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Bedingungen_fuer_die_Nutzung_des_Elektronischen_Postfachs_LBSBayern.pdf

www.sparkasse-nuernberg.de/content/dam/myif/spk-nuernberg/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/Bedingungen_fuer_die_Nutzung_des_Elektronischen_Postfachs_LBSBayern.pdf

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                                                                                       Bedingungen der LBS Landesbausparkasse Süd
                                                                                       für die Nutzung des Elektronischen Postfachs
                                                   Fassung August 2023                                                        2.2 Format der Dokumente
*01234567*
                                                                                                                                  Die Übermittlung der elektronischen Post erfolgt in geeigneten
                                                   1. Gegenstand der Bedingungen                                                  elektronischen Dateiformaten (z. B. im Format „Portable Document
                                                   1.1 Nutzung des Elektronischen Postfachs                                       Format“ (PDF)). Die LBS weist darauf hin, dass der Ausdruck elek-
                                                       Die folgenden Bedingungen kommen ausschließlich zwischen der               tronischer Dokumente eine Kopie darstellt und ggf. beweis- und
                                                       LBS Landesbausparkasse Süd – nachfolgend "LBS" genannt –                   steuerrechtlich einem Original nicht gleichgestellt ist.
                                                       und deren Kunden zustande. Die Bedingungen regeln die Nutzung          2.3 Regelmäßige Kontrolle des Elektronischen Postfachs
                                                       der Anwendung „Elektronisches Postfach“ der Sparkasse durch die            Der Kunde hat regelmäßig, mindestens alle 14 Tage sowie unver-
                                                       LBS und deren Kunden, die über ein solches Elektronisches Post-            züglich nach Erhalt einer E-Mail-Benachrichtigung, den Inhalt des
                                                       fach bei der Sparkasse (nachfolgend „Elektronisches Postfach“              Elektronischen Postfachs zu überprüfen.
                                                       genannt) verfügen. Die Sparkasse hat dieser Form der Nutzung
                                                       des Elektronischen Postfachs bereits gegenüber der LBS zuge-           3.   Änderung des Leistungsangebots
                                                       stimmt. Über das Elektronische Postfach kann ein Kunde, der                 Die LBS hat das Recht, ihr Leistungsangebot zum Elektronischen
                                                       zuvor die Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-                  Postfach insgesamt, in Teilen oder auf bestimmte Zugänge und
                                                       Banking/Telefon-Banking und am Elektronischen Postfach sowie                Legitimationsmedien zu beschränken, wenn ihr die Fortführung
                                                       die Bedingungen für die Nutzung des Elektronisches Postfachs der            aus Gründen der IT-Sicherheit oder geänderter technischer oder
                                                       Sparkasse akzeptiert hat und zugleich auch Inhaber eines Vertra-            rechtlicher Rahmenbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat,
                                                       ges mit der LBS ist, „elektronische Post“ der LBS empfangen.                unzumutbar ist.
                                                       Elektronische Post sind sämtliche Mitteilungen der LBS, die in das          Die LBS ist unter den gleichen Voraussetzungen berechtigt, das
                                                       Elektronische Postfach eingestellt werden, insbesondere rechts-             Elektronische Postfach den geänderten rechtlichen oder techni-
                                                       verbindliche Mitteilungen zur laufenden Geschäftsbeziehung (z. B.           schen Rahmenbedingungen anzupassen (z. B. die Formate der
                                                       Änderungen der Vertragsbedingungen), kontobezogene Informati-               elektronischen Dokumente für die Zukunft zu modifizieren oder
                                                       onen (z. B. Kontoauszüge) sowie nicht rechtsverbindliche werbli-            neue Sicherheitsverfahren, Signaturen etc. einzuführen). Über
                                                       che Inhalte. Die Nutzung des Elektronischen Postfachs ist nur für           wesentliche Änderungen wird die LBS den Kunden mindestens
                                                       natürliche Personen möglich. Das Recht der LBS, Mitteilungen an             zwei Monate vor dem Inkrafttreten unter Beachtung der nachfol-
                                                       den Kunden per Brief oder in anderer geeigneter Form zu übermit-            genden Ziffer 5 informieren.
                                                       teln, bleibt unberührt.                                                4. Kündigung
                                                   1.2 Akzeptanz der Bedingungen der LBS für die Nutzung des                  4.1 Kündigung der Nutzungsbedingungen durch den Kunden
                                                       Elektronischen Postfachs (Nutzungsbedingungen)                             Der Kunde ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer
                                                       Die Geltung dieser Nutzungsbedingungen kann sowohl zwischen                Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende in Schrift- oder
                                                       Kunde und LBS als auch zwischen Kunde und einem Empfangs-                  Textform gegenüber der LBS zu kündigen. Nach Wirksamwerden
                                                       vertreter der LBS (z. B. einer Sparkasse) vereinbart werden.               einer Kündigung stellt die LBS fortan keine elektronische Post
                                                   1.3 Bestimmung als Empfangsvorrichtung (Widmung)                               mehr in das Elektronische Postfach ein. Bereits eingestellte elekt-
                                                       Zu dem unter Ziffer 1.1. dargestellten Zweck bestimmt der Kunde            ronische Post verbleibt im Elektronischen Postfach. Nach Wirk-
                                                       sein Elektronisches Postfach als Vorrichtung zum Empfang elek-             samwerden der Kündigung informiert die LBS den Kunden zukünf-
                                                       tronischer Post der LBS. Der Kunde kann einzelne oder alle Doku-           tig entweder per Post oder in anderer geeigneter Form.
                                                       mente jederzeit löschen. Eine Löschung von Dokumenten durch            4.2 Kündigung der Nutzungsbedingungen durch die LBS
                                                       die LBS ist ausgeschlossen. Die LBS hat auch keinen Lesezugriff            Die LBS ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer Kün-
                                                       auf den Inhalt des Elektronischen Postfachs. Sofern der Kunde die          digungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Schrift- oder
                                                       Übersendung von Kopien der in das Elektronische Postfach einge-            Textform zu kündigen. Hinsichtlich der Rechtsfolgen gilt das unter
                                                       stellten elektronischen Post wünscht, stellt die LBS diese auf             Ziffer 4.1 Geregelte entsprechend.
                                                       Nachfrage und unter Beachtung gesetzlicher und amtlicher Vorga-
                                                       ben zur Verfügung. Für die Zurverfügungstellung erhebt die LBS         4.3 Kündigung des Elektronischen Postfachs der Sparkasse
                                                       ggf. ein gesondertes Entgelt, soweit keine gesetzliche Verpflich-          durch den Kunden oder die Sparkasse
                                                       tung zur Zurverfügungstellung besteht und soweit der Kunde die             Da der Zugriff auf das Elektronische Postfach nur mittels Online-
                                                       Umstände, die die Zurverfügungstellung notwendig machen, zu                Banking der Sparkassen möglich ist, hat eine Beendigung der
                                                       vertreten hat.                                                             Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking/
                                                                                                                                  Telefon-Banking und am Elektronischen Postfach der Sparkasse
                                                   1.4 Besonderheiten bei Gemeinschaftsverträgen                                  oder der Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Post-
                                                       Für Gemeinschaftsverträge von Personen, die weder Ehegatten                fachs der Sparkasse durch den Kunden oder durch die Sparkasse
                                                       noch eingetragene Lebenspartner sind, kann das Elektronische               auch eine Beendigung der vorliegenden Nutzungsbedingungen zur
                                                       Postfach derzeit nicht genutzt werden. Bei Gemeinschaftsverträ-            Folge. Auf einen gesonderten Zugang der Kündigung der Spar-
                                                       gen von Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern mit der LBS               kasse oder des Kunden verzichtet die LBS hiermit ausdrücklich.
                                                       können beide Vertragsmitinhaber ihr jeweiliges Elektronisches
                                                                                                                                  Hinsichtlich der Rechtsfolgen der Kündigung gilt das unter
                                                       Postfach für den Gemeinschaftsvertrag nutzen. Soll nur einer der
                                                                                                                                  Ziffer 4.1 Geregelte entsprechend, es sei denn, die Rahmenverein-
                                                       Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner sein Elektronisches
                              manuell


                                                       Postfach für den Gemeinschaftsvertrag nutzen, so setzt diese Nut-          barung über die Teilnahme am Online-Banking/Telefon-Banking
                                                       zung voraus, dass derjenige Vertragsmitinhaber, der keinen Zugriff         und am Elektronischen Postfach der Sparkasse oder die Bedin-
                                                       auf elektronische Post zum Gemeinschaftsvertrag über das Elek-             gungen für die Nutzung des Elektronisches Postfachs der Spar-
                                                       tronische Postfach haben wird, zuvor den anderen Vertragsmitin-            kasse enthalten hiervon abweichende Rechtsfolgen. In diesem Fall
                                                       haber für den Empfang, die Prüfung und die Anerkennung der                 gehen diese Rechtsfolgen den hier vereinbarten vor.
                                                       gemeinsam an beide Vertragsmitinhaber gerichteten elektroni-           4.4 Widerruf der Zustellungsbevollmächtigung bei Gemein-
                                                       schen Post als