Ausfertigung Kunde
Bedingungen der LBS Landesbausparkasse Süd
für die Nutzung des Elektronischen Postfachs
Fassung August 2023 2.2 Format der Dokumente
*01234567*
Die Übermittlung der elektronischen Post erfolgt in geeigneten
1. Gegenstand der Bedingungen elektronischen Dateiformaten (z. B. im Format „Portable Document
1.1 Nutzung des Elektronischen Postfachs Format“ (PDF)). Die LBS weist darauf hin, dass der Ausdruck elek-
Die folgenden Bedingungen kommen ausschließlich zwischen der tronischer Dokumente eine Kopie darstellt und ggf. beweis- und
LBS Landesbausparkasse Süd – nachfolgend "LBS" genannt – steuerrechtlich einem Original nicht gleichgestellt ist.
und deren Kunden zustande. Die Bedingungen regeln die Nutzung 2.3 Regelmäßige Kontrolle des Elektronischen Postfachs
der Anwendung „Elektronisches Postfach“ der Sparkasse durch die Der Kunde hat regelmäßig, mindestens alle 14 Tage sowie unver-
LBS und deren Kunden, die über ein solches Elektronisches Post- züglich nach Erhalt einer E-Mail-Benachrichtigung, den Inhalt des
fach bei der Sparkasse (nachfolgend „Elektronisches Postfach“ Elektronischen Postfachs zu überprüfen.
genannt) verfügen. Die Sparkasse hat dieser Form der Nutzung
des Elektronischen Postfachs bereits gegenüber der LBS zuge- 3. Änderung des Leistungsangebots
stimmt. Über das Elektronische Postfach kann ein Kunde, der Die LBS hat das Recht, ihr Leistungsangebot zum Elektronischen
zuvor die Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online- Postfach insgesamt, in Teilen oder auf bestimmte Zugänge und
Banking/Telefon-Banking und am Elektronischen Postfach sowie Legitimationsmedien zu beschränken, wenn ihr die Fortführung
die Bedingungen für die Nutzung des Elektronisches Postfachs der aus Gründen der IT-Sicherheit oder geänderter technischer oder
Sparkasse akzeptiert hat und zugleich auch Inhaber eines Vertra- rechtlicher Rahmenbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat,
ges mit der LBS ist, „elektronische Post“ der LBS empfangen. unzumutbar ist.
Elektronische Post sind sämtliche Mitteilungen der LBS, die in das Die LBS ist unter den gleichen Voraussetzungen berechtigt, das
Elektronische Postfach eingestellt werden, insbesondere rechts- Elektronische Postfach den geänderten rechtlichen oder techni-
verbindliche Mitteilungen zur laufenden Geschäftsbeziehung (z. B. schen Rahmenbedingungen anzupassen (z. B. die Formate der
Änderungen der Vertragsbedingungen), kontobezogene Informati- elektronischen Dokumente für die Zukunft zu modifizieren oder
onen (z. B. Kontoauszüge) sowie nicht rechtsverbindliche werbli- neue Sicherheitsverfahren, Signaturen etc. einzuführen). Über
che Inhalte. Die Nutzung des Elektronischen Postfachs ist nur für wesentliche Änderungen wird die LBS den Kunden mindestens
natürliche Personen möglich. Das Recht der LBS, Mitteilungen an zwei Monate vor dem Inkrafttreten unter Beachtung der nachfol-
den Kunden per Brief oder in anderer geeigneter Form zu übermit- genden Ziffer 5 informieren.
teln, bleibt unberührt. 4. Kündigung
1.2 Akzeptanz der Bedingungen der LBS für die Nutzung des 4.1 Kündigung der Nutzungsbedingungen durch den Kunden
Elektronischen Postfachs (Nutzungsbedingungen) Der Kunde ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer
Die Geltung dieser Nutzungsbedingungen kann sowohl zwischen Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende in Schrift- oder
Kunde und LBS als auch zwischen Kunde und einem Empfangs- Textform gegenüber der LBS zu kündigen. Nach Wirksamwerden
vertreter der LBS (z. B. einer Sparkasse) vereinbart werden. einer Kündigung stellt die LBS fortan keine elektronische Post
1.3 Bestimmung als Empfangsvorrichtung (Widmung) mehr in das Elektronische Postfach ein. Bereits eingestellte elekt-
Zu dem unter Ziffer 1.1. dargestellten Zweck bestimmt der Kunde ronische Post verbleibt im Elektronischen Postfach. Nach Wirk-
sein Elektronisches Postfach als Vorrichtung zum Empfang elek- samwerden der Kündigung informiert die LBS den Kunden zukünf-
tronischer Post der LBS. Der Kunde kann einzelne oder alle Doku- tig entweder per Post oder in anderer geeigneter Form.
mente jederzeit löschen. Eine Löschung von Dokumenten durch 4.2 Kündigung der Nutzungsbedingungen durch die LBS
die LBS ist ausgeschlossen. Die LBS hat auch keinen Lesezugriff Die LBS ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer Kün-
auf den Inhalt des Elektronischen Postfachs. Sofern der Kunde die digungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Schrift- oder
Übersendung von Kopien der in das Elektronische Postfach einge- Textform zu kündigen. Hinsichtlich der Rechtsfolgen gilt das unter
stellten elektronischen Post wünscht, stellt die LBS diese auf Ziffer 4.1 Geregelte entsprechend.
Nachfrage und unter Beachtung gesetzlicher und amtlicher Vorga-
ben zur Verfügung. Für die Zurverfügungstellung erhebt die LBS 4.3 Kündigung des Elektronischen Postfachs der Sparkasse
ggf. ein gesondertes Entgelt, soweit keine gesetzliche Verpflich- durch den Kunden oder die Sparkasse
tung zur Zurverfügungstellung besteht und soweit der Kunde die Da der Zugriff auf das Elektronische Postfach nur mittels Online-
Umstände, die die Zurverfügungstellung notwendig machen, zu Banking der Sparkassen möglich ist, hat eine Beendigung der
vertreten hat. Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking/
Telefon-Banking und am Elektronischen Postfach der Sparkasse
1.4 Besonderheiten bei Gemeinschaftsverträgen oder der Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Post-
Für Gemeinschaftsverträge von Personen, die weder Ehegatten fachs der Sparkasse durch den Kunden oder durch die Sparkasse
noch eingetragene Lebenspartner sind, kann das Elektronische auch eine Beendigung der vorliegenden Nutzungsbedingungen zur
Postfach derzeit nicht genutzt werden. Bei Gemeinschaftsverträ- Folge. Auf einen gesonderten Zugang der Kündigung der Spar-
gen von Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern mit der LBS kasse oder des Kunden verzichtet die LBS hiermit ausdrücklich.
können beide Vertragsmitinhaber ihr jeweiliges Elektronisches
Hinsichtlich der Rechtsfolgen der Kündigung gilt das unter
Postfach für den Gemeinschaftsvertrag nutzen. Soll nur einer der
Ziffer 4.1 Geregelte entsprechend, es sei denn, die Rahmenverein-
Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner sein Elektronisches
manuell
Postfach für den Gemeinschaftsvertrag nutzen, so setzt diese Nut- barung über die Teilnahme am Online-Banking/Telefon-Banking
zung voraus, dass derjenige Vertragsmitinhaber, der keinen Zugriff und am Elektronischen Postfach der Sparkasse oder die Bedin-
auf elektronische Post zum Gemeinschaftsvertrag über das Elek- gungen für die Nutzung des Elektronisches Postfachs der Spar-
tronische Postfach haben wird, zuvor den anderen Vertragsmitin- kasse enthalten hiervon abweichende Rechtsfolgen. In diesem Fall
haber für den Empfang, die Prüfung und die Anerkennung der gehen diese Rechtsfolgen den hier vereinbarten vor.
gemeinsam an beide Vertragsmitinhaber gerichteten elektroni- 4.4 Widerruf der Zustellungsbevollmächtigung bei Gemein-
schen Post als