Ausfertigung Kunde Bedingungen der LBS Landesbausparkasse Süd für die Nutzung des Elektronischen Postfachs Fassung August 2023 2.2 Format der Dokumente *01234567* Die Übermittlung der elektronischen Post erfolgt in geeigneten 1. Gegenstand der Bedingungen elektronischen Dateiformaten (z. B. im Format „Portable Document 1.1 Nutzung des Elektronischen Postfachs Format“ (PDF)). Die LBS weist darauf hin, dass der Ausdruck elek- Die folgenden Bedingungen kommen ausschließlich zwischen der tronischer Dokumente eine Kopie darstellt und ggf. beweis- und LBS Landesbausparkasse Süd – nachfolgend "LBS" genannt – steuerrechtlich einem Original nicht gleichgestellt ist. und deren Kunden zustande. Die Bedingungen regeln die Nutzung 2.3 Regelmäßige Kontrolle des Elektronischen Postfachs der Anwendung „Elektronisches Postfach“ der Sparkasse durch die Der Kunde hat regelmäßig, mindestens alle 14 Tage sowie unver- LBS und deren Kunden, die über ein solches Elektronisches Post- züglich nach Erhalt einer E-Mail-Benachrichtigung, den Inhalt des fach bei der Sparkasse (nachfolgend „Elektronisches Postfach“ Elektronischen Postfachs zu überprüfen. genannt) verfügen. Die Sparkasse hat dieser Form der Nutzung des Elektronischen Postfachs bereits gegenüber der LBS zuge- 3. Änderung des Leistungsangebots stimmt. Über das Elektronische Postfach kann ein Kunde, der Die LBS hat das Recht, ihr Leistungsangebot zum Elektronischen zuvor die Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online- Postfach insgesamt, in Teilen oder auf bestimmte Zugänge und Banking/Telefon-Banking und am Elektronischen Postfach sowie Legitimationsmedien zu beschränken, wenn ihr die Fortführung die Bedingungen für die Nutzung des Elektronisches Postfachs der aus Gründen der IT-Sicherheit oder geänderter technischer oder Sparkasse akzeptiert hat und zugleich auch Inhaber eines Vertra- rechtlicher Rahmenbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat, ges mit der LBS ist, „elektronische Post“ der LBS empfangen. unzumutbar ist. Elektronische Post sind sämtliche Mitteilungen der LBS, die in das Die LBS ist unter den gleichen Voraussetzungen berechtigt, das Elektronische Postfach eingestellt werden, insbesondere rechts- Elektronische Postfach den geänderten rechtlichen oder techni- verbindliche Mitteilungen zur laufenden Geschäftsbeziehung (z. B. schen Rahmenbedingungen anzupassen (z. B. die Formate der Änderungen der Vertragsbedingungen), kontobezogene Informati- elektronischen Dokumente für die Zukunft zu modifizieren oder onen (z. B. Kontoauszüge) sowie nicht rechtsverbindliche werbli- neue Sicherheitsverfahren, Signaturen etc. einzuführen). Über che Inhalte. Die Nutzung des Elektronischen Postfachs ist nur für wesentliche Änderungen wird die LBS den Kunden mindestens natürliche Personen möglich. Das Recht der LBS, Mitteilungen an zwei Monate vor dem Inkrafttreten unter Beachtung der nachfol- den Kunden per Brief oder in anderer geeigneter Form zu übermit- genden Ziffer 5 informieren. teln, bleibt unberührt. 4. Kündigung 1.2 Akzeptanz der Bedingungen der LBS für die Nutzung des 4.1 Kündigung der Nutzungsbedingungen durch den Kunden Elektronischen Postfachs (Nutzungsbedingungen) Der Kunde ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer Die Geltung dieser Nutzungsbedingungen kann sowohl zwischen Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende in Schrift- oder Kunde und LBS als auch zwischen Kunde und einem Empfangs- Textform gegenüber der LBS zu kündigen. Nach Wirksamwerden vertreter der LBS (z. B. einer Sparkasse) vereinbart werden. einer Kündigung stellt die LBS fortan keine elektronische Post 1.3 Bestimmung als Empfangsvorrichtung (Widmung) mehr in das Elektronische Postfach ein. Bereits eingestellte elekt- Zu dem unter Ziffer 1.1. dargestellten Zweck bestimmt der Kunde ronische Post verbleibt im Elektronischen Postfach. Nach Wirk- sein Elektronisches Postfach als Vorrichtung zum Empfang elek- samwerden der Kündigung informiert die LBS den Kunden zukünf- tronischer Post der LBS. Der Kunde kann einzelne oder alle Doku- tig entweder per Post oder in anderer geeigneter Form. mente jederzeit löschen. Eine Löschung von Dokumenten durch 4.2 Kündigung der Nutzungsbedingungen durch die LBS die LBS ist ausgeschlossen. Die LBS hat auch keinen Lesezugriff Die LBS ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer Kün- auf den Inhalt des Elektronischen Postfachs. Sofern der Kunde die digungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Schrift- oder Übersendung von Kopien der in das Elektronische Postfach einge- Textform zu kündigen. Hinsichtlich der Rechtsfolgen gilt das unter stellten elektronischen Post wünscht, stellt die LBS diese auf Ziffer 4.1 Geregelte entsprechend. Nachfrage und unter Beachtung gesetzlicher und amtlicher Vorga- ben zur Verfügung. Für die Zurverfügungstellung erhebt die LBS 4.3 Kündigung des Elektronischen Postfachs der Sparkasse ggf. ein gesondertes Entgelt, soweit keine gesetzliche Verpflich- durch den Kunden oder die Sparkasse tung zur Zurverfügungstellung besteht und soweit der Kunde die Da der Zugriff auf das Elektronische Postfach nur mittels Online- Umstände, die die Zurverfügungstellung notwendig machen, zu Banking der Sparkassen möglich ist, hat eine Beendigung der vertreten hat. Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking/ Telefon-Banking und am Elektronischen Postfach der Sparkasse 1.4 Besonderheiten bei Gemeinschaftsverträgen oder der Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Post- Für Gemeinschaftsverträge von Personen, die weder Ehegatten fachs der Sparkasse durch den Kunden oder durch die Sparkasse noch eingetragene Lebenspartner sind, kann das Elektronische auch eine Beendigung der vorliegenden Nutzungsbedingungen zur Postfach derzeit nicht genutzt werden. Bei Gemeinschaftsverträ- Folge. Auf einen gesonderten Zugang der Kündigung der Spar- gen von Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern mit der LBS kasse oder des Kunden verzichtet die LBS hiermit ausdrücklich. können beide Vertragsmitinhaber ihr jeweiliges Elektronisches Hinsichtlich der Rechtsfolgen der Kündigung gilt das unter Postfach für den Gemeinschaftsvertrag nutzen. Soll nur einer der Ziffer 4.1 Geregelte entsprechend, es sei denn, die Rahmenverein- Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner sein Elektronisches manuell Postfach für den Gemeinschaftsvertrag nutzen, so setzt diese Nut- barung über die Teilnahme am Online-Banking/Telefon-Banking zung voraus, dass derjenige Vertragsmitinhaber, der keinen Zugriff und am Elektronischen Postfach der Sparkasse oder die Bedin- auf elektronische Post zum Gemeinschaftsvertrag über das Elek- gungen für die Nutzung des Elektronisches Postfachs der Spar- tronische Postfach haben wird, zuvor den anderen Vertragsmitin- kasse enthalten hiervon abweichende Rechtsfolgen. In diesem Fall haber für den Empfang, die Prüfung und die Anerkennung der gehen diese Rechtsfolgen den hier vereinbarten vor. gemeinsam an beide Vertragsmitinhaber gerichteten elektroni- 4.4 Widerruf der Zustellungsbevollmächtigung bei Gemein- schen Post als Zustellungsbevollmächtigten benennt. Zudem erfor- schaftsverträgen dert die Nutzung, dass der nicht zugriffsberechtigte Vertragsmitin- Widerruft der nicht zugriffsberechtigte Vertragsmitinhaber die von haber einwilligt, dass das Elektronische Postfach für die an ihn und ihm nach Maßgabe der Ziffer 1.4 erteilte Zustellungsvollmacht den Vertragsmitinhaber gerichtete elektronische Post als Emp- gegenüber der LBS, gilt hinsichtlich der Rechtsfolgen Ziffer 4.1 ent- 710 960.507 D0 LBS (Fassung Aug. 2023) - v3.0 fangsvorrichtung im Sinne der Ziffer 1.3 dient. Außerdem erforder- sprechend. Abweichend von Ziffer 4.1 wird die LBS bereits ab lich ist, dass der nicht zugriffsberechtigte Vertragsmitinhaber Zugang des Widerrufs bei der LBS keine elektronische Post mehr zustimmt, dass das Elektronische Postfach das gemeinsame Kon- in das Elektronische Postfach einstellen. Das gilt nicht, sofern taktmedium für den Empfang der jährlichen Steuerbescheinigung beide Vertragsmitinhaber ihr Elektronisches Postfach nach Maß- der beiden Vertragsinhaber sein soll. Zu den Auswirkungen des gabe von Ziffer 1.4 für einen Gemeinschaftsvertrag nutzen. Widerrufs der Zustellungsbevollmächtigung vgl. Ziffer 4.4. Ermög- © Deutscher Sparkassenverlag licht die LBS die Nutzung des Elektronischen Postfachs im Hinblick 5. Änderungen auf Gemeinschaftsverträge von Personen, die weder Ehegatten Diese Nutzungsbedingungen können zwischen dem Kunden und noch eingetragene Lebenspartner sind, gelten die vorgenannten der LBS wie nachfolgend beschrieben geändert werden: Die LBS Regelungen entsprechend. übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkraft- treten in Text- oder Schriftform an den Kunden und weist auf die 2. Leistungsangebot Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens 2.1 Freischaltung und Umstellung auf elektronischen Versand gesondert hin (Nachricht). Zugleich wird die LBS dem Kunden eine Das Elektronische Postfach steht dem Kunden für den unter angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklä- Ziffer 1.1 genannten Zweck erst nach Freischaltung zur Verfügung. Seite 1 von 2 Ausfertigung Kunde rung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht zu laufen beginnt, kein Widerspruch des Kunden so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Die LBS wird den Kunden bei Fristbe- ginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen. 6. Weitere Hinweise Derzeit besteht für den Kunden im Rahmen des Elektronischen Postfachs die Möglichkeit, elektronische Mitteilungen an die Spar- kasse zu senden sowie auf von der Sparkasse erhaltene Mitteilun- gen zu antworten. Die LBS weist darauf hin, dass eine derartige Möglichkeit zur Kommunikation mit der LBS im Rahmen des Elek- tronischen Postfachs derzeit nicht besteht. manuell 710 960.507 D0 LBS (Fassung Aug. 2023) - v3.0 Seite 2 von 2