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Allgemeine Bedingungen für die Cyber-Versicherung I. Allgemeine Hinweise 5) durch Handlungen von staatlichen Stellen oder Verfügungen von

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Allgemeine Bedingungen für die Cyber-Versicherung

                                                Fassung Januar 2019


                                                I. Allgemeine Hinweise                                                           5) durch Handlungen von staatlichen Stellen oder Verfügungen von
                                                                                                                                     hoher Hand, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, Geheim-
                                                1. Service- und Notrufzentrale                                                       diensten oder in deren Auftrag handelnden Dritten verursacht
                                                Die Versicherer sind ganzjährig Tag und Nacht für Fragen und Schaden-                werden.
                                                meldungen unter der Telefonnummer +49 (0)211 536 33746 erreichbar.               6) durch Ausfall/Unterbrechung/Störung von Netzen (z. B. Internet,
                                                2. Versicherer                                                                       Telekommunikation, Energie etc.; Störungen von Serviceleistun-
                                                BavariaDirekt                                                                        gen des Internetproviders des versicherten Kreditkartenkunden)
                                                – eine Marke der Ostdeutschen Versicherung AG                                        verursacht werden.
                                                Am Karlsbad 4-5                                                              3.2 Löse-/Erpressungsgeld
                                                10785 Berlin                                                                 Der Versicherungsschutz umfasst nicht Ansprüche im ursächlichen
                                                3. Beginn des Versicherungsvertrages                                         Zusammenhang mit der Zahlung von Löse-/ Erpressungsgeldern oder der
                                                Der Versicherungsschutz beginnt ab Beantragung der Kreditkarte.              Erfüllung von Erpressungsforderungen.
                                                4. Beendigung des Versicherungsschutzes                                      3.3 Die Leistung ist ausgeschlossen
                                                Der Versicherungsschutz für einen einzelnen versicherten Kreditkarten-           1) soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsver-
                                                kunden besteht für die Dauer der Gültigkeit des Kreditkartenvertrages.               trag (z. B. Hausratversicherung) beansprucht werden kann oder
                                                Kein Versicherungsschutz besteht, wenn zum Zeitpunkt des Schadener-                  andere von Ihnen eingebundene Dienstleister (z. B. Online-
                                                eignisses der Kreditkartenvertrag nicht mehr besteht.                                Bezahlsysteme oder Online-Treuhänder) zum Ersatz verpflichtet
                                                Der Versicherungsschutz für einzelne versicherte Kreditkartenkunden                  sind;
                                                endet auch für noch nicht abgeschlossene Versicherungsfälle:                     2) für Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen oder
                                                – mit Ablauf des Kreditkartenvertrages;                                              gewerblichen Tätigkeit, einem Dienst oder einem Amt stehen;
                                                – mit dem Tod des jeweiligen versicherten Kreditkartenkunden;                    3) für Kosten, die aus Schadenereignissen vor Beginn des Versiche-
                                                – mit der Abmeldung aus dem versicherten Personenkreis durch den                     rungsschutzes resultieren.
                                                    versicherten Kreditkartenkunden unter Beachtung der festgelegten         4. Begrenzung der Leistung
                                                    Fristen und Voraussetzungen;                                             4.1 Entschädigung je Versicherungsfall
                                                – wenn die im Gruppenversicherungsvertrag vereinbarten Vorausset-                Unsere Leistungen sind pro Versicherungsfall auf die in den Ziffern
                                                    zungen für eine Versicherungsfähigkeit entfallen;                            II.5 bis II.14 jeweils genannten Bestimmungen begrenzt.
                                                – mit der Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages.
                                                                                                                             4.2 Sonstige Beschränkungen
                                                5. Prämienzahlung                                                                Sofern wir einen Dienstleister für die Erbringung der vereinbarten
                                                Die Prämie für diese Versicherungsleistung ist im geleisteten Kartenjah-         Leistung einsetzen, zahlen wir die zu übernehmenden Kosten direkt
                                                respreis enthalten.                                                              an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die von uns zu überneh-
                                                                                                                                 menden Kosten nicht ausreichen oder die jeweilige Jahreshöchstent-
                                                II. Welche Leistungen umfasst die Cyber-Versicherung                             schädigung überschritten wird, stellt der Dienstleistungsbetrieb Ihnen
                                                1. Versicherte Personen                                                          den darüber hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung. In diesem
                                                Versichert sind der Kreditkarteninhaber und alle mit ihm in häuslicher           Fall werden Sie informiert und um Zustimmung zur weiteren Beauftra-
                                                Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. Als Familienangehörige                gung des Dienstleisters gebeten, bevor weitere Kosten anfallen.
                                                gelten auch der Ehegatte/Ehefrau, Lebenspartner oder Lebensgefährte              Wir tragen keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung
                                                sowie dessen Kinder, sofern diese mit ihrem Erstwohnsitz unter der               der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten Unternehmen.
                                                Adresse des versicherten Kreditkartenkunden gemeldet sind. Stief-,           5. Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen
                                                Adoptiv- und Pflegekinder sowie Mündel sind leiblichen Kindern               5.1 Versichert sind von Ihnen über das Internet gekaufte Waren (materiel-
                                                gleichgestellt.                                                                  ler Gegenstand). Versicherungsschutz besteht für die Nicht- oder
                                                2. Gegenstand der Versicherung                                                   Falschlieferung der versicherten Ware sowie für den Fall, dass die
                                                2.1 Wir übernehmen im Versicherungsfall die Kosten nach den Ziffern II.5         Ware beschädigt oder zerstört bei Ihnen ankommt. Versichert sind
                                                    bis II.14 und organisieren zusätzlich Hilfeleistungen durch Spezialis-       nur Waren mit einem Kaufpreis (inkl. Versandkosten) zwischen 50
                                                    ten oder Fachfirmen, wenn dies in den nachfolgenden Bestimmungen             und 3.000 EUR, die dem persönlichen Gebrauch dienen und die in
                                                    ausdrücklich genannt ist. Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche und             einem Zahlungsvorgang vollständig bezahlt wurden (kein Ratenkauf).
                                                    um eine versicherte Leistung in Anspruch zu nehmen, steht Ihnen an       5.2 Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungsfall.
                                                    allen Tagen des Jahres rund um die Uhr eine Service-Notrufnummer             Pro Kalenderjahr können höchstens 2 Versicherungsfälle nach dieser
                                                    zur Verfügung.                                                               Bestimmung geltend gemacht werden.
                                                2.2 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die        5.3 Wir erstatten den Kaufpreis der versicherten Ware nur, wenn bei
                                                    Erhebung eines Anspruchs nach den Ziffern II.5 bis II.13 gegeben             Beschädigung, Nicht- oder Falschlieferung eine Rückabwicklung des
                                                    sind. Versicherungsschutz besteht für während der Vertragslaufzeit           Kaufvertrages sowie Rückerstattung des Kaufpreises durch Sie nicht
                                                    eingetretene Versicherungsfälle.                                             erreicht werden kann. In diesem Fall ist uns die Ware zu überlassen.
                                                3. Ausschlüsse                                                                   Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn Sie die Ware nicht innerhalb eines
                                                3.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die unmittelbar oder           Monats ab Rechnungsdatum nach vollständiger Bezahlung des Kauf-
                                                    mittelbar                                                                    preises erhalten haben.
                                                                                                                                 Eine Falschlieferung liegt vor, wenn eine andere als die im Kaufver-
                                                    1) durch Erdbeben oder Kernenergie verursacht werden;
                                                                                                                                 trag vereinbarte Ware geliefert wurde.
                                                    2) auf Kriegs- oder kriegsähnlichen Ereignissen oder ähnlichen
                                                        feindseligen Handlungen (gleichgültig, ob Krieg erklärt wurde oder   5.4 Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie nachweislich die Rechte,
128 885.000 D0 BCS (Fassung Jan. 2019) - v1.0


                                                        nicht) beruhen, auch soweit diese im und/oder ausgehend vom              die Ihnen gesetzlich oder vertraglich zustehen (insbesondere Wider-
                                                        virtuellen Raum (Cyberwar) mit Mitteln vorwiegend aus dem                ruf und Gewährleistungsrechte), in Anspruch genommen haben, um
                                                        Bereich der Informationstechnik begangen werden;                         1) bei Beschädigung die Ware durch Nachbesserung oder Nachlie-
                                                    3) durch Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere                ferung des Verkäufers gegen