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Sparkasse Pforzheim Calw

                               (LEI: 529900JB2S6CH38UQ526)


                         Endgültige Bedingungen
                         gemäß Artikel 8 Absatz 5 Prospektverordnung


vom      09. Juli 2026
zum      Basisprospekt vom 09. September 2025, wie nachgetragen durch Nachtrag
         vom 03. Juli 2026


   für Inhaberschuldverschreibungen (in Form von
    Schuldverschreibungen) mit fester Verzinsung
Serie:   D4                  ISIN: DE000A5GS412
                             Nennbetrag: 1.000,00 Euro
                             Laufzeit: 19. Februar 2029
                             Emissionsvolumen: 50.000.000,00 Euro


                                             1
Dies sind die Endgültigen Bedingungen Nr. 1 vom 09. Juli 2026 einer Emission von
Schuldverschreibungen nach Maßgabe des Basisprospekts der Sparkasse Pforzheim Calw vom
09. September 2025, wie nachgetragen durch Nachtrag vom 03. Juli 2026.

Die Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen wurden für die Zwecke des Artikel 8
Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 abgefasst und sind in Verbindung mit dem
Basisprospekt für Inhaberschuldverschreibungen und etwaigen dazugehörigen Nachträgen zu
lesen.

Der Basisprospekt und etwaige Nachträge wurden auf der Internetseite der Sparkasse
Pforzheim Calw (https://www.sparkasse-pforzheim-calw.de/emissionen) veröffentlicht. Kopien
des Prospekts werden an der Hauptverwaltung der Sparkasse Pforzheim Calw, Poststraße 3,
75172 Pforzheim zur kostenlosen Ausgabe an das Publikum bereitgehalten.

Um sämtlichen Angaben über die Sparkasse Pforzheim Calw und das Angebot der
Schuldverschreibungen zu erhalten, ist der Basisprospekt in Zusammenhang mit den
Endgültigen Bedingungen zu lesen.

Den Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung für die einzelne Emission angefügt.

Die Endgültigen Bedingungen haben die folgenden Bestandteile:

A.    Allgemeine Informationen zur Emission
B.    Emissionsbedingungen
Anhang zu den Endgültigen Bedingungen (Zusammenfassung)


                                            2
A.   Allgemeine Information zur Emission
     1. Wertpapieridentifikationsnummern

           Serie:          D4

           ISIN:           DE000A5GS412

           WKN:            A5GS41

     2. Währung:           Euro ("EUR")

     3. Status und Rang:   Die Schuldverschreibungen werden als unbesicherte, nicht-
                           nachrangige,     bevorrechtigte    (senior    preferred)
                           Schuldverschreibungen ausgegeben.

     4. Typ der Inhaber-
        Schuld-
        verschreibungen    Schuldverschreibungen

     5. Kündigungsrecht
        der Emittentin:    Eine ordentliche Kündigung der Schuldverschreibungen
                           seitens der Emittentin ist ausgeschlossen.

     6. Verzinsung:        Die Schuldverschreibungen werden vom 19. August 2026
                           (einschließlich) bis zum 19. Februar 2029 (ausschließlich) mit
                           2,70 % per annum bezogen auf den Nennbetrag verzinst.

                           Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich
                           abgelaufenen Kalendertage und der genauen Anzahl von
                           Kalendertagen im entsprechenden Jahr (act/act).

                           Die Zinsen sind jeweils am 19. Februar nachträglich fällig,
                           erstmals am 19. Februar 2027. Die Verzinsung der
                           Schuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem
                           Fälligkeitstag vorausgeht.

                           Ist der jeweilige Zinszahlungstag kein Bankgeschäftstag, ist
                           der     Zinszahlungstag     der     unmittelbar    folgende
                           Bankgeschäftstag. Der Gläubiger ist nicht berechtigt, Zinsen
                           oder eine andere Entschädigung wegen einer solchen
                           Zahlungsverzögerung                zu             verlangen
                           (Geschäftstagekonvention "following unadjusted").

     7. Fälligkeitstag:    19. Februar 2029. Sollte der Fälligkeitstag kein
                           Bankgeschäftstag sein, ist der Fälligkeitstag der unmittelbar
                           folgende Bankgeschäftstag. Der Gläubiger ist nicht
                           berechtigt, Zinsen oder eine andere Entschädigung wegen
                           einer   solchen    Zahlungsverzögerung        zu   verlangen
                           (Geschäftstagekonvention "following unadjusted").

     8. Rendite:           Die Emissionsrendite beträgt 2,70 % per annum.

                           Berechnungsgrundlage: Moosmüller-Methode.


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9. Ermächtigung:          Die Emittentin begibt Schuldverschreibungen aufgrund des
                          Beschlusses vom 08. Juli 2026.

10. Emissionstermin:      19. August 2026

11. Bedingungen des
    Angebots:             Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen.

12. Emissionsvolumen,
    Stückelung:       Das Emissionsvolumen des Angebots beträgt bis zu
                      50.000.000,00 Euro (der "Gesamtnennbetrag"), eingeteilt in
                      50.000 Inhaberschuldverschreibungen zu je 1.000,00 Euro
                      (der "Nennbetrag").

13. Beginn und Ende
    des öffentlichen
    Angebots:             Das öffentliche Angebot beginnt am 15. Juli 2026 und endet
                          mit dem letzten Tag der Zeichnungsphase.

14. Zeichnungsphase und
    Zeichnungs-
    modalitäten:       Die Zeichnungsphase beginnt am 15. Juli 2026 und endet am
                       17. August 2026 (09:00 Uhr). Die Emittentin behält sich vor,
                       die Zeichnungsfrist, gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu
                       beenden.

                          Sofern die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet wird bzw. sofern
                          keine Emission erfolgt, wird der Emittent eine entsprechende
                          Mitteilung auf der Internetseite https://www.sparkasse-
                          pforzheim-calw.de/emissionen veröffentlichen.

                          Die Emittentin ist nicht verpflichtet Zeichnungsaufträge
                          anzunehmen.

15. Mindestzeichnung:     Der Mindestzeichnungsbetrag beträgt 1.000,00 Euro.

16. Höchstzeichnung:      Es gibt keinen Höchstzeichnungsbetrag.

17. Übernahme der
    Emission:             Entfällt

18. Koordinator(en)
    des Angebots:         Entfällt

19. Kategorien poten-
    zieller Investoren:   Die Schuldverschreibungen werden an Kleinanleger im Sinne
                          der Prospektverordnung in der Bundesrepublik Deutschland
                          verkauft.

20. Verkaufskurs:         Der von der Emittentin festgelegte erste Verkaufskurs beträgt
                          100,00 % des festgelegten Nennbetrags.

                          Im Preis enthaltene Kosten: 0,86 % des festgelegten
                          Nennbetrags.


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21. Interessenkonflikte: Die Emittentin handelt als Berechnungsstelle für die
                         Schuldverschreibungen. In dieser Funktion ist es ihre
                         Aufgabe, für die Schuldverschreibungen relevante Werte zu
                         berechnen, was sich auf den Wert der Schuldverschreibungen
                         auswirken kann. Ferner können von ihr erhobene Margen oder
                         gezahlte Provisionen zu Kostenbelastungen führen und
                         Emissionen weiterer Schuldverschreibungen Einfluss auf die
                         Wertentwicklung der Schuldverschreibungen haben und
                         somit zu Interessenkonflikten führen.
                         An dem Angebot beteiligte Finanzintermediäre erhalten eine
                         erfolgsabhängige Provision. Darüber hinaus bestehen keine
                         wesentlichen Interessen oder Interessenkonflikte.

22. Verwendung der
    Erlöse:             Der Nettoerlös der Emission dient der Gewinnerzielung zur
                        Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit der
                        Emittentin. Die Emittentin ist in der Verwendung der Erlöse
                        aus der Emission von Schuldverschreibungen frei.

23. Zulassung zum
    Handel/
    Börsennotierung:    Für die Schuldverschreibungen wird ein Antrag auf
                        Einbeziehung in den Handel im Freiverkehr folgender
                        Handelsplätze gestellt: Freiverkehr an der Niedersächsischen
                        Wertpapierbörse zu Hannover.

                        Die Schuldverschreibungen      sind   nicht   außerbörslich
                        handelbar.

24. Zustimmung zur
    Verwendung des
    Prospekts:          Die Emittentin stimmt nach Maßgabe der nachfolgend
                        aufgeführten Bedingungen der Verwendung des Prospekts
                        (d. h. des Basisprospekts, etwaiger Nachträge sowie der
                        Endgültigen      Bedingungen)      für     die    spätere
                        Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der
                        Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre während
                        der Zeichnungsfrist zu. Des Weiteren übernimmt die
                        Emittentin die Verantwortung für den Inhalt des Prospekts
                        auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder
                        endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen durch
                        Finanzintermediäre, die die Zustimmung zur Verwendung des
                        Prospekts erhalten haben.

                        Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung
                        der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre darf
                        nur während der Zeichnungsfrist erfolgen.

                        Die     Zustimmung      der   Emittentin    zur   späteren
                        Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der
                        Schuldverschreibungen bezieht sich auf Angebote in
                        Deutschland und steht unter der Bedingung, dass
                         (i) jeder Finanzintermediär bei der Verwendung des
                             Prospekts sicherstellt, dass er alle anwendbaren
                             Rechtsvorschriften beachtet und die Wertpapiere nur im


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    Rahmen der       geltenden     Verkaufsbeschränkungen
    anbietet und

(ii) die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts nicht
     widerrufen wurde.

Die    Zustimmung    der    Emittentin   zur   späteren
Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der
Schuldverschreibungen unterliegt der folgenden weiteren
Bedingung:

Der Basisprospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen
mit sämtlichen bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen
übergeben werden. Der Basisprospekt und jeder Nachtrag
zum Basisprospekt können in elektronischer Form auf der
Internetseite    der     Sparkasse      Pforzheim      Calw,
https://www.sparkasse-pforzheim-calw.de/emissionen
eingesehen werden.


             6
B.    Emissionsbedingungen

§1   Nennbetrag

     Die Emission der Sparkasse Pforzheim Calw (die "Emittentin") im Gesamtnennbetrag
     von 50.000.000,00 Euro (in Worten fünfzig Millionen Euro) ist eingeteilt in 50.000 auf
     den Inhaber lautende Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") im
     Nennbetrag von je 1.000,00 EUR.

§2   Wertpapiergattung, Identifikationsnummer

     (1) Bei der Emission der Sparkasse Pforzheim Calw handelt es sich um
         Inhaberschuldverschreibungen, Serie D4.

     (2) Die Schuldverschreibungen haben den ISIN-Code DE000A5GS412 und die WKN
         A5GS41.

§3   Verbriefung

     (1) Die Schuldverschreibungen samt Zinsansprüchen 

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Sparkasse Pforzheim Calw (LEI: 529900JB2S6CH38UQ526) Endgültige Bedingungen · 16.08.26, 22:17