Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basislastschrift über sein Konto bei der Bank gelten folgende Bedin- gungen. 1 Allgemein 2.1.2 Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei 1.1 %HJULႇVEHVWLPPXQJ grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kunden- Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungs- kennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die vorgang zu Lasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basislastschrift jeweiligen Zahlungsbetrags vom Zahlungsempfänger angegeben wird. ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen 1.2 Entgelte und deren Änderungen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschrift- 1.2.1 Entgelte für Verbraucher datensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und außerhalb des EWR zusätzlich angegebenen BIC aus. Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Lastschriftverkehr werden dem Kunden 2.1.3 Übermittlung von Lastschriftdaten spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens Bei SEPA-Basislastschriften können die Lastschriftdaten auch über in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Inter- Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg ver- bank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und einbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirk- USA weitergeleitet werden. sam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinaus- 2.2 SEPA-Lastschriftmandat gehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem .XQGHQQXUDXVGUFNOLFKWUHႇHQ 2.2.1 Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftman- Geschäftsbedingungen. dat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist 1.2.2 Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu Für Entgelte und deren Änderung für Zahlungen von Kunden, die erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustim- keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Num- mung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungs- mer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. dienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. 2 SEPA-Basislastschrift In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: 2.1 Allgemein – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto 2.1.1 Wesentliche Merkmale des des Kunden mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und SEPA-Basislastschriftverfahrens – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto Mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren kann der Kunde über die gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen. Bank an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro enthalten: Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die im Anhang genannten Staaten und Gebiete. – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basislastschriften muss – HLQH*OlXELJHULGHQWL¿NDWLRQVQXPPHU – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, SEPA-Basislastschriftverfahren nutzen und – Name des Kunden (sofern verfügbar), – der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger – Bezeichnung der Bank des Kunden und das SEPA-Lastschriftmandat erteilen. – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem © Bank-Verlag GmbH 48.007 (10/25) Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Lastschriften vorlegt. zusätzliche Angaben enthalten. Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basislastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem 2.2.2 Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank die Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung Erstattung des belasteten Lastschriftbetrags verlangen. erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). 2 Mitgliedsstaaten siehe Anhang. 3 %DQN,GHQWL¿HU&RGH %DQN,GHQWL¿]LHUXQJVFRGH  1 seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit – die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im die Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriftdatensatz Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der • HLQH *OlXELJHULGHQWL¿NDWLRQVQXPPHU IHKOW RGHU IU GLH Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung von Lastschriften des Bank erkennbar fehlerhaft ist, Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Last- schriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem • eine Mandatsreferenz fehlt, Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthal- • kein Fälligkeitstag angegeben ist. ten: (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme – Name des Kunden, rückgängig gemacht (siehe Nummer 2.4.2), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden – Kundenkennung nach Nummer 2.1.2 oder Kontonummer und nach Nummer 2.2.4 entgegensteht. Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung 2.4.2 Einlösung von SEPA-Basislastschriften zusätzliche Angaben enthalten. SEPA-Basislastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Konto des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankarbeits- 2.2.3 Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats tag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank – möglichst 2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder schriftlich – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zah- Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder lungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Ablehnung der Einlösung Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und buchung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Leistungsverzeichnis“ wirksam. Zusätzlich sollte dieser auch gegen- Einlösung einer SEPA-Basislastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die über dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine wei- Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Num- teren Lastschriften einzieht. mer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die 2.2.4 Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislast- Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, schriften wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ableh- Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlun- nung geführt haben, berichtigt werden können. gen aus SEPA-Basislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulas- Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten sen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des SEPA-Basislastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Num- Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im mer 2.4.1 Absatz 2 zweiter Spiegelstrich) berechnet die Bank das im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. Weisung sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kon- toführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte diese auch 2.4.4 Ausführung der Zahlung gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. (1) 'LH%DQNLVWYHUSÀLFKWHWVLFKHU]XVWHOOHQGDVVGHUYRQLKUGHP Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basislastschrift des 2.3 Einzug der SEPA-Basislastschrift auf Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens Grundlage des SEPA-Lastschriftmandats innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebe- durch den Zahlungsempfänger nen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingeht. (1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungs- (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz daten und setzt etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen zur Einziehung von SEPA-Basislastschriften. Der jeweilige Last- Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der schriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben. Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauf folgenden Geschäftstag. (2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA-Basislastschrift unter Einschaltung (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zah- seines Zahlungsdienstleisters an die Bank als Zahlstelle. Die- lung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in ser Datensatz verkörpert auch die Weisung des Kunden an die GHUYHUHLQEDUWHQ+lX¿JNHLW Bank zur Einlösung der jeweiligen SEPA-Basislastschrift (siehe Nummer 2.2.1 Sätze 2 und 4 beziehungsweise Nummer 2.2.2 2.5 Erstattungsanspruch des Kunden bei einer Satz 2). Für den Zugang dieser Weisung verzichtet die Bank autorisierten Zahlung auf die für die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats verein- (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer barte Form (siehe Nummer 2.2.1 Satz 3). SEPA-Basislastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto 2.4 Zahlungsvorgang aufgrund der von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des SEPA-Basislastschrift belasteten Lastschriftbetrags verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung 2.4.1 Belastung des Kontos des Kunden mit dem durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche Lastschriftbetrag des Zahlungsempfängers gegen den Kunden bleiben hiervon (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfän- unberührt. gers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittel- auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen bar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächs- ten Geschäftstag. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am nach Nummer 2.6.2. zweiten Bankarbeitstag4 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nummer 2.4.2), wenn 2.6 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersat- – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß zansprüche des Kunden Nummer 2.2.3 zugegangen ist, 2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift aus- reichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen Im Fall einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendun- Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, JHQ 6LH LVW YHUSÀLFKWHW GHP .XQGHQ GHQ YRQ VHLQHP .RQWR DEJH- buchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zah- wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch OXQJVSÀLFKWLJHQ NHLQHP .RQWR GHV .XQGHQ EHL GHU %DQN GLHQLFKWDXWRULVLHUWH=DKOXQJEHIXQGHQKlWWH'LHVH9HUSÀLFKWXQJLVW zuzuordnen ist, oder spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leis- 48.007 (10/25) 4 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. 2 tungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der – Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist oder die ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mit- zu tragen haben. JHWHLOW KDW GLH %DQN LKUH 9HUSÀLFKWXQJ DXV 6DW]  XQYHU]JOLFK ]X – Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die 2.6.2 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung oder verspäteter Ausführung von autorisierten Zahlungen der ersten zwischengeschalteten Stelle. (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung – Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf einer autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank die den Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Lastschriftbe- gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hier- trages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder bei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der fehlerhaft war. Die Bank bringt dann das Konto wieder auf den Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Stand, auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zah- Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe lungsvorgang befunden hätte. Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen. (2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus von der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlan- 2.6.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss gen, die die Bank ihm im Zusammenhang mit der nicht erfolgten (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 2.6.2 bis 2.6.4 ist in fol- oder fehlerhaften Ausführung der Zahlung in Rechnung gestellt genden Fällen ausgeschlossen: oder mit denen sie das Konto des Kunden belastet hat. – Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der (3) Geht der Lastschriftbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungs- Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist in dienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. Nummer 2.4.4 Absatz 2 ein (Verspätung), kann der Zahlungs- empfänger von seinem Zahlungsdienstleister verlangen, dass – Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zah- dieser die Gutschrift des Lastschriftbetrags auf dem Konto des lungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung Zahlungsempfängers so vornimmt, als sei die Zahlung ord- des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann nungsgemäß ausgeführt worden. der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungs- (4) Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, betrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zah- wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang lungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, nachvollziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrich- VR LVW GLH %DQN YHUSÀLFKWHW GHP .XQGHQ DXI VFKULIWOLFKHQ ten. Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der 2.6.3 6FKDGHQVHUVDW]ZHJHQ3ÀLFKWYHUOHW]XQJ Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Ein- YHUODQJHQ'LHVJLOWQLFKWZHQQGLH%DQNGLH3ÀLFKWYHUOHW]XQJ wendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autori- das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, sierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belas- ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens tung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung zu tragen haben. der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen ver- einbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadens- – für nicht autorisierte Zahlungen, ersatzansprüche nach Nummer 2.6.3 kann der Kunde auch – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. – für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Anspruch begründenden Umstände Kunde Verbraucher ist. – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis 2.6.4 Ansprüche von Kunden, die keine EHUXKHQDXIGDVGLH%DQNNHLQHQ(LQÀXVVKDWXQGGHVVHQ Verbraucher sind Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hät- Abweichend von den Ansprüchen in Nummer 2.6.2 und 2.6.3 haben ten vermieden werden können, oder Kunden, die keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten, fehler- – YRQ GHU %DQN DXIJUXQG HLQHU JHVHW]OLFKHQ 9HUSÀLFKWXQJ haft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung oder bei einer herbeigeführt wurden. nicht autorisierten Zahlung neben etwaigen Herausgabeansprüchen QDFK†%*%XQG††ႇ%*%OHGLJOLFK6FKDGHQVHUVDW]DQVSU- che nach Maßgabe folgender Regelungen: Anhang: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum („Single Euro Payments Area“, SEPA) Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen. 48.007 (10/25) Sonstige Staaten und Gebiete Ålandinseln, Albanien, Andorra, Gibraltar, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Guernsey, Jersey, Insel Man, Moldau, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), St. Pierre und Miquelon, Schweiz, Vatikanstadt. 3