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Bedingungen für die VISA Debitkarte (71 KB, PDF) · 26.09.26, 22:17
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Bedingungen für die VISA Debitkarte
I Zahlungsverkehrsbezogene Anwendungen 7 Finanzielle Nutzungsgrenze
Der
Debitkarteninhaber darf Debitkartenverfügungen mit seiner Debitkarte nur
1 Verwendungsmöglichkeiten zu Zahlungsverkehrszwecken im Rahmen des Kontoguthabens bzw. eines vorher für das Konto eingeräumten
1.1 Die von der Openbank Deutschland AG (nachfolgend „Bank“) ausgegebene Kredites (z. B. eingeräumte Kontoüberziehung) vornehmen. Auch wenn der
VISA Debitkarte (nachfolgend „Debitkarte“) ist eine Debitkarte und kann vom Debitkarteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Debitkartenverfügungen
Debitkarteninhaber im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Einsatz der Aufwendungen zu verlangen,
im Rahmen des VISA Verbundes eingesetzt werden die aus der Nutzung der Debitkarte entstehen. Die Buchung solcher Debitkarten-
- zum Bezahlen bei Vertragsunternehmen (im stationären und OnlineHandel) und verfügungen auf dem Konto führt zu einer geduldeten Kontoüberziehung.
-d arüber hinaus als weitere Dienstleistung zur Bargeldauszahlung an 8 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Debitkarteninhabers
Geldautomaten.
Die Vertragsunternehmen und Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservice 8.1 Sorgfältige Aufbewahrung der Debitkarte
(Bargeldauszahlung) sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der Die Debitkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass
Debitkarte zu sehen sind. sie abhandenkommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere
1.2 Sofern die Debitkarte als Business-Karte ausgegeben wurde, darf diese nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden.
ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwendet werden. 8.2 Geheimhaltung der Persönlichen Geheimzahl (PIN)
2 Persönliche Geheimzahl (PIN) Der Debitkarteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person
Für
die Nutzung von Geldautomaten und an Kassenterminals von Vertragsunter- Kenntnis von seiner PIN erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Debitkarte
nehmen wird dem Debitkarteninhaber eine persönliche Geheimzahl (PIN) für seine vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden.
Debitkarte zur Verfügung gestellt. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Debitkarte kommt bzw.
die Debitkartennummer kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Debitkarten-
Die Debitkarte kann an Geldautomaten sowie an Kassenterminals, an denen im verfügungen zu tätigen (z. B. Bargeldauszahlungen an Geldautomaten).
Zusammenhang mit der Verwendung der Debitkarte die PIN eingegeben werden
muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PIN dreimal hintereinander falsch 8.3 Schutz der Authentifizierungselemente für Online-Bezahlvorgänge
eingegeben wurde. Der Debitkarteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Der Karteninhaber hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine mit
Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen. der Bank vereinbarten Authentifizierungselemente für OnlineBezahlvorgänge vor
3 Autorisierung von Debitkartenzahlungen durch den Debitkarteninhaber unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Authenti-
fizierungselemente für OnlineBezahlvorgänge missbräuchlich verwendet oder
3.1 Bei Nutzung der Debitkarte ist in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt werden. Zum Schutz der einzelnen
- a n Geldautomaten und Kassenterminals bei Vertragsunternehmen die PIN Authentifizierungselemente für OnlineBezahlvorgänge hat der Karteninhaber vor
einzugeben, allem Folgendes zu beachten:
- b ei Bezahlvorgängen im OnlineHandel oder telefonischen Bestellungen die
Debitkartennummer, das Verfalldatum und die Debitkartenprüfziffer anzugeben. a) Wissenselemente, wie z. B. das OnlinePasswort, sind geheim zu halten;
Beim Karteneinsatz an Kassenterminals kann von der Eingabe der PIN zur sie dürfen insbesondere
Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an - nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden,
unbeaufsichtigten Kassenterminals abgesehen werden. - nicht außerhalb von OnlineBezahlvorgängen in Textform
Beim kontaktlosen Bezahlen an Kassenterminals ist die Debitkarte mit Kontaktlos- (z. B. per EMail oder MessengerDienst) weiter gegeben werden,
funktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Für Kleinbeträge ist die Eingabe einer - nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung des
PIN unter Umständen nicht erforderlich. Bei OnlineBezahlvorgängen erfolgt die OnlinePassworts im Klartext im mobilen Endgerät) werden und
Authentifizierung des Karteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert ver- - nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät
einbarten Authentifizierungselemente einsetzt. Authentifizierungselemente sind aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. mobiles Endgerät) oder zur
- Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, z. B. OnlinePasswort), Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit Anwendung für
-B esitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, z. B. mobiles Endgerät zur Kartenzahlung und Fingerabdrucksensor) dient.
Erzeugung zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern (TAN) b) Besitzelemente, wie z. B. ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu
als Besitznachweis) oder schützen, insbesondere
- Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, z. B. Fingerabdruck). - ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät
des Karteninhabers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können,
3.2 Mit dem Einsatz der Debitkarte erteilt der Debitkarteninhaber die Zustimmung - ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät
(Autorisierung) zur Ausführung der Debitkartenzahlung. Soweit dafür zusätzlich (z. B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für Kartenzahlungen
eine PIN oder ein sonstiges Authentifizierungselement gefordert wird, wird die (z. B. KartenApp, AuthentifizierungsApp) nicht nutzen können,
Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung -ist die Anwendung für OnlineBezahlvorgänge
kann der Debitkarteninhaber die Debitkartenzahlung nicht mehr widerrufen. (z. B. KartenApp, AuthentifizierungsApp) auf dem mobilen Endgerät des Teil-
In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass nehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen
die Bank die für die Ausführung der Debitkartenzahlung notwendigen personen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons) und
bezogenen Daten des Debitkarteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert. - dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb der
4 Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags OnlineBezahlvorgänge mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform
Die
Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Debitkarteninhabers einen im Rahmen (z. B. per EMail, MessengerDienst) weiter gegeben werden.
der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. Ziffer I. 7.) verfügbaren Geldbetrag zu c)Seinselemente, wie z. B. Fingerabdruck des Karteninhabers, dürfen auf einem
sperren, wenn mobilen Endgerät des Karteninhabers für OnlineBezahlvorgänge nur dann als
-d er Debitkartenzahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät
und keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen
-d er Debitkarteninhaber auch der genannten Höhe des zu sperrenden Betrags Endgerät, das für OnlineBezahlvorgänge genutzt wird, Seinselemente anderer
zugestimmt hat. Personen gespeichert, ist für OnlineBezahlvorgänge das von der Bank ausgege-
Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder bene Wissenselement (z. B. OnlinePasswort) zu nutzen und nicht das auf dem
vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Betrag der Debit- mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
kartenzahlung mitgeteilt oder der Auftrag der Debitkartenzahlung zugegangen ist. 8.4 K1 archivierte Vorkommen dieser Datei
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