend „Bank“) ausgegebene                          Kredites (z. B. eingeräumte Kontoüberziehung) vornehmen. Auch wenn der
                       VISA Debitkarte (nachfolgend „Debitkarte“) ist eine Debitkarte und kann vom                   Debitkarteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Debitkartenverfügungen
                       Debitkarteninhaber im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland                   nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Einsatz der Aufwendungen zu verlangen,
                       im Rahmen des VISA Verbundes eingesetzt werden                                                die aus der Nutzung der Debitkarte entstehen. Die Buchung solcher Debitkarten-
                       - zum Bezahlen bei Vertragsunternehmen (im stationären und Online­Handel) und                 verfügungen auf dem Konto führt zu einer geduldeten Kontoüberziehung.
                       -d  arüber hinaus als weitere Dienstleistung zur Bargeldauszahlung an                  8     Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Debitkarteninhabers
                          Geldautomaten.
                       	Die Vertragsunternehmen und Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservice                8.1   Sorgfältige Aufbewahrung der Debitkarte
                       (Bargeldauszahlung) sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der                    	Die Debitkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass
                       Debitkarte zu sehen sind.                                                                     sie abhandenkommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere
                 1.2	Sofern die Debitkarte als Business-Karte ausgegeben wurde, darf diese                          nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden.
                      ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwendet werden.                                8.2   Geheimhaltung der Persönlichen Geheimzahl (PIN)
                 2     Persönliche Geheimzahl (PIN)                                                                  	Der Debitkarteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person
                       Für
                       	 die Nutzung von Geldautomaten und an Kassenterminals von Vertragsunter-                    Kenntnis von seiner PIN erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Debitkarte
                       nehmen wird dem Debitkarteninhaber eine persönliche Geheimzahl (PIN) für seine                vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden.
                       Debitkarte zur Verfügung gestellt.                                                            Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Debitkarte kommt bzw.
                                                                                                                     die Debitkartennummer kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Debitkarten-
                       	Die Debitkarte kann an Geldautomaten sowie an Kassenterminals, an denen im                  verfügungen zu tätigen (z. B. Bargeldauszahlungen an Geldautomaten).
                       Zusammenhang mit der Verwendung der Debitkarte die PIN eingegeben werden
                       muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PIN dreimal hintereinander falsch          8.3   Schutz der Authentifizierungselemente für Online-Bezahlvorgänge
                       eingegeben wurde. Der Debitkarteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner                	Der Karteninhaber hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine mit
                       Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.                          der Bank vereinbarten Authentifizierungselemente für Online­Bezahlvorgänge vor
                 3     Autorisierung von Debitkartenzahlungen durch den Debitkarteninhaber                           unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Authenti-
                                                                                                                     fizierungselemente für Online­Bezahlvorgänge missbräuchlich verwendet oder
                 3.1   Bei Nutzung der Debitkarte ist                                                                in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt werden. Zum Schutz der einzelnen
                       	- a n Geldautomaten und Kassenterminals bei Vertragsunternehmen die PIN                    Authentifizierungselemente für Online­Bezahlvorgänge hat der Karteninhaber vor
                            einzugeben,                                                                              allem Folgendes zu beachten:
                       	- b ei Bezahlvorgängen im Online­Handel oder telefonischen Bestellungen die
                            Debitkartennummer, das Verfalldatum und die Debitkartenprüfziffer anzugeben.             a) Wissenselemente, wie z. B. das Online­Passwort, sind geheim zu halten;
                       	Beim Karteneinsatz an Kassenterminals kann von der Eingabe der PIN zur                          sie dürfen insbesondere
                       Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an                                      - nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden,
                       unbeaufsichtigten Kassenterminals abgesehen werden.                                               - nicht außerhalb von Online­Bezahlvorgängen in Textform
                       	Beim kontaktlosen Bezahlen an Kassenterminals ist die Debitkarte mit Kontaktlos-                    (z. B. per E­Mail oder Messenger­Dienst) weiter gegeben werden,
                       funktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Für Kleinbeträge ist die Eingabe einer                 - nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung des
                       PIN unter Umständen nicht erforderlich. Bei Online­Bezahlvorgängen erfolgt die                        Online­Passworts im Klartext im mobilen Endgerät) werden und
                       Authentifizierung des Karteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert ver-                 - nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät
                       einbarten Authentifizierungselemente einsetzt. Authentifizierungselemente sind                        aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. mobiles Endgerät) oder zur
                       - Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, z. B. Online­Passwort),                         Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für
                       -B   esitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, z. B. mobiles Endgerät zur                 Kartenzahlung und Fingerabdrucksensor) dient.
                           Erzeugung zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern (TAN)                   b) Besitzelemente, wie z. B. ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu
                           als Besitznachweis) oder                                                                      schützen, insbesondere
                       - Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, z. B. Fingerabdruck).                          - ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät
                                                                                                                           des Karteninhabers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können,
                 3.2	Mit dem Einsatz der Debitkarte erteilt der Debitkarteninhaber die Zustimmung                       - ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät
                      (Autorisierung) zur Ausführung der Debitkartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich                         (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für Kartenzahlungen
                      eine PIN oder ein sonstiges Authentifizierungselement gefordert wird, wird die                         (z. B. Karten­App, Authentifizierungs­App) nicht nutzen können,
                      Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung                       -ist die Anwendung für Online­Bezahlvorgänge
                      kann der Debitkarteninhaber die Debitkartenzahlung nicht mehr widerrufen.                           (z. B. Karten­App, Authentifizierungs­App) auf dem mobilen Endgerät des Teil-
                      In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass                   nehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen
                      die Bank die für die Ausführung der Debitkartenzahlung notwendigen personen­                        Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons) und
                      bezogenen Daten des Debitkarteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.                    - dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb der
                 4     Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags                                                                Online­Bezahlvorgänge mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform
                       Die
                       	 Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Debitkarteninhabers einen im Rahmen                         (z. B. per E­Mail, Messenger­Dienst) weiter gegeben werden.
                       der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. Ziffer I. 7.) verfügbaren Geldbetrag zu                 c)Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Karteninhabers, dürfen auf einem
                       sperren, wenn                                                                                     mobilen Endgerät des Karteninhabers für Online­Bezahlvorgänge nur dann als
                       -d er Debitkartenzahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist                      Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät
                         und                                                                                             keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen
                       -d er Debitkarteninhaber auch der genannten Höhe des zu sperrenden Betrags                       Endgerät, das für Online­Bezahlvorgänge genutzt wird, Seinselemente anderer
                         zugestimmt hat.                                                                                 Personen gespeichert, ist für Online­Bezahlvorgänge das von der Bank ausgege-
                       	Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder                 bene Wissenselement (z. B. Online­Passwort) zu nutzen und nicht das auf dem
                       vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Betrag der Debit-                 mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
                       kartenzahlung mitgeteilt oder der Auftrag der Debitkartenzahlung zugegangen ist.        8.4   K