Revision 217.10.21HTTP Last-Modified
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Bedingungen für die Sparlotterie
der westfälisch-lippischen Sparkassen
Sparkasse Münsterland Ost
Stand: 01/2018 Weseler Str. 230, 48151 Münster
Zur Pflege des Spargedankens führen die westfälisch-lippischen öffentli- testens im Folgejahr erfolgen. Dieses Spielkapital kann als Geld- oder als
chen Sparkassen die Sparlotterie durch. Dabei wird das Sparen mit der Sachgewinne ausgelost werden. Eine Barablösung der Sachgewinne ist
Teilnahme an einer Lotterie verbunden. Das einzelne Sparlos lautet über nicht möglich. Die tatsächliche Stückelung der Gewinne ist abhängig von
einen Gesamtbetrag von 6,00 €, nämlich 4,80 € Sparrate und 1,20 € Lot- der Höhe des zur Verfügung stehenden Spielkapitals und der zu diesem
terieeinsatz (Auslosungsbeitrag). An der Sparlotterie kann jeder Volljäh- Termin teilnehmenden Lose.
rige teilnehmen. Eine Teilnahme von Minderjährigen ist nicht möglich.
Schuldnerin der Sparraten ist die Sparkasse, bei der die Sparraten ent- 6. Veröffentlichung der Auslosungsergebnisse
richtet wurden. Träger des Auslosungsverfahrens und Schuldner aller Die ausgelosten Gewinnnummern werden innerhalb von 3 Werktagen
Gewinnforderungen ist der Sparkassenverband Westfalen-Lippe, Münster. nach der Auslosung in den teilnehmenden Sparkassen und im Internet
unter der Adresse www.sparlotterie.de bekannt gegeben.
1. Sparzeit
Die Sparzeit beträgt bis zu 31 Kalendertage. Zwölf Sparzeiten gelten als 7. Teilnahmevoraussetzungen
ein Sparjahr. Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.
2. Einzahlungen 7.1 Dauerauftragsverfahren
Innerhalb einer Sparzeit sind 4,80 € als Sparrate und 1,20 € als Lotterie- Der Lotterie-Sparer kann mit Zustimmung der Sparkasse einen Dauer-
einsatz (Ziff. 3) bei einer an der Sparlotterie teilnehmenden öffentlichen auftrag erteilen, wonach Sparraten und Lotterieeinsätze laufend von
Sparkasse einzuzahlen. Sparrate und Lotterieeinsatz werden in einer einem bei der Sparkasse geführten Konto abzubuchen sind. In diesem
Summe entrichtet. Fall kann unter folgenden Voraussetzungen von der Ausgabe von Spar-
3. Auslosungsfonds karten, Sparmarken und Losen abgesehen werden:
Der Auslosungsfonds wird aus den Lotterieeinsätzen (Ziff. 2, Satz 1) a) Die Erteilung des Dauerauftrags ist dem Lotterie-Sparer schriftlich zu
gebildet. Zu seinen Lasten werden nach Abzug eines nach Auflage der bestätigen. Spätestens zur 1. Auslosung ist dem Lotterie-Sparer die ihm
Lotteriegenehmigungsbehörde für wohlfahrtspflegerische Aufgaben zu zugeordnete Los-Nummer mitzuteilen. Diese Bedingung ist dann
verwendenden Zweckertrags, der zu zahlenden Steuern und der Kosten erfüllt, wenn im Kontoauszug des Kunden die Nummer bei der ersten
nach Maßgabe des Auslosungsplans (Ziff. 5) in 12 Monatsauslosungen Ausführung des Dauerauftrags angedruckt wird. Von einer weiterge-
die Gewinne an die Sparer gezahlt. henden Benachrichtigung kann abgesehen werden. Mit dieser Losnum-
Dem Auslosungsfonds werden außerdem die verfallenen Gewinne (Ziff. mer nimmt der Lotterie-Sparer in gleicher Weise an den Auslosungen
7.2.3), die Mindergewinne und die erwirtschafteten sonstigen Erträge zu- teil wie die Sparer, die ein Los gemäß Ziff. 7.2.1 erhalten haben.
geführt. Dieses Spielkapital wird gem. Ziff. 5 Abs. 3 zusätzlich ausgelost. Anspruch auf eine Losnummer mit einer bestimmten Endziffer bzw.
Der genaue Auslosungstermin wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Ziffernfolge hat der Sparer nicht. Der Lotterieveranstalter ist jederzeit
4. Auslosungen berechtigt, bestehende und spielberechtigte Daueraufträge aus organi-
Für jede Sparzeit findet zwischen dem 1. und dem 20. eines jeden satorischen Gründen mit neuen (anderen) Losnummern zu versehen.
Monats eine öffentliche Monatsauslosung statt. Teilnahmeberechtigt sind b) Nach jeder Auslosung ist zu ermitteln, welche Gewinne auf die unter
Sparer, die sich am Dauerauftragsverfahren gem. Ziff. 7.1 oder 7.3 betei- a) bezeichneten Losnummern entfallen sind; diese Gewinne sind dem
ligen oder Lose für diese Auslosung gem. Ziff. 7.2 erhalten haben. Teil- vom Sparer benannten Konto gutzuschreiben.
nahmeberechtigt sind ausschließlich solche Lose, deren Losnummern bis
zum Einleseschlusstermin von der Sparkasse eingelesen wurden. Der c) Die Gutschrift der Sparraten erfolgt monatlich auf dem vom Sparer
technische Ablauf der Auslosungen ergibt sich aus den Auslosungsbe- angegebenen Konto.
stimmungen. 7.2 Barlosverfahren
5. Auslosungsplan 7.2.1 Ausgabestellen der Lose, Sparmarken und Sparkarten
Der Auslosungsplan ist auf 1 Million Lose abgestellt: Barlose (mit Sparmarken) und Sparkarten werden durch die am Barlos-
Gewinnstückelung Anzahl der Gewinne Gewinnsumme verfahren teilnehmenden Sparkassen im Namen und für Rechnung des
je 1 Mio. Lose Sparkassenverbands Westfalen-Lippe verkauft. Jede Sparkasse ent-
scheidet selbst, ob sie am Barlosverfahren teilnimmt.
2,50 € 100.000 250.000,00 € Jeder Sparer – ausgenommen Dauerauftragssparer, s. Ziff. 7.1 – erhält
5,00 € 10.000 50.000,00 € bei einer am Barlosverfahren teilnehmenden Sparkasse eine oder meh-
10,00 € 1.000 10.000,00 € rere Sparkarten und neben dem Los eine Monatssparmarke über 4,80 €,
50,00 € 1.000 50.000,00 € die in die Sparkarte einzukleben ist. Jeder Sparer kann mit einer beliebi-
500,00 € 100 50.000,00 € gen Zahl von Sparkarten teilnehmen.
2.500,00 € 10 25.000,00 €
5.000,00 € 10 50.000,00 € 7.2.2 Verfügung über die Gewinne
* PKW 1 Die Gewinne werden nur gegen Rückgabe der Lose (Ziff. 7.2.1) ausge-
50.000,00 € 1 50.000,00 € zahlt (ausgenommen Dauerauftragssparer); eine Legitimationsprüfung
** 100.000,00 € bleibt vorbehalten.
*** Rückstellung 30.000,00 € 7.2.3 Verfall der Gewinne
Gewinnbeträge, über die nicht innerhalb eines halben Jahres nach der
*** Wert je PKW ca. 25.000 €.
*** Unter allen teilnehmenden Losen wird bei einer Teilnahme von mindestens Auslosung verfügt wird, verfallen zugunsten des Auslosungsfonds (Ziff.
2.300.000 Losen monatlich 1 Gewinn zu 100.000,00 € ausgelost. 3). Sie werden bei Monatsauslosungen gem. Ziff. 5 zusätzlich ausgelost.
*** Zum Ausgleich möglicher Mehrgewinne.
Das Verlustrisiko je Los beträgt 1,20 €. 7.2.4 Rückzahlung der Sparraten
Der Gegenwert der Sparraten wird gegen Rückgabe der Sparkarte aus-
Bei der Auslosung werden in 10 Ziehungen ausschließlich Endnummern
157 358.000 D0 SVWL (Fassung 2018) - v5.0.3 - o
ermittelt: gezahlt oder einem Spar