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Bedingungen für die Sparkassen-Card
(Debitkarte)
Sparkasse Hannover
Fassung Januar 2025 Raschplatz 4, 30161 Hannover
A Garantierte Zahlungsformen prüfnummer (Card Verification Value (CVV)/Card Validation Code (CVC))
und „Gültig-bis“-Datum] ausgestattet ist, können Fernzahlungsvorgänge
I Geltungsbereich
im Online-Handel mit diesen Kartendaten auch schon vor und unabhän-
Die von der Sparkasse ausgegebene Sparkassen-Card ist eine Debit-
gig vom Erhalt der physischen Debitkarte oder vor und unabhängig von
karte. Der Karteninhaber kann die Sparkassen-Card (nachfolgend Debit-
der Speicherung als digitale Debitkarte auf einem mobilen Endgerät vor-
karte genannt), soweit diese und die Terminals entsprechend ausgestat-
genommen werden. Die Verwendung dieser Kartendaten, die Fernzah-
tet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
lungsvorgänge im Online-Handel ermöglichen („Kartendaten für den
1 In Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl (PIN) in Online-Handel“), ist und gilt als Einsatz und Nutzung der Debitkarte.
deutschen Debitkartensystemen: Auf jede Kartenform – einschließlich der digitalen Debitkarte(n) – finden
(1) Zur Bargeldauszahlung an Geldautomaten im Rahmen des deutschen die mit dem Kontoinhaber vereinbarten Kartenbedingungen (z. B. „Bedin-
Geldautomatensystems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind. gungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte)“, „Bedingungen für die digi-
(2) Zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an auto- tale Sparkassen-Card (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizie-
matisierten Kassen im Rahmen des deutschen girocard-Systems, die mit rungsverfahren“, „Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App
dem girocard-Logo gekennzeichnet sind (girocard-Terminals). für Kartenverfügungen im Online-Handel“) in dem dort festgelegten
(3) Zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos, das ein Mobilfunknut- Umfang Anwendung. Dies gilt nicht wenn und soweit in den Kartenbedin-
zer bei einem Mobilfunkanbieter unterhält, an einem Geldautomaten, gungen ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Für die digitale Debit-
sofern der Geldautomatenbetreiber diese Funktion anbietet und der karte sind ergänzend die Nutzungsvoraussetzungen und Hinweise für die
Mobilfunkanbieter an dem System teilnimmt. digitale Sparkassen-Card (Debitkarte) zu beachten.
Physischen Debitkarten und virtuellen Debitkarten liegen jeweils eigen-
2 In Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl (PIN) in fremden ständige, voneinander unabhängige Kartenverträge zugrunde.
Debitkartensystemen:
(1) Zur Bargeldauszahlung an Geldautomaten im Rahmen eines fremden 2 Karteninhaber und Vollmacht
Geldautomatensystems, soweit die Debitkarte entsprechend ausgestattet Die Debitkarte gilt für das Konto, zu dem sie ausgegeben wird. Sie kann
ist. nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt
(2) Zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an auto- werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kon-
matisierten Kassen im Rahmen eines fremden Systems, soweit die Debit- toinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass
karte entsprechend ausgestattet ist. die an den Bevollmächtigten ausgegebene physische Debitkarte an die
(3) Zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos, das ein Mobilfunknut- Sparkasse zurückgegeben oder vernichtet wird, und dass eine vom
zer bei einem Mobilfunkanbieter unterhält, an dem Geldautomaten eines Bevollmächtigten auf mobilen Endgeräten gespeicherte digitale Debit-
fremden Systems, sofern der Geldautomatenbetreiber diese Funktion karte auf allen mobilen Endgeräten gelöscht wird. Falls die Debitkarte mit
anbietet und der Mobilfunkanbieter an dem System teilnimmt. Kartendaten für den Online-Handel ausgestattet ist, ist der Kontoinhaber
(4) Die Akzeptanz der Debitkarte im Rahmen eines fremden Systems ferner verantwortlich dafür, dass diese Kartendaten des Bevollmächtigten
erfolgt unter dem für das fremde System geltenden Akzeptanzlogo. gelöscht und nicht mehr für Fernzahlungsvorgänge im Online-Handel
genutzt werden. Die Sparkasse wird die Debitkarte nach Widerruf der
3 Ohne Einsatz der persönlichen Geheimzahl (PIN):
Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen
(1) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunterneh-
elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten
men an automatisierten Kassen im Rahmen des deutschen girocard-Sys-
Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht,
tems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind, bis 50 Euro pro
das die Zusatzanwendung in den Chip der physischen Debitkarte einge-
Bezahlvorgang, soweit an den automatisierten Kassen für den jeweiligen
speichert hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Mög-
kontaktlosen Einsatz nicht die Eingabe einer persönlichen Geheimzahl
lichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung
(PIN) verlangt wird. Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienst-
einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Sparkasse kommt nur
leistungsunternehmen an automatisierten Kassen im Rahmen von frem-
gegenüber der Sparkasse in Betracht und richtet sich nach dem mit der
den Debitkartensystemen bis zu 50 Euro pro Bezahlvorgang, soweit an
Sparkasse abgeschlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe der physi-
den automatisierten Kassen für den jeweiligen kontaktlosen Einsatz nicht
schen Debitkarte nicht erfolgt ist, ist eine Nutzung der gespeicherten
die Eingabe einer persönlichen Geheimzahl (PIN) verlangt wird. Sowie
Zusatzanwendungen weiterhin möglich.
zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet
bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) im 3 Finanzielle Nutzungsgrenze
Rahmen von fremden Debitkartensystemen. Die Akzeptanz der Debit- Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner Debitkarte nur im
karte im Rahmen eines fremden Systems erfolgt unter dem für das Rahmen des Kontoguthabens oder einer eingeräumten Kontoüberzie-
fremde System geltenden Akzeptanzlogo. hung vornehmen. Auch wenn der Karteninhaber diese Nutzungsgrenze
(2) Außerhalb der Erbringung von Zahlungsdiensten und ohne dass mit bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Sparkasse berechtigt, den
der Funktion eine Garantie der Sparkasse verbunden ist, als Speicherme- Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Debit-
dium für Zusatzanwendungen