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bedingungen-ihs-serie-d4-09-07-2026.pdf
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Sparkasse Pforzheim Calw
(LEI: 529900JB2S6CH38UQ526)
Endgültige Bedingungen
gemäß Artikel 8 Absatz 5 Prospektverordnung
vom 09. Juli 2026
zum Basisprospekt vom 09. September 2025, wie nachgetragen durch Nachtrag
vom 03. Juli 2026
für Inhaberschuldverschreibungen (in Form von
Schuldverschreibungen) mit fester Verzinsung
Serie: D4 ISIN: DE000A5GS412
Nennbetrag: 1.000,00 Euro
Laufzeit: 19. Februar 2029
Emissionsvolumen: 50.000.000,00 Euro
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Dies sind die Endgültigen Bedingungen Nr. 1 vom 09. Juli 2026 einer Emission von
Schuldverschreibungen nach Maßgabe des Basisprospekts der Sparkasse Pforzheim Calw vom
09. September 2025, wie nachgetragen durch Nachtrag vom 03. Juli 2026.
Die Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen wurden für die Zwecke des Artikel 8
Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 abgefasst und sind in Verbindung mit dem
Basisprospekt für Inhaberschuldverschreibungen und etwaigen dazugehörigen Nachträgen zu
lesen.
Der Basisprospekt und etwaige Nachträge wurden auf der Internetseite der Sparkasse
Pforzheim Calw (https://www.sparkasse-pforzheim-calw.de/emissionen) veröffentlicht. Kopien
des Prospekts werden an der Hauptverwaltung der Sparkasse Pforzheim Calw, Poststraße 3,
75172 Pforzheim zur kostenlosen Ausgabe an das Publikum bereitgehalten.
Um sämtlichen Angaben über die Sparkasse Pforzheim Calw und das Angebot der
Schuldverschreibungen zu erhalten, ist der Basisprospekt in Zusammenhang mit den
Endgültigen Bedingungen zu lesen.
Den Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung für die einzelne Emission angefügt.
Die Endgültigen Bedingungen haben die folgenden Bestandteile:
A. Allgemeine Informationen zur Emission
B. Emissionsbedingungen
Anhang zu den Endgültigen Bedingungen (Zusammenfassung)
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A. Allgemeine Information zur Emission
1. Wertpapieridentifikationsnummern
Serie: D4
ISIN: DE000A5GS412
WKN: A5GS41
2. Währung: Euro ("EUR")
3. Status und Rang: Die Schuldverschreibungen werden als unbesicherte, nicht-
nachrangige, bevorrechtigte (senior preferred)
Schuldverschreibungen ausgegeben.
4. Typ der Inhaber-
Schuld-
verschreibungen Schuldverschreibungen
5. Kündigungsrecht
der Emittentin: Eine ordentliche Kündigung der Schuldverschreibungen
seitens der Emittentin ist ausgeschlossen.
6. Verzinsung: Die Schuldverschreibungen werden vom 19. August 2026
(einschließlich) bis zum 19. Februar 2029 (ausschließlich) mit
2,70 % per annum bezogen auf den Nennbetrag verzinst.
Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich
abgelaufenen Kalendertage und der genauen Anzahl von
Kalendertagen im entsprechenden Jahr (act/act).
Die Zinsen sind jeweils am 19. Februar nachträglich fällig,
erstmals am 19. Februar 2027. Die Verzinsung der
Schuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem
Fälligkeitstag vorausgeht.
Ist der jeweilige Zinszahlungstag kein Bankgeschäftstag, ist
der Zinszahlungstag der unmittelbar folgende
Bankgeschäftstag. Der Gläubiger ist nicht berechtigt, Zinsen
oder eine andere Entschädigung wegen einer solchen
Zahlungsverzögerung zu verlangen
(Geschäftstagekonvention "following unadjusted").
7. Fälligkeitstag: 19. Februar 2029. Sollte der Fälligkeitstag kein
Bankgeschäftstag sein, ist der Fälligkeitstag der unmittelbar
folgende Bankgeschäftstag. Der Gläubiger ist nicht
berechtigt, Zinsen oder eine andere Entschädigung wegen
einer solchen Zahlungsverzögerung zu verlangen
(Geschäftstagekonvention "following unadjusted").
8. Rendite: Die Emissionsrendite beträgt 2,70 % per annum.
Berechnungsgrundlage: Moosmüller-Methode.
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9. Ermächtigung: Die Emittentin begibt Schuldverschreibungen aufgrund des
Beschlusses vom 08. Juli 2026.
10. Emissionstermin: 19. August 2026
11. Bedingungen des
Angebots: Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen.
12. Emissionsvolumen,
Stückelung: Das Emissionsvolumen des Angebots beträgt bis zu
50.000.000,00 Euro (der "Gesamtnennbetrag"), eingeteilt in
50.000 Inhaberschuldverschreibungen zu je 1.000,00 Euro
(der "Nennbetrag").
13. Beginn und Ende
des öffentlichen
Angebots: Das öffentliche Angebot beginnt am 15. Juli 2026 und endet
mit dem letzten Tag der Zeichnungsphase.
14. Zeichnungsphase und
Zeichnungs-
modalitäten: Die Zeichnungsphase beginnt am 15. Juli 2026 und endet am
17. August 2026 (09:00 Uhr). Die Emittentin behält sich vor,
die Zeichnungsfrist, gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu
beenden.
Sofern die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet wird bzw. sofern
keine Emission erfolgt, wird der Emittent eine entsprechende
Mitteilung auf der Internetseite https://www.sparkasse-
pforzheim-calw.de/emissionen veröffentlichen.
Die Emittentin ist nicht verpflichtet Zeichnungsaufträge
anzunehmen.
15. Mindestzeichnung: Der Mindestzeichnungsbetrag beträgt 1.000,00 Euro.
16. Höchstzeichnung: Es gibt keinen Höchstzeichnungsbetrag.
17. Übernahme der
Emission: Entfällt
18. Koordinator(en)
des Angebots: Entfällt
19. Kategorien poten-
zieller Investoren: Die Schuldverschreibungen werden an Kleinanleger im Sinne
der Prospektverordnung in der Bundesrepublik Deutschland
verkauft.
20. Verkaufskurs: Der von der Emittentin festgelegte erste Verkaufskurs beträgt
100,00 % des festgelegten Nennbetrags.
Im Preis enthaltene Kosten: 0,86 % des festgelegten
Nennbetrags.
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21. Interessenkonflikte: Die Emittentin handelt als Berechnungsstelle für die
Schuldverschreibungen. In dieser Funktion ist es ihre
Aufgabe, für die Schuldverschreibungen relevante Werte zu
berechnen, was sich auf den Wert der Schuldverschreibungen
auswirken kann. Ferner können von ihr erhobene Margen oder
gezahlte Provisionen zu Kostenbelastungen führen und
Emissionen weiterer Schuldverschreibungen Einfluss auf die
Wertentwicklung der Schuldverschreibungen haben und
somit zu Interessenkonflikten führen.
An dem Angebot beteiligte Finanzintermediäre erhalten eine
erfolgsabhängige Provision. Darüber hinaus bestehen keine
wesentlichen Interessen oder Interessenkonflikte.
22. Verwendung der
Erlöse: Der Nettoerlös der Emission dient der Gewinnerzielung zur
Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit der
Emittentin. Die Emittentin ist in der Verwendung der Erlöse
aus der Emission von Schuldverschreibungen frei.
23. Zulassung zum
Handel/
Börsennotierung: Für die Schuldverschreibungen wird ein Antrag auf
Einbeziehung in den Handel im Freiverkehr folgender
Handelsplätze gestellt: Freiverkehr an der Niedersächsischen
Wertpapierbörse zu Hannover.
Die Schuldverschreibungen sind nicht außerbörslich
handelbar.
24. Zustimmung zur
Verwendung des
Prospekts: Die Emittentin stimmt nach Maßgabe der nachfolgend
aufgeführten Bedingungen der Verwendung des Prospekts
(d. h. des Basisprospekts, etwaiger Nachträge sowie der
Endgültigen Bedingungen) für die spätere
Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der
Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre während
der Zeichnungsfrist zu. Des Weiteren übernimmt die
Emittentin die Verantwortung für den Inhalt des Prospekts
auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder
endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen durch
Finanzintermediäre, die die Zustimmung zur Verwendung des
Prospekts erhalten haben.
Die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung
der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre darf
nur während der Zeichnungsfrist erfolgen.
Die Zustimmung der Emittentin zur späteren
Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der
Schuldverschreibungen bezieht sich auf Angebote in
Deutschland und steht unter der Bedingung, dass
(i) jeder Finanzintermediär bei der Verwendung des
Prospekts sicherstellt, dass er alle anwendbaren
Rechtsvorschriften beachtet und die Wertpapiere nur im
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Rahmen der geltenden Verkaufsbeschränkungen
anbietet und
(ii) die Zustimmung zur Verwendung des Prospekts nicht
widerrufen wurde.
Die Zustimmung der Emittentin zur späteren
Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der
Schuldverschreibungen unterliegt der folgenden weiteren
Bedingung:
Der Basisprospekt darf potentiellen Anlegern nur zusammen
mit sämtlichen bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen
übergeben werden. Der Basisprospekt und jeder Nachtrag
zum Basisprospekt können in elektronischer Form auf der
Internetseite der Sparkasse Pforzheim Calw,
https://www.sparkasse-pforzheim-calw.de/emissionen
eingesehen werden.
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B. Emissionsbedingungen
§1 Nennbetrag
Die Emission der Sparkasse Pforzheim Calw (die "Emittentin") im Gesamtnennbetrag
von 50.000.000,00 Euro (in Worten fünfzig Millionen Euro) ist eingeteilt in 50.000 auf
den Inhaber lautende Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") im
Nennbetrag von je 1.000,00 EUR.
§2 Wertpapiergattung, Identifikationsnummer
(1) Bei der Emission der Sparkasse Pforzheim Calw handelt es sich um
Inhaberschuldverschreibungen, Serie D4.
(2) Die Schuldverschreibungen haben den ISIN-Code DE000A5GS412 und die WKN
A5GS41.
§3 Verbriefung
(1) Die Schuldverschreibungen samt Zinsansprüchen