Bedingungen für die digitale Mastercard Business/Cor- porate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren Kreissparkasse Ludwigsburg Fassung März 2023 Schillerplatz 6 71638 Ludwigsburg 1. Anwendungsbereich rahmens und eines auf dem Kreditkartenkonto vorhandenen Guthabens Die von der Sparkasse/Landesbank auf der Grundlage eines zwischen gemäß Nummer 14 vornehmen (finanzielle Nutzungsgrenze). Bei jeder der Sparkasse/Landesbank und der Firma abgeschlossenen Rahmenver- Nutzung wird geprüft, ob der Verfügungsrahmen durch vorangegangene trags an Mitarbeiter der Firma (Karteninhaber) ausgegebene digitale Mas- Verfügungen (mit der digitalen oder der physischen Kreditkarte) bereits tercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate ist eine ausgeschöpft ist. Dabei mindern bereits getätigte, in den Kreditkartenab- Kreditkarte (nachfolgend digitale Kreditkarte genannt), die dem Kartenin- rechnungen bisher noch nicht berücksichtigte Kreditkartenumsätze das haber digital zur Speicherung auf mobilen Endgeräten (Telekommunika- verfügbare Guthaben. tions-, Digital- oder IT-Geräte) zur Nutzung von mobilen Bezahlverfahren Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse/Landesbank eine Änderung bereitgestellt wird. Es gelten die „Bedingungen für die Mastercard Busi- des vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmens der Kreditkarte oder ness/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte)“, sofern des Verfügungslimits vereinbaren. Sofern der mit der Firma vereinbarte in den „Bedingungen für die digitale Mastercard Business/Corporate und Gesamtverfügungsrahmen zuzüglich eines auf dem Kreditkartenkonto Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) mit individualisierten Authen- bestehenden Guthabens gemäß Nummer 14 nicht eingehalten wird, kann tifizierungsverfahren“ nicht Abweichendes vereinbart ist. Diese Bedingun- die Sparkasse/Landesbank weitere Kartenverfügungen des Karteninha- gen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der kartenausgebenden bers unabhängig vom Verfügungsrahmen seiner Kreditkarte ablehnen. Sparkasse/Landesbank, der Firma und dem Karteninhaber. Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Karteninhaber und Dritten (z. B. Endge- 6. Sperre der digitalen Kreditkarte mit individualisierten rätehersteller, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, in Authentifizierungsverfahren denen digitale Kreditkarten hinterlegt werden können) bleiben unberührt. a) Die Sparkasse/Landesbank darf die digitale Kreditkarte mit individuali- Die vertragliche Leistung der Sparkasse/Landesbank betrifft nicht die sierten Authentifizierungsverfahren sperren (z. B. durch Löschung), Funktionsfähigkeit oder den Betrieb des mobilen Endgerätes oder von wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu Bezahlplattformen wie Apps für digitale Geldbörsen (Wallets), in denen kündigen, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicher- die digitale Kreditkarte hinterlegt werden kann. heit der individualisierten Authentifizierungselemente des Karteninha- bers oder der digitalen Kreditkarte dies rechtfertigen oder wenn der 2. Nutzung der digitalen Karte mit individualisierten Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung Authentifizierungsverfahren eines Authentifizierungselements oder der digitalen Kreditkarte Der Karteninhaber kann die digitale Kreditkarte mit individualisierten besteht. Darüber wird die Sparkasse/Landesbank den Karteninhaber Authentifizierungsverfahren nur nutzen, wenn er sich gegenüber der und die Firma unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe mög- Sparkasse/Landesbank authentifiziert hat. Die Authentifizierung ist das lichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrich- Verfahren, mit dessen Hilfe die Sparkasse/Landesbank die Identität des ten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, wenn die Sparkasse/ Karteninhabers oder die berechtigte Verwendung der digitalen Kreditkarte Landesbank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen überprüfen kann. würde. Die Sparkasse/Landesbank wird die digitale Kreditkarte ent- Dafür werden als Authentifizierungselemente die digitale Kreditkarte auf sperren oder eine neue digitale Kreditkarte bereitstellen, wenn die dem mobilen Endgerät des Karteninhabers als erster Faktor (Besitzele- Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unter- ment) und biometrische Elemente des Karteninhabers (z. B. Fingerab- richtet sie den Karteninhaber und die Firma unverzüglich. druck, Gesichtserkennung) bzw. sonstige Entsperrmechanismen des b) Eine Sperre ausschließlich der digitalen Kreditkarte bewirkt keine mobilen Endgerätes (z. B. der Entsperrcode als Wissenselement), jeweils Sperre der physischen Kreditkarte. Eine Sperre der physischen Kredit- als zweiter Faktor vereinbart. Die Eingabe der für die digitale Kreditkarte karte hat stets auch eine Sperre aller zugehörigen digitalen Kreditkar- geltenden persönlichen Geheimzahl (PIN) ist kein individualisiertes ten zur Folge. Authentifizierungsverfahren nach den vorliegenden Bedingungen. 7. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers 3. Verwendungsmöglichkeiten 7.1 Schutz der individualisierten Authentifizierungselemente Der Karteninhaber kann die digitale Kreditkarte, soweit diese und die Ter- Der Karteninhaber hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um minals entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste seine für die Nutzung der digitalen Kreditkarte verwendeten biometri- nutzen: schen Merkmale (z. B. Fingerabdruck), das mobile Endgerät mit digitaler a) Zum kontaktlosen Einsatz an automatisierten Kassen (Kontaktlos-Ter- Kreditkarte und den Entsperrcode des mobilen Endgerätes vor unbefug- minals) bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Vertragsunter- tem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die digitale nehmen). Kreditkarte missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht auto- b) Zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das risiert genutzt wird. Internet bei Vertragsunternehmen (Online-Handel). Sofern der Karten- Dazu hat er Folgendes zu beachten: inhaber die digitale Kreditkarte einer digitalen Geldbörse (Wallet) hin- a) Der Entsperrcode für das mobile Endgerät ist geheim zu halten. Er darf zugefügt hat, kann die digitale Kreditkarte an allen Kontaktlos-Termi- insbesondere nals und im Online-Handel eingesetzt werden, die an dem Akzeptanz- – nicht mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E-Mail, zeichen der jeweiligen Bezahlanwendung zu erkennen sind. Messenger-Dienst) weitergegeben werden, Ergänzende Informationen erteilt die Sparkasse/Landesbank in den – nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z. B. Speiche- jeweiligen Nutzungshinweisen und -voraussetzungen für die digitale rung im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) und Kreditkarte. – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem 4. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber Gerät aufbewahrt werden, das als mobiles Endgerät mit digitaler Mit dem Einsatz der digitalen Kreditkarte durch Heranführen des mobilen Kreditkarte dient. Endgerätes mit der digitalen Kreditkarte an das Kontaktlos-Terminal bzw. b) Das mobile Endgerät mit digitaler Kreditkarte ist vor Missbrauch zu im Online-Handel durch Bestätigung der Bezahlanwendung erteilt der schützen, insbesondere Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kar- – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile End- 128 720.010 D0 (Fassung März 2023) - v2.0 tenzahlung. Dazu ist zusätzlich die Verwendung der biometrischen Merk- gerät des Karteninhabers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, © S-Management Services • DSV Gruppe male des Karteninhabers oder Eingabe des Entsperrcodes des Gerätes – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobi- jeweils mit auf dem mobilen Endgerät vorhandenen Funktionen erforder- len Endgerät gespeicherte digitale Kreditkarte nicht nutzen können, lich. Die Zustimmung wird mit deren Einsatz erteilt. In der Autorisierung – ist die digitale Kreditkarte auf dem mobilen Endgerät zu löschen, ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse/ bevor der Karteninhaber den Besitz an diesem mobilen Endgerät Landesbank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen per- aufgibt (z. B. durch Verkauf, Entsorgung), sonenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und – muss der Karteninhaber die ihm vom Hersteller des mobilen Endge- speichert. Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die rätes mit digitaler Kreditkarte jeweils angebotenen Software-Updates Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. installieren, – muss der Karteninhaber, falls er einen Code zur Aktivierung der digi- 5. Verfügungsrahmen/finanzielle Nutzungsgrenze talen Kreditkarte von der Sparkasse/Landesbank erhalten hat, Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner digitalen Kreditkarte nur diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher im Rahmen des für die Kreditkarte vereinbarten monatlichen Verfügungs- Seite 1 von 3 Bedingungen für die digitale Mastercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren verwahren. sierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der Verwendung der digita- c) Biometrische Merkmale, wie z. B. der Fingerabdruck des Karteninha- len Kreditkarte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienstleis- bers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Karteninhabers mit digi- tungsunternehmen oder im Online-Handel, kann der Karteninhaber/die taler Kreditkarte nur dann zur Autorisierung von Zahlungsaufträgen Firma von der Sparkasse/Landesbank die unverzügliche und unge- verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine biometri- kürzte Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als die schen Merkmale anderer Personen gespeichert sind. Etwaige bereits Kartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag auf dem mobilen Endgerät vorhandene biometrische Merkmale ande- dem Abrechnungskonto belastet, bringt die Sparkasse/Landesbank rer Personen sind vor der Speicherung der digitalen Kreditkarte auf dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte dem mobilen Endgerät zu entfernen. oder fehlerhafte Kartenverfügung befunden hätte. b) Der Karteninhaber/die Firma kann über den Absatz a) hinaus von der 7.2 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten Sparkasse/Landesbank die Erstattung der Entgelte und Zinsen inso- a) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl des mobilen End- weit verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolg- gerätes mit digitaler Kreditkarte, die missbräuchliche Verwendung oder ten oder fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung in eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der digitalen Kreditkarte fest, Rechnung gestellt oder seinem Konto belastet wurden. so ist die Sparkasse/Landesbank unverzüglich zu benachrichtigen c) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft ausge- (Sperranzeige). Die Sperranzeige kann der Karteninhaber auch jeder- führt, wird die Sparkasse/Landesbank die Kartenverfügung auf Verlan- zeit gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst (Telefon: 116 116 gen des Karteninhabers oder der Firma nachvollziehen und ihn über aus dem Inland und +49 116 116 aus dem Ausland [ggf. abweichende das Ergebnis unterrichten. Ländervorwahl]) abgeben. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich 9.3 Schadensersatzansprüche des Karteninhabers/der Firma bei der Polizei anzuzeigen. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder im Falle einer b) Hat der Karteninhaber den Verdacht einer nicht autorisierten oder nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Karten- betrügerischen Verwendung eines seiner Authentifizierungselemente, verfügung kann der Karteninhaber/die Firma von der Sparkasse/Landes- muss er ebenfalls unverzüglich eine Sperranzeige abgeben. bank einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 9.1 oder 9.2 c) Durch die Sperre der digitalen Kreditkarte bei der Sparkasse/Landes- erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Sparkasse/Landes- bank beziehungsweise gegenüber dem Zentralen Sperrannahme- bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Sparkasse/Landes- dienst wird nicht der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Karteninhaber/die Firma vorgegeben hat. Handelt es sich bei dem Kar- d) Der Karteninhaber hat die Sparkasse/Landesbank unverzüglich nach teninhaber nicht um einen Verbraucher oder erfolgt der Einsatz der digita- Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Kar- len Kreditkarte in einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschafts- tenverfügung zu unterrichten. raumes, beschränkt sich die Haftung der Sparkasse/Landesbank für das e) Auch wenn der Karteninhaber ein Sperr- oder Löschverfahren für das Verschulden einer an der Abwicklung des Zahlungsvorgangs beteiligten mobile Endgerät oder einer Bezahlplattform nutzt, bleibt die Verpflich- Stelle auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer solchen Stelle. tung zur Abgabe einer Sperranzeige nach Nummer 7.2 Absatz a) Hat der Karteninhaber/die Firma durch ein schuldhaftes Verhalten zur dieser Bedingungen bestehen; eine Sperre des mobilen Endgerätes Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grund- hat keine Sperre der digitalen Kreditkarte zur Folge. sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Sparkasse/Landesbank f) Bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen hat der Karteninhaber vor und Karteninhaber/die Firma den Schaden zu tragen haben. Die Haftung der Autorisierung die Übereinstimmung der zur Authentifizierung über- nach diesem Absatz ist auf 12.500 Euro je Kartenverfügung begrenzt. mittelten Transaktionsdaten (z. B. Zahlbetrag, Datum) mit den für die Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Feststellung von – für nicht autorisierte Kartenverfügungen, Abweichungen ist die Transaktion abzubrechen und der Verdacht auf – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sparkasse/Landesbank, missbräuchliche Verwendung der Sparkasse/Landesbank anzuzeigen. – für Gefahren, die die Sparkasse/Landesbank besonders übernommen 8. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die Sparkasse/ hat und Landesbank – für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Kar- Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, teninhaber Verbraucher ist. wenn 9.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss – der Karteninhaber die Autorisierung der Kartenzahlung nicht gemäß a) Der Karteninhaber/die Firma können Ansprüche und Einwendungen Nummer 4 erteilt hat, nach Nummer 9.1 bis 9.3 nicht mehr geltend machen, wenn diese – der für die Kartenzahlung vereinbarte Verfügungsrahmen, der mit der nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungsbuchung auf Firma vereinbarte Gesamtverfügungsrahmen oder die finanzielle Nut- dem Abrechnungskonto gegenüber der Sparkasse/Landesbank ange- zungsgrenze nicht eingehalten ist oder zeigt wurden. Ist das Abrechnungskonto ein Firmenkonto, können – die digitale Kreditkarte gesperrt ist. diese Ansprüche und Einwendungen nur durch die Firma und inner- Hierüber wird der Karteninhaber im Rahmen des Bezahlvorgangs halb einer Frist von acht Wochen geltend gemacht werden. Der Lauf unterrichtet. der jeweiligen Frist beginnt nur, wenn die Sparkasse/Landesbank den 9. Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche des Karteninhaber/die Firma über die aus der Kartenverfügung resultie- Karteninhabers rende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belas- 9.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung tungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nummer Verwendung der digitalen Kreditkarte an Kontaktlos-Terminals bei Han- 9.3 kann der Karteninhaber/die Firma auch nach Ablauf der jeweiligen dels- und Dienstleistungsunternehmen oder im Online-Handel, hat die Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung Sparkasse/Landesbank gegen den Karteninhaber/die Firma keinen dieser Frist verhindert war. Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Sparkasse/Landes- bank ist verpflichtet, den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag b) Ansprüche des Karteninhabers/der Firma gegen die Sparkasse/Lan- dem Abrechnungskonto belastet, bringt die Sparkasse/Landesbank desbank sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte den Umstände Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Sparkasse/Landesbank keinen Einfluss hat, und dessen 128 720.010 D0 (Fassung März 2023) - v2.0 spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten Sparkasse/Landesbank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht vermieden werden können oder autorisiert ist oder die Sparkasse/Landesbank auf andere Weise davon – von der Sparkasse/Landesbank aufgrund einer gesetzlichen Ver- Kenntnis erhalten hat. Hat die Sparkasse/Landesbank einer zuständigen pflichtung herbeigeführt wurden. Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches 10. Haftung des Karteninhabers/der Firma für nicht autorisierte Verhalten des Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Spar- Kartenverfügungen kasse/Landesbank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen 10.1 Haftung bis zur Sperranzeige und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. a) Verliert der Karteninhaber seine digitale Kreditkarte (z. B. durch Verlust 9.2 Ansprüche bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer seines Mobiltelefons) oder eines seiner Authentifizierungselemente, autorisierten Kartenverfügung werden ihm diese gestohlen oder kommen diese sonst abhanden oder a) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autori- werden diese missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen im Rahmen der Verwendung der Seite 2 von 3 Bedingungen für die digitale Mastercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren digitalen Kreditkarte an Kontaktlos-Terminals bei Handels- und Dienst- wendung von zwei voneinander unabhängigen Authentifizierungsfakto- leistungsunternehmen oder im Online-Handel, dann haften der Karten- ren (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen). inhaber und die Firma gesamtschuldnerisch für Schäden, die bis zum 10.2 Haftung ab Sperranzeige Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal Sobald der Sparkasse/Landesbank oder dem Zentralen Sperrannahme- 50 Euro. Die Haftung nach Absatz f) für Vorsatz und grobe Fahrlässig- dienst der Verlust oder Diebstahl der digitalen Kreditkarte, die miss- keit sowie für Handeln in betrügerischer Absicht bleibt unberührt. bräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung b) Der Karteninhaber und die Firma haften nicht nach Absatz a), wenn der digitalen Kreditkarte oder der Authentifizierungselemente angezeigt – es dem Karteninhaber nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den wurde, übernimmt die Sparkasse/Landesbank alle danach durch Karten- Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchli- verfügungen entstehenden Schäden. che Verwendung der digitalen Kreditkarte oder eines seiner Authenti- Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Kartenin- fizierungselemente vor der nicht autorisierten Kartenverfügung zu haber auch die nach der Sperranzeige nach Nummer 7.2 a) entstehen- bemerken oder den Schäden. – der Verlust der digitalen Kreditkarte oder eines seiner Authentifizie- rungselemente durch einen Angestellten, einen Agenten, eine 11. Kündigung Zweigstelle der Sparkasse/Landesbank oder eine sonstige Stelle, an Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, die Nutzung der digitalen Kre- die Tätigkeiten der Sparkasse/Landesbank ausgelagert wurden, ver- ditkarte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren mit einer Frist ursacht worden ist. von mindestens zwei Monaten zu kündigen. Sowohl der Karteninhaber Die Haftung nach Absatz f) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie als auch die Firma sind hierzu jederzeit ohne Einhaltung einer Kündi- für Handeln in betrügerischer Absicht bleibt unberührt. gungsfrist berechtigt. c) Handelt es sich bei dem Karteninhaber nicht um einen Verbraucher Die Sparkasse/Landesbank kann den Kreditkartenvertrag zur digitalen oder erfolgt der Einsatz der digitalen Kreditkarte außerhalb des Euro- Kreditkarte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren fristlos kün- päischen Wirtschaftsraumes, trägt der Karteninhaber den aufgrund digen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des nicht autorisierter Kartenverfügungen entstehenden Schaden nach Vertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der Belange der Absatz a) auch über einen Betrag von maximal 50 Euro hinaus, wenn Firma/des Karteninhabers für die Sparkasse/Landesbank nicht zumutbar der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Firma unrichtige Pflichten fahrlässig verletzt hat. Hat die Sparkasse/Landesbank durch Angaben über ihre Vermögensverhältnisse gemacht hat oder eine eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetra- wesentliche Verschlechterung ihrer Vermögensverhältnisse eintritt oder gen, haftet die Sparkasse/Landesbank für den entstandenen Schaden einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus im Umfang des von ihr zu vertretenden Mitverschuldens. dem Kreditkartenvertrag gegenüber der Sparkasse/Landesbank wesent- d) Die Sparkasse/Landesbank verzichtet auf die Schadensbeteiligung lich gefährdet ist. durch den Karteninhaber in Höhe von maximal 50 Euro gemäß vorste- Mit Wirksamwerden der Kündigung sowie dem Zeitpunkt der Beendigung hendem Absatz a) und übernimmt alle Schäden, die durch nicht autori- des Rahmenvertrages darf der Karteninhaber die digitale Kreditkarte mit sierte Zahlungsvorgänge bis zum Eingang der Sperranzeige nach individualisierten Authentifizierungsverfahren nicht mehr nutzen. Nummer 7.2 a) entstanden sind, wenn der Karteninhaber seine ihm 12. Zahlungsverpflichtung der Sparkasse/Landesbank; gemäß Nummern 7.1 und 7.2 obliegenden Sorgfalts- und Mitwirkungs- Reklamationen pflichten nicht in betrügerischer Absicht, vorsätzlich oder grob fahrläs- Die Sparkasse/Landesbank ist gegenüber den Handels- und Dienstleis- sig verletzt hat. Eine Übernahme des vom Karteninhaber zu tragenden tungsunternehmen vertraglich verpflichtet, die Beträge, über die unter Schadens durch die Sparkasse/Landesbank erfolgt nur, wenn der Kar- Verwendung der an den Karteninhaber ausgegebenen digitalen Kredit- teninhaber die Voraussetzungen der Haftungsentlastung glaubhaft karte verfügt wurden, zu vergüten. Einwendungen und sonstige Bean- darlegt und Anzeige bei der Polizei erstattet. standungen des Karteninhabers oder der Firma aus dem Vertragsverhält- e) Der Karteninhaber und die Firma sind nicht zum Ersatz des Schadens nis zu dem Vertragsunternehmen, bei dem bargeldlos bezahlt worden ist, nach den Absätzen a) und c) verpflichtet, wenn der Karteninhaber die sind unmittelbar gegenüber diesem Unternehmen geltend zu machen; sie Sperranzeige nach Nummer 7.2 a) nicht abgeben konnte, weil die berühren nicht die Zahlungsverpflichtung der Firma oder des Karteninha- Sparkasse/Landesbank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der bers, sofern er erstattungspflichtig ist. Gleiches gilt für Funktionsstörun- Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetre- gen einer Bezahlplattform oder einer elektronischen Geldbörse (Wallet), ten ist. in der die digitale Kreditkarte hinterlegt worden ist. f) Kommt es vor der Sperranzeige nach Nummer 7.2 a) zu nicht autori- 13. Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit sierten Kartenverfügungen und hat der Karteninhaber seine Sorgfalts- Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse/Landesbank kann pflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig sich der Karteninhaber an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, tragen der Kartenin- bezeichneten Streitschlichtungs- und Beschwerdestellen wenden. haber und die Firma gesamtschuldnerisch den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers 14. Guthaben kann insbesondere dann vorliegen, wenn Auf dem Kreditkartenkonto kann durch Zahlungseingänge Guthaben ent- – der Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verfügung der Spar- stehen. Entsprechende Zahlungseingänge können insbesondere sein kasse/Landesbank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst schuld- - Gutschriften durch den ursprünglichen Zahlungsempfänger (beispiels- haft nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, nachdem der Karteninhaber weise Refund (Händlergutschriften); Gewinne; Entgelterstattungen), hiervon Kenntnis erlangt hat oder - Karte-zu-Karte-Zahlungsvorgänge (Money Send/Visa Direct), – der Entsperrcode ungesichert elektronisch gespeichert oder ungesi- - Rückbuchungen von Kartenzahlungen (Chargeback). chert auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Zudem kann auf das Kreditkartenkonto bargeldlos Guthaben übertragen Gerät aufbewahrt wurde, das als mobiles Endgerät mit digitaler Kre- werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten wird. ditkarte dient oder Diese Übertragung hat auf ein von der Sparkasse/Landesbank benanntes – die digitale Kreditkarte auf dem mobilen Endgerät nicht gelöscht Konto unter Angabe der Kreditkartennummer zu erfolgen. Das Kreditkar- wurde, bevor der Karteninhaber den Besitz an diesem mobilen End- tenkonto ist nicht zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs bestimmt. gerät aufgibt (z. B. durch Verkauf, Entsorgung). Diese Übertragungsmöglichkeit kann von der Sparkasse/Landesbank auf Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums verursacht einen maximalen Guthabenbetrag begrenzt werden. Dies und die Höhe werden, für den der Verfügungsrahmen gilt, beschränkt sich jeweils auf des maximalen Guthabenbetrags ergibt sich aus dem Preis- und Leis- den für die Kreditkarte vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmen. tungsverzeichnis oder einer gesonderten Vereinbarung mit der Spar- Ein im Zeitpunkt der nicht autorisierten Kartenverfügung auf dem Kre- kasse/Landesbank. ditkartenkonto bestehendes Guthaben erweitert den monatlichen Ver- 128 720.010 D0 (Fassung März 2023) - v2.0 Einzahlungen, durch die der maximale Guthabenbetrag überschritten fügungsrahmen und damit den Haftungsumfang um diesen Guthaben- wird, werden in voller Höhe auf das Herkunftskonto zurückübertragen. betrag, maximal jedoch auf das Dreifache des vereinbarten monatli- chen Verfügungsrahmens. Über ein Guthaben auf dem Kreditkartenkonto kann der Karteninhaber g) Hat die Sparkasse/Landesbank eine starke Kundenauthentifizierung im durch Nutzung der Kreditkarte und durch Übertragung zugunsten des Sinne des § 1 Absatz 24 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) nicht Abrechnungskontos verfügen. verlangt oder hat der Zahlungsempfänger oder sein Zahlungsdienst- leister diese nicht akzeptiert, obwohl die Sparkasse/Landesbank nach § 55 ZAG zur starken Kundenauthentifizierung verpflichtet war, bestimmt sich die Haftung des Karteninhabers/der Firma und der Spar- kasse/Landesbank abweichend von den Absätzen a) bis f) nach den Bestimmungen in § 675v Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine starke Kundenauthentifizierung erfordert insbesondere die Ver- Seite 3 von 3