Bedingungen für die Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen Sparkasse Münsterland Ost Stand: 01/2018 Weseler Str. 230, 48151 Münster Zur Pflege des Spargedankens führen die westfälisch-lippischen öffentli- testens im Folgejahr erfolgen. Dieses Spielkapital kann als Geld- oder als chen Sparkassen die Sparlotterie durch. Dabei wird das Sparen mit der Sachgewinne ausgelost werden. Eine Barablösung der Sachgewinne ist Teilnahme an einer Lotterie verbunden. Das einzelne Sparlos lautet über nicht möglich. Die tatsächliche Stückelung der Gewinne ist abhängig von einen Gesamtbetrag von 6,00 €, nämlich 4,80 € Sparrate und 1,20 € Lot- der Höhe des zur Verfügung stehenden Spielkapitals und der zu diesem terieeinsatz (Auslosungsbeitrag). An der Sparlotterie kann jeder Volljäh- Termin teilnehmenden Lose. rige teilnehmen. Eine Teilnahme von Minderjährigen ist nicht möglich. Schuldnerin der Sparraten ist die Sparkasse, bei der die Sparraten ent- 6. Veröffentlichung der Auslosungsergebnisse richtet wurden. Träger des Auslosungsverfahrens und Schuldner aller Die ausgelosten Gewinnnummern werden innerhalb von 3 Werktagen Gewinnforderungen ist der Sparkassenverband Westfalen-Lippe, Münster. nach der Auslosung in den teilnehmenden Sparkassen und im Internet unter der Adresse www.sparlotterie.de bekannt gegeben. 1. Sparzeit Die Sparzeit beträgt bis zu 31 Kalendertage. Zwölf Sparzeiten gelten als 7. Teilnahmevoraussetzungen ein Sparjahr. Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig. 2. Einzahlungen 7.1 Dauerauftragsverfahren Innerhalb einer Sparzeit sind 4,80 € als Sparrate und 1,20 € als Lotterie- Der Lotterie-Sparer kann mit Zustimmung der Sparkasse einen Dauer- einsatz (Ziff. 3) bei einer an der Sparlotterie teilnehmenden öffentlichen auftrag erteilen, wonach Sparraten und Lotterieeinsätze laufend von Sparkasse einzuzahlen. Sparrate und Lotterieeinsatz werden in einer einem bei der Sparkasse geführten Konto abzubuchen sind. In diesem Summe entrichtet. Fall kann unter folgenden Voraussetzungen von der Ausgabe von Spar- 3. Auslosungsfonds karten, Sparmarken und Losen abgesehen werden: Der Auslosungsfonds wird aus den Lotterieeinsätzen (Ziff. 2, Satz 1) a) Die Erteilung des Dauerauftrags ist dem Lotterie-Sparer schriftlich zu gebildet. Zu seinen Lasten werden nach Abzug eines nach Auflage der bestätigen. Spätestens zur 1. Auslosung ist dem Lotterie-Sparer die ihm Lotteriegenehmigungsbehörde für wohlfahrtspflegerische Aufgaben zu zugeordnete Los-Nummer mitzuteilen. Diese Bedingung ist dann verwendenden Zweckertrags, der zu zahlenden Steuern und der Kosten erfüllt, wenn im Kontoauszug des Kunden die Nummer bei der ersten nach Maßgabe des Auslosungsplans (Ziff. 5) in 12 Monatsauslosungen Ausführung des Dauerauftrags angedruckt wird. Von einer weiterge- die Gewinne an die Sparer gezahlt. henden Benachrichtigung kann abgesehen werden. Mit dieser Losnum- Dem Auslosungsfonds werden außerdem die verfallenen Gewinne (Ziff. mer nimmt der Lotterie-Sparer in gleicher Weise an den Auslosungen 7.2.3), die Mindergewinne und die erwirtschafteten sonstigen Erträge zu- teil wie die Sparer, die ein Los gemäß Ziff. 7.2.1 erhalten haben. geführt. Dieses Spielkapital wird gem. Ziff. 5 Abs. 3 zusätzlich ausgelost. Anspruch auf eine Losnummer mit einer bestimmten Endziffer bzw. Der genaue Auslosungstermin wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Ziffernfolge hat der Sparer nicht. Der Lotterieveranstalter ist jederzeit 4. Auslosungen berechtigt, bestehende und spielberechtigte Daueraufträge aus organi- Für jede Sparzeit findet zwischen dem 1. und dem 20. eines jeden satorischen Gründen mit neuen (anderen) Losnummern zu versehen. Monats eine öffentliche Monatsauslosung statt. Teilnahmeberechtigt sind b) Nach jeder Auslosung ist zu ermitteln, welche Gewinne auf die unter Sparer, die sich am Dauerauftragsverfahren gem. Ziff. 7.1 oder 7.3 betei- a) bezeichneten Losnummern entfallen sind; diese Gewinne sind dem ligen oder Lose für diese Auslosung gem. Ziff. 7.2 erhalten haben. Teil- vom Sparer benannten Konto gutzuschreiben. nahmeberechtigt sind ausschließlich solche Lose, deren Losnummern bis zum Einleseschlusstermin von der Sparkasse eingelesen wurden. Der c) Die Gutschrift der Sparraten erfolgt monatlich auf dem vom Sparer technische Ablauf der Auslosungen ergibt sich aus den Auslosungsbe- angegebenen Konto. stimmungen. 7.2 Barlosverfahren 5. Auslosungsplan 7.2.1 Ausgabestellen der Lose, Sparmarken und Sparkarten Der Auslosungsplan ist auf 1 Million Lose abgestellt: Barlose (mit Sparmarken) und Sparkarten werden durch die am Barlos- Gewinnstückelung Anzahl der Gewinne Gewinnsumme verfahren teilnehmenden Sparkassen im Namen und für Rechnung des je 1 Mio. Lose Sparkassenverbands Westfalen-Lippe verkauft. Jede Sparkasse ent- scheidet selbst, ob sie am Barlosverfahren teilnimmt. 2,50 € 100.000 250.000,00 € Jeder Sparer – ausgenommen Dauerauftragssparer, s. Ziff. 7.1 – erhält 5,00 € 10.000 50.000,00 € bei einer am Barlosverfahren teilnehmenden Sparkasse eine oder meh- 10,00 € 1.000 10.000,00 € rere Sparkarten und neben dem Los eine Monatssparmarke über 4,80 €, 50,00 € 1.000 50.000,00 € die in die Sparkarte einzukleben ist. Jeder Sparer kann mit einer beliebi- 500,00 € 100 50.000,00 € gen Zahl von Sparkarten teilnehmen. 2.500,00 € 10 25.000,00 € 5.000,00 € 10 50.000,00 € 7.2.2 Verfügung über die Gewinne * PKW 1 Die Gewinne werden nur gegen Rückgabe der Lose (Ziff. 7.2.1) ausge- 50.000,00 € 1 50.000,00 € zahlt (ausgenommen Dauerauftragssparer); eine Legitimationsprüfung ** 100.000,00 € bleibt vorbehalten. *** Rückstellung 30.000,00 € 7.2.3 Verfall der Gewinne Gewinnbeträge, über die nicht innerhalb eines halben Jahres nach der *** Wert je PKW ca. 25.000 €. *** Unter allen teilnehmenden Losen wird bei einer Teilnahme von mindestens Auslosung verfügt wird, verfallen zugunsten des Auslosungsfonds (Ziff. 2.300.000 Losen monatlich 1 Gewinn zu 100.000,00 € ausgelost. 3). Sie werden bei Monatsauslosungen gem. Ziff. 5 zusätzlich ausgelost. *** Zum Ausgleich möglicher Mehrgewinne. Das Verlustrisiko je Los beträgt 1,20 €. 7.2.4 Rückzahlung der Sparraten Der Gegenwert der Sparraten wird gegen Rückgabe der Sparkarte aus- Bei der Auslosung werden in 10 Ziehungen ausschließlich Endnummern 157 358.000 D0 SVWL (Fassung 2018) - v5.0.3 - o ermittelt: gezahlt oder einem Sparkonto gutgeschrieben und vom Zeitpunkt der Eine 1-stellige Endnummer für die Gewinne zu 2,50 €, eine 2-stellige Gutschrift an zu den jeweils geltenden Spareinlagenzinssätzen verzinst. Endnummer für die Gewinne zu 5,00 €, je eine 3-stellige Endnummer für Über gutgeschriebene Sparraten kann nach den für Spareinlagen gelten- die Gewinne zu 10,00 € und zu 50,00 €, eine 4-stellige Endnummer für den Vorschriften verfügt werden. die Gewinne zu 500,00 €, je eine 5-stellige Endnummer für die Gewinne Sparmarken, die innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Sparjahrs, für zu 2.500,00 € und 5.000,00 €, je eine 6-stellige Endnummer für die PKW- das sie ausgegeben wurden, nicht zur Einlösung vorgelegt werden, ver- Gewinne und die Gewinne zu 50.000,00 €. Zusätzlich wird, abhängig von fallen. © Deutscher Sparkassenverlag der Anzahl der teilnehmenden Lose (Mindestens 2.300.000 Monatslose), 7.2.5 Abtretung und Verpfändung der Ansprüche unter allen teilnehmenden Losen ein Gewinn zu 100.000,00 € mit einer 7- Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des Sparers ist in sei- stelligen Endnummer ausgelost. Eine Barablösung der Sachgewinne ist nem eigenen Interesse bis zum Zeitpunkt der Gutschrift ausgeschlossen. nicht möglich. Das zusätzlich zur Verfügung stehende Spielkapital (Ziff. 3, Abs. 2) kann 7.2.6 Verlust von Sparkarten, Sparmarken und Losen bereits im laufenden Spieljahr unter allen teilnehmenden Losen der ent- Das Risiko eines Verlustes der Sparkarten, Sparmarken und Lose trägt sprechenden Auslosung(en) in einer oder mehreren Monatsauslosungen der Sparer. Eine Sperrung von Losen ist nicht möglich. Ersatz kann nicht in Westfalen-Lippe ausgeschüttet werden. Die Ausschüttung muss spä- geleistet werden. Seite 1 von 4 Bedingungen für die Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen 7.3 Online-Dauerauftragsverfahren 8. Spielsucht Der Lotterie-Sparer kann auch im Internet auf der Homepage seiner Informationen zur Spielsucht, Prävention und Behandlung erhalten Sie Sparkasse einen Dauerauftrag erteilen, wonach Sparraten und Lotterie- bei allen beteiligten Sparkassen, beim Sparkassenverband Westfalen- einsätze laufend von einem bei der Sparkasse geführten Konto abzubu- Lippe unter www.sparlotterie.de oder am kostenlosen und anonymen chen sind. Die Identifizierung erfolgt durch die Eingabe von PIN und TAN. Beratungstelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Die maximale Losanzahl je Konto beträgt 500 Stück. Bei Erreichen dieser Tel.: 0800 1372700. Grenze werden weitere Anträge automatisch abgewiesen. 9. Schlussbestimmungen Eine Kündigung/Löschung des Online-Sparlotterie-Dauerauftrages ist für Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Sparkasse, bei der der Sparer den Kunden jederzeit möglich. Nach Kündigung/Löschung kann ein neuer seine Lose erworben hat. Diese Bedingungen werden für die Sparer nach Online-Sparlotterie-Dauerauftrag erst nach einer Sperrfrist von sieben Genehmigung durch die Lotteriegenehmigungsbehörde verbindlich. Eine Tagen abgeschlossen werden. Findet die Kündigung/Löschung nach dem Änderung der Bedingungen bleibt vorbehalten; auf sie wird durch Aus- 2. eines Monats statt, ist online eine erneute Teilnahme erst zum über- hang in den Kassenräumen der Sparkassen hingewiesen. nächsten Ziehungstermin möglich. Ziff. 7.1.a – c gelten entsprechend. 157 358.000 D0 SVWL (Fassung 2018) - v5.0.3 - o Seite 2 von 4 Auslosungsbestimmungen zu den Bedingungen für die Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen Sparkasse Münsterland Ost Stand: 01/2018 Weseler Str. 230, 48151 Münster Für die nach Ziff. 4 ff der „Bedingungen für die Sparlotterie der Sparkas- Es wiederholt sich der Mischvorgang, und nach dem Ziehungsvorgang ent- sen“ (Bedingungen) durchzuführenden Auslosungen gelten folgende Be- halten die vier Ballfänger je eine Kugel. Diese Kugeln stellen die vierstellige stimmungen: Endnummer dar, auf die die Gewinne zu 500,00 € entfallen. 1. Teilnahme an den Ziehungen 4.6 Gewinne zu 2.500,00 € Die Ziehungen werden öffentlich unter Aufsicht eines Beamten des Gewähr- Die Gewinne zu 2.500,00 € werden durch das Ziehen einer fünfstelligen trägers der beteiligten Sparkassen (behördliche Aufsicht) oder eines Juris- Endnummer ermittelt. Hierfür muss auch die 4. Kammer zugeschaltet ten und unter Mitwirkung von zwei Angehörigen der Sparkassenorganisa- werden. Es wiederholt sich der Mischvorgang, und nach dem Ziehungsvor- tion durchgeführt. gang enthalten die fünf Ballfänger je eine Kugel. Diese Kugeln stellen die fünfstellige Endnummer dar, auf die die Gewinne zu 2.500,00 € entfallen. 2. Auslosungsplan 4.7 Gewinne zu 5.000,00 € Der in Ziffer 5 der „Bedingungen“ enthaltene Auslosungsplan ist auf End- Die Gewinne zu 5.000,00 € werden durch das Ziehen einer ebenfalls fünf- nummernziehungen für je 1 Million Lose abgestellt. Die Anzahl der tatsäch- stelligen Endnummer ermittelt. Es wiederholt sich der Mischvorgang, und lich teilnehmenden Lose ergibt sich aus den Meldungen der beteiligten Spar- nach dem Ziehungsvorgang enthalten die fünf Ballfänger je eine Kugel. kassen. Diese Kugeln stellen die fünfstellige Endnummer dar, auf die die Gewinne zu Auslosungsscheine sind nicht erforderlich. Die Ermittlung der Gewinne unter 5.000,00 € entfallen. den teilnahmeberechtigten Losen wird über die Datenverarbeitung abge- wickelt. 4.8 PKW-Gewinne Zum Ausgleich evtl. anfallender Mehrgewinne enthält der Auslosungsplan Die PKW-Gewinne werden durch das Ziehen einer sechsstelligen Endnum- eine Rückstellung. Sollte nach Abschluss des Abrechnungszeitraums mer ermittelt. Hierfür muss auch die 3. Kammer zugeschaltet werden. Es (Sparjahr) dennoch eine Unterdeckung bestehen, wird eine Verrechnung mit wiederholt sich der Mischvorgang, und nach dem Ziehungsvorgang enthal- verfallenen Gewinnen vorgenommen. ten die sechs Ballfänger je eine Kugel. Diese Kugeln stellen die sechsstellige Endnummer dar, auf die die PKW-Gewinne entfallen. Beträge, die wegen eventueller Mindergewinne oder als nicht verbrauchte Rückstellungen ganz oder zum Teil übrig bleiben, werden als zusätzlich zur 4.9 Gewinne zu 50.000,00 € Verfügung stehendes Spielkapital gem. Ziffer 5 der Bedingungen zusätzlich Die Gewinne zu 50.000,00 € werden durch das Ziehen einer ebenfalls ausgelost. sechsstelligen Endnummer ermittelt. Es wiederholt sich der Mischvorgang, und nach dem Ziehungsvorgang enthalten die sechs Ballfänger je eine 3. Ziehungsgerät Kugel. Diese Kugeln stellen die sechsstellige Endnummer dar, auf die die Die Auslosung wird durch eine Lostrommel, die durch einen Elektromotor Gewinne zu 50.000,00 € entfallen. automatisch gedreht wird, vorgenommen. Der Motor wird durch ein exter- nes Schaltpult durch die Schalter „Mischen“ und „Ziehen“ gesteuert. Die 4.10 Gewinne zu 100.000,00 € Lostrommel enthält acht getrennte Kammern, wobei die Kammern 1–8 je Die Gewinne zu 100.000,00 € (s. Ziffer 5 der Bedingungen) werden durch eine Loskugel mit den Ziffern 0–9 enthalten müssen. das Ziehen einer siebenstelligen Endnummer ermittelt. Hierfür muss auch Die Vollzähligkeit der Kugeln wird vor jeder Auslosung von der Urkundsper- die 2. Kammer zugeschaltet werden. Es wiederholt sich der Mischvorgang, son geprüft und festgestellt. Jede Kammer hat einen Ballfänger, mit dem und nach dem Ziehungsvorgang enthalten die sieben Ballfänger je eine jeweils automatisch eine Kugel gegriffen werden kann. Kugel. Diese Kugeln stellen die siebenstellige Endnummer dar, auf die der Gewinn zu 100.000,00 € entfällt. 4. Ziehung der Endnummern 4.11 Sachgewinne 4.1 Gewinne zu 2,50 € Sachgewinne werden, je nach Anzahl der zu ziehenden Endziffern, wie Die Gewinne zu 2,50 € werden durch das Ziehen einer einstelligen Endziffer unter Ziff. 4.1 – 4.10 beschrieben, ausgespielt. ermittelt. Die 8. Kammer des Ziehungsgeräts, die die Einerstelle darstellt, wird durch den Schalter „Mischen“ in Bewegung gesetzt. Nach mehreren 4.12 Barablösung Umdrehungen wird durch den Schalter „Ziehen“ der Ziehungsvorgang ein- Eine Barablösung von Sachgewinnen ist nicht möglich (Ziffer 5 der Bedin- geleitet. Eine der 10 Kugeln wird dabei im Ballfänger festgehalten. Die gezo- gungen). gene Ziffer wird verlesen und unter Aufsicht der Urkundsperson in ein Proto- koll eingetragen. Auf alle verkauften Lose mit dieser Endziffer entfällt ein 5. Verfallene Gewinne Gewinn zu 2,50 €. Nach Ziffer 7.2.3 der Bedingungen sind die verfallenen Gewinne sowie die erwirtschafteten sonstigen Erträge (Ziffer 3, Abs. 2 der Bedingungen) gem. 4.2 Gewinne zu 5,00 € Ziffer 5 der Bedingungen auszuschütten. Dieses Spielkapital kann als Geld- Die Gewinne zu 5,00 € werden durch das Ziehen einer zweistelligen End- oder als Sachgewinne ausgelost werden. Eine Barablösung der Sachge- nummer ermittelt. Hierzu muss die 7. Kammer zugeschaltet werden. Es wie- winne ist nicht möglich. Die tatsächliche Stückelung der Gewinne ist abhän- derholt sich der Mischvorgang, und nach dem Ziehungsvorgang enthalten gig von der Höhe des zur Verfügung stehenden Spielkapitals und der zu die zwei Ballfänger je eine Kugel. Diese Kugeln stellen die zweistellige End- diesem Termin teilnehmenden Lose. Diese Gewinne werden durch End- nummer dar, auf die die Gewinne zu 5,00 € entfallen. nummernziehung ermittelt. 4.3 Gewinne zu 10,00 € Die Gewinne zu 10,00 € werden durch das Ziehen einer dreistelligen End- 6. Protokoll nummer ermittelt. Hierzu muss auch die 6. Kammer zugeschaltet werden. Über den Verlauf der Auslosung ist unter Nennung der Mitwirkenden, der 157 358.000 D0 SVWL (Fassung 2018) - v5.0.3 - o Es wiederholt sich der Mischvorgang, und nach dem Ziehungsvorgang ent- Ziehungszeit und des Ziehungsortes ein von der zu Ziffer 1 bestellten halten die drei Ballfänger je eine Kugel. Diese Kugeln stellen die dreistellige Urkundsperson beglaubigtes Protokoll aufzusetzen. Die Auslosungsliste, Endnummer dar, auf die die Gewinne zu 10,00 € entfallen. die alle teilnehmenden Lose einer Auslosung enthält, die Ziehungsliste und die Einzelgewinnliste werden auf nicht wiederbeschreibbaren optischen 4.4 Gewinne zu 50,00 € Speicherplatten (OD = Optical Disc) bei der Informatik Kooperation GmbH Die Gewinne zu 50,00 € werden durch das Ziehen einer ebenfalls dreistelli- für die Dauer von 2 Jahren archiviert. Sie können bei Bedarf über einen PC gen Endnummer ermittelt. Es wiederholt sich der Mischvorgang, und nach bzw. Terminal eingesehen und auf Papier ausgedruckt werden. dem Ziehungsvorgang enthalten die drei Ballfänger je eine Kugel. Diese Kugeln stellen die dreistellige Endnummer dar, auf die die Gewinne zu 7. Änderungen 50,00 € entfallen. Eine Änderung dieser „Auslosungsbestimmungen“ bleibt vorbehalten. 4.5 Gewinne zu 500,00 € Die Gewinne zu 500,00 € werden durch das Ziehen einer vierstelligen End- nummer ermittelt. Hierfür muss auch die 5. Kammer zugeschaltet werden. Seite 3 von 4 Hinweise zur Spielsuchtgefährdung Sparlotterie der westfälisch-lippischen Sparkassen Stand: 01/2018 Der Staatsvertrag zum Lotteriewesen und die in dessen Folge erlassenen Sie verheimlichen Ihren Angehörigen und Freunden das tatsächliche Landesgesetze verpflichten die Sparkassen, die das Lotteriesparen anbie- Ausmaß Ihrer Spieleinsätze bzw. Verluste oder das Spielen überhaupt. ten, Informationen über Spielsucht, Präventionen und Behandlungsmöglich- keiten bereit zu halten. Die Sparkassen weisen darauf hin, dass beim Lotte- Sie vernachlässigen wegen des Spielens Ihre sozialen Kontakte. riesparen der Spargedanke im Vordergrund steht, dass es daneben durch Ihre Arbeit leidet durch das Spiel. das Sparlos (1,20 Euro Losbeitrag) aber auch eine Glücksspielkomponente gibt. Diese soll primär den Sparanreiz fördern, bietet aber auch Anreize zum Sie erkennen, dass Sie sich selbst – und anderen – Schaden zufügen und Spiel. spielen trotzdem weiter. Übertreibung und exzessives Spiel können zur Abhängigkeit und letztlich auch zur Sucht führen. Erhalten Sie sich den Spaß am Spiel, nehmen Sie es Wenn Sie feststellen, dass eine oder mehrere der geschilderten Situationen nicht zu ernst, vor allem hüten Sie sich davor, mit aller Macht Geld gewinnen bei Ihnen zutreffen, ist Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen, sich in die- zu wollen. Anhaltspunkte für eine Glücksspielabhängigkeit oder Spielsucht- sem Fall vertrauensvoll an Fachleute zu wenden, die Ihnen Hilfe anbieten. gefährdung können z. B. folgende Verhaltensweisen sein: Möglichkeit zur Information, Beratung und Therapie erhalten Sie bei der Lan- desfachstelle Glücksspielsucht NRW unter der Internetadresse Sie verspielen dauerhaft mehr Geld als geplant. Sie leihen sich Geld, um zu spielen – oder verspielen Geld, das Ihnen www.landesfachstelle-gluecksspielsucht-nrw.de nicht gehört. oder am anonymen und kostenlosen Beratungstelefon der Bundeszentrale Sie haben nach dem Spielen ein schlechtes Gewissen. für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Tel.: 0800-137 27 00. 157 358.000 D0 SVWL (Fassung 2018) - v5.0.3 - o Seite 4 von 4