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Bedingungen für die digitale Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungs- verfahren

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Bedingungen für die digitale Mastercard Basis/Visa Basis
                                              (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungs-
                                              verfahren
                                                                                                                             Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
                                              Fassung März 2019                                                              Humboldtstr. 25, 04105 Leipzig

                                              1. Anwendungsbereich                                                           6. Sperre der digitalen Debitkarte mit individualisierten
                                              Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene digitale Mastercard               Authentifizierungsverfahren
                                              Basis/Visa Basis ist eine Debitkarte (nachfolgend digitale Debitkarte          a) Die Sparkasse/Landesbank darf die digitale Debitkarte mit individuali-
                                              genannt), die dem Kunden digital zur Speicherung auf einem mobilen                sierten Authentifizierungsverfahren sperren (z. B. durch Löschung),
                                              Endgerät (Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät) zur Nutzung von            wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kün-
                                              mobilen Bezahlverfahren bereitgestellt wird. Es gelten die „Bedingungen           digen, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit
                                              für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte)”, sofern in den „Bedin-          der individualisierten Authentifizierungselemente des Karteninhabers
                                              gungen für die digitale Mastercard Basis/Visa Basis mit individualisierten        oder der digitalen Debitkarte dies rechtfertigen oder wenn der Verdacht
                                              Authentifizierungsverfahren“ nicht Abweichendes vereinbart ist. Diese             einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung eines
                                              Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der kartenausge-               Authentifizierungselements oder der digitalen Debitkarte besteht. Darü-
                                              benden Sparkasse/Landesbank und dem Karteninhaber. Vertragliche                   ber wird die Sparkasse/Landesbank den Karteninhaber unter Angabe
                                              Vereinbarungen zwischen dem Karteninhaber und Dritten (z. B. Endge-               der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch
                                              rätehersteller, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, in         unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Angabe von Gründen
                                              denen digitale Debitkarten hinterlegt werden können) bleiben unberührt.           darf unterbleiben, wenn die Sparkasse/Landesbank hierdurch gegen
                                              Die vertragliche Leistung der Sparkasse/Landesbank betrifft nicht die             gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. Die Sparkasse/Landes-
                                              Funktionsfähigkeit oder den Betrieb des mobilen Endgerätes oder von               bank wird die digitale Debitkarte entsperren oder eine neue digitale
                                              Bezahlplattformen wie Apps für digitale Geldbörsen (Wallets), in denen            Debitkarte bereitstellen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr
                                              die digitale Debitkarte hinterlegt werden kann.                                   gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber
                                                                                                                                unverzüglich.
                                              2. Nutzung der digitalen Karte mit individualisierten
                                              Authentifizierungsverfahren                                                    b) Eine Sperre ausschließlich der digitalen Debitkarte bewirkt keine
                                              Der Karteninhaber kann die digitale Debitkarte mit individualisierten             Sperre der physischen Debitkarte. Eine Sperre der physischen Debit-
                                              Authentifizierungsverfahren nur nutzen, wenn er sich gegenüber der                karte hat stets auch eine Sperre aller zugehörigen digitalen Debitkar-
                                              Sparkasse/Landesbank authentifiziert hat. Die Authentifizierung ist das           ten zur Folge.
                                              Verfahren, mit deren Hilfe die Sparkasse/Landesbank die Identität des
                                              Karteninhabers oder die berechtigte Verwendung der digitalen Debitkarte        7. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers
                                              überprüfen kann.                                                               7.1 Schutz der individualisierten Authentifizierungselemente
                                              Dafür werden als Authentifizierungselemente die digitale Debitkarte auf        Der Karteninhaber hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um
                                              dem mobilen Endgerät des Karteninhabers als erster Faktor (Besitzele-          seine für die Nutzung der digitalen Debitkarte verwendeten biometrischen
                                              ment) und biometrische Elemente des Karteninhabers, z. B. Fingerab-            Merkmale (z. B. Fingerabdruck), das mobile Endgerät mit digitaler Debit-
                                              druck, Gesichtserkennung bzw. sonstige Entsperrmechanismen des                 karte und den Entsperrcode des mobilen Endgerätes vor unbefugtem
                                              mobilen Endgerätes (z. B. der Entsperrcode), jeweils als zweiter Faktor        Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die digitale
                                              vereinbart. Die Eingabe der für die digitale Debitkarte geltenden persönli-    Debitkarte missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autori-
                                              chen Geheimzahl (PIN) ist für die Nutzung der Debitkarte mit individuali-      siert genutzt wird.
                                              sierten Authentifizierungsverfahren nicht vorgesehen.                          Dazu hat er Folgendes zu beachten:
                                              3. Verwendungsmöglichkeiten                                                    a) Der Entsperrcode für das mobile Endgerät ist geheim zu halten. Er darf
                                              Der Karteninhaber kann die digitale Debitkarte, soweit diese und die Ter-         insbesondere
                                              minals entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste               – nicht mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E-Mail,
                                              nutzen:                                                                              Messenger-Dienst) weitergegeben werden,
                                              a) Zum kontaktlosen Einsatz an automatisierten Kassen (Kontaktlos-Ter-            – nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z. B. Speiche-
                                                 minals) bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Vertragsunter-               rung im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) und
                                                 nehmen).                                                                       – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem
                                                                                                                                   Gerät aufbewahrt werden, das als mobiles Endgerät mit digitaler
                                              b) Zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das
                                                                                                                                   Debitkarte dient.
                                                 Internet bei Vertragsunternehmen (Online-Handel). Sofern der Karten-
                                                 inhaber die digitale Debitkarte einer digitalen Geldbörse (Wallet) hinzu-   b) Das mobile Endgerät mit digitaler Debitkarte ist vor Missbrauch zu
                                                 gefügt hat, kann die digitale Debitkarte an allen Kontaktlos-Terminals         schützen, insbesondere
                                                 und im Online-Handel eingesetzt werden, die an dem Akzeptanzzei-               – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile
                                                 chen der jeweiligen Bezahlanwendung zu erkennen sind.                            Endgerät des Karteninhabers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen
                                              Ergänzende Informationen erteilt die Sparkasse/Landesbank in den                    können,
                                              jeweiligen Nutzungshinweisen für die digitale Debitkarte.                         – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobi-
                                                                                                                                  len Endgerät gespeicherte digitale Debitkarte nicht nutzen können,
                            manuell


                                              4. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber                      – ist die digitale Debitkarte auf dem mobilen Endgerät zu löschen,
                                              Mit dem Einsatz der digitalen Debitkarte durch Heranführen des mobilen              bevor der Karteninhaber den Besitz an diesem mobilen Endgerät
                                              Endgerätes mit der digitalen Debitkarte an das Kontaktlos-Terminal bzw.             aufgibt (z. B. durch Verkauf, Entsorgung),
                                              im Online-Handel durch Bestätigung der Bezahlanwendung erteilt der                – muss der Karteninhaber die ihm vom Hersteller des mobilen Endge-
                                              Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kar-                rätes mit digitaler Debitkarte jeweils angebotenen Software-Updates
                                              tenzahlung. Dazu ist zusätzlich die Verwendung der biometrischen Merk-              installieren,
                                              male des Karteninhabers oder Eingabe des Entsperrcodes des Gerätes                – muss der Karteninhaber, falls er einen Code zur Aktivierung der digi-
                                              jeweils mit auf dem mobilen Endgerät vorhandenen Funktionen erforder-               talen Debitkarte von der Sparkasse/Landesbank erhalten hat, diesen
                                              lich. Die Zustimmung wird mit deren Einsatz erteilt. In der Autorisierung           vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren.
                                              ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse/       c) Biometrische Merkmale, wie z. B. der Fingerabdruck des Karteninha-
127 710.010 D0 (Fas