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Bedingungen für die Teilnahme am
                                            girocard-System der deutschen Kreditwirtschaft
                                            (Händlerbedingungen)
                                            Fassung Juli 2020


                                            1. Teilnahme am girocard-System der deutschen Kreditwirtschaft               5. Umsatzautorisierung durch den kartenausgebenden
                                            Das Unternehmen ist berechtigt, am girocard-System der deutschen Kre-        Zahlungsdienstleister
                                            ditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teilzunehmen. Das              Der kartenausgebende Zahlungsdienstleister, der dem girocard-System
                                            girocard-System ermöglicht die bargeldlose Zahlung an automatisierten        angeschlossen ist, gibt mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die
                                            Kassen – girocard-Terminals. Vertragspartner des Unternehmens im             Erklärung ab, dass er die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal
                                            Zusammenhang mit der Autorisierung jeder einzelnen Zahlungstransak-          autorisierten Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Akzeptiert das Unter-
                                            tion ist der jeweilige kartenausgebende Zahlungsdienstleister (siehe Nr.     nehmen an seinem girocard-Terminal die im System eines Kooperations-
                                            5). Die Gesamtheit der am girocard-System teilnehmenden Zahlungs-            partners von einem Kreditinstitut ausgegebene Debitkarte, so gibt der
                                            dienstleister wird im Folgenden als Kreditwirtschaft bezeichnet.             kartenausgebende Zahlungsdienstleister im System des Kooperations-
                                                                                                                         partners mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab,
                                            2. Kartenakzeptanz
                                                                                                                         dass er die Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten
                                            An den girocard-Terminals des Unternehmens sind die von Zahlungs-
                                                                                                                         Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Voraussetzung für die Begleichung
                                            dienstleistern emittierten Debitkarten, die mit einem girocard-Logo gemäß
                                                                                                                         des girocard-Umsatzes ist, dass das girocard-Terminal gegenüber dem
                                            Kap. 2.3 des Technischen Anhangs versehen sind, zu akzeptieren. Zah-
                                                                                                                         Netzbetreiber zugelassen, nach den mit dem Netzbetreiber vereinbarten
                                            lungsdienstleister können diese Debitkarte als physische Karte oder als
                                                                                                                         Verfahren betrieben wurde und die in Nr. 2 und 7 genannten Anforderun-
                                            digitale Karte zur Speicherung auf einem Telekommunikations-, Digital-
                                                                                                                         gen vom Unternehmen eingehalten wurden. Ist der kartenausgebende
                                            oder IT-Gerät (mobiles Endgerät) ausgeben. Die Aktivierung der Kontakt-
                                                                                                                         Zahlungsdienstleister dem girocard-System angeschlossen, ist weiterhin
                                            los-Funktion und damit einhergehend die Akzeptanz digitaler Karten ist
                                                                                                                         Voraussetzung, dass der girocard-Umsatz einem Zahlungsdienstleister
                                            optional. Den Unternehmen bleibt es unbenommen, Rabatte zu gewäh-
                                                                                                                         des Unternehmens (Inkasso-Zahlungsdienstleister) innerhalb von 8
                                            ren. Auf eine Nichtakzeptanz von Debitkarten von Zahlungsdienstleistern
                                                                                                                         Tagen eingereicht wurde. Die Einreichung des girocard-Umsatzes durch
                                            mangels Entgeltvereinbarung wird der Karteninhaber vom Unternehmen
                                                                                                                         das Unternehmen bei seinem Zahlungsdienstleister ist nicht Bestandteil
                                            vor einer Zahlung mittels Aufkleber, elektronisch oder auf sonstige geeig-
                                                                                                                         der Autorisierung des Umsatzes durch den kartenausgebenden Zah-
                                            nete Art und Weise hingewiesen.
                                                                                                                         lungsdienstleister gegenüber dem Unternehmen. Durch eine Stornierung
                                            Soweit die Kreditwirtschaft mit in anderen Staaten ansässigen Betreibern
                                                                                                                         des girocard-Umsatzes entfällt die Zahlungsverpflichtung des kartenaus-
                                            oder Teilnehmern garantierter und PIN-gestützter Debitkartensysteme
                                                                                                                         gebenden Zahlungsdienstleisters.
                                            (Kooperationspartner) entsprechende Kooperationsvereinbarungen getrof-
                                                                                                                         Das angeschlossene Unternehmen ist verpflichtet, der Kreditwirtschaft auf
                                            fen hat, ist das Unternehmen verpflichtet, auch die im System eines
                                                                                                                         Anforderung, die über den Netzbetreiber geleitet wird, näher spezifizierte
                                            Kooperationspartners von einem Zahlungsdienstleister ausgegebenen
                                                                                                                         Unterlagen bezüglich des reklamierten girocard-Umsatzes (z. B. Belegko-
                                            Debitkarten für die bargeldlose Zahlung an girocard-Terminals zu den im
                                                                                                                         pie, Händlerjournal) unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist
                                            girocard-System geltenden Bedingungen zu akzeptieren. Der Netzbetrei-
                                                                                                                         von 10 Tagen nach Erhalt der Anfrage zur Verfügung zu stellen.
                                            ber wird das Unternehmen über die Debitkarten der Kooperationspartner,
                                            die im Rahmen des girocard-Systems zu akzeptieren sind, unterrichten         6. Entgelte
                                            und diese bei der technischen Abwicklung im Rahmen des girocard-Sys-         Für den Betrieb des girocard-Systems und die Genehmigung der
                                            tems berücksichtigen. Die Akzeptanz von Karten weiterer Systeme an           girocard-Umsätze in den Autorisierungssystemen der Kreditwirtschaft
                                            girocard-Terminals ist hiervon nicht berührt, soweit sie die ordnungsge-     oder im Autorisierungssystem eines Kooperationspartners schuldet das
                                            mäße Verarbeitung der im girocard-System zu akzeptierenden Karten            Unternehmen bzw. ein von diesem Beauftragter dem kartenausgebenden
                                            nicht beeinträchtigt.                                                        Zahlungsdienstleister das mit diesem vereinbarte Entgelt. Bei der Verein-
                                            Das Unternehmen hat die Möglichkeit, bei den von ihm akzeptierten            barung individueller Entgelte werden beide die technischen Anforderun-
                                            Karten in seinen girocard-Terminals automatische Mechanismen zu ins-         gen des girocard-Systems beachten. Für stornierte Umsätze wird kein
                                            tallieren, die eine Vorauswahl einer bestimmten Zahlungsmarke oder           Entgelt erhoben.
                                            Zahlungsanwendung treffen. Dabei darf es den Karteninhaber nicht daran       Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Netzbetreiber das Bestehen seiner
                                            hindern, sich über diese Vorauswahl hinwegzusetzen.                          Entgeltvereinbarungen mit allen kartenausgebenden Zahlungsdienstleis-
                                                                                                                         tern nachzuweisen sowie den Netzbetreiber über die Eckpunkte in Kennt-
                                            3. Anschluss des Unternehmens an das Betreibernetz eines                     nis zu setzen, die der Netzbetreiber für die technische Abwicklung der
                                            Netzbetreibers                                                               Transaktion zwingend benötigt (z. B. möglicherweise die Angabe über
                                            Die Teilnahme des Unternehmens am girocard-System setzt, sofern das          einen individuell vereinbarten Grundberechnungswert). Fehlen dem
                                            Unternehmen nicht selbst die Aufgabe des Netzbetreibers übernimmt,           Unternehmen Entgeltabreden mit einem oder mehreren kartenausgeben-
                                            den Anschluss an ein Betreibernetz auf der Grundlage einer gesonderten       den Zahlungsdienstleistern, muss es sich unverzüglich um den Abschluss
                                            Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und einem Netzbetreiber                von Entgeltabreden mit den fehlenden kartenausgebenden Zahlungs-
                                            voraus. Aufgabe des Betreibernetzes ist, die girocard-Terminals mit den      dienstleistern bemühen. Solange der Nachweis nicht oder nicht vollstän-
                                            Autorisierungssystemen der Kreditwirtschaft, in denen die girocard-          dig erbracht ist, kann der Netzbetreiber unter Einbeziehung des Unter-
                                            Umsätze genehmigt werden, zu verbinden. Der Netzbetreiber ist für die        nehmens