Allgemeine Bedingungen für die Cyber-Versicherung Fassung Januar 2019 I. Allgemeine Hinweise 5) durch Handlungen von staatlichen Stellen oder Verfügungen von hoher Hand, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, Geheim- 1. Service- und Notrufzentrale diensten oder in deren Auftrag handelnden Dritten verursacht Die Versicherer sind ganzjährig Tag und Nacht für Fragen und Schaden- werden. meldungen unter der Telefonnummer +49 (0)211 536 33746 erreichbar. 6) durch Ausfall/Unterbrechung/Störung von Netzen (z. B. Internet, 2. Versicherer Telekommunikation, Energie etc.; Störungen von Serviceleistun- BavariaDirekt gen des Internetproviders des versicherten Kreditkartenkunden) – eine Marke der Ostdeutschen Versicherung AG verursacht werden. Am Karlsbad 4-5 3.2 Löse-/Erpressungsgeld 10785 Berlin Der Versicherungsschutz umfasst nicht Ansprüche im ursächlichen 3. Beginn des Versicherungsvertrages Zusammenhang mit der Zahlung von Löse-/ Erpressungsgeldern oder der Der Versicherungsschutz beginnt ab Beantragung der Kreditkarte. Erfüllung von Erpressungsforderungen. 4. Beendigung des Versicherungsschutzes 3.3 Die Leistung ist ausgeschlossen Der Versicherungsschutz für einen einzelnen versicherten Kreditkarten- 1) soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsver- kunden besteht für die Dauer der Gültigkeit des Kreditkartenvertrages. trag (z. B. Hausratversicherung) beansprucht werden kann oder Kein Versicherungsschutz besteht, wenn zum Zeitpunkt des Schadener- andere von Ihnen eingebundene Dienstleister (z. B. Online- eignisses der Kreditkartenvertrag nicht mehr besteht. Bezahlsysteme oder Online-Treuhänder) zum Ersatz verpflichtet Der Versicherungsschutz für einzelne versicherte Kreditkartenkunden sind; endet auch für noch nicht abgeschlossene Versicherungsfälle: 2) für Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen oder – mit Ablauf des Kreditkartenvertrages; gewerblichen Tätigkeit, einem Dienst oder einem Amt stehen; – mit dem Tod des jeweiligen versicherten Kreditkartenkunden; 3) für Kosten, die aus Schadenereignissen vor Beginn des Versiche- – mit der Abmeldung aus dem versicherten Personenkreis durch den rungsschutzes resultieren. versicherten Kreditkartenkunden unter Beachtung der festgelegten 4. Begrenzung der Leistung Fristen und Voraussetzungen; 4.1 Entschädigung je Versicherungsfall – wenn die im Gruppenversicherungsvertrag vereinbarten Vorausset- Unsere Leistungen sind pro Versicherungsfall auf die in den Ziffern zungen für eine Versicherungsfähigkeit entfallen; II.5 bis II.14 jeweils genannten Bestimmungen begrenzt. – mit der Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages. 4.2 Sonstige Beschränkungen 5. Prämienzahlung Sofern wir einen Dienstleister für die Erbringung der vereinbarten Die Prämie für diese Versicherungsleistung ist im geleisteten Kartenjah- Leistung einsetzen, zahlen wir die zu übernehmenden Kosten direkt respreis enthalten. an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die von uns zu überneh- menden Kosten nicht ausreichen oder die jeweilige Jahreshöchstent- II. Welche Leistungen umfasst die Cyber-Versicherung schädigung überschritten wird, stellt der Dienstleistungsbetrieb Ihnen 1. Versicherte Personen den darüber hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung. In diesem Versichert sind der Kreditkarteninhaber und alle mit ihm in häuslicher Fall werden Sie informiert und um Zustimmung zur weiteren Beauftra- Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. Als Familienangehörige gung des Dienstleisters gebeten, bevor weitere Kosten anfallen. gelten auch der Ehegatte/Ehefrau, Lebenspartner oder Lebensgefährte Wir tragen keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung sowie dessen Kinder, sofern diese mit ihrem Erstwohnsitz unter der der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten Unternehmen. Adresse des versicherten Kreditkartenkunden gemeldet sind. Stief-, 5. Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen Adoptiv- und Pflegekinder sowie Mündel sind leiblichen Kindern 5.1 Versichert sind von Ihnen über das Internet gekaufte Waren (materiel- gleichgestellt. ler Gegenstand). Versicherungsschutz besteht für die Nicht- oder 2. Gegenstand der Versicherung Falschlieferung der versicherten Ware sowie für den Fall, dass die 2.1 Wir übernehmen im Versicherungsfall die Kosten nach den Ziffern II.5 Ware beschädigt oder zerstört bei Ihnen ankommt. Versichert sind bis II.14 und organisieren zusätzlich Hilfeleistungen durch Spezialis- nur Waren mit einem Kaufpreis (inkl. Versandkosten) zwischen 50 ten oder Fachfirmen, wenn dies in den nachfolgenden Bestimmungen und 3.000 EUR, die dem persönlichen Gebrauch dienen und die in ausdrücklich genannt ist. Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche und einem Zahlungsvorgang vollständig bezahlt wurden (kein Ratenkauf). um eine versicherte Leistung in Anspruch zu nehmen, steht Ihnen an 5.2 Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungsfall. allen Tagen des Jahres rund um die Uhr eine Service-Notrufnummer Pro Kalenderjahr können höchstens 2 Versicherungsfälle nach dieser zur Verfügung. Bestimmung geltend gemacht werden. 2.2 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die 5.3 Wir erstatten den Kaufpreis der versicherten Ware nur, wenn bei Erhebung eines Anspruchs nach den Ziffern II.5 bis II.13 gegeben Beschädigung, Nicht- oder Falschlieferung eine Rückabwicklung des sind. Versicherungsschutz besteht für während der Vertragslaufzeit Kaufvertrages sowie Rückerstattung des Kaufpreises durch Sie nicht eingetretene Versicherungsfälle. erreicht werden kann. In diesem Fall ist uns die Ware zu überlassen. 3. Ausschlüsse Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn Sie die Ware nicht innerhalb eines 3.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die unmittelbar oder Monats ab Rechnungsdatum nach vollständiger Bezahlung des Kauf- mittelbar preises erhalten haben. Eine Falschlieferung liegt vor, wenn eine andere als die im Kaufver- 1) durch Erdbeben oder Kernenergie verursacht werden; trag vereinbarte Ware geliefert wurde. 2) auf Kriegs- oder kriegsähnlichen Ereignissen oder ähnlichen feindseligen Handlungen (gleichgültig, ob Krieg erklärt wurde oder 5.4 Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie nachweislich die Rechte, 128 885.000 D0 BCS (Fassung Jan. 2019) - v1.0 nicht) beruhen, auch soweit diese im und/oder ausgehend vom die Ihnen gesetzlich oder vertraglich zustehen (insbesondere Wider- virtuellen Raum (Cyberwar) mit Mitteln vorwiegend aus dem ruf und Gewährleistungsrechte), in Anspruch genommen haben, um Bereich der Informationstechnik begangen werden; 1) bei Beschädigung die Ware durch Nachbesserung oder Nachlie- 3) durch Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere ferung des Verkäufers gegen eine einwandfreie Ware einzutau- Unruhen verursacht werden; schen oder; 4) durch Terrorakte, Cyberterrorismus verursacht werden. Terrorakte 2) bei Nicht- oder Falschlieferung eine neue Lieferung des Gegen- © Deutscher Sparkassenverlag sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen stands durch den Verkäufer zu erwirken; zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologi- 3) bei Unterbleiben oder Fehlschlagen einer Nachbesserung oder scher Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Nachlieferung den Kaufpreis nach Rücktritt vom Vertrag vom Ver- Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und käufer erstattet zu bekommen dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Ein- fluss zu nehmen; Seite 1 von 4 Allgemeine Bedingungen für die Cyber-Versicherung 5.5 Wird der Kaufvertrag zu einem späteren Zeitpunkt doch noch ord- 7.4 Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie die vereinbarten Pflich- nungsgemäß erfüllt, so haben Sie den von uns bezahlten Entschädi- ten als Kunde gegenüber dem Kreditkarten-, Zahlungs- oder E-Geld- gungsbetrag unverzüglich an uns zurückzuerstatten. Institut schuldhaft verletzt haben und deshalb die Erstattung des 5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Online-Kaufverträge über nach- Schadens durch die Bank zu Recht vollständig oder teilweise schrift- folgende Waren: lich abgelehnt wurde. 1) Bargeld (auch Gold- und Silbermünzen), Schecks, Reiseschecks, 7.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die dadurch entstan- alle sonstigen Wertpapiere den sind, dass 2) Waren im Zusammenhang mit Abrechnungen von Telefon- oder 1) Zahlungskarten oder Zugangsdaten bereits vor Beginn des Versi- Internetprovidern cherungsschutzes in den Besitz eines Dritten gelangt sind; 3) Gutscheine und Eintrittskarten 2) Sie oder eine mitversicherte Person einen Schaden in betrügeri- 4) Strom, Gas, Pflanzen und Tiere scher Absicht unmittelbar oder mittelbar verursacht bzw. ermög- 5) Waffen und illegal erworbene oder verbotene Waren licht haben; 6) Kaufanbahnung über Portale, Verkaufsabschluss dann aber Zahlungskarten oder Zugangsdaten durch Beschlagnahme, Entzie- außerhalb des Portals hung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Pfändung in den Ferner besteht kein Versicherungsschutz Besitz eines Dritten gelangt sind. 7) bei Schäden im Zusammenhang mit Online-Verträgen über 8. Übernahme des Selbstbehalts bei Missbrauch von Dienstleistungen, Downloads, (Software-)Lizenzen oder Zahlungskarten Urheberrechten; 8.1 Versichert ist die mit Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung, 8) für entgangenen Gewinn oder Zinsverluste oder Kosten der die ein Kreditkarten-, Zahlungs- oder sonstiges Geldinstitut bei miss- Rechtsverfolgung; bräuchlichem Einsatz Ihrer privat genutzten Kredit-, Bank- oder sons- 9) wenn der Verkäufer seinen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des tigen Debitkarte nach einem Identitätsmissbrauch im Sinne von Ziffer europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie II.7.1 von Ihnen verlangt. Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz hat. 8.2 Voraussetzung für die Leistung ist, dass 6. Ersatz für Verluste bei Internetverkäufen 1) Ihnen durch den missbräuchlichen Einsatz Ihrer Zahlungskarte 6.1 Versicherungsschutz besteht, wenn ein Vermögensschaden auf Ihrem Bankkonto entstanden ist; 1) Sie als Verkäufer beim Onlineverkauf von einem Dritten über 2) Sie die widerrechtliche Belastung des Kontos innerhalb von seine Identität getäuscht wurden, indem dieser die Zugangsdaten 48 Stunden nach Kenntnis darüber Ihrem Kreditkartenunterneh- zu einem Online-Portal einer anderen Person (vermeintlicher men, Ihrer Bank oder Sparkasse melden und Käufer) rechtswidrig genutzt hat und 3) der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Instituts gere- 2) Sie aufgrund rechtlicher Verpflichtungen dem vermeintlichen gelte Selbstbehalt von Ihnen verlangt wurde. Käufer mangels (dessen) Verschulden einen bereits von diesem 8.3 Versicherungsschutz besteht auch nach Verlust oder Diebstahl Ihrer erhaltenen Kaufpreis erstatten müssen, ohne dass Sie die Sache Zahlungskarte. (materieller Gegenstand) zurückerhalten. 9. Wiederbeschaffungskosten von Zahlungskarten und 6.2 Die Höchstentschädigung beträgt 3.000 EUR je Versicherungsfall. Identitätsdokumenten Pro Kalenderjahr können höchstens 2 Versicherungsfälle nach dieser 9.1 Versichert sind die Wiederbeschaffungskosten von persönlichen und Bestimmung geltend gemacht werden. privaten Zahlungskarten (z. B. EC-Karte, Kreditkarte, Debitkarte) und 6.3 Voraussetzungen für die Leistung sind, dass Sie nachweislich Ihre Identitätsdokumenten (z. B. Personalausweis, Reisepass oder gesetzlich zustehenden Rechte in Anspruch genommen haben, um Führerschein). die gelieferte Ware vom betrügerischen Dritten zurückzubekommen 9.2 Die Höchstentschädigung beträgt 250 EUR je Versicherungsfall. Pro und dieser Ihrer Aufforderung nicht nachgekommen ist. Sie haben Kalenderjahr können höchstens 2 Versicherungsfälle nach dieser uns die Kontaktdaten sowohl des vermeintlichen Käufers als auch Bestimmung geltend gemacht werden. des Dritten mitzuteilen, soweit diese Ihnen bekannt sind und uns sämtlichen Schriftverkehr mit dem vermeintlichen Käufer und/oder 9.3 Voraussetzungen für die Leistung sind, dass Sie Opfer eines Identi- dem Dritten zu überlassen. tätsmissbrauchs im Sinne von Ziffer II.7 geworden sind und Ihre Zah- lungskarte aus diesem Grunde gesperrt wurde. Wir übernehmen die 6.4 Erhalten Sie oder eine mitversicherte Person nachträglich eine Zah- notwendigen Gebühren für das Ausstellen einer neuen Karte, wenn lung oder Rückgabe der Sache durch den Dritten, haben Sie insoweit die Bank diese von Ihnen verlangt. Dasselbe gilt, wenn ein Identitäts- den von uns bezahlten Entschädigungsbetrag unverzüglich an uns dokument missmissbräuchlich eingesetzt wurde und die zuständige zurückzuerstatten. Behörde Ihnen dafür Kosten in Rechnung stellt. 6.5 Kein Versicherungsschutz besteht, 9.4 Versicherungsschutz besteht auch nach Diebstahl der Zahlungskarte 1) wenn die Versendung der Ware bereits vor dem Erhalt der oder des Identitätsdokuments, ohne dass bereits ein Identitätsmiss- Gegenleistung (z. B. Gutschrift des Kaufpreises auf Ihrem Konto) brauch vorliegt. erfolgte; 2) für die in Ziffer II.5.6 genannte Fälle; 10. Sperrung von Konten und Karten 3) wenn der Käufer seinen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des 10.1 Versichert sind Serviceleistungen (Beratung und Unterstützung), die europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie im Rahmen der Sperrung von Konten, Karten und Zahlungsmitteln Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz hat. erbracht werden. 7. Identitätsmissbrauch 10.2 Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie Opfer eines Identitäts- missbrauchs im Sinne von Ziffer II.7.1 geworden sind. Die Leistung 7.1 Versichert sind Vermögensschäden, die Ihnen durch einen Identitäts- wird auch erbracht, wenn noch kein Vermögensschaden entstanden missbrauch entstehen. Ein Identitätsmissbrauch liegt vor, wenn der ist, jedoch infolge einer Handlung eines Dritten unmittelbar droht. handelnde Dritte zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten weder selbst berechtigt noch von Ihnen bevollmächtigt wurde und er diese 10.3 Versicherungsschutz besteht auch nach Verlust und Diebstahl der Daten rechtswidrig zur Erlangung eines Vermögensvorteils oder zum Zahlungskarte, ohne dass ein Identitätsmissbrauch vorliegt. Zwecke der Bereicherung nutzt. 11. Datenrettung 7.2 Versichert ist ausschließlich der Missbrauch 11.1 Wir organisieren eine Fachfirma und übernehmen die notwendigen 1) von privat genutzten Kredit-, Bank- oder sonstigen Debitkarten Kosten für die Wiederherstellung Ihrer elektronischen und aus- 128 885.000 D0 BCS (Fassung Jan. 2019) - v1.0 beim Bezahlen im Internet; schließlich für private Zwecke genutzten Daten nach einer Online- 2) eines privat genutzten Online-Kundenkontos, sofern Sie dadurch Attacke. Die Höchstentschädigung beträgt 2.000 EUR je Versiche- aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zur Lieferung einer Ware rungsfall. Pro Kalenderjahr können höchstens 2 Versicherungsfälle oder Rückerstattung des Kaufpreises verpflichtet sind; nach dieser Bestimmung geltend gemacht werden. 3) beim privaten Online-Banking oder der Nutzung sonstiger elektro- 11.2 Sollte der Zugriff auf Ihre elektronischen und ausschließlich für pri- nischer Bezahlsysteme mit Bank-Funktion (z. B. PayPal) vate Zwecke genutzten Daten aufgrund von Viren bzw. Schadsoft- 4) Personalausweis, Internetidentität (z. B. Facebook-Account) ware nicht möglich sein, organisieren wir eine Fachfirma zur Scha- sowie Schäden durch Pharming, Phishing und Skimming. denbeseitigung. Die Höchstentschädigung beträgt 2.000 EUR je 7.3 Die Höchstentschädigung beträgt 15.000 EUR je Versicherungsfall. Versicherungsfall. Pro Kalenderjahr können höchstens 2 Versiche- Pro Kalenderjahr können höchstens 2 Versicherungsfälle nach dieser rungsfälle nach dieser Bestimmung geltend gemacht werden. Bestimmung geltend gemacht werden. Seite 2 von 4 Allgemeine Bedingungen für die Cyber-Versicherung 11.3 Voraussetzung ist, dass 2.1 Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich anzeigen. Steht 1) die Daten auf einem Datenträger (z. B. Festplatte oder Speicher- das Recht auf die vertragliche Leistung einem Dritten zu, ist auch karte) gespeichert waren, dieser zur Anzeige verpflichtet. Schäden durch strafbare Handlungen 2) die Daten durch das Handeln unbefugter Dritter oder eine Schad- gegen das Eigentum oder das Vermögen haben Sie auch unverzüg- software beschädigt, zerstört, unbrauchbar oder nicht mehr ver- lich der Polizei anzuzeigen. fügbar sind und 2.2 Sie haben uns, soweit möglich, unverzüglich jede Auskunft zu ertei- 3) sich der Datenträger im Zeitpunkt des Angriffs in Ihrem oder im len, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs Besitz einer mitversicherten Person befunden hat. unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Eine erfolgreiche Wiederherstellung Ihrer Daten scheidet aus, wenn Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschä- eine Rekonstruktion der Daten technisch nicht möglich ist. digungspflicht zu gestatten. Angeforderte Belege haben Sie beizu- bringen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden 11.4 Kein Versicherungsschutz besteht für kann. 1) den erneuten Lizenzerwerb; 2) Daten, die auf Spielekonsolen gespeichert sind; 2.3 Im Fall eines Identitätsmissbrauchs ist die widerrechtliche Belastung Ihres Kontos binnen 48 Stunden nach Kenntnis den zuständigen 3) Daten, zu deren Nutzung Sie oder eine mitversicherte Person Behörden und uns zu melden. nicht berechtigt waren oder es sich um Daten strafrechtlichen Inhalts handelt. 2.4 Sie haben dafür zu sorgen, dass der Schaden, sofern möglich, abge- 4) Lösegeldforderungen, die Dritte verlangen, um Blockaden oder wendet oder gemindert wird. Unsere Weisungen haben Sie dabei zu Defekte wieder rückgängig zu machen befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns über den Schaden ausführlich und wahrheitsgemäß zu berichten und uns bei 12. Psychologische Beratung nach Cyber-Mobbing der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Alle 12.1 Werden Sie oder eine mitversicherte Person Opfer von Cyber-Mob- Umstände, die nach unserer Ansicht für die Bearbeitung des Scha- bing, organisieren wir eine telefonische psychologische Beratung dens wichtig sind, müssen Sie uns mitteilen sowie alle dafür angefor- durch einen Diplom-Psychologen und übernehmen die Kosten hier- derten Schriftstücke übersenden. für. Die telefonische Unterstützung umfasst Informationen zu Hilfs- 2.5 Sie sind verpflichtet, uns bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen- quellen und Benennung von weiteren Unterstützungsangeboten und über Dritten zu unterstützen und uns hierfür alle erforderlichen Unter- Empfehlungen zur weiteren Behandlung. lagen auszuhändigen. 12.2 Die telefonische Beratung kann höchstens bis zu 3 Stunden pro 2.6 Sie sind verpflichtet, uns die Kostenrechnung des Rechtsanwalts vor- Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. An einer daran zulegen und eine Begründung darüber, dass der Inhalt der Beratung anschließenden psychologischen Behandlung beteiligen wir uns pro im direkten Zusammenhang mit der Computer- und Internetnutzung Kalenderjahr mit insgesamt maximal 300 EUR. stand. 13. Löschen persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers einem 13.1 Werden Ihre persönlichen Daten gegen Ihren Willen im Internet auf anderen als dem versicherten Kreditkartenkunden zu, so hat dieser die einer fremden Website veröffentlicht, unterstützen wir Sie bei der Obliegenheiten ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm dies nach den tatsächli- Löschung dieser Inhalte. Dies gilt auch für rechtswidrige Äußerun- chen und rechtlichen Umständen möglich ist. gen (z. B. Beleidigungen) über Sie, die geeignet sind, Ihr persönli- ches Ansehen herabzusetzen. In diesen Fällen beauftragen wir 3. Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung einen spezialisierten Dienstleister oder eine Agentur zur Löschung 3.1 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung oder Unterdrückung von Suchinhalten von Online-Inhalten nach Verletzt der versicherte Kreditkartenkunde eine Obliegenheit vorsätz- Anschreiben der Agentur an den Serviceprovider oder Webseitenbe- lich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei treiber. Darüber hinaus informieren und beraten wir Sie über alterna- grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer tive Vorgehensweisen zur Datenlöschung. berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der 13.2 Je Website übernehmen wir innerhalb eines Zeitraums von 6 Mona- Schwere des Verschuldens des versicherten Kreditkartenkunden ten nach Schadenmeldung bis zu 3 Löschversuche, sofern dies entspricht. erforderlich ist. Bleiben die Löschversuche erfolglos, haben Sie uns Verletzt der versicherte Kreditkartenkunde eine nach Eintritt des Ver- gegenüber keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Löschung der sicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, gegen Ihren Willen veröffentlichten persönlichen Daten oder rechts- ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, widriger Äußerungen. wenn er den versicherten Kreditkartenkunden durch gesonderte Mit- 13.3 In Fällen, bei denen eine Löschung persönlicher Daten oder rechts- teilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechts- widriger Äußerungen nach Ziffer II.12.1 und II.12.2 erfolglos verlau- folge hingewiesen hat. fen ist, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch einen in Deutschland zuge- Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der versicherte lassenen Rechtsanwalt für ein persönliches Erstberatungsgespräch Kreditkartenkunde nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob und übernehmen die Kosten für die Erstberatung. Pro Kalenderjahr fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der versicherte Kreditkar- können höchstens 2 Versicherungsfälle nach dieser Bestimmung tenkunde nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für geltend gemacht werden. den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leis- 14. Service-Hotline tung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der versicherte Kreditkarten- Zur Geltendmachung der Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag kunde die Obliegenheit arglistig verletzt hat. und um eine versicherte Leistung in Anspruch zu nehmen, steht dem ver- sicherten Kreditkartenkunden und seinen Familienangehörigen nach Ziffer II.1 an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr eine Service-Notruf- nummer zur Verfügung. III. Obliegenheiten des versicherten Kreditkartenkunden 1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls 1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der versicherte Kreditkar- tenkunde vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat, sind: 1) Zum Schutz vor Schadsoftware und bekannten Software- 128 885.000 D0 BCS (Fassung Jan. 2019) - v1.0 Schwachstellen sind auf Ihren internetfähigen Endgeräten stets wirkungsvolle und aktuelle Schutzprogramme (Antivirensoftware) im Einsatz zu halten sowie regelmäßig zutreffende Sicherheits- Updates (Patches) für die gesamte Software zeitnah einzuspielen. 2) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften; 3) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten. 2. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls Der versicherte Kreditkartenkunde hat bei und nach Eintritt des Versiche- rungsfalls folgende Obliegenheiten zu erfüllen: Seite 3 von 4 Allgemeine Bedingungen für die Cyber-Versicherung Glossar Vertraulichkeit Bedrohung Vertrauliche Informationen müssen vor unbefugter Preisgabe geschützt Eine Bedrohung ist ganz allgemein ein Umstand oder Ereignis, durch den werden. oder das ein Schaden entstehen kann. Der Schaden bezieht sich dabei Virus auf einen konkreten Wert wie Vermögen, Wissen, Gegenstände oder Ein Computer-Virus ist eine nicht selbstständige Programmroutine, die Gesundheit. Übertragen in die Welt der IT ist eine Bedrohung ein sich selbst reproduziert und dadurch vom Anwender nicht kontrollierbare Umstand oder Ereignis, der oder das die Verfügbarkeit, Integrität, Authen- Manipulationen in Systembereichen, an anderen Programmen oder deren tizität oder Vertraulichkeit von Informationen beeinträchtigen kann, Umgebung vornimmt. wodurch dem Besitzer bzw. Benutzer der Informationen ein Schaden ent- (Zusätzlich können programmierte Schadensfunktionen des Virus vorhan- stehen kann. den sein.) Cyber-Mobbing Cyber-Mobbing ist die Diffamierung, Belästigung, Bedrängung oder Nöti- gung mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet. Hierzu gehört auch der Diebstahl Ihrer virtuellen Identität, um in Ihrem Namen Beleidigungen vorzunehmen. Identitätsmissbrauch Ein Identitätsmissbrauch liegt vor, wenn der handelnde Dritte zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten weder selbst berechtigt noch von Ihnen oder einer mitversicherten Person bevollmächtigt wurde und er diese Daten rechtswidrig zur Erlangung eines Vermögensvorteils oder zum Zwecke der Bereicherung nutzt. Pharming Pharming ist eine Betrugsmethode, bei der sich der Täter durch das Umleiten des Internetnutzers auf gefälschte Webseiten durch Manipula- tion des Webbrowsers (beispielsweise durch DNS Spoofing) vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschafft. Mit den gewonnenen Daten nimmt der Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor. Phishing Phishing ist eine Betrugsmethode, bei der sich der Täter mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten verschafft, wobei der Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Vertrauensverhältnis ausnutzt. Mit den gewonnenen Daten nimmt der Täter unter der Identität des Inhabers im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vor. Risiko Risiko wird häufig definiert als die Kombination aus der Wahrscheinlich- keit, mit der ein Schaden auftritt, und dem Ausmaß dieses Schadens. Im Unterschied zu „Gefährdung“ umfasst der Begriff „Risiko“ bereits eine Bewertung, inwieweit ein bestimmtes Schadensszenario im jeweils vorlie- genden Fall relevant ist. Schadprogramm/Schadsoftware/Malware Die Begriffe Schadfunktion, Schadprogramm, Schadsoftware und Mal- ware werden häufig synonym benutzt. Malware ist ein Kunstwort, abgelei- tet aus „Malicious software“ und bezeichnet Software, die mit dem Ziel entwickelt wurde, unerwünschte und meistens schädliche Funktionen auszuführen. Beispiele sind Computer-Viren, Würmer und Trojanische Pferde. Schadsoftware ist üblicherweise für eine bestimmte Betriebssys- temvariante konzipiert und wird daher meist für verbreitete Systeme und Anwendungen geschrieben. Schwachstelle Eine Schwachstelle ist ein sicherheitsrelevanter Fehler eines IT-Systems oder einer Institution. Ursachen können in der Konzeption, den verwende- ten Algorithmen, der Implementation, der Konfiguration, dem Betrieb sowie der Organisation liegen. Eine Schwachstelle kann dazu führen, dass eine Bedrohung wirksam wird und eine Institution oder ein System geschädigt wird. Durch eine Schwachstelle wird ein Objekt (eine Institu- tion oder ein System) anfällig für Bedrohungen. Skimming Skimming ist eine Betrugsmethode, bei der der Täter – beispielsweise am Bankautomaten – Kartendaten und die PIN ausspäht. Mit den gewonnen Daten nimmt der Täter unter der Identität des Inhabers im Bankverkehr unerlaubte Handlungen vor. Terrorakte 128 885.000 D0 BCS (Fassung Jan. 2019) - v1.0 Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengrup- pen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen; Verfügbarkeit Dem Benutzer stehen Dienstleistungen, Funktionen eines IT-Systems oder auch Informationen zum geforderten Zeitpunkt zur Verfügung Vermögensschaden Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des in Geld messbaren Vermögens des Geschädigten geringer ist als vor dem schä- digenden Ereignis und es sich nicht um einen Sach- noch Personenscha- den handelt. Seite 4 von 4