Analyse

Noch kein Schnellscan vorhanden.

Tiefenprüfung

Text

TXT
Bedingungen für die Sparlotterie
                                                  der westfälisch-lippischen Sparkassen
                                                                                                                                      Sparkasse Münsterland Ost
                                                  Stand: 01/2018                                                                      Weseler Str. 230, 48151 Münster

                                                  Zur Pflege des Spargedankens führen die westfälisch-lippischen öffentli-            testens im Folgejahr erfolgen. Dieses Spielkapital kann als Geld- oder als
                                                  chen Sparkassen die Sparlotterie durch. Dabei wird das Sparen mit der               Sachgewinne ausgelost werden. Eine Barablösung der Sachgewinne ist
                                                  Teilnahme an einer Lotterie verbunden. Das einzelne Sparlos lautet über             nicht möglich. Die tatsächliche Stückelung der Gewinne ist abhängig von
                                                  einen Gesamtbetrag von 6,00 €, nämlich 4,80 € Sparrate und 1,20 € Lot-              der Höhe des zur Verfügung stehenden Spielkapitals und der zu diesem
                                                  terieeinsatz (Auslosungsbeitrag). An der Sparlotterie kann jeder Volljäh-           Termin teilnehmenden Lose.
                                                  rige teilnehmen. Eine Teilnahme von Minderjährigen ist nicht möglich.
                                                  Schuldnerin der Sparraten ist die Sparkasse, bei der die Sparraten ent-             6. Veröffentlichung der Auslosungsergebnisse
                                                  richtet wurden. Träger des Auslosungsverfahrens und Schuldner aller                 Die ausgelosten Gewinnnummern werden innerhalb von 3 Werktagen
                                                  Gewinnforderungen ist der Sparkassenverband Westfalen-Lippe, Münster.               nach der Auslosung in den teilnehmenden Sparkassen und im Internet
                                                                                                                                      unter der Adresse www.sparlotterie.de bekannt gegeben.
                                                  1. Sparzeit
                                                  Die Sparzeit beträgt bis zu 31 Kalendertage. Zwölf Sparzeiten gelten als            7. Teilnahmevoraussetzungen
                                                  ein Sparjahr.                                                                       Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.
                                                  2. Einzahlungen                                                                     7.1 Dauerauftragsverfahren
                                                  Innerhalb einer Sparzeit sind 4,80 € als Sparrate und 1,20 € als Lotterie-          Der Lotterie-Sparer kann mit Zustimmung der Sparkasse einen Dauer-
                                                  einsatz (Ziff. 3) bei einer an der Sparlotterie teilnehmenden öffentlichen          auftrag erteilen, wonach Sparraten und Lotterieeinsätze laufend von
                                                  Sparkasse einzuzahlen. Sparrate und Lotterieeinsatz werden in einer                 einem bei der Sparkasse geführten Konto abzubuchen sind. In diesem
                                                  Summe entrichtet.                                                                   Fall kann unter folgenden Voraussetzungen von der Ausgabe von Spar-
                                                  3. Auslosungsfonds                                                                  karten, Sparmarken und Losen abgesehen werden:
                                                  Der Auslosungsfonds wird aus den Lotterieeinsätzen (Ziff. 2, Satz 1)                a) Die Erteilung des Dauerauftrags ist dem Lotterie-Sparer schriftlich zu
                                                  gebildet. Zu seinen Lasten werden nach Abzug eines nach Auflage der                    bestätigen. Spätestens zur 1. Auslosung ist dem Lotterie-Sparer die ihm
                                                  Lotteriegenehmigungsbehörde für wohlfahrtspflegerische Aufgaben zu                     zugeordnete Los-Nummer mitzuteilen. Diese Bedingung ist dann
                                                  verwendenden Zweckertrags, der zu zahlenden Steuern und der Kosten                     erfüllt, wenn im Kontoauszug des Kunden die Nummer bei der ersten
                                                  nach Maßgabe des Auslosungsplans (Ziff. 5) in 12 Monatsauslosungen                     Ausführung des Dauerauftrags angedruckt wird. Von einer weiterge-
                                                  die Gewinne an die Sparer gezahlt.                                                     henden Benachrichtigung kann abgesehen werden. Mit dieser Losnum-
                                                  Dem Auslosungsfonds werden außerdem die verfallenen Gewinne (Ziff.                     mer nimmt der Lotterie-Sparer in gleicher Weise an den Auslosungen
                                                  7.2.3), die Mindergewinne und die erwirtschafteten sonstigen Erträge zu-               teil wie die Sparer, die ein Los gemäß Ziff. 7.2.1 erhalten haben.
                                                  geführt. Dieses Spielkapital wird gem. Ziff. 5 Abs. 3 zusätzlich ausgelost.            Anspruch auf eine Losnummer mit einer bestimmten Endziffer bzw.
                                                  Der genaue Auslosungstermin wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben.                   Ziffernfolge hat der Sparer nicht. Der Lotterieveranstalter ist jederzeit
                                                  4. Auslosungen                                                                         berechtigt, bestehende und spielberechtigte Daueraufträge aus organi-
                                                  Für jede Sparzeit findet zwischen dem 1. und dem 20. eines jeden                       satorischen Gründen mit neuen (anderen) Losnummern zu versehen.
                                                  Monats eine öffentliche Monatsauslosung statt. Teilnahmeberechtigt sind             b) Nach jeder Auslosung ist zu ermitteln, welche Gewinne auf die unter
                                                  Sparer, die sich am Dauerauftragsverfahren gem. Ziff. 7.1 oder 7.3 betei-              a) bezeichneten Losnummern entfallen sind; diese Gewinne sind dem
                                                  ligen oder Lose für diese Auslosung gem. Ziff. 7.2 erhalten haben. Teil-               vom Sparer benannten Konto gutzuschreiben.
                                                  nahmeberechtigt sind ausschließlich solche Lose, deren Losnummern bis
                                                  zum Einleseschlusstermin von der Sparkasse eingelesen wurden. Der                   c) Die Gutschrift der Sparraten erfolgt monatlich auf dem vom Sparer
                                                  technische Ablauf der Auslosungen ergibt sich aus den Auslosungsbe-                    angegebenen Konto.
                                                  stimmungen.                                                                         7.2 Barlosverfahren
                                                  5. Auslosungsplan                                                                   7.2.1 Ausgabestellen der Lose, Sparmarken und Sparkarten
                                                  Der Auslosungsplan ist auf 1 Million Lose abgestellt:                               Barlose (mit Sparmarken) und Sparkarten werden durch die am Barlos-
                                                  Gewinnstückelung             Anzahl der Gewinne                    Gewinnsumme      verfahren teilnehmenden Sparkassen im Namen und für Rechnung des
                                                                                   je 1 Mio. Lose                                     Sparkassenverbands Westfalen-Lippe verkauft. Jede Sparkasse ent-
                                                                                                                                      scheidet selbst, ob sie am Barlosverfahren teilnimmt.
                                                              2,50 €                      100.000                      250.000,00 €   Jeder Sparer – ausgenommen Dauerauftragssparer, s. Ziff. 7.1 – erhält
                                                              5,00 €                       10.000                       50.000,00 €   bei einer am Barlosverfahren teilnehmenden Sparkasse eine oder meh-
                                                             10,00 €                        1.000                       10.000,00 €   rere Sparkarten und neben dem Los eine Monatssparmarke über 4,80 €,
                                                             50,00 €                        1.000                       50.000,00 €   die in die Sparkarte einzukleben ist. Jeder Sparer kann mit einer beliebi-
                                                            500,00 €                          100                       50.000,00 €   gen Zahl von Sparkarten teilnehmen.
                                                          2.500,00 €                           10                       25.000,00 €
                                                          5.000,00 €                           10                       50.000,00 €   7.2.2 Verfügung über die Gewinne
                                                              * PKW                             1                                     Die Gewinne werden nur gegen Rückgabe der Lose (Ziff. 7.2.1) ausge-
                                                         50.000,00 €                            1                       50.000,00 €   zahlt (ausgenommen Dauerauftragssparer); eine Legitimationsprüfung
                                                     ** 100.000,00 €                                                                  bleibt vorbehalten.
                                                    *** Rückstellung                                                    30.000,00 €   7.2.3 Verfall der Gewinne
                                                                                                                                      Gewinnbeträge, über die nicht innerhalb eines halben Jahres nach der
                                                  *** Wert je PKW ca. 25.000 €.
                                                  *** Unter allen teilnehmenden Losen wird bei einer Teilnahme von mindestens         Auslosung verfügt wird, verfallen zugunsten des Auslosungsfonds (Ziff.
                                                      2.300.000 Losen monatlich 1 Gewinn zu 100.000,00 € ausgelost.                   3). Sie werden bei Monatsauslosungen gem. Ziff. 5 zusätzlich ausgelost.
                                                  *** Zum Ausgleich möglicher Mehrgewinne.
                                                      Das Verlustrisiko je Los beträgt 1,20 €.                                        7.2.4 Rückzahlung der Sparraten
                                                                                                                                      Der Gegenwert der Sparraten wird gegen Rückgabe der Sparkarte aus-
                                                  Bei der Auslosung werden in 10 Ziehungen ausschließlich Endnummern
157 358.000 D0 SVWL (Fassung 2018) - v5.0.3 - o


                                                  ermittelt:                                                                          gezahlt oder einem Spar

Root URLs

1 archivierte Vorkommen dieser Datei

bedingungen70%

https://www.sparkasse-muensterland-ost.de/

www.sparkasse-muensterland-ost.de/content/dam/myif/sk-muensterland-ost/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/ps_lotteriesparen_produktbedingungen.pdf

Bedingungen für die Sparlotterie · 17.10.26, 22:30