Bedingungen für die digitale Mastercard Basis/Visa Basis
(Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungs-
verfahren
Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
Fassung März 2019 Humboldtstr. 25, 04105 Leipzig
1. Anwendungsbereich 6. Sperre der digitalen Debitkarte mit individualisierten
Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene digitale Mastercard Authentifizierungsverfahren
Basis/Visa Basis ist eine Debitkarte (nachfolgend digitale Debitkarte a) Die Sparkasse/Landesbank darf die digitale Debitkarte mit individuali-
genannt), die dem Kunden digital zur Speicherung auf einem mobilen sierten Authentifizierungsverfahren sperren (z. B. durch Löschung),
Endgerät (Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät) zur Nutzung von wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kün-
mobilen Bezahlverfahren bereitgestellt wird. Es gelten die „Bedingungen digen, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit
für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte)”, sofern in den „Bedin- der individualisierten Authentifizierungselemente des Karteninhabers
gungen für die digitale Mastercard Basis/Visa Basis mit individualisierten oder der digitalen Debitkarte dies rechtfertigen oder wenn der Verdacht
Authentifizierungsverfahren“ nicht Abweichendes vereinbart ist. Diese einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung eines
Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der kartenausge- Authentifizierungselements oder der digitalen Debitkarte besteht. Darü-
benden Sparkasse/Landesbank und dem Karteninhaber. Vertragliche ber wird die Sparkasse/Landesbank den Karteninhaber unter Angabe
Vereinbarungen zwischen dem Karteninhaber und Dritten (z. B. Endge- der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch
rätehersteller, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, in unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Angabe von Gründen
denen digitale Debitkarten hinterlegt werden können) bleiben unberührt. darf unterbleiben, wenn die Sparkasse/Landesbank hierdurch gegen
Die vertragliche Leistung der Sparkasse/Landesbank betrifft nicht die gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. Die Sparkasse/Landes-
Funktionsfähigkeit oder den Betrieb des mobilen Endgerätes oder von bank wird die digitale Debitkarte entsperren oder eine neue digitale
Bezahlplattformen wie Apps für digitale Geldbörsen (Wallets), in denen Debitkarte bereitstellen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr
die digitale Debitkarte hinterlegt werden kann. gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber
unverzüglich.
2. Nutzung der digitalen Karte mit individualisierten
Authentifizierungsverfahren b) Eine Sperre ausschließlich der digitalen Debitkarte bewirkt keine
Der Karteninhaber kann die digitale Debitkarte mit individualisierten Sperre der physischen Debitkarte. Eine Sperre der physischen Debit-
Authentifizierungsverfahren nur nutzen, wenn er sich gegenüber der karte hat stets auch eine Sperre aller zugehörigen digitalen Debitkar-
Sparkasse/Landesbank authentifiziert hat. Die Authentifizierung ist das ten zur Folge.
Verfahren, mit deren Hilfe die Sparkasse/Landesbank die Identität des
Karteninhabers oder die berechtigte Verwendung der digitalen Debitkarte 7. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers
überprüfen kann. 7.1 Schutz der individualisierten Authentifizierungselemente
Dafür werden als Authentifizierungselemente die digitale Debitkarte auf Der Karteninhaber hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um
dem mobilen Endgerät des Karteninhabers als erster Faktor (Besitzele- seine für die Nutzung der digitalen Debitkarte verwendeten biometrischen
ment) und biometrische Elemente des Karteninhabers, z. B. Fingerab- Merkmale (z. B. Fingerabdruck), das mobile Endgerät mit digitaler Debit-
druck, Gesichtserkennung bzw. sonstige Entsperrmechanismen des karte und den Entsperrcode des mobilen Endgerätes vor unbefugtem
mobilen Endgerätes (z. B. der Entsperrcode), jeweils als zweiter Faktor Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die digitale
vereinbart. Die Eingabe der für die digitale Debitkarte geltenden persönli- Debitkarte missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autori-
chen Geheimzahl (PIN) ist für die Nutzung der Debitkarte mit individuali- siert genutzt wird.
sierten Authentifizierungsverfahren nicht vorgesehen. Dazu hat er Folgendes zu beachten:
3. Verwendungsmöglichkeiten a) Der Entsperrcode für das mobile Endgerät ist geheim zu halten. Er darf
Der Karteninhaber kann die digitale Debitkarte, soweit diese und die Ter- insbesondere
minals entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste – nicht mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E-Mail,
nutzen: Messenger-Dienst) weitergegeben werden,
a) Zum kontaktlosen Einsatz an automatisierten Kassen (Kontaktlos-Ter- – nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z. B. Speiche-
minals) bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Vertragsunter- rung im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) und
nehmen). – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem
Gerät aufbewahrt werden, das als mobiles Endgerät mit digitaler
b) Zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das
Debitkarte dient.
Internet bei Vertragsunternehmen (Online-Handel). Sofern der Karten-
inhaber die digitale Debitkarte einer digitalen Geldbörse (Wallet) hinzu- b) Das mobile Endgerät mit digitaler Debitkarte ist vor Missbrauch zu
gefügt hat, kann die digitale Debitkarte an allen Kontaktlos-Terminals schützen, insbesondere
und im Online-Handel eingesetzt werden, die an dem Akzeptanzzei- – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile
chen der jeweiligen Bezahlanwendung zu erkennen sind. Endgerät des Karteninhabers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen
Ergänzende Informationen erteilt die Sparkasse/Landesbank in den können,
jeweiligen Nutzungshinweisen für die digitale Debitkarte. – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobi-
len Endgerät gespeicherte digitale Debitkarte nicht nutzen können,
manuell
4. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber – ist die digitale Debitkarte auf dem mobilen Endgerät zu löschen,
Mit dem Einsatz der digitalen Debitkarte durch Heranführen des mobilen bevor der Karteninhaber den Besitz an diesem mobilen Endgerät
Endgerätes mit der digitalen Debitkarte an das Kontaktlos-Terminal bzw. aufgibt (z. B. durch Verkauf, Entsorgung),
im Online-Handel durch Bestätigung der Bezahlanwendung erteilt der – muss der Karteninhaber die ihm vom Hersteller des mobilen Endge-
Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kar- rätes mit digitaler Debitkarte jeweils angebotenen Software-Updates
tenzahlung. Dazu ist zusätzlich die Verwendung der biometrischen Merk- installieren,
male des Karteninhabers oder Eingabe des Entsperrcodes des Gerätes – muss der Karteninhaber, falls er einen Code zur Aktivierung der digi-
jeweils mit auf dem mobilen Endgerät vorhandenen Funktionen erforder- talen Debitkarte von der Sparkasse/Landesbank erhalten hat, diesen
lich. Die Zustimmung wird mit deren Einsatz erteilt. In der Autorisierung vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren.
ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse/ c) Biometrische Merkmale, wie z. B. der Fingerabdruck des Karteninha-
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