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Digital Banking Bedingungen Seite 1/3 Ausfertigung für den Kunden
(Stand: 01.06.2024)
1. Leistungsangebot 4. Aufträge
(1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels 4.1. Auftragserteilung
Online Banking und Telefon Banking (beides zusammen „Digital Banking“) Der Teilnehmer muss einen Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen
in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Für die Abwicklung Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu
gelten die Bedingungen für die jeweiligen Bankgeschäfte (z. B. Allgemeine Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nachweis
Bedingungen für Zahlungsdienste, Sonderbedingungen für Wertpapier des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt den Eingang des
geschäfte nebst den Ausführungsgrundsätzen). Zudem können sie Infor Auftrags.
mationen der Bank mittels Digital Bankingabrufen. Des Weiteren sind sie 4.2. Meldung nach AWV
gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Bei Zahlungen zugunsten Gebietsfremder ist die Meldung gemäß Außen
Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze33 und 34 Zahlungsdienste wirtschaftsverordnung (AWV) zu beachten.
aufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Die Bank ist berechtigt, dem Kunden die 4.3. Widerruf von Aufträgen
Änderung ihrer Geschäftsbedingungen auf elektronischem Weg anzuzeigen Die Widerrufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige
und zum Abruf bereitzustellen. Wegen des Wirksamwerdens der Änderungen Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Allgemeine
verbleibt es bei der Regelung in Nummer 1 Abs. 2 der Allgemeinen Ge Bedingungen für Zahlungsdienste, Sonderbedingungen für Wertpapier
schäftsbedingungen oder den mit dem Kunden vereinbarten abweichenden geschäfte nebst den Ausführungsgrundsätzen). Der Widerruf von Aufträgen
Regelungen. kann nur außerhalb des Online Bankings erfolgen, es sei denn, die Bank
(2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und sieht eine Widerrufmöglichkeit im Online Banking ausdrücklich vor.
Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn dies ist ausdrücklich 5. Bearbeitung von Aufträgen durch die Bank
anders bestimmt. (1) Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt nach den für die Abwicklung der
(3) Zur Nutzung des Digital Banking gelten die Standardlimite oder die mit der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung oder Wertpapierauftrag) geltenden
Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite für das Digital Banking. Regelungen.
2. Voraussetzungen zur Nutzung des Digital Banking (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedin
(1) Der Teilnehmer kann das Digital Banking nutzen, wenn die Bank ihn gungen vorliegen:
a
uthentifiziert hat. – Der Teilnehmer hat den Auftrag autorisiert (vgl. Nummer 4.1. dieser
(2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit Bedingungen.
dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die berechtigte – Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (zum
Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Beispiel Wertpapierorder) liegt vor.
Verwendung des personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teilnehmers – Das Online Banking Datenformat ist eingehalten.
prüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann – Das gesondert vereinbarte Digital Banking Verfügungslimit oder das
der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berechtigter Teilnehmer aus Standardlimit ist nicht überschritten (vgl. Nummer 1 Absatz 3 dieser
weisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummern 3 dieser Bedingungen) Bedingungen).
sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen – Die weiteren Ausführungsbedingungen nach den für die jeweilige Auf
(3) Authentifizierungselemente sind tragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel ausreichen
– Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. per de Kontodeckung gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Zahlungs
sönliche Identifikationsnummer [PIN]) dienste) liegen vor.
– Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die
zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Trans Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart
aktionsnummern [TAN]) oder, maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel gemäß den Allgemeinen
– Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Bedingungen für Zahlungsdienste) aus. Die Ausführung darf nicht gegen
Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). sonstige Rechtsvorschriften verstoßen.
(4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 nicht vor, wird die Bank
der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitz den Auftrag nicht ausführen. Sie wird dem Teilnehmer hierüber mittels
elements und / oder den Nachweis des Seinselements an die Bank über Online Banking eine Information zur Verfügung stellen und soweit möglich
mittelt. dabei die Gründe und die Möglichkeiten nennen, mit denen Fehler, die zur
3. Zugang zum Online Banking Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Dies gilt nicht, wenn
(1) Der Teilnehmer erhält Zugang zum Online Banking der Bank, wenn die Angabe von Gründen gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt. Führt
– er seine individuelle Teilnehmernummer (z. B. Kontonummer, Anmel die Bank den Auftrag aus, obwohl keine Kontodeckung vorhanden ist, ent
dename) angibt und steht eine geduldete Kontoüberziehung, für die ein vereinbarter Zins zu
– er sich unter Verwendung des oder der von der Bank angeforderten zahlen ist.
Authentifizierungselemente(s) ausweist und 6. Telefon Banking
– keine Sperre des Zugangs (siehe Nummern 10.1 und 11 dieser Der Teilnehmer erhält Zugang zum Telefon Banking, wenn
Bedingungen)vorliegt. Nach Gewährung des Zugangs zum Online – dieser sich unter der ihm mitgeteilten Rufnummer für das Telefon
Banking kann auf Informationen zugegriffen oder können nach Banking durch Eingabe von Teilnehmernummer und PIN über die
Nummer 4 dieser BedingungenAufträge erteilt werden. Telefontastatur oder mittels photoTAN-App authentifiziert hat. Alternativ
(2) Für den Zugriff auf sensible Zahlungsdaten im Sinne des § 1 Abs. 26 Satz kann der Zugang durch einen Anruf des Kunden über die Commerzbank
1 ZAG (z. B. zum Zweck der Änderung der Anschrift des Kunden) fordert Banking App erfolgen.
die Bank den Teilnehmer auf, sich unter Verwendung eines weiteren – die Prüfung dieser Daten bei der Bank eine Zugangsberechtigung des
Authentifizierungselements auszuweisen, wenn beim Zugang zum Online Teilnehmers ergeben hat und
Banking nur ein Authentifizierungselement angefordert wurde. Der Name – keine Sperre des Zugangs vorliegt.
des Kontoinhabers und die Kontonummer sind für den vom Teilnehmer Nach Gewährung des Zugangs zum Telefon Banking kann der Teilnehmer
genutzten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst keine Informationen erfragen oder Bankgeschäfte vereinbaren.
sensiblen Zahlungsdaten (§ 1 Abs. 26 Satz 2 ZAG). Der Teilnehmer erteilt seine Zustimmung und autorisiert eine Vereinbarung
im Rahmen des Telefon Bankings durch mündliche Bestätigung oder
Bestätigung per photoTAN-App
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Digital Banking Bedingungen Seite 2/3 Ausfertigung für den Kunden
7. Information des Kunden über Digital Banking Verfügungen 8.2. Sicherheitshinweise der Bank
Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise auf der Digital Banking-
mittels Digital Banking getätigten Verfügungen im Zahlungsverkehr oder Seite der Bank, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten
bei Wertpapiergeschäften