Bedingungen für Zahlungen mittels
Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren
Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basislastschrift über sein Konto bei der Bank gelten folgende Bedin-
gungen.
1 Allgemein 2.1.2 Kundenkennungen
Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei
1.1 %HJULႇVEHVWLPPXQJ grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kunden-
Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungs-
kennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die
vorgang zu Lasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des
Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basislastschrift
jeweiligen Zahlungsbetrags vom Zahlungsempfänger angegeben wird.
ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung
auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen
1.2 Entgelte und deren Änderungen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschrift-
1.2.1 Entgelte für Verbraucher datensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung
angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen
Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und
außerhalb des EWR zusätzlich angegebenen BIC aus.
Leistungsverzeichnis“.
Änderungen der Entgelte im Lastschriftverkehr werden dem Kunden 2.1.3 Übermittlung von Lastschriftdaten
spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens Bei SEPA-Basislastschriften können die Lastschriftdaten auch über
in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Inter-
Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg ver- bank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und
einbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den
werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirk- USA weitergeleitet werden.
sam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die
Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinaus- 2.2 SEPA-Lastschriftmandat
gehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem
.XQGHQQXUDXVGUFNOLFKWUHႇHQ 2.2.1 Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats
(SEPA Direct Debit Mandate)
Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag
(Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftman-
Geschäftsbedingungen. dat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von
SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist
1.2.2 Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu
Für Entgelte und deren Änderung für Zahlungen von Kunden, die erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustim-
keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Num- mung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungs-
mer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. dienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die
Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten
des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern.
2 SEPA-Basislastschrift In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen
des Kunden enthalten sein:
2.1 Allgemein
– Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto
2.1.1 Wesentliche Merkmale des des Kunden mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und
SEPA-Basislastschriftverfahrens – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto
Mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren kann der Kunde über die gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen.
Bank an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten
Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro enthalten:
Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die im Anhang
genannten Staaten und Gebiete. – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basislastschriften muss – HLQH*OlXELJHULGHQWL¿NDWLRQVQXPPHU
– der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung,
SEPA-Basislastschriftverfahren nutzen und – Name des Kunden (sofern verfügbar),
– der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger – Bezeichnung der Bank des Kunden und
das SEPA-Lastschriftmandat erteilen. – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2).
Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem
© Bank-Verlag GmbH 48.007 (10/25)
Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat
er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Lastschriften vorlegt. zusätzliche Angaben enthalten.
Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer
SEPA-Basislastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem 2.2.2 Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat
Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank die Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung
Erstattung des belasteten Lastschriftbetrags verlangen. erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von
1
International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).
2
Mitgliedsstaaten siehe Anhang.
3
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seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im
die Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriftdatensatz
Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der • HLQH *OlXELJHULGHQWL¿NDWLRQVQXPPHU IHKOW RGHU IU GLH
Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung von Lastschriften des Bank erkennbar fehlerhaft ist,
Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Last-
schriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem • eine Mandatsreferenz fehlt,
Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder
Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthal- • kein Fälligkeitstag angegeben ist.
ten: (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird
– Bezeichnung des Zahlungsempfängers, spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme
– Name des Kunden, rückgängig gemacht (siehe Nummer 2.4.2), wenn dieser
SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden
– Kundenkennung nach Nummer 2.1.2 oder Kontonummer und nach Nummer 2.2.4 entgegensteht.