Bedingungen für die Teilnahme am
girocard-System der deutschen Kreditwirtschaft
(Händlerbedingungen)
Fassung Juli 2020
1. Teilnahme am girocard-System der deutschen Kreditwirtschaft 5. Umsatzautorisierung durch den kartenausgebenden
Das Unternehmen ist berechtigt, am girocard-System der deutschen Kre- Zahlungsdienstleister
ditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teilzunehmen. Das Der kartenausgebende Zahlungsdienstleister, der dem girocard-System
girocard-System ermöglicht die bargeldlose Zahlung an automatisierten angeschlossen ist, gibt mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die
Kassen – girocard-Terminals. Vertragspartner des Unternehmens im Erklärung ab, dass er die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal
Zusammenhang mit der Autorisierung jeder einzelnen Zahlungstransak- autorisierten Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Akzeptiert das Unter-
tion ist der jeweilige kartenausgebende Zahlungsdienstleister (siehe Nr. nehmen an seinem girocard-Terminal die im System eines Kooperations-
5). Die Gesamtheit der am girocard-System teilnehmenden Zahlungs- partners von einem Kreditinstitut ausgegebene Debitkarte, so gibt der
dienstleister wird im Folgenden als Kreditwirtschaft bezeichnet. kartenausgebende Zahlungsdienstleister im System des Kooperations-
partners mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab,
2. Kartenakzeptanz
dass er die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten
An den girocard-Terminals des Unternehmens sind die von Zahlungs-
Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Voraussetzung für die Begleichung
dienstleistern emittierten Debitkarten, die mit einem girocard-Logo gemäß
des girocard-Umsatzes ist, dass das girocard-Terminal gegenüber dem
Kap. 2.3 des Technischen Anhangs versehen sind, zu akzeptieren. Zah-
Netzbetreiber zugelassen, nach den mit dem Netzbetreiber vereinbarten
lungsdienstleister können diese Debitkarte als physische Karte oder als
Verfahren betrieben wurde und die in Nr. 2 und 7 genannten Anforderun-
digitale Karte zur Speicherung auf einem Telekommunikations-, Digital-
gen vom Unternehmen eingehalten wurden. Ist der kartenausgebende
oder IT-Gerät (mobiles Endgerät) ausgeben. Die Aktivierung der Kontakt-
Zahlungsdienstleister dem girocard-System angeschlossen, ist weiterhin
los-Funktion und damit einhergehend die Akzeptanz digitaler Karten ist
Voraussetzung, dass der girocard-Umsatz einem Zahlungsdienstleister
optional. Den Unternehmen bleibt es unbenommen, Rabatte zu gewäh-
des Unternehmens (Inkasso-Zahlungsdienstleister) innerhalb von 8
ren. Auf eine Nichtakzeptanz von Debitkarten von Zahlungsdienstleistern
Tagen eingereicht wurde. Die Einreichung des girocard-Umsatzes durch
mangels Entgeltvereinbarung wird der Karteninhaber vom Unternehmen
das Unternehmen bei seinem Zahlungsdienstleister ist nicht Bestandteil
vor einer Zahlung mittels Aufkleber, elektronisch oder auf sonstige geeig-
der Autorisierung des Umsatzes durch den kartenausgebenden Zah-
nete Art und Weise hingewiesen.
lungsdienstleister gegenüber dem Unternehmen. Durch eine Stornierung
Soweit die Kreditwirtschaft mit in anderen Staaten ansässigen Betreibern
des girocard-Umsatzes entfällt die Zahlungsverpflichtung des kartenaus-
oder Teilnehmern garantierter und PIN-gestützter Debitkartensysteme
gebenden Zahlungsdienstleisters.
(Kooperationspartner) entsprechende Kooperationsvereinbarungen getrof-
Das angeschlossene Unternehmen ist verpflichtet, der Kreditwirtschaft auf
fen hat, ist das Unternehmen verpflichtet, auch die im System eines
Anforderung, die über den Netzbetreiber geleitet wird, näher spezifizierte
Kooperationspartners von einem Zahlungsdienstleister ausgegebenen
Unterlagen bezüglich des reklamierten girocard-Umsatzes (z. B. Belegko-
Debitkarten für die bargeldlose Zahlung an girocard-Terminals zu den im
pie, Händlerjournal) unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist
girocard-System geltenden Bedingungen zu akzeptieren. Der Netzbetrei-
von 10 Tagen nach Erhalt der Anfrage zur Verfügung zu stellen.
ber wird das Unternehmen über die Debitkarten der Kooperationspartner,
die im Rahmen des girocard-Systems zu akzeptieren sind, unterrichten 6. Entgelte
und diese bei der technischen Abwicklung im Rahmen des girocard-Sys- Für den Betrieb des girocard-Systems und die Genehmigung der
tems berücksichtigen. Die Akzeptanz von Karten weiterer Systeme an girocard-Umsätze in den Autorisierungssystemen der Kreditwirtschaft
girocard-Terminals ist hiervon nicht berührt, soweit sie die ordnungsge- oder im Autorisierungssystem eines Kooperationspartners schuldet das
mäße Verarbeitung der im girocard-System zu akzeptierenden Karten Unternehmen bzw. ein von diesem Beauftragter dem kartenausgebenden
nicht beeinträchtigt. Zahlungsdienstleister das mit diesem vereinbarte Entgelt. Bei der Verein-
Das Unternehmen hat die Möglichkeit, bei den von ihm akzeptierten barung individueller Entgelte werden beide die technischen Anforderun-
Karten in seinen girocard-Terminals automatische Mechanismen zu ins- gen des girocard-Systems beachten. Für stornierte Umsätze wird kein
tallieren, die eine Vorauswahl einer bestimmten Zahlungsmarke oder Entgelt erhoben.
Zahlungsanwendung treffen. Dabei darf es den Karteninhaber nicht daran Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Netzbetreiber das Bestehen seiner
hindern, sich über diese Vorauswahl hinwegzusetzen. Entgeltvereinbarungen mit allen kartenausgebenden Zahlungsdienstleis-
tern nachzuweisen sowie den Netzbetreiber über die Eckpunkte in Kennt-
3. Anschluss des Unternehmens an das Betreibernetz eines nis zu setzen, die der Netzbetreiber für die technische Abwicklung der
Netzbetreibers Transaktion zwingend benötigt (z. B. möglicherweise die Angabe über
Die Teilnahme des Unternehmens am girocard-System setzt, sofern das einen individuell vereinbarten Grundberechnungswert). Fehlen dem
Unternehmen nicht selbst die Aufgabe des Netzbetreibers übernimmt, Unternehmen Entgeltabreden mit einem oder mehreren kartenausgeben-
den Anschluss an ein Betreibernetz auf der Grundlage einer gesonderten den Zahlungsdienstleistern, muss es sich unverzüglich um den Abschluss
Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und einem Netzbetreiber von Entgeltabreden mit den fehlenden kartenausgebenden Zahlungs-
voraus. Aufgabe des Betreibernetzes ist, die girocard-Terminals mit den dienstleistern bemühen. Solange der Nachweis nicht oder nicht vollstän-
Autorisierungssystemen der Kreditwirtschaft, in denen die girocard- dig erbracht ist, kann der Netzbetreiber unter Einbeziehung des Unter-
Umsätze genehmigt werden, zu verbinden. Der Netzbetreiber ist für die nehmens