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Rahmenbedingungen
für Grüne Anleihen
Green Bond Framework


20. Dezember 2024


          Kreissparkasse
            Köln
Kreissparkasse Köln                                               Green Bond Framework
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     Inhaltsverzeichnis

1     Nachhaltigkeitskonzept der Kreissparkasse Köln ....................................................................... 2
    1.1      Geschäftsmodell / Nachhaltigkeitsverständnis ................................................................... 2
    1.2      Selbstverpflichtung und Ausschlusskriterien ...................................................................... 2
    1.3      Nachhaltigkeitsstandards im Kundengeschäft .................................................................... 3
2     Emission nachhaltiger Anleihen – die Rahmenbedingungen .................................................. 4
    2.1      Verwendung der Emissionserlöse .......................................................................................... 5
    2.2      Prozess der Projektbewertung und -auswahl ...................................................................... 6
    2.3      Management der Erlöse ............................................................................................................ 7
    2.4      Berichterstattung........................................................................................................................ 8
3     Unabhängige Überprüfung .............................................................................................................. 9
    3.1      Second Party Opinion (SPO) ..................................................................................................... 9
    3.2      Regelmäßige Verifizierung ....................................................................................................... 9
4     Disclaimer ............................................................................................................................................. 9


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1     Nachhaltigkeitskonzept der Kreissparkasse Köln

1.1     Geschäftsmodell / Nachhaltigkeitsverständnis

Die Kreissparkasse Köln bekennt sich ausdrücklich zum Prinzip der Nachhaltigkeit. Wirtschaftlicher
Erfolg steht für sie im Einklang mit sozialer und ökologischer Verantwortung. Als ein regionales und
öffentlich-rechtliches Kreditinstitut zielt ihr Geschäftsmodell seit jeher auf langfristigen Werterhalt
und nicht auf kurzfristige Gewinnmaximierung. Die Gemeinwohlorientierung sowie die finanzwirt-
schaftliche Versorgung der Menschen und Wirtschaft in ihrer Region sind wesentliche Bestandteile
ihres öffentlichen Auftrags, der im Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen festgeschrieben ist.

Durch ein breit gefächertes gesellschaftliches Engagement trägt sie auf vielfältige Weise zu einer po-
sitiven Entwicklung der Lebensqualität in der Region bei und ist bestrebt, diese auch für künftige Ge-
nerationen lebenswert zu erhalten.

Mit knapp 3.300 Mitarbeitenden und über 1 Millionen Kundinnen und Kunden gehört sie zu den größ-
ten Sparkassen Deutschlands1. Sowohl ihnen als auch ihren Trägerkreisen, Lieferanten und der Um-
welt gegenüber agiert die Kreissparkasse Köln verantwortungsvoll. Chancengleichheit ist in ihrer Ge-
schäftsstrategie ausdrücklich festgeschrieben. Vielfalt und Verschiedenheit sind nachhaltige Grund-
lagen für Erfolg und finden sich daher auch im Verhaltenskodex für die Kreissparkasse Köln (Code of
Conduct) wieder.

Das Nachhaltigkeitsverständnis begreift die Kreissparkasse Köln als Chance und Notwendigkeit, um
auf Dauer erfolgreich am Markt zu bestehen. Nachhaltigkeit ist insofern ein unternehmensweit inte-
griertes Thema, über dessen Entwicklung die Kreissparkasse Köln regelmäßig – unter anderem im
jährlichen Nachhaltigkeitsbericht gem. der Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung
nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB2 – berichtet.


1.2     Selbstverpflichtung und Ausschlusskriterien

Die Kreissparkasse Köln bekennt sich bereits seit Jahren und in zunehmend intensiver Art und Weise
zu dem Thema „Nachhaltigkeit“. Dieses Bekenntnis ist in der Geschäftsstrategie, der Vergütungsstra-
tegie, der Risikostrategie sowie der nichtfinanziellen Erklärung der Kreissparkasse Köln festgeschrie-
ben. Diese Ausrichtung konkretisiert die Kreissparkasse Köln in drei Dimensionen: Einem Code of
Conduct, welcher einen konkreten Verhaltenskodex für die Mitglieder der Sparkassenorgane, Gremien
und Mitarbeitenden der Kreissparkasse Köln darstellt, der Erklärung „Grundsätze zur Achtung der
Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Kreisspar-
kasse Köln (Erklärung im Sinne der Nachhaltigkeit)“ sowie der „Grundsatzerklärung zum Gesetz über
die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lie-
ferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)“.

Neben der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur Achtung der Menschenrechte orientiert sich die
Kreissparkasse Köln in ihrem Handeln auch an internationalen Standards und Konventionen. Zu ihnen
zählen u. a. die Prinzipien des UN Global Compact, die Erklärungen und Konventionen der Internatio-
nalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernar-
beitsnormen) und die Charta der Vielfalt, zu deren Unterzeichnern wir gehören. Darüber hinaus teilt
die Kreissparkasse Köln die in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen formulierten Ziele und wirkt
damit an deren Erreichung im Rahmen der Umsetzung der 17 Sustainable Development Goals (SDGs)
mit. Ebenso gehört sie zu den Erstunterzeichnern der Selbstverpflichtung der deutschen Sparkassen
für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften und ermittelt regelmäßig sowie reduziert
1 Stand 31.12.2023
2 Nachhaltigkeit | Kreissparkasse Köln (ksk-koeln.de)

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kontinuierlich ihren CO₂-Fußabdruck im eigenen Geschäftsbetrieb. So bekennt sich die Kreissparkasse
Köln zu dem Ziel, ihren CO₂-Fußabdruck jährlich um mindestens 3,0% zu vermindern.3

Die Nachhaltigkeitsratingagentur ISS-ESG hat die Kreissparkasse Köln erstmals im Oktober 2016 mit
dem Prime-Rating für ihre Nachhaltigkeitsleistungen ausgezeichnet und seitdem durchgehend bestä-
tigt - zuletzt im Jahr 2024. Im Nachhaltigkeits-Kompass, der von N-Motion optional alle zwei Jahre
durchgeführt wird, landete die Kreissparkasse Köln im Jahr 2024 unter allen teilnehmenden Sparkas-
sen unter den besten 10 Prozent.

Für bestimmte kontroverse Geschäftsfelder im gewerblichen Bereich und für ihre Eigenanlagen hat
die Kreissparkasse Köln gemeinsam mit der renommierten Ratingagentur MSCI ESG Research einen
Nachhaltigkeitsfilter implementiert, der auf Basis von folgenden Negativkriterien Investitionen in
nicht-nachhaltige Anlagen ausschließt:

      •    Vollständiger Ausschluss von Unternehmen, die geächtete Waffensysteme sowie ABC-Waffen
           produzieren oder vertreiben
      •    Ausschluss von Unternehmen, bei denen die Tabakproduktion einen Anteil am Geschäftsvolu-
           men von 5 Prozent übersteigt
      •    Ausschluss von Unternehmen, bei denen Förderung, Vertrieb und/ oder Energieerzeugung
           von und mit Braun- und Steinkohle 30 Prozent am Geschäftsvolumen übersteigen
      •    Unternehmen, deren MSCI ESG-Rating mit ”B" (ESG-Nachzügler) und darunter eingestuft ist,
           sind vollständig ausgeschlossen
      •    Schwere Verstöße gegen den UN Global Compact


1.3       Nachhaltigkeitsstandards im Kundengeschäft
Der Kreissparkasse Köln ist bewusst, dass sie als Teil des Finanzwesens durch die Finanzierung nach-
haltiger Prozesse, Technologien und Unternehmen einen wichtigen Beitrag hin zu einer klimafreund-
lichen, tragfähigen Zukunft leisten kann. Hierzu begleitet sie Unternehmen, Privatpersonen und Kom-
munen auf ihrem Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit und unterstützt auch bei der Prüfung der Nachhal-
tigkeitswirkungen der von ihr finanzierten Projekte. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Kundinnen
und Kunden, die Begleitung der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit und das Angebot von nach-
haltigen Produkten tragen zu Vertrauen und Bindung ihrer Kundschaft bei.

Durch die Emission grüner Anleihen zur Refinanzierung von geeigneten grünen Vermögenswerten
werden Geldmittel für Wohnimmobilien bereitgestellt, die hohe Energieeffizienzstandards erfüllen
oder die saniert beziehungsweise modernisiert werden. Die Kundinnen und Kunden erhalten in die-
sem Zusammenhang unter anderem Zugang zu wohnwirtschaftlichen Programmen der KfW bei der
Schaffung von Wohneigentum. Die KfW fördert energetische Gebäudesanierung, Modernisierung von
Wohnraum, die Errichtung energieeffizienter Neubauten sowie Photovoltaik- und Solaranlagen.
Die Ausgabe von grünen Anleihen ist dabei eine wichtige Refinanzierungsquelle und ermöglicht die
Vergabe von ökologisch nachhaltigen Immobilienkrediten. Anleiheinvestoren können durch die Zeich-
nung von grünen Anleihen, welche den Regularien gemäß nachfolgendem Abschnitt 2 dieses Rah-
menwerks unterliegen, der Kreissparkasse Köln Finanzmittel zur Verfügung stellen und dadurch einen
Beitrag zur Energieeffizienz des deutschen Wohnimmobilienbestands leisten.


3 Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften: https://www.ksk-koeln.de/content/dam/myif/ksk-

koeln/work/dokumente/pdf/allgemein/dsgv-selbstverpflichtung.pdf?n=true
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2     Emission nachhaltiger Anleihen – die Rahmenbedingungen
Die Kreissparkasse Köln begibt nachhaltige Anleihen zur Refinanzierung geeigneter Wohnungsbau-
Darlehen gemäß den Mindeststandards4 des Verbands der deutschen Pfandbriefbanken (vdp), basie-
rend auf den Green Bond Principles5 der International Capital Market Association (ICMA).

Nachhaltige Anleihen werden bei der Kreissparkasse Köln ausschließlich als "Grüne Pfandbriefe" be-
geben. Die Grünen Pfandbriefe der Kreissparkasse Köln sind demnach Hypothekenpfandbriefe im
Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes. Alle Deckungswerte erfüllen die Anforderungen
der §§ 13 bis 18 des Pfandbriefgesetzes. Die Inhaber Grüner Pfandbriefe werden gleichrangig mit den
Inhabern anderer Hypothekenpfandbriefe behandelt. Im Falle der Insolvenz der Emittentin haftet der
gesamte Deckungsstock für die termingerechte Zahlung von Zinsen und Tilgungen für Grüne Pfand-
briefe sowie für alle anderen ausstehenden Hypothekenpfandbriefe.
Das Deckungsprinzip gemäß Pfandbriefgesetz findet ebenfalls auf die Emission Grüner Pfandbriefe
Anwendung. Das heißt, ein neuer Pfandbrief kann nur dann begeben werden, wenn der Hypotheken-
deckungsstock der Bank ausreichend geeignete Aktiva enthält, die noch nicht für einen anderen Grü-
nen Pfandbrief der Kreissparkasse Köln verwendet werden.

Die Kreissparkasse Köln verfolgt aufmerksam die Marktentwicklungen für grüne Anleihen, die Bestim-
mungen für den europäischen Standard für grüne Anleihen und die EU-Taxonomie für ökologisch
nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. D