Sparkasse Pforzheim Calw (LEI: 529900JB2S6CH38UQ526) Endgültige Bedingungen gemäß Artikel 8 Absatz 5 Prospektverordnung vom 09. Juli 2026 zum Basisprospekt vom 09. September 2025, wie nachgetragen durch Nachtrag vom 03. Juli 2026 für Inhaberschuldverschreibungen (in Form von Schuldverschreibungen) mit fester Verzinsung Serie: D4 ISIN: DE000A5GS412 Nennbetrag: 1.000,00 Euro Laufzeit: 19. Februar 2029 Emissionsvolumen: 50.000.000,00 Euro 1 Dies sind die Endgültigen Bedingungen Nr. 1 vom 09. Juli 2026 einer Emission von Schuldverschreibungen nach Maßgabe des Basisprospekts der Sparkasse Pforzheim Calw vom 09. September 2025, wie nachgetragen durch Nachtrag vom 03. Juli 2026. Die Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen wurden für die Zwecke des Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 abgefasst und sind in Verbindung mit dem Basisprospekt für Inhaberschuldverschreibungen und etwaigen dazugehörigen Nachträgen zu lesen. Der Basisprospekt und etwaige Nachträge wurden auf der Internetseite der Sparkasse Pforzheim Calw (https://www.sparkasse-pforzheim-calw.de/emissionen) veröffentlicht. Kopien des Prospekts werden an der Hauptverwaltung der Sparkasse Pforzheim Calw, Poststraße 3, 75172 Pforzheim zur kostenlosen Ausgabe an das Publikum bereitgehalten. Um sämtlichen Angaben über die Sparkasse Pforzheim Calw und das Angebot der Schuldverschreibungen zu erhalten, ist der Basisprospekt in Zusammenhang mit den Endgültigen Bedingungen zu lesen. Den Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung für die einzelne Emission angefügt. Die Endgültigen Bedingungen haben die folgenden Bestandteile: A. Allgemeine Informationen zur Emission B. Emissionsbedingungen Anhang zu den Endgültigen Bedingungen (Zusammenfassung) 2 A. Allgemeine Information zur Emission 1. Wertpapieridentifikationsnummern Serie: D4 ISIN: DE000A5GS412 WKN: A5GS41 2. Währung: Euro ("EUR") 3. Status und Rang: Die Schuldverschreibungen werden als unbesicherte, nicht- nachrangige, bevorrechtigte (senior preferred) Schuldverschreibungen ausgegeben. 4. Typ der Inhaber- Schuld- verschreibungen Schuldverschreibungen 5. Kündigungsrecht der Emittentin: Eine ordentliche Kündigung der Schuldverschreibungen seitens der Emittentin ist ausgeschlossen. 6. Verzinsung: Die Schuldverschreibungen werden vom 19. August 2026 (einschließlich) bis zum 19. Februar 2029 (ausschließlich) mit 2,70 % per annum bezogen auf den Nennbetrag verzinst. Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich abgelaufenen Kalendertage und der genauen Anzahl von Kalendertagen im entsprechenden Jahr (act/act). Die Zinsen sind jeweils am 19. Februar nachträglich fällig, erstmals am 19. Februar 2027. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Fälligkeitstag vorausgeht. Ist der jeweilige Zinszahlungstag kein Bankgeschäftstag, ist der Zinszahlungstag der unmittelbar folgende Bankgeschäftstag. Der Gläubiger ist nicht berechtigt, Zinsen oder eine andere Entschädigung wegen einer solchen Zahlungsverzögerung zu verlangen (Geschäftstagekonvention "following unadjusted"). 7. Fälligkeitstag: 19. Februar 2029. Sollte der Fälligkeitstag kein Bankgeschäftstag sein, ist der Fälligkeitstag der unmittelbar folgende Bankgeschäftstag. Der Gläubiger ist nicht berechtigt, Zinsen oder eine andere Entschädigung wegen einer solchen Zahlungsverzögerung zu verlangen (Geschäftstagekonvention "following unadjusted"). 8. Rendite: Die Emissionsrendite beträgt 2,70 % per annum. Berechnungsgrundlage: Moosmüller-Methode. 3 9. Ermächtigung: Die Emittentin begibt Schuldverschreibungen aufgrund des Beschlusses vom 08. Juli 2026. 10. Emissionstermin: 19. August 2026 11. Bedingungen des Angebots: Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen. 12. Emissionsvolumen, Stückelung: Das Emissionsvolumen des Angebots beträgt bis zu 50.000.000,00 Euro (der "Gesamtnennbetrag"), eingeteilt in 50.000 Inhaberschuldverschreibungen zu je 1.000,00 Euro (der "Nennbetrag"). 13. Beginn und Ende des öffentlichen Angebots: Das öffentliche Angebot beginnt am 15. Juli 2026 und endet mit dem letzten Tag der Zeichnungsphase. 14. Zeichnungsphase und Zeichnungs- modalitäten: Die Zeichnungsphase beginnt am 15. Juli 2026 und endet am 17. August 2026 (09:00 Uhr). Die Emittentin behält sich vor, die Zeichnungsfrist, gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden. Sofern die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet wird bzw. sofern keine Emission erfolgt, wird der Emittent eine entsprechende Mitteilung auf der Internetseite https://www.sparkasse- pforzheim-calw.de/emissionen veröffentlichen. Die Emittentin ist nicht verpflichtet Zeichnungsaufträge anzunehmen. 15. Mindestzeichnung: Der Mindestzeichnungsbetrag beträgt 1.000,00 Euro. 16. Höchstzeichnung: Es gibt keinen Höchstzeichnungsbetrag. 17. Übernahme der Emission: Entfällt 18. Koordinator(en) des Angebots: Entfällt 19. Kategorien poten- zieller Investoren: Die Schuldverschreibungen werden an Kleinanleger im Sinne der Prospektverordnung in der Bundesrepublik Deutschland verkauft. 20. Verkaufskurs: Der von der Emittentin festgelegte erste Verkaufskurs beträgt 100,00 % des festgelegten Nennbetrags. Im Preis enthaltene Kosten: 0,86 % des festgelegten Nennbetrags. 4 21. Interessenkonflikte: Die Emittentin handelt als Berechnungsstelle für die Schuldverschreibungen. In dieser Funktion ist es ihre Aufgabe, für die Schuldverschreibungen relevante Werte zu berechnen, was sich auf den Wert der Schuldverschreibungen auswirken kann. Ferner können von ihr erhobene Margen oder gezahlte Provisionen zu Kostenbelastungen führen und Emissionen weiterer Schuldverschreibungen Einfluss auf die Wertentwicklung der Schuldverschreibungen haben und somit zu Interessenkonflikten führen. An dem Angebot beteiligte Finanzintermediäre erhalten eine erfolgsabhängige Provision. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Interessen oder Interessenkonflikte. 22. Verwendung der Erlöse: Der Nettoerlös der Emission dient der Gewinnerzielung zur Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit der Emittentin. Die Emittentin ist in der Verwendung der Erlöse aus der Emission von Schuldverschreibungen frei. 23. Zulassung zum Handel/ Börsennotierung: Für die Schuldverschreibungen wird ein Antrag auf Einbeziehung in den Handel im Freiverkehr folgender Handelsplätze gestellt: Freiverkehr an der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover. Die Schuldverschreibungen sind nicht außerbörslich handelbar. 24. Zustimmung zur Verwendung des Prospekts: Die Emittentin stimmt nach Maßgabe der nachfolgend aufgeführten Bedingungen der Verwendung des Prospekts (d. h. des Basisprospekts, etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen) für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre während der Zeichnungsfrist zu. Des Weiteren übernimmt die Emittentin die Verantwortung für den Inhalt des Prospekts auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre, die die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts erhalten haben. Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre darf nur während der Zeichnungsfrist erfolgen. Die Zustimmung der Emittentin zur späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen bezieht sich auf Angebote in Deutschland und steht unter der Bedingung, dass (i) jeder Finanzintermediär bei der Verwendung des Prospekts sicherstellt, dass er alle anwendbaren Rechtsvorschriften beachtet und die Wertpapiere nur im 5 Rahmen der geltenden Verkaufsbeschränkungen anbietet und (ii) die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts nicht widerrufen wurde. Die Zustimmung der Emittentin zur späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen unterliegt der folgenden weiteren Bedingung: Der Basisprospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen mit sämtlichen bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen übergeben werden. Der Basisprospekt und jeder Nachtrag zum Basisprospekt können in elektronischer Form auf der Internetseite der Sparkasse Pforzheim Calw, https://www.sparkasse-pforzheim-calw.de/emissionen eingesehen werden. 6 B. Emissionsbedingungen §1 Nennbetrag Die Emission der Sparkasse Pforzheim Calw (die "Emittentin") im Gesamtnennbetrag von 50.000.000,00 Euro (in Worten fünfzig Millionen Euro) ist eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") im Nennbetrag von je 1.000,00 EUR. §2 Wertpapiergattung, Identifikationsnummer (1) Bei der Emission der Sparkasse Pforzheim Calw handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, Serie D4. (2) Die Schuldverschreibungen haben den ISIN-Code DE000A5GS412 und die WKN A5GS41. §3 Verbriefung (1) Die Schuldverschreibungen samt Zinsansprüchen sind in einer Global- Inhaberschuldverschreibung (die "Globalurkunde") verbrieft, die am Tag der Begebung bei der Clearstream Europe AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn (die "Clearstream Europe AG"), hinterlegt wird. Die Globalurkunde trägt die eigenhändige Unterschrift von zwei Vertretungsberechtigten der Emittentin. (2) Den Inhabern der Schuldverschreibungen (einzeln oder zusammen "Schuldverschreibungsgläubiger") stehen Miteigentumsanteile an dieser Globalurkunde zu, die gemäß den Regeln und Bestimmungen der Clearstream Europe AG übertragen werden können. Effektive Stücke von Schuldverschreibungen oder Zinsscheinen werden nicht ausgestellt. (3) Im Effektengiroverkehr sind Schuldverschreibungen in Einheiten von einer Schuldverschreibung oder einem ganzzahligen Vielfachen davon übertragbar. §4 Währung der Emission Die Schuldverschreibungen werden in Euro ("EUR") begeben. Jede Bezugnahme auf "Euro" oder "EUR" ist als Bezugnahme auf das in 21 Teilnehmerstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) geltende gesetzliche Zahlungsmittel "Euro" zu verstehen. §5 Status und Rang (1) Die Schuldverschreibungen werden als unbesicherte, nicht-nachrangige Schuldverschreibungen begeben. (2) Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, nicht besicherte und nicht- nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht-nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, sofern diesen anderen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ein Vorrang oder niedrigerer Rang im Insolvenzverfahren eingeräumt wird oder in deren vertraglichen Bedingungen nicht ausdrücklich auf einen niedrigeren Rang im Insolvenzverfahren hingewiesen wird. Dementsprechend stehen diese Schuldverschreibungen als sogenannte 7 bevorrechtigte Schuldtitel (auch sogenannte "senior preferred") im Sinne des § 46f Absatz 5 Kreditwesengesetz ("KWG") in der seit dem 21. Juli 2018 gültigen Fassung im Rang vor allen nicht-bevorrechtigten Schuldtiteln im Sinne des § 46f Absatz 6 Satz 1 KWG (einschließlich gemäß § 46f Absatz 9 KWG aller Schuldtitel, die aufgrund des § 46f Absatz 5 bis 7 KWG in der bis zum 20. Juli 2018 geltenden Fassung per Gesetz als nicht-bevorrechtigte Schuldtitel gelten). §6 Zinsen, Bankgeschäftstag (1) Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrags vom 19. August 2026 (einschließlich) bis zum 19. Februar 2029 (ausschließlich) mit 2,70 % per annum verzinst. (2) Die Zinsberechnung des in Bezug auf die jeweilige Zinsperiode zu zahlenden Zinsbetrags erfolgt auf Basis der tatsächlich in der Zinsperiode abgelaufenen Kalendertage und der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage im Kalenderjahr, in das der betreffende Zinszahlungstag fällt, (actual/actual). (3) Die Zinsen sind jeweils jährlich am 19. Februar nachträglich fällig, erstmals am 19. Februar 2027 (jeweils ein "Zinszahlungstag"). Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Fälligkeitstag (§ 7) vorausgeht. (4) "Bankgeschäftstag" ist jeder Tag, an dem die Geschäftsbanken in Pforzheim für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind und der ein T2-Geschäftstag ist. Ein "T2-Geschäftstag" ist jeder Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem das T2- System geöffnet ist und die Clearstream Zahlungen abwickelt. "T2-System" bezeichnet das von dem Eurosystem betriebene Real-time Gross Settlement (RTGS) Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu. (5) Die zu zahlenden Zinsbeträge werden von der Berechnungsstelle berechnet. "Berechnungsstelle" ist die Sparkasse Pforzheim Calw, Poststraße 3, 75172 Pforzheim. Die Emittentin behält sich das Recht vor, jederzeit eine andere Berechnungsstelle zu bestellen und die Bestellung zu widerrufen. Bestellung und Widerruf werden unverzüglich gemäß § 11 bekannt gemacht. Falls die Emittentin eine andere Bank als Berechnungsstelle einsetzt, handelt diese ausschließlich als Beauftragte der Emittentin und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Schuldverschreibungsgläubigern. §7 Rückzahlung, Fälligkeit und Verjährung (1) Die Schuldverschreibungen werden zu 100 % des Nennbetrags am 19. Februar 2029 (der "Fälligkeitstag"), vorbehaltlich § 9 Absatz (3) und § 14 Absatz (4), zurückgezahlt. (2) Die Vorlegungsfrist gemäß § 801 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch ("BGB") für fällige Schuldverschreibungen wird auf zehn Jahre verkürzt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Schuldverschreibungen, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt werden, beträgt zwei Jahre vom Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an. §8 Kündigungsrechte (1) Eine ordentliche Kündigung der Schuldverschreibungen seitens der Schuldverschreibungsgläubiger ist ausgeschlossen. 8 (2) Eine ordentliche Kündigung der Schuldverschreibungen seitens der Emittentin ist ausgeschlossen. §9 Zahlungen (1) Sämtliche gemäß den Emissionsbedingungen zahlbaren Beträge werden von der Emittentin an die Clearstream Europe AG zwecks Gutschrift auf die Konten des jeweiligen depotführenden Kreditinstituts zur Weiterleitung an die Schuldverschreibungsgläubiger überwiesen. (2) Zahlungen der Emittentin an die Clearstream Europe AG befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten gegenüber den Schuldverschreibungsgläubigern aus den Schuldverschreibungen. (3) Sollte der Fälligkeitstag oder ein Zinszahlungstag kein Bankgeschäftstag (§ 6 Absatz (4)) sein, so besteht der Anspruch der Schuldverschreibungsgläubiger auf Zahlung erst am nächstfolgenden Bankgeschäftstag ("following unadjusted" Geschäftstagekonvention). Die Schuldverschreibungsgläubiger sind nicht berechtigt, Zinsen oder eine andere Entschädigung wegen einer solchen Zahlungsverzögerung zu verlangen. (4) "Zahlstelle" ist die Landesbank Baden-Württemberg Anstalt des öffentlichen Rechts, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart. § 10 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Rückkauf von Schuldverschreibungen und Entwertung (1) Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Schuldverschreibungsgläubiger weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe bilden und ihren Gesamtnennbetrag erhöhen. Der Begriff "Schuldverschreibungen" umfasst im Fall einer solchen Erhöhung auch solche zusätzlich begebenen Schuldverschreibungen. (2) Die Emittentin ist jederzeit berechtigt, Schuldverschreibungen am Markt oder anderweitig zu jedem beliebigen Preis zu erwerben. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, die Schuldverschreibungsgläubiger hiervon zu unterrichten. Die von der Emittentin zurück erworbenen Schuldverschreibungen können nach Wahl der Emittentin von ihr gehalten, weiterveräußert oder entwertet werden. Sofern diese Käufe durch öffentliches Angebot erfolgen, muss dieses Angebot allen Schuldverschreibungsgläubigern gemacht werden. (3) Sämtliche vollständig zurückgezahlten Schuldverschreibungen sind unverzüglich zu entwerten und können nicht wiederbegeben oder wiederverkauft werden. § 11 Bekanntmachungen Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger oder einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder – soweit zulässig – auf der Internetseite https://www.sparkasse- pforzheim-calw.de/emissionen. Jede derartige Bekanntmachung gilt mit dem Tag der Veröffentlichung als wirksam erfolgt, sofern nicht in der Bekanntmachung ein späterer Wirksamkeitszeitpunkt bestimmt ist, und zugegangen. 9 § 12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Schuldverschreibungsgläubiger und der Emittentin bestimmen sich nach deutschem Recht. (2) Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. (3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen ist Pforzheim. § 13 Besteuerung Alle in Zusammenhang mit der Zahlung von Zinsen anfallenden Steuern, Gebühren oder anderen Abgaben sind von den Schuldverschreibungsgläubigern zu tragen und zu zahlen. Sämtliche auf die Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge werden unter Abzug von Steuern oder sonstigen Abgaben geleistet, falls ein solcher Abzug gesetzlich vorgeschrieben ist. § 14 Salvatorische Klausel, Verschiedenes (1) Sollte eine Bestimmung dieser Emissionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung und zur Schließung der Regelungslücke soll eine dem Sinn und Zweck dieser Emissionsbedingungen und den wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten entsprechende Regelung treten. Entsprechendes gilt für Vertragslücken, sofern sie sich nicht nach Absatz (3) beseitigen lassen. (2) Die Emittentin ist berechtigt, in diesen Emissionsbedingungen für einen sachkundigen Leser offensichtliche Schreib- und/oder Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten ohne Zustimmung der Schuldverschreibungsgläubiger zu berichtigen bzw. zu ergänzen. (3) Die Emittentin ist berechtigt, in diesen Emissionsbedingungen widersprüchliche und/oder lückenhafte Bestimmungen ohne Zustimmung der Schuldverschreibungsgläubiger zu berichtigen bzw. zu ergänzen. Dabei sind nur solche Berichtigungen bzw. Ergänzungen zulässig, die zur Auflösung des Widerspruchs bzw. der Füllung der Lücke bestimmt sind und unter Berücksichtigung der Interessen der Emittentin für die Schuldverschreibungsgläubiger zumutbar sind, das heißt deren rechtliche und finanzielle Situation nicht wesentlich nachteilig beeinträchtigen. (4) Berichtigungen bzw. Ergänzungen der Emissionsbedingungen nach den Absätzen (2) und (3) werden unverzüglich gemäß § 11 bekannt gemacht. (5) Sollten im Falle des Vorliegens eines offensichtlichen Schreib- und/oder Rechenfehlers nach Absatz (2) oder im Falle des Vorliegens einer widersprüchlichen und/oder lückenhaften Bestimmung nach Absatz (3) die Voraussetzungen des zivilrechtlichen Grundsatzes der sogenannten falsa demonstratio non nocet (Unschädlichkeit einer falschen Bezeichnung) nicht vorliegen, ist die Emittentin berechtigt, statt der Berichtigung oder Ergänzung nach den Absätzen (2) und (3) die Schuldverschreibungen vorzeitig insgesamt, jedoch nicht in Teilen, durch 10 Bekanntmachung nach § 11 unter Angabe des nachstehend definierten Kündigungsbetrags zu kündigen, sofern sie zu einer Irrtumsanfechtung (im Sinne des § 119 BGB) des Begebungsvertrags bzw. Rechtsgeschäfts, durch das die Schuldverschreibungen wirksam entstanden sind, berechtigt wäre. Die Kündigung wird mit dem in der Bekanntmachung gemäß § 11 bestimmten Zeitpunkt, oder, sofern ein solcher nicht bestimmt ist, mit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gemäß § 11 wirksam (der "Kündigungstermin"). Im Falle einer Kündigung zahlt die Emittentin an jeden Schuldverschreibungsgläubiger einen Betrag je Schuldverschreibung, der mindestens dem Nennbetrag entspricht und von der Emittentin nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB unter Berücksichtigung der Kündigung als angemessener Marktpreis der Schuldverschreibung berechnet wird (der "Kündigungsbetrag"). 11 EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Abschnitt A – Einleitung mit Warnhinweisen Wertpapier: Inhaberschuldverschreibung Serie D4, ISIN: DE000A5GS412 (die "Schuldverschreibungen" oder die "Wertpapiere") Emittent: Sparkasse Pforzheim Calw, Poststraße 3, 75172 Pforzheim, Deutschland; Telefon: +49 7231 99 0; E-Mail: info@sparkasse-pforzheim-calw.de, Webseite: https://www.sparkasse- pforzheim-calw.de; LEI: 529900JB2S6CH38UQ526 Zuständige Behörde für die Billigung des Prospekts: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, Deutschland; Telefon: +49 228 4108 0; E-Mail: poststelle@bafin.de; Webseite: www.bafin.de Datum des Prospekts: Der Basisprospekt wurde am 09. September 2025 von der BaFin gebilligt. Warnhinweise Die Zusammenfassung sollte als Einleitung zu dem Prospekt verstanden werden. Anleger sollten jede Entscheidung, in die betreffenden Wertpapiere zu investieren, auf die Prüfung des Basisprospekts als Ganzes stützen. Anleger könnten ihr gesamtes angelegtes Kapital (nebst Transaktionskosten) oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Sparkasse Pforzheim Calw (die "Emittentin"), die als Emittentin der Wertpapiere die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat, kann zivilrechtlich haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden. Abschnitt B – Basisinformationen über den Emittenten Wer ist der Emittent der Wertpapiere? Sitz und Rechtsform Die Emittentin, die Sparkasse Pforzheim Calw ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach deutschem Recht mit Sitz in Pforzheim, Deutschland. Die Emittentin wurde in Deutschland gegründet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HR A 503542 eingetragen. Haupttätigkeiten der Emittentin Die Emittentin ist ein selbstständiges Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Trägerschaft mit der Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Sie unterstützt damit die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich sowie bei dem Schutz des Klimas und der Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels. Die Emittentin fördert den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise und die Wirtschaftserziehung der Jugend. 1 Hauptanteilseigner des Emittenten Träger der Sparkasse Pforzheim Calw ist der Zweckverband STADT+KREISSPARKASSE PFORZHEIM ENZKREIS CALW. Identität des Vorstandes Der Vorstand der Emittentin besteht aus Sven Eisele (Vorstandsvorsitzender), Kerstin Gatzlaff, Vincenzo Giuliano und Dr. Georg Stickel. Identität der Abschlussprüfer Abschlussprüfer der Emittentin ist die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, Deutschland. Welches sind die wesentlichen Finanzinformationen über den Emittenten? Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2025 31.12.2024 in Mio. € in Mio. € Zinsüberschuss (entspricht der Summe aus den Positionen "1. Zinserträge", "2. Zinsaufwendungen", "3. Laufende Erträge", "4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder 281,1 265,7 Teilgewinnabführungsverträgen" und "17. Aufwendungen aus Verlustübernahme" der Gewinn- und Verlustrechnung) Provisionsergebnis (entspricht der Summe aus den Positionen "5. Provisionserträge" und "6. Provisionsaufwendungen" der 94,6 86,3 Gewinn- und Verlustrechnung) Bewertungsergebnis (diese Position enthält die Positionen nach -16,4 -14,7 §§ 32, 33 RechKredV) Nettoertrag des Handelsbestands 4,7 3,9 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 60,5 61,4 Jahresüberschuss 15,0 15,0 Bilanz 31.12.2025 31.12.2024 in Mio. € in Mio. € Summe der Aktiva 17.631,4 17.400,5 Forderungen an Kunden (Bilanzposition Aktiva 4, Aktiva 9 und 11.971,7 11.462,8 Eventualverbindlichkeiten) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Bilanzposition Passiva 2 und 11.715,7 11.751,1 Passiva 9) Eigene Mittel 1.499,2 1.379,9 Welches sind die zentralen Risiken, die für den Emittenten spezifisch sind? 1. Marktpreisrisiken Die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage der Emittentin ist insbesondere von Schwankungen der Zinssätze (einschließlich Veränderungen im Verhältnis des Niveaus der kurz- und langfristigen Zinssätze), Schwankungen der Credit Spreads sowie Schwankungen der Aktienkurse sowie der Schwankungen von Immobilienpreisen abhängig. Der Eintritt dieser möglichen Marktpreisrisiken kann sich nachteilig auf die Risikosituation und damit auf die Solvenz der Emittentin auswirken. Insbesondere kann auch eine Immobilienkrise hohe Auswirkungen auf die Ertrags- und Vermögenslage der Emittentin haben. 2 2. Adressenausfallrisiko beziehungsweise Kreditrisiko Unter anderem können sich Staaten,- Finanz- und Konjunkturkrisen sowie kundenspezifische Faktoren, z. B. Fehler in der Unternehmensführung, bedingter Verfall der Kreditwürdigkeit (Bonitätsverfall) von besonders großen Kreditnehmern (Konzentrationsrisiko) über eine Zunahme des Adressenausfallrisikos nachteilig auf die Risikosituation und damit auf die Solvenz der Emittentin auswirken. Durch die wirtschaftliche Abhängigkeit zum Geschäftsgebiet der Sparkasse Pforzheim Calw kann auch das Retailsegment (Privat- und kleinere Gewerbekunden) die Solvenz der Emittentin beeinflussen. Größere Verluste können auch entstehen, wenn Krisen in einer oder mehreren Branchen auftreten, in denen die Emittentin stark investiert ist. Eine Immobilienkrise in der Stadt Pforzheim und/oder im Enzkreis bzw. im Landkreis Calw hätte ebenfalls eine große Auswirkung auf die Emittentin. In Kombination mit einem Wertverfall von Sicherheiten ist mit erhöhten Ausfällen zu rechnen und kann zu hohen Verlusten führen. Die Verwirklichung dieser Risiken kann sich nachteilig auf die Risikosituation und damit auf die Solvenz der Emittentin auswirken. 3. Risiko im Zusammenhang mit einer Insolvenz der Emittentin Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin besteht für den Inhaber der Schuldverschreibungen das Risiko, dass seine Ansprüche nicht oder nicht vollständig befriedigt werden können. Dieser Umstand kann eintreten, wenn die Emittentin zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Wird gegen die Emittentin ein Insolvenzverfahren eröffnet, können Anleger ihre Ansprüche nur noch nach den rechtlichen Bestimmungen der Insolvenzordnung geltend machen. Anleger erhalten dann einen Geldbetrag, der sich nach der Höhe der sogenannten Insolvenzquote bemisst. Dieser Geldbetrag wird regelmäßig nicht annähernd die Höhe des festgelegten Nennbetrags der Schuldverschreibungen erreichen. Eine Insolvenz der Emittentin kann sogar zum vollständigen Verlust des Kapitals führen, das Anleger beim Kauf der Schuldverschreibungen eingesetzt haben (Risiko eines Totalverlusts). 4. Liquiditätsrisiko Es besteht das Risiko, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen (Zahlungsunfähigkeitsrisiko), sowie das Risiko negativer Abweichung vom Erwartungswert der Refinanzierungskosten (Refinanzierungskostenrisiko). Das Liquiditätsrisiko umfasst dabei jeweils auch das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe gehaltene Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können (Marktliquiditätsrisiko). Das Risiko eines Anstiegs der Refinanzierungskosten kann bspw. aus einer Bonitätsverschlechterung der Emittentin oder durch eine allgemeine Liquiditätsverknappung am Geld- und Kapitalmarkt resultieren. Die Verwirklichung von Liquiditätsrisiken kann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin erheblich negativ beeinflussen. 5. Beteiligungsrisiken Es bestehen Risiken aus strategischen Beteiligungen (Unternehmen innerhalb der Sparkassen- Finanzgruppe, denen die Emittentin Stammkapital unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung stellt oder Haftungsrisiken eingeht). Das Risiko eines potenziellen Wertverlusts sowohl infolge von Ausfallereignissen oder Wertverlusten, auch aufgrund einer Un- oder Unterverzinslichkeit der Beteiligungen, können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin erheblich negativ beeinflussen. 6. Risiken aufgrund von Finanzmarkt-, Währungs- und Wirtschaftskrisen Es besteht das Risiko von Finanzmarkt-, Währungs- und Wirtschaftskrisen, die durch diverse Faktoren in den unterschiedlichsten Geschäftsbereichen, Branchen, Märkten, Ländern sowie u.a. auch von einzelnen Unternehmen oder Unternehmensgruppen, Krisen in einzelnen Staaten oder Staatsverbünden, geopolitischen Konflikten und überraschend in Folge von Naturkatastrophen wie z.B. Pandemien ausgelöst werden können. Verwirklichen sich die vorgenannten Risiken kann die Emittentin in der Folge wesentliche Verluste erleiden, welche eine wesentlich nachteilige Auswirkung auf ihren Geschäftsbetrieb, das Ergebnis ihrer 3 Geschäftstätigkeit und ihre finanzielle Lage haben können. Im äußersten Fall kann dies sogar dazu führen, dass die Emittentin nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus den von ihr begebenen Wertpapieren zu erfüllen, und Anleger einen Totalverlust ihrer Anlage in die Wertpapiere erleiden. 7. Operationelles Risiko Es besteht die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können. Außerdem besteht die Gefahr von Verlusten aufgrund der Verletzung geltender rechtlicher Bestimmungen. Darüber hinaus bestehen Auslagerungsrisiken, Compliance-Risiken und steuerliche Risiken. Die Verwirklichung dieser Risiken kann sich nachteilig auf die Risikosituation und damit auf die Solvenz der Emittentin auswirken. Abschnitt C – Basisinformationen über die Wertpapiere Welches sind die wichtigsten Merkmale der Wertpapiere? Art, Gattung und ISIN der Wertpapiere Die Schuldverschreibungen stellen Inhaberschuldverschreibungen nach deutschem Recht im Sinne von § 793 Bürgerliches Gesetzbuch dar. Die Schuldverschreibungen werden durch eine Global-Inhaber- schuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn hinterlegt wird. ISIN: DE000A5GS412 Währung, Nennwert, Anzahl der begebenen Wertpapiere und Laufzeit der Wertpapiere Währung der Wertpapiere: Euro ("EUR") Gesamtnennbetrag: 50.000.000,00 EUR Nennwert: 1.000,00 EUR je Schuldverschreibung Anzahl der Schuldverschreibungen: 50.000 Fälligkeitstag: 19. Februar 2029 (Geschäftstagekonvention "following unadjusted") Verzinsung: Die Schuldverschreibungen werden vom 19. August 2026 (einschließlich) bis zum 19. Februar 2029 (ausschließlich) mit 2,70 % per annum bezogen auf den Nennbetrag verzinst (Geschäftstagekonvention "following unadjusted"). Zinsberechnungsmethode: Die Berechnung der Zinsen für einen bestimmten Zeitraum erfolgt auf Basis der tatsächlich abgelaufenen Kalendertage und der genauen Anzahl von Kalendertagen im entsprechenden Jahr (act/act). Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Die Schuldverschreibung wird mit fester Laufzeit und fester Verzinsung begeben. Sie wird am Fälligkeitstag zu 100 % ihres Nennbetrags zurückgezahlt und zahlt einen jährlichen Zins in einer festgelegten Höhe. Rangfolge der Wertpapiere Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, nicht besicherte und nicht-nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht- nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, sofern diesen anderen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ein Vorrang oder niedrigerer Rang im Insolvenzverfahren eingeräumt wird oder in deren vertraglichen Bedingungen nicht ausdrücklich auf einen niedrigeren Rang im Insolvenzverfahren hingewiesen wird. Dementsprechend stehen diese Schuldverschreibungen als sogenannte bevorrechtigte Schuldtitel (auch sogenannte "senior preferred") im Sinne des § 46f Absatz 5 Kreditwesengesetz ("KWG") in der seit dem 21. Juli 2018 gültigen Fassung im Rang vor allen nicht-bevorrechtigten Schuldtiteln im Sinne des § 46f Absatz 6 Satz 1 KWG (einschließlich gemäß § 46f Absatz 9 KWG aller Schuldtitel, die aufgrund des § 46f 4 Absatz 5 bis 7 KWG in der bis zum 20. Juli 2018 geltenden Fassung per Gesetz als nicht-bevorrechtigte Schuldtitel gelten). Beschränkungen der freien Übertragbarkeit der Wertpapiere Die Schuldverschreibungen sind nach dem jeweils anwendbaren Recht und den jeweils geltenden Bestimmungen und Regelungen der Hinterlegungsstelle Clearstream Europe AG frei übertragbar. Wo werden die Wertpapiere gehandelt? Für die Schuldverschreibungen wird ein Antrag auf Einbeziehung in den Handel im Freiverkehr an der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover gestellt. Die Schuldverschreibungen sind nicht außerbörslich handelbar. Welches sind die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind? 1. Risiko von Abwicklungsmaßnahmen Inhaber von Schuldverschreibungen können von Abwicklungsmaßnahmen betroffen sein. Dieser Fall tritt ein, wenn nach Auffassung der zuständigen Abwicklungsbehörde der Bestand der Emittentin gefährdet und sie ohne die Durchführung von Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf von ihr begebene Schuldverschreibungen (Gläubigerbeteiligung) nicht zur Fortführung ihrer Geschäfte in der Lage ist. In diesem Zusammenhang können zum Ausgleich eines bestehenden Mangels an Eigenkapital zunächst Instrumente des Kernkapitals, sodann solche des Ergänzungskapitals und danach auch sogenannte berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten dauerhaft heruntergeschrieben bzw. in Kernkapitalinstrumente der Emittentin umgewandelt werden (Bail-In Instrumente). Diese Schuldverschreibungen stellen sogenannte Senior Preferred Schuldverschreibungen dar, die im Falle der Ergreifung von Maßnahmen der Gläubigerbeteiligung durch die zuständige Abwicklungsbehörde nach sogenannten Senior Non-Preferred Schuldverschreibungen herangezogen werden. Die Gläubigerbeteiligung kann – außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens – zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Rechte der betroffenen Schuldverschreibungsgläubiger führen, bis hin zu einem überwiegenden oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals. 2. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, die Schuldverschreibungen nicht oder nicht zu einem angemessenen Preis am Markt verkaufen zu können. Weder die Emittentin noch ein gegebenenfalls von ihr beauftragter Market Maker übernehmen gegenüber den Anlegern eine Rechtspflicht, Ankaufs- und Verkaufspreise zu stellen, sowie für deren Angemessenheit oder das Zustandekommen derartiger Preise. Anleger sollten eine Anlage in Schuldverschreibungen über die gesamte Laufzeit der Schuldverschreibungen eingehen können, denn eine Veräußerung der Schuldverschreibungen kann während der Laufzeit nicht möglich sein. Die Emittentin plant regelmäßig keine Ankaufs- und Verkaufskurse für die Schuldverschreibungen zu stellen. Der Anleger sollte deshalb nicht darauf vertrauen, dass die Schuldverschreibungen vor Fälligkeit zu einer bestimmten Zeit oder einem bestimmten Kurs, insbesondere zum Erwerbskurs oder Nennbetrag, wieder verkauft werden können. 3. Risiko fehlender Einlagensicherung oder Entschädigungseinrichtung Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Schuldverschreibungen sind nicht besichert. Die Schuldverschreibungen sind im Gegensatz zu Bankeinlagen weder durch das freiwillige Sicherungssystem der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe noch durch eine gesetzliche Einlagensicherung oder eine Entschädigungseinrichtung geschützt und unterliegen dadurch im Fall der Abwicklung oder Insolvenz der Emittentin einem deutlich geringerem Schutzniveau als Bankeinlagen, die einer gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen. Im Falle einer Insolvenz der Emittentin sind Schuldschreibungsgläubiger daher nicht vor dem teilweisen oder vollständigen Verlust des Kapitals geschützt, das sie für den Kauf der Schuldverschreibungen eingesetzt haben. 4. Preisänderungsrisiken Bei einer Anlage in die Schuldverschreibungen ist zu beachten, dass ihr wirtschaftlicher Wert und damit ihr Preis oder Kurs während der Laufzeit von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Ein wesentliches Risiko für die Wertentwicklung der Schuldverschreibungen ist die Bonität der Emittentin. Weitere Faktoren, die den Wert der Schuldverschreibungen beeinflussen können, sind unter anderem 5 volkswirtschaftlichen Faktoren, das Marktumfeld in Deutschland sowie in unterschiedlichem Umfang das Marktumfeld, Devisenkurse und Inflationsraten in anderen europäischen und sonstigen Industrieländern. Alle genannten Faktoren können negative Auswirkungen auf den Wert der Schuldverschreibung haben. Insbesondere kann durch Inflation der künftige Geldwert und somit die reale Rendite einer Anlage in die Schuldverschreibungen verringert werden. 5. Risiken, die sich aus der Verzinsungsstruktur der Schuldverschreibungen ergeben Die Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass der Kurs für die Schuldverschreibungen infolge eines Ansteigens der gegenwärtigen Zinssätze im Kapitalmarkt sinkt. Abschnitt D – Basisinformationen über das öffentliche Angebot von Wertpapieren und/oder die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt Zu welchen Konditionen und nach welchem Zeitplan kann ich in dieses Wertpapier investieren? Der öffentliche Verkaufsbeginn der Schuldverschreibungen erfolgt am 15. Juli 2026. Die Zeichnungsfrist beginnt am 15. Juli 2026 und endet am 17. August 2026 (09:00 Uhr). Der anfängliche Verkaufskurs (Ausgabepreis) beträgt 100 % des Nennwerts. Die Schuldverschreibungen können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Emittentin geht davon aus, dass Personen, die in den Besitz des Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen gelangen, sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Insbesondere wurden und werden die Schuldverschreibungen nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 registriert. Sie dürfen weder unmittelbar noch mittelbar zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zu Gunsten von Bürgern der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden. Ein Angebot, Verkauf, Weiterverkauf, Handel oder eine Lieferung, sei es unmittelbar oder mittelbar, innerhalb der Vereinigten Staaten oder an, für Rechnung oder zugunsten von US-Personen erkennt die Emittentin nicht an. Eine gegen diese Beschränkung verstoßende Transaktion kann eine Verletzung des Rechts der Vereinigten Staaten von Amerika darstellen. Die Emittentin ist hierfür nicht verantwortlich. Weshalb wird dieser Prospekt erstellt? Zweckbestimmung der Erlöse Der Nettoerlös der Emission dient der Gewinnerzielung zur Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit der Emittentin. Übernahme Das Angebot unterliegt keinem Übernahmevertrag mit fester Übernahmeverpflichtung. Wesentlichste Interessenkonflikte in Bezug auf das Angebot oder die Zulassung zum Handel Die Emittentin handelt als Berechnungsstelle für die Schuldverschreibungen. In dieser Funktion ist es ihre Aufgabe, für die Schuldverschreibungen relevante Werte zu berechnen, was sich auf den Wert der Schuldverschreibungen auswirken kann. Ferner können von ihr erhobene Margen oder gezahlte Provisionen zu Kostenbelastungen führen und Emissionen weiterer Schuldverschreibungen Einfluss auf die Wertentwicklung der Schuldverschreibungen haben und somit zu Interessenkonflikten führen. An dem Angebot beteiligte Finanzintermediäre erhalten eine erfolgsabhängige Provision. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Interessen oder Interessenkonflikte. 6