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Digital Banking Bedingungen Ausfertigung für den Kunden · 16.10.26, 22:17
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9 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash
Inkonsistente interne Verweisung auf Nummer 8.1 Absatz 4 und Absatz 6
In Nummer 12.2.1/12.2.2 sowie im Abschnitt zur groben Fahrlässigkeit (Fortsetzung Seite 3, Zeilen unter 11.4) wird auf 'Nummer 8.1 Absatz 4' und 'Nummer 8.1 Absatz 6' verwiesen. Nummer 8.1 (Seite 2) hat sichtbar nur die Absätze (1), (2) [mit Buchstaben a, b, c], (3), (4) und (5). Es existiert kein sichtbarer 'Absatz 6' in Nummer 8.1. Damit sind die Verweisungen auf nicht existierende Absätze belegbar inkonsistent.
„– Nummer 8.1 Absatz 2 – Nummer 8.1 Absatz 4 – Nummer 8.1 Absatz 6 – Nummer 8.3 oder – Nummer 10.1 Absatz 1"
Manual review confirms that section 8.1 contains only paragraphs 1 through 5, while the cited list refers to section 8.1 paragraph 6. The internal cross-reference is invalid.
Fußnoten-Marker 'Haftung1' ohne passende Fußnoten-Nummer
Überschrift '12. Haftung1' trägt einen Hochstell-Indikator '1', während die Fußnote unten nur den Text 'Ergänzend gelten die Regelungen der Sicherheits-Garantie der Bank.' ohne Nummerierung (1) wiedergibt. Die Ziffer der Fußnote wird nicht nachvollziehbar aufgelöst; beim Satz 'Ergänzend gelten...' fehlt eine vorangestellte Fußnoten-Ziffer (insbesondere weil im Dokument andere Fußnoten als '1' formatiert sein könnten). Dies ist ein Referenzierungs-/Layoutproblem.
„12. Haftung1 ... 1 Ergänzend gelten die Regelungen der Sicherheits-Garantie der Bank."
Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.
Unvollständige/interne Trennzeichen-Formatierung: Dateiname und Dokumentindex
Mehrere Komposita und Wörter sind im Fließtext als gebrochene Worttrennungen wiedergegeben, z. B. 'Ausführungsgrundsätzen', 'Kontoinformationsdienste', 'Authentifizierungelemente' (Seite 2, 8.1(1) – singular), 'nutzenkönnen', 'verstoßen' sowie 'Seinselemente'. Ferner endet das Kürzel '22/67/20 – HD0425-01' als Dokument-Index. Die meisten sind typische Layout-/Trennungswiedergaben und eher harmlos, doch 'Authentifizierungelemente' (Seite 2) ist eine fehlerhafte Zusammensetzung (müsste 'Authentifizierungselemente' heißen). Diese sind als Formatierungs- bzw. Trennungsartefakte markant, aber im Normalfall nicht rechtsverändernd.
„Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungelemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen)"
Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.
Offensichtliches Extraktionsartefakt 'en k' in 11.2.(2)
In Nummer 11.2 Absatz 2 ist der Wortlaut 'in Textform (z. B. mittels, Telefax oder E-Mail)' offensichtlich fehlerhaft: 'mittels,' ist unvollständig/verstümmelt. Vermutlich war dies ursprünglich eine Aufzählung wie 'mittels Brief, Telefax oder E-Mail' bzw. ein Feature der mit Bindestrich/Trennzeichen formatierten Vorlage. Zusätzlich beginnt die Absatzüberschrift in der Seitenrendering mit 'en k' (Abgrenzung von 'sportlich'... tatsächlich: '11.2.(2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre schriftlich, in Textform (z. B. mittels, Telefax oder E-Mail) oder telefonisch unterrichten.'). Das 'mittels,' ohne Objekt ist ein sprachlicher/Extraktionsfehler und könnte einen rechtlich relevanten Kommunikationsweg betreffen (Kanal-Aufzählung unvollständig).
„in Textform (z. B. mittels, Telefax oder E-Mail) oder telefonisch unterrichten."
The finding itself is categorized as an extraction artifact and both cited defects point to text-layer issues: the leading 'en k' is a decomposed word fragment from page rendering, and 'mittels,' reflects stray punctuation / missing list object that cannot be confirmed as a genuinely visible typo from the extracted text. These are consistent with PDF text-layer/word-splitting artifacts rather than a visible in-document typo. Not publishable.
Ungünstige Trennung/Aufsplittung der Überschrift bei automatischer Texterkennung
Die Abschnittsüberschrift von 11.4 wird im OCR-Output als '11.4. Automatische Sperre eines chip-basierten Besitzelements sowie des D igital Banking-Zugangs mittels PIN und TAN' wiedergegeben – das 'D' und 'igital' sind durch einen erzwungenen Zeilenumbruch getrennt, was in der maschinellen Verarbeitung zu einer fehlerhaften Erkennung führen kann.
„11.4. Automatische Sperre eines chip-basierten Besitzelements sowie des Dig italic... bzw. 'des D igital', wie im Roh-Text erscheint"
Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.
Redundanz/Textbruch im Aufzählungspunkt teillaufgezählter Verben
In 8.1(2)b sind die Aussagen des Besitzelements in einem langen Satz mit '– ist sicherzustellen...' '– ist dafür Sorge zu tragen...' verlängert, wodurch mehrere Sätze syntaktisch nicht abgeschlossen sind (durchlaufende Aufzählung ohne Hauptverb im letzten Glied '– dürfen die Nachweise des Besitzelements... weitergegeben werden und' sowie '– muss der Teilnehmer... aktivieren.'). Dies ist hauptsächlich ein Lesbarkeits-/Stildefekt, der die automatische Auswertung erschwert.
„– dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN) nicht außerhalb des Digital Bankings mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und – muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements ... erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren"
Manual source/layout review did not confirm a distinct visible document defect; the signal is formatting, extraction, metadata, or contextual noise and is not reportable.
Rechtliche Aktualisierung: ZAG-Referenzen und AWV-Status auf Prüfstand
Das Dokument ist vom Stand 01.06.2024 und verweist wiederholt auf das ZAG (§ 1 Abs. 24, Abs. 26, Abs. 33 und 34) sowie die AWV-Meldepflicht nach § 4.2. Da zum Prüfdatum 2026-08-17 aktuelle Gesetzesnovellen (z. B. Änderungen der Zahlungsdiensterichtlinie bzw. des ZAG und etwaige Schwellenwertänderungen in der AWV) nicht ausgeschlossen sind, ist die aktuelle Gültigkeit der genannten Paragrafen und Fristen/Termine (AWV-Meldung, 50 €-Grenze) extern zu verifizieren.
„Bei Zahlungen zugunsten Gebietsfremder ist die Meldung gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu beachten."
Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.
Seiten-/Blattnummerierung und Index '22/67/20 – HD0425-01' unvollständig referenziert
Das Dokument trägt auf jeder Seite den Index '22/67/20 – HD0425-01', der als Dokument-/Ausfertigungskennung dient. Es fehlt jedoch ein expliziter Stand-/Fassungshinweis über den Index hinaus (nur '(Stand: 01.06.2024)'). Ferner wird der Index nicht über eine Datums-/Versionskennung aufgelöst, sodass eine spätere Fassungslage (2026) nicht eindeutig nachvollziehbar ist.
„22/67/20 – HD0425-01"
Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.
Fehlende konkrete Preis-/Limite-Konkretisierung im Entgeltkontext
Das Dokument spricht wiederholt von 'Standardlimite' und 'gesondert vereinbarten Digital Banking-Verfügungslimiten', nennt aber keine konkreten Werte/Beträge. Für Verbraucher ist damit die konkrete Höhe (z. B. Überweisungslimit, Standardlimit) nicht erkennbar. Zudem wird im Zusammenhang mit 'geduldeter Kontoüberziehung' ein 'vereinbarter Zins' erwähnt, ohne dessen Höhe zu konkretisieren. Da dieses Dokument keine Entgeltbestandteile ausweist, ist hier ggf. ein Querverweis auf das Preis-/Leistungsverzeichnis nötig.
„Zur Nutzung des Digital Banking gelten die Standardlimite oder die mit der Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite für das Digital Banking."
Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.
Digital Banking Bedingungen Seite 1/3 Ausfertigung für den Kunden
(Stand: 01.06.2024)
1. Leistungsangebot 4. Aufträge
(1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels 4.1. Auftragserteilung
Online Banking und Telefon Banking (beides zusammen „Digital Banking“) Der Teilnehmer muss einen Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen
in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Für die Abwicklung Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu
gelten die Bedingungen für die jeweiligen Bankgeschäfte (z. B. Allgemeine Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nachweis
Bedingungen für Zahlungsdienste, Sonderbedingungen für Wertpapier des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt den Eingang des
geschäfte nebst den Ausführungsgrundsätzen). Zudem können sie Infor Auftrags.
mationen der Bank mittels Digital Bankingabrufen. Des Weiteren sind sie 4.2. Meldung nach AWV
gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Bei Zahlungen zugunsten Gebietsfremder ist die Meldung gemäß Außen
Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze33 und 34 Zahlungsdienste wirtschaftsverordnung (AWV) zu beachten.
aufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Die Bank ist berechtigt, dem Kunden die 4.3. Widerruf von Aufträgen
Änderung ihrer Geschäftsbedingungen auf elektronischem Weg anzuzeigen Die Widerrufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige
und zum Abruf bereitzustellen. Wegen des Wirksamwerdens der Änderungen Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Allgemeine
verbleibt es bei der Regelung in Nummer 1 Abs. 2 der Allgemeinen Ge Bedingungen für Zahlungsdienste, Sonderbedingungen für Wertpapier
schäftsbedingungen oder den mit dem Kunden vereinbarten abweichenden geschäfte nebst den Ausführungsgrundsätzen). Der Widerruf von Aufträgen
Regelungen. kann nur außerhalb des Online Bankings erfolgen, es sei denn, die Bank
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und sieht eine Widerrufmöglichkeit im Online Banking ausdrücklich vor.
Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn dies ist ausdrücklich 5. Bearbeitung von Aufträgen durch die Bank
anders bestimmt. (1) Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt nach den für die Abwicklung der
(3) Zur Nutzung des Digital Banking gelten die Standardlimite oder die mit der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung oder Wertpapierauftrag) geltenden
Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite für das Digital Banking. Regelungen.
2. Voraussetzungen zur Nutzung des Digital Banking (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedin
(1) Der Teilnehmer kann das Digital Banking nutzen, wenn die Bank ihn gungen vorliegen:
a
uthentifiziert hat. – Der Teilnehmer hat den Auftrag autorisiert (vgl. Nummer 4.1. dieser
(2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit Bedingungen.
dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die berechtigte – Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (zum
Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Beispiel Wertpapierorder) liegt vor.
Verwendung des personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teilnehmers – Das Online Banking Datenformat ist eingehalten.
prüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann – Das gesondert vereinbarte Digital Banking Verfügungslimit oder das
der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berechtigter Teilnehmer aus Standardlimit ist nicht überschritten (vgl. Nummer 1 Absatz 3 dieser
weisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummern 3 dieser Bedingungen) Bedingungen).
sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen – Die weiteren Ausführungsbedingungen nach den für die jeweilige Auf
(3) Authentifizierungselemente sind tragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel ausreichen
– Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. per de Kontodeckung gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Zahlungs
sönliche Identifikationsnummer [PIN]) dienste) liegen vor.
– Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die
zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Trans Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart
aktionsnummern [TAN]) oder, maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel gemäß den Allgemeinen
– Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Bedingungen für Zahlungsdienste) aus. Die Ausführung darf nicht gegen
Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). sonstige Rechtsvorschriften verstoßen.
(4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 nicht vor, wird die Bank
der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitz den Auftrag nicht ausführen. Sie wird dem Teilnehmer hierüber mittels
elements und / oder den Nachweis des Seinselements an die Bank über Online Banking eine Information zur Verfügung stellen und soweit möglich
mittelt. dabei die Gründe und die Möglichkeiten nennen, mit denen Fehler, die zur
3. Zugang zum Online Banking Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Dies gilt nicht, wenn
(1) Der Teilnehmer erhält Zugang zum Online Banking der Bank, wenn die Angabe von Gründen gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt. Führt
– er seine individuelle Teilnehmernummer (z. B. Kontonummer, Anmel die Bank den Auftrag aus, obwohl keine Kontodeckung vorhanden ist, ent
dename) angibt und steht eine geduldete Kontoüberziehung, für die ein vereinbarter Zins zu
– er sich unter Verwendung des oder der von der Bank angeforderten zahlen ist.
Authentifizierungselemente(s) ausweist und 6. Telefon Banking
– keine Sperre des Zugangs (siehe Nummern 10.1 und 11 dieser Der Teilnehmer erhält Zugang zum Telefon Banking, wenn
Bedingungen)vorliegt. Nach Gewährung des Zugangs zum Online – dieser sich unter der ihm mitgeteilten Rufnummer für das Telefon
Banking kann auf Informationen zugegriffen oder können nach Banking durch Eingabe von Teilnehmernummer und PIN über die
Nummer 4 dieser BedingungenAufträge erteilt werden. Telefontastatur oder mittels photoTAN-App authentifiziert hat. Alternativ
(2) Für den Zugriff auf sensible Zahlungsdaten im Sinne des § 1 Abs. 26 Satz kann der Zugang durch einen Anruf des Kunden über die Commerzbank
1 ZAG (z. B. zum Zweck der Änderung der Anschrift des Kunden) fordert Banking App erfolgen.
die Bank den Teilnehmer auf, sich unter Verwendung eines weiteren – die Prüfung dieser Daten bei der Bank eine Zugangsberechtigung des
Authentifizierungselements auszuweisen, wenn beim Zugang zum Online Teilnehmers ergeben hat und
Banking nur ein Authentifizierungselement angefordert wurde. Der Name – keine Sperre des Zugangs vorliegt.
des Kontoinhabers und die Kontonummer sind für den vom Teilnehmer Nach Gewährung des Zugangs zum Telefon Banking kann der Teilnehmer
genutzten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst keine Informationen erfragen oder Bankgeschäfte vereinbaren.
sensiblen Zahlungsdaten (§ 1 Abs. 26 Satz 2 ZAG). Der Teilnehmer erteilt seine Zustimmung und autorisiert eine Vereinbarung
im Rahmen des Telefon Bankings durch mündliche Bestätigung oder
Bestätigung per photoTAN-App
22/67/20 – HD0425-01
Digital Banking Bedingungen Seite 2/3 Ausfertigung für den Kunden
7. Information des Kunden über Digital Banking Verfügungen 8.2. Sicherheitshinweise der Bank
Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise auf der Digital Banking-
mittels Digital Banking getätigten Verfügungen im Zahlungsverkehr oder Seite der Bank, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten
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