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Bedingungen für Zahlungen mittels
                                    Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren
                                    Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basislastschrift über sein Konto bei der Bank gelten folgende Bedin-
                                    gungen.


                                    1          Allgemein                                                       2.1.2 Kundenkennungen
                                                                                                               Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei
                                    1.1        %HJULႇVEHVWLPPXQJ                                               grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen
                                                                                                               Wirtschaftsraums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kunden-
                                    Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungs-
                                                                                                               kennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die
                                    vorgang zu Lasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des
                                                                                                               Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basislastschrift
                                    jeweiligen Zahlungsbetrags vom Zahlungsempfänger angegeben wird.
                                                                                                               ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung
                                                                                                               auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen
                                    1.2        Entgelte und deren Änderungen                                   die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschrift-
                                    1.2.1 Entgelte für Verbraucher                                             datensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung
                                                                                                               angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen
                                    Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und
                                                                                                               außerhalb des EWR zusätzlich angegebenen BIC aus.
                                    Leistungsverzeichnis“.
                                    Änderungen der Entgelte im Lastschriftverkehr werden dem Kunden            2.1.3 Übermittlung von Lastschriftdaten
                                    spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens              Bei SEPA-Basislastschriften können die Lastschriftdaten auch über
                                    in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der            das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Inter-
                                    Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg ver-             bank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und
                                    einbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten              Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den
                                    werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirk-           USA weitergeleitet werden.
                                    sam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die
                                    Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinaus-       2.2   SEPA-Lastschriftmandat
                                    gehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem
                                    .XQGHQQXUDXVGUFNOLFKWUHႇHQ                                            2.2.1 Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats
                                                                                                                       (SEPA Direct Debit Mandate)
                                    Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag
                                    (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen         Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftman-
                                    Geschäftsbedingungen.                                                      dat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von
                                                                                                               SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist
                                    1.2.2 Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind                      schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu
                                    Für Entgelte und deren Änderung für Zahlungen von Kunden, die              erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustim-
                                    keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Num-            mung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungs-
                                    mer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.               dienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die
                                                                                                               Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten
                                                                                                               des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern.
                                    2          SEPA-Basislastschrift                                           In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen
                                                                                                               des Kunden enthalten sein:
                                    2.1        Allgemein
                                                                                                               – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto
                                    2.1.1 Wesentliche Merkmale des                                                 des Kunden mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und
                                           SEPA-Basislastschriftverfahrens                                     – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto
                                    Mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren kann der Kunde über die                 gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen.
                                    Bank an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des              Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten
                                    Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro         enthalten:
                                    Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die im Anhang
                                    genannten Staaten und Gebiete.                                             – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
                                    Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basislastschriften muss      – HLQH*OlXELJHULGHQWL¿NDWLRQVQXPPHU
                                    – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das               – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung,
                                        SEPA-Basislastschriftverfahren nutzen und                              – Name des Kunden (sofern verfügbar),
                                    – der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger                  – Bezeichnung der Bank des Kunden und
                                        das SEPA-Lastschriftmandat erteilen.                                   – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2).
                                    Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem
© Bank-Verlag GmbH 48.007 (10/25)


                                                                                                               Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat
                                    er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Lastschriften vorlegt.   zusätzliche Angaben enthalten.
                                    Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer
                                    SEPA-Basislastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem            2.2.2 Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat
                                    Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank die          Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung
                                    Erstattung des belasteten Lastschriftbetrags verlangen.                    erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von


                                    1
                                        International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).
                                    2
                                        Mitgliedsstaaten siehe Anhang.
                                    3
                                        %DQN,GHQWL¿HU&RGH %DQN,GHQWL¿]LHUXQJVFRGH                                                                                                    1
                 seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit                   –   die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im
                 die Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen                             Lastschriftdatensatz
                 Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der                       • HLQH *OlXELJHULGHQWL¿NDWLRQVQXPPHU IHKOW RGHU IU GLH
                 Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung von Lastschriften des                                Bank erkennbar fehlerhaft ist,
                 Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Last-
                 schriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem                             • eine Mandatsreferenz fehlt,
                 Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen.                            • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder
                 Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthal-                           • kein Fälligkeitstag angegeben ist.
                 ten:                                                                              (3)   Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird
                 – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,                                                   spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme
                 – Name des Kunden,                                                                      rückgängig gemacht (siehe Nummer 2.4.2), wenn dieser
                                                                                                         SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden
                 – Kundenkennung nach Nummer 2.1.2 oder Kontonummer und                                  nach Nummer 2.2.4 entgegensteht.
      

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Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren (141 KB, PDF) · 26.09.26, 22:17