Bedingungen für die digitale Mastercard Business/Cor-
porate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte)
mit individualisierten Authentifizierungsverfahren
Kreissparkasse Ludwigsburg
Fassung März 2023 Schillerplatz 6 71638 Ludwigsburg
1. Anwendungsbereich rahmens und eines auf dem Kreditkartenkonto vorhandenen Guthabens
Die von der Sparkasse/Landesbank auf der Grundlage eines zwischen gemäß Nummer 14 vornehmen (finanzielle Nutzungsgrenze). Bei jeder
der Sparkasse/Landesbank und der Firma abgeschlossenen Rahmenver- Nutzung wird geprüft, ob der Verfügungsrahmen durch vorangegangene
trags an Mitarbeiter der Firma (Karteninhaber) ausgegebene digitale Mas- Verfügungen (mit der digitalen oder der physischen Kreditkarte) bereits
tercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate ist eine ausgeschöpft ist. Dabei mindern bereits getätigte, in den Kreditkartenab-
Kreditkarte (nachfolgend digitale Kreditkarte genannt), die dem Kartenin- rechnungen bisher noch nicht berücksichtigte Kreditkartenumsätze das
haber digital zur Speicherung auf mobilen Endgeräten (Telekommunika- verfügbare Guthaben.
tions-, Digital- oder IT-Geräte) zur Nutzung von mobilen Bezahlverfahren Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse/Landesbank eine Änderung
bereitgestellt wird. Es gelten die „Bedingungen für die Mastercard Busi- des vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmens der Kreditkarte oder
ness/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte)“, sofern des Verfügungslimits vereinbaren. Sofern der mit der Firma vereinbarte
in den „Bedingungen für die digitale Mastercard Business/Corporate und Gesamtverfügungsrahmen zuzüglich eines auf dem Kreditkartenkonto
Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) mit individualisierten Authen- bestehenden Guthabens gemäß Nummer 14 nicht eingehalten wird, kann
tifizierungsverfahren“ nicht Abweichendes vereinbart ist. Diese Bedingun- die Sparkasse/Landesbank weitere Kartenverfügungen des Karteninha-
gen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der kartenausgebenden bers unabhängig vom Verfügungsrahmen seiner Kreditkarte ablehnen.
Sparkasse/Landesbank, der Firma und dem Karteninhaber. Vertragliche
Vereinbarungen zwischen dem Karteninhaber und Dritten (z. B. Endge- 6. Sperre der digitalen Kreditkarte mit individualisierten
rätehersteller, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, in Authentifizierungsverfahren
denen digitale Kreditkarten hinterlegt werden können) bleiben unberührt. a) Die Sparkasse/Landesbank darf die digitale Kreditkarte mit individuali-
Die vertragliche Leistung der Sparkasse/Landesbank betrifft nicht die sierten Authentifizierungsverfahren sperren (z. B. durch Löschung),
Funktionsfähigkeit oder den Betrieb des mobilen Endgerätes oder von wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu
Bezahlplattformen wie Apps für digitale Geldbörsen (Wallets), in denen kündigen, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicher-
die digitale Kreditkarte hinterlegt werden kann. heit der individualisierten Authentifizierungselemente des Karteninha-
bers oder der digitalen Kreditkarte dies rechtfertigen oder wenn der
2. Nutzung der digitalen Karte mit individualisierten Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung
Authentifizierungsverfahren eines Authentifizierungselements oder der digitalen Kreditkarte
Der Karteninhaber kann die digitale Kreditkarte mit individualisierten besteht. Darüber wird die Sparkasse/Landesbank den Karteninhaber
Authentifizierungsverfahren nur nutzen, wenn er sich gegenüber der und die Firma unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe mög-
Sparkasse/Landesbank authentifiziert hat. Die Authentifizierung ist das lichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrich-
Verfahren, mit dessen Hilfe die Sparkasse/Landesbank die Identität des ten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, wenn die Sparkasse/
Karteninhabers oder die berechtigte Verwendung der digitalen Kreditkarte Landesbank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen
überprüfen kann. würde. Die Sparkasse/Landesbank wird die digitale Kreditkarte ent-
Dafür werden als Authentifizierungselemente die digitale Kreditkarte auf sperren oder eine neue digitale Kreditkarte bereitstellen, wenn die
dem mobilen Endgerät des Karteninhabers als erster Faktor (Besitzele- Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unter-
ment) und biometrische Elemente des Karteninhabers (z. B. Fingerab- richtet sie den Karteninhaber und die Firma unverzüglich.
druck, Gesichtserkennung) bzw. sonstige Entsperrmechanismen des b) Eine Sperre ausschließlich der digitalen Kreditkarte bewirkt keine
mobilen Endgerätes (z. B. der Entsperrcode als Wissenselement), jeweils Sperre der physischen Kreditkarte. Eine Sperre der physischen Kredit-
als zweiter Faktor vereinbart. Die Eingabe der für die digitale Kreditkarte karte hat stets auch eine Sperre aller zugehörigen digitalen Kreditkar-
geltenden persönlichen Geheimzahl (PIN) ist kein individualisiertes ten zur Folge.
Authentifizierungsverfahren nach den vorliegenden Bedingungen.
7. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers
3. Verwendungsmöglichkeiten
7.1 Schutz der individualisierten Authentifizierungselemente
Der Karteninhaber kann die digitale Kreditkarte, soweit diese und die Ter-
Der Karteninhaber hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um
minals entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste
seine für die Nutzung der digitalen Kreditkarte verwendeten biometri-
nutzen:
schen Merkmale (z. B. Fingerabdruck), das mobile Endgerät mit digitaler
a) Zum kontaktlosen Einsatz an automatisierten Kassen (Kontaktlos-Ter- Kreditkarte und den Entsperrcode des mobilen Endgerätes vor unbefug-
minals) bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Vertragsunter- tem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die digitale
nehmen). Kreditkarte missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht auto-
b) Zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das risiert genutzt wird.
Internet bei Vertragsunternehmen (Online-Handel). Sofern der Karten- Dazu hat er Folgendes zu beachten:
inhaber die digitale Kreditkarte einer digitalen Geldbörse (Wallet) hin-
a) Der Entsperrcode für das mobile Endgerät ist geheim zu halten. Er darf
zugefügt hat, kann die digitale Kreditkarte an allen Kontaktlos-Termi-
insbesondere
nals und im Online-Handel eingesetzt werden, die an dem Akzeptanz-
– nicht mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E-Mail,
zeichen der jeweiligen Bezahlanwendung zu erkennen sind.
Messenger-Dienst) weitergegeben werden,
Ergänzende Informationen erteilt die Sparkasse/Landesbank in den – nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z. B. Speiche-
jeweiligen Nutzungshinweisen und -voraussetzungen für die digitale rung im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) und
Kreditkarte. – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem
4. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber Gerät aufbewahrt werden, das als mobiles Endgerät mit digitaler
Mit dem Einsatz der digitalen Kreditkarte durch Heranführen des mobilen Kreditkarte dient.
Endgerätes