Rahmenbedingungen für Grüne Anleihen Green Bond Framework 20. Dezember 2024 Kreissparkasse Köln Kreissparkasse Köln Green Bond Framework ____________________________________________________________________________________ Inhaltsverzeichnis 1 Nachhaltigkeitskonzept der Kreissparkasse Köln ....................................................................... 2 1.1 Geschäftsmodell / Nachhaltigkeitsverständnis ................................................................... 2 1.2 Selbstverpflichtung und Ausschlusskriterien ...................................................................... 2 1.3 Nachhaltigkeitsstandards im Kundengeschäft .................................................................... 3 2 Emission nachhaltiger Anleihen – die Rahmenbedingungen .................................................. 4 2.1 Verwendung der Emissionserlöse .......................................................................................... 5 2.2 Prozess der Projektbewertung und -auswahl ...................................................................... 6 2.3 Management der Erlöse ............................................................................................................ 7 2.4 Berichterstattung........................................................................................................................ 8 3 Unabhängige Überprüfung .............................................................................................................. 9 3.1 Second Party Opinion (SPO) ..................................................................................................... 9 3.2 Regelmäßige Verifizierung ....................................................................................................... 9 4 Disclaimer ............................................................................................................................................. 9 1 Kreissparkasse Köln Green Bond Framework ____________________________________________________________________________________ 1 Nachhaltigkeitskonzept der Kreissparkasse Köln 1.1 Geschäftsmodell / Nachhaltigkeitsverständnis Die Kreissparkasse Köln bekennt sich ausdrücklich zum Prinzip der Nachhaltigkeit. Wirtschaftlicher Erfolg steht für sie im Einklang mit sozialer und ökologischer Verantwortung. Als ein regionales und öffentlich-rechtliches Kreditinstitut zielt ihr Geschäftsmodell seit jeher auf langfristigen Werterhalt und nicht auf kurzfristige Gewinnmaximierung. Die Gemeinwohlorientierung sowie die finanzwirt- schaftliche Versorgung der Menschen und Wirtschaft in ihrer Region sind wesentliche Bestandteile ihres öffentlichen Auftrags, der im Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen festgeschrieben ist. Durch ein breit gefächertes gesellschaftliches Engagement trägt sie auf vielfältige Weise zu einer po- sitiven Entwicklung der Lebensqualität in der Region bei und ist bestrebt, diese auch für künftige Ge- nerationen lebenswert zu erhalten. Mit knapp 3.300 Mitarbeitenden und über 1 Millionen Kundinnen und Kunden gehört sie zu den größ- ten Sparkassen Deutschlands1. Sowohl ihnen als auch ihren Trägerkreisen, Lieferanten und der Um- welt gegenüber agiert die Kreissparkasse Köln verantwortungsvoll. Chancengleichheit ist in ihrer Ge- schäftsstrategie ausdrücklich festgeschrieben. Vielfalt und Verschiedenheit sind nachhaltige Grund- lagen für Erfolg und finden sich daher auch im Verhaltenskodex für die Kreissparkasse Köln (Code of Conduct) wieder. Das Nachhaltigkeitsverständnis begreift die Kreissparkasse Köln als Chance und Notwendigkeit, um auf Dauer erfolgreich am Markt zu bestehen. Nachhaltigkeit ist insofern ein unternehmensweit inte- griertes Thema, über dessen Entwicklung die Kreissparkasse Köln regelmäßig – unter anderem im jährlichen Nachhaltigkeitsbericht gem. der Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB2 – berichtet. 1.2 Selbstverpflichtung und Ausschlusskriterien Die Kreissparkasse Köln bekennt sich bereits seit Jahren und in zunehmend intensiver Art und Weise zu dem Thema „Nachhaltigkeit“. Dieses Bekenntnis ist in der Geschäftsstrategie, der Vergütungsstra- tegie, der Risikostrategie sowie der nichtfinanziellen Erklärung der Kreissparkasse Köln festgeschrie- ben. Diese Ausrichtung konkretisiert die Kreissparkasse Köln in drei Dimensionen: Einem Code of Conduct, welcher einen konkreten Verhaltenskodex für die Mitglieder der Sparkassenorgane, Gremien und Mitarbeitenden der Kreissparkasse Köln darstellt, der Erklärung „Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch die Kreisspar- kasse Köln (Erklärung im Sinne der Nachhaltigkeit)“ sowie der „Grundsatzerklärung zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lie- ferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)“. Neben der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur Achtung der Menschenrechte orientiert sich die Kreissparkasse Köln in ihrem Handeln auch an internationalen Standards und Konventionen. Zu ihnen zählen u. a. die Prinzipien des UN Global Compact, die Erklärungen und Konventionen der Internatio- nalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernar- beitsnormen) und die Charta der Vielfalt, zu deren Unterzeichnern wir gehören. Darüber hinaus teilt die Kreissparkasse Köln die in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen formulierten Ziele und wirkt damit an deren Erreichung im Rahmen der Umsetzung der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) mit. Ebenso gehört sie zu den Erstunterzeichnern der Selbstverpflichtung der deutschen Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften und ermittelt regelmäßig sowie reduziert 1 Stand 31.12.2023 2 Nachhaltigkeit | Kreissparkasse Köln (ksk-koeln.de) 2 Kreissparkasse Köln Green Bond Framework ____________________________________________________________________________________ kontinuierlich ihren CO₂-Fußabdruck im eigenen Geschäftsbetrieb. So bekennt sich die Kreissparkasse Köln zu dem Ziel, ihren CO₂-Fußabdruck jährlich um mindestens 3,0% zu vermindern.3 Die Nachhaltigkeitsratingagentur ISS-ESG hat die Kreissparkasse Köln erstmals im Oktober 2016 mit dem Prime-Rating für ihre Nachhaltigkeitsleistungen ausgezeichnet und seitdem durchgehend bestä- tigt - zuletzt im Jahr 2024. Im Nachhaltigkeits-Kompass, der von N-Motion optional alle zwei Jahre durchgeführt wird, landete die Kreissparkasse Köln im Jahr 2024 unter allen teilnehmenden Sparkas- sen unter den besten 10 Prozent. Für bestimmte kontroverse Geschäftsfelder im gewerblichen Bereich und für ihre Eigenanlagen hat die Kreissparkasse Köln gemeinsam mit der renommierten Ratingagentur MSCI ESG Research einen Nachhaltigkeitsfilter implementiert, der auf Basis von folgenden Negativkriterien Investitionen in nicht-nachhaltige Anlagen ausschließt: • Vollständiger Ausschluss von Unternehmen, die geächtete Waffensysteme sowie ABC-Waffen produzieren oder vertreiben • Ausschluss von Unternehmen, bei denen die Tabakproduktion einen Anteil am Geschäftsvolu- men von 5 Prozent übersteigt • Ausschluss von Unternehmen, bei denen Förderung, Vertrieb und/ oder Energieerzeugung von und mit Braun- und Steinkohle 30 Prozent am Geschäftsvolumen übersteigen • Unternehmen, deren MSCI ESG-Rating mit ”B" (ESG-Nachzügler) und darunter eingestuft ist, sind vollständig ausgeschlossen • Schwere Verstöße gegen den UN Global Compact 1.3 Nachhaltigkeitsstandards im Kundengeschäft Der Kreissparkasse Köln ist bewusst, dass sie als Teil des Finanzwesens durch die Finanzierung nach- haltiger Prozesse, Technologien und Unternehmen einen wichtigen Beitrag hin zu einer klimafreund- lichen, tragfähigen Zukunft leisten kann. Hierzu begleitet sie Unternehmen, Privatpersonen und Kom- munen auf ihrem Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit und unterstützt auch bei der Prüfung der Nachhal- tigkeitswirkungen der von ihr finanzierten Projekte. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Kundinnen und Kunden, die Begleitung der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit und das Angebot von nach- haltigen Produkten tragen zu Vertrauen und Bindung ihrer Kundschaft bei. Durch die Emission grüner Anleihen zur Refinanzierung von geeigneten grünen Vermögenswerten werden Geldmittel für Wohnimmobilien bereitgestellt, die hohe Energieeffizienzstandards erfüllen oder die saniert beziehungsweise modernisiert werden. Die Kundinnen und Kunden erhalten in die- sem Zusammenhang unter anderem Zugang zu wohnwirtschaftlichen Programmen der KfW bei der Schaffung von Wohneigentum. Die KfW fördert energetische Gebäudesanierung, Modernisierung von Wohnraum, die Errichtung energieeffizienter Neubauten sowie Photovoltaik- und Solaranlagen. Die Ausgabe von grünen Anleihen ist dabei eine wichtige Refinanzierungsquelle und ermöglicht die Vergabe von ökologisch nachhaltigen Immobilienkrediten. Anleiheinvestoren können durch die Zeich- nung von grünen Anleihen, welche den Regularien gemäß nachfolgendem Abschnitt 2 dieses Rah- menwerks unterliegen, der Kreissparkasse Köln Finanzmittel zur Verfügung stellen und dadurch einen Beitrag zur Energieeffizienz des deutschen Wohnimmobilienbestands leisten. 3 Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften: https://www.ksk-koeln.de/content/dam/myif/ksk- koeln/work/dokumente/pdf/allgemein/dsgv-selbstverpflichtung.pdf?n=true 3 Kreissparkasse Köln Green Bond Framework ____________________________________________________________________________________ 2 Emission nachhaltiger Anleihen – die Rahmenbedingungen Die Kreissparkasse Köln begibt nachhaltige Anleihen zur Refinanzierung geeigneter Wohnungsbau- Darlehen gemäß den Mindeststandards4 des Verbands der deutschen Pfandbriefbanken (vdp), basie- rend auf den Green Bond Principles5 der International Capital Market Association (ICMA). Nachhaltige Anleihen werden bei der Kreissparkasse Köln ausschließlich als "Grüne Pfandbriefe" be- geben. Die Grünen Pfandbriefe der Kreissparkasse Köln sind demnach Hypothekenpfandbriefe im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes. Alle Deckungswerte erfüllen die Anforderungen der §§ 13 bis 18 des Pfandbriefgesetzes. Die Inhaber Grüner Pfandbriefe werden gleichrangig mit den Inhabern anderer Hypothekenpfandbriefe behandelt. Im Falle der Insolvenz der Emittentin haftet der gesamte Deckungsstock für die termingerechte Zahlung von Zinsen und Tilgungen für Grüne Pfand- briefe sowie für alle anderen ausstehenden Hypothekenpfandbriefe. Das Deckungsprinzip gemäß Pfandbriefgesetz findet ebenfalls auf die Emission Grüner Pfandbriefe Anwendung. Das heißt, ein neuer Pfandbrief kann nur dann begeben werden, wenn der Hypotheken- deckungsstock der Bank ausreichend geeignete Aktiva enthält, die noch nicht für einen anderen Grü- nen Pfandbrief der Kreissparkasse Köln verwendet werden. Die Kreissparkasse Köln verfolgt aufmerksam die Marktentwicklungen für grüne Anleihen, die Bestim- mungen für den europäischen Standard für grüne Anleihen und die EU-Taxonomie für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Dieses Rahmenwerk kann daher von Zeit zu Zeit aktualisiert wer- den. Das jeweils aktuelle Rahmenwerk wird auf alle nachfolgend von der Kreissparkasse Köln begebe- nen grünen Anleihen angewendet. Die geeigneten Deckungswerte für die Besicherung müssen die Eignungskriterien zu dem Zeitpunkt erfüllen, zu dem sie als solche gekennzeichnet werden. Nachfolgende Änderungen an den Eignungs- kriterien dürfen diese lediglich verschärfen und nicht entschärfen. Falls die Kreissparkasse Köln sich dazu entscheidet, die Voraussetzungen für geeignete Deckungswerte zu erhöhen, verlieren die bisher geeigneten Deckungswerte nicht ihren Status, sollten diese die neuen Eignungskriterien nicht erfül- len. Sie dürfen allerdings nicht für grüne Neuemissionen nach diesem Zeitpunkt als Deckungswerte herangezogen werden. In dem vorliegenden Rahmenwerk wird beschrieben, wie seitens der Kreissparkasse Köln verfahren wird, um die Einhaltung der Green Bond Principles mit ihren vier Kernkomponenten 1. Verwendung der Emissionserlöse 2. Prozess der Projektbewertung und -auswahl 3. Management der Erlöse 4. Berichterstattung im Rahmen der Emission grüner Anleihen sicherzustellen. Das Vorgehen wird hierbei stets durch eine Nachhaltigkeitsratingagentur mittels eines unabhängigen Gutachtens (Second Party Opinion, s. 3.2) begutachtet und die Übereinstimmung des Rahmenwerks mit den jeweils aktuell gültigen ICMA-Green Bond Principles bzw. den Mindeststandards für Grüne Pfandbriefe des vdp bestätigt. 4 Mindeststandards für die Nutzung der Wortmarken „Grüner Pfandbrief“ und „Green Pfandbrief“ abrufbar unter: https://www.pfand- brief.de/site/de/vdp/sustainable_finance/Pfandbriefe/Gruener-Pfandbrief.html 5 Green Bond Principles 2021 (mit Anhang 1 vom Juni 2022) (Die International Capital Market Association fungiert als Sekretariat für die Grundsätze). Abrufbar unter: https://www.icmagroup.org/sustainable-finance/the-principles-guidelines-and-handbooks/green-bond-principles-gbp/ 4 Kreissparkasse Köln Green Bond Framework ____________________________________________________________________________________ 2.1 Verwendung der Emissionserlöse Die Emissionserlöse der nachhaltigen Pfandbriefe der Kreissparkasse Köln werden zur vollständigen oder teilweisen Refinanzierung von geeigneten grünen Vermögenswerten verwendet. Geeignete grüne Vermögenswerte sind bereits bestehende oder zukünftige Darlehen oder Investitionen für den Bau oder den Erwerb von energieeffizienten Wohngebäuden oder die Renovierung von Gebäuden mit dem Ziel einer erheblichen Verbesserung der Energieeffizienz. Folgende Eignungskriterien werden für die Auswahl zugrunde gelegt: 1) Bei Neubaufinanzierungen6 in Deutschland muss die Immobilie einen Primärenergiebedarf auf- weisen, der mindestens 10 % unter dem nationalen Standard für Niedrigstenergiegebäude (NZEB) liegt. 2) Bei der Finanzierung wohnwirtschaftlicher Bestandsimmobilien muss die Immobilie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: i. Das Wohngebäude kann mindestens der Energieeffizienzklasse A zugeordnet werden. ii. Das Wohngebäude zählt im Energieverbrauch/-bedarf zu den Top 15 %7 des nationa- len oder regionalen Wohngebäudebestands. 3) Bei der Finanzierung von Renovierungen/Sanierungen wird eine Reduzierung des Energiever- brauchs bzw. -bedarfs von mindestens 30 % erreicht. Darüber hinaus muss die energetische Sanierung dazu führen, dass der Energieverbrauch/-bedarf ein Niveau erreicht, das im Einklang mit den Klimazielen der EU steht. Grundpfandrechte auf diese Immobilien dienen als Sicherheiten für Darlehen, die von der Kreisspar- kasse Köln gewährt wurden. Falls diese Darlehen für Grüne Pfandbriefe verwendet werden, müssen sie für den Hypothekendeckungsstock der Kreissparkasse Köln geeignet sein und in diesen aufge- nommen werden. Ferner kann ein neuer Grüner Pfandbrief nur emittiert werden, wenn im Hypothekendeckungsstock der Kreissparkasse Köln zulässige geeignete grüne Vermögenswerte mit einem ausreichenden Ge- samtnominalbetrag vorhanden sind. Eine Vorschau des bestehenden grünen Portfolios wird Teil un- serer Investorenpräsentation vor der Emission sein. Durch die Finanzierung geeigneter grüner Vermögenswerte - wie in diesem Rahmenwerk beschrieben - leistet die Kreissparkasse Köln einen Beitrag zur Erfüllung folgender UN-Ziele für Nachhaltige Ent- wicklung (SDGs): 6 Finanzierungen von Neubauten, die ab dem 1.1.2021 errichtet wurden. 7 Vgl. Studie Drees & Sommer für Mitgliedsinstitute des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (2022; Aktualisierung 2023) 5 Kreissparkasse Köln Green Bond Framework ____________________________________________________________________________________ 2.2 Prozess der Projektbewertung und -auswahl Die Kreissparkasse Köln hat einen mehrstufigen Aufbau etabliert, um die Nachhaltigkeitsagenda zu diskutieren und Kredite bzw. Investitionen zu identifizieren, welche in die grüne hypothekarische De- ckungsmasse der Kreissparkasse Köln aufgenommen werden sollen. Das wichtigste Gremium für das Refinanzierungsgeschäft in der KSK ist der Bilanzstrukturausschuss (BSA). Dieser berät den Vorstand in Fragen der Risikotragfähigkeit, der Asset-Allocation sowie der Marktpreisrisiko- und Liquiditätsrisikosteuerung inklusive der Refinanzierungsstrategie. Für den Pro- zess der Emission von grünen Anleihen hat der Bilanzstrukturausschuss eine Arbeitsgruppe - das Green Bond Komitee - installiert, welche anlassbezogen aber mindestens jährlich tagt. Das Green Bond Komitee besteht aus Vertretern der Bereiche Treasury (Vorsitz), Strategieentwicklung (Nachhaltigkeit) sowie Risikocontrolling. Vertreter aus weiteren Bereichen, beispielsweise aus den Be- reichen Gesamtbank-/Vertriebscontrolling oder Kreditsekretariat, können themenbezogen hinzuge- zogen werden. Die endgültige Entscheidung zur Emission einer grünen Anleihe liegt im Verantwortungsbereich des Bilanzstrukturausschusses. Das Green Bond Komitee überprüft und aktualisiert die Eignungskriterien dieses Rahmenwerkes und ist insbesondere für nachfolgende Aufgaben verantwortlich: 1) Regelmäßige Überprüfung der Auswahlkriterien für die grüne Deckungsmasse (s. Punkt 2.1) unter Berücksichtigung der ICMA Green Bond Principles und der vdp Mindeststandards, um die Einhal- tung aller Anforderungen dieses Rahmenwerks sicherzustellen 2) Beobachtung der Entwicklung von Grundsätzen, Standards und Marktkonventionen in Bezug auf grüne Anleihen, sowie die entsprechende Genehmigung von Aktualisierungen dieses Rahmen- werks 3) Überprüfung und Freigabe des Allokationsberichts und des Impact Reports Die Kreissparkasse Köln beschäftigt sich fortlaufend mit den für einen nachhaltigen Deckungsstock notwendigen Datenerhebungen. Die Identifizierung, Prüfung, Bewertung und Erfassung von Nachhal- tigkeitsmerkmalen von Krediten und Pfandobjekten, die systematische Erfassung von Energieauswei- sen und weiterer ESG-relevanter Daten sind im Kreditprozess umgesetzt und in die bestehenden Ar- beitsabläufe der Immobilienbewertung integriert. So ist beispielsweise der Energieausweis in Erwerbsfällen und bei Finanzierungen von Neubauten seit dem 30.12.2023 als Pflichtdokument einzufordern. Geeignete Vermögenswerte werden im bestands- führenden System der Kreissparkasse Köln entsprechend gekennzeichnet. Es wurden spezifische Abläufe für die Steuerung Grüner Pfandbriefe, einschließlich der Bewertung, Auswahl und Überwachung der geeigneten grünen Vermögenswerte und der Verwaltung der Erlöse definiert. Die mit den Emissionserlösen refinanzierten Vermögenswerte werden vor der Emission eines Grünen Pfandbriefs anhand der Erfüllung der in Kapitel 2.1 genannten Eignungskriterien bewertet und ausge- wählt. Daten, die im Rahmen der Kreditprüfung erhoben wurden, werden für die Auswahl von geeig- neten Darlehen aus dem Kreditportfolio der KSK verwendet. Das Auswahlverfahren wird IT-seitig durch die Nutzung der Anwendung TXS Pfandbrief unterstützt. ESG-Risiken sind hierbei durch die Beschränkung auf Grüne Pfandbriefe sowie die Festlegung auf pri- vate Wohngebäudefinanzierungen in Deutschland stark eingeschränkt. So ist dadurch beispielsweise die Finanzierung kontroverser Aktivitäten ausgeschlossen. Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, werden alle Kunden einem verpflichten- den Know-Your-Customer-Verfahren unterzogen, in welchem die Identität der Kunden festgestellt und überprüft wird. 6 Kreissparkasse Köln Green Bond Framework ____________________________________________________________________________________ Der Umgang mit Kredit- bzw. Adressenrisiken im Kundengeschäft ist für die Kreissparkasse Köln zent- raler Bestandteil ihrer Geschäftstätigkeit. Auf Basis der vom Vorstand beschlossenen Adressenrisi- kostrategie werden die entstehenden Adressenrisiken im Einklang mit der in Geschäfts- und Risi- kostrategie beschriebenen strategischen Ziele und den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement von Finanzinstituten, insbesondere den MaRisk i. V. m. den EBA Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung gesteuert. Die Kreditvergabestandards und -richtlinien sind wesent- licher Bestandteil der Adressenrisikostrategie und eingebettet in die Kreditrisikokultur der Kreisspar- kasse Köln. Diese bilden die Grundlage für das umsichtige Risikomanagement der KSK, welches auch das Management von ESG-bezogenen sowie objektbezogenen Risiken umfasst. Im Rahmen der Wertermittlung fließen sowohl der energetische Zustand der Immobilie wie auch durch Naturgefahren entstehende Risiken in die Bewertung ein. Erkannt, berechnet und beziffert werden die Risiken, die durch Naturgefahren hervorgerufen werden, durch das Naturgefahren-Analyse Tool K.A.R.L.®. Dieses bietet ein etabliertes Konzept zur Analyse von Naturgefahrenexpositionen. Unter Ein- bindung des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) hat die Köln.Assekuranz das System K.A.R.L.® entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bei Hypothekendeckungswerten weiterent- wickelt. Die nach BelWertV ermittelten Werte sind elementarer Bestandteil des Kreditgewährungs- prozesses und somit unter anderem Grundlage für die auferlegten Kreditvergabestandards. Im Rahmen der Kreditgenehmigung wird sichergestellt, dass die verantwortungsvollen Kreditverga- bestandards und -richtlinien, wie beispielsweise die Sicherstellung eines ausreichenden Einkommens, um eine Überschuldung der Kreditnehmer zu vermeiden, sowie Zinsfestschreibungen, um das Risiko steigender Zinssätze für die Kreditnehmer zu begrenzen und eine Kreditbesicherung durch Wohn- immobilien mit konservativen Beleihungsausläufen, eingehalten werden. Die Kreditvergabestandards sind sowohl in Form von Kennzahlen (KRI wie bspw. der LVTV) als auch in Form von nicht kennzahlen- basierten Kreditvergabestandards (wie bspw. Mindesttilgung) definiert. Die Einhaltung der Kreditver- gabestandards und -richtlinien wird im Rahmen des Kreditgewährungsprozesses durch die Marktfolge sichergestellt. Die Entwicklung von Risiken wird fortlaufend überwacht sowie beurteilt und im Rahmen des vierteljährlichen Risikoberichts an den Vorstand berichtet. Die Kreissparkasse Köln ist sich bewusst, dass sich die Standards und Anforderungen auf dem Markt für Green Bonds und damit auch für Grüne Pfandbriefe weiterentwickeln. Das Green Bond Komitee wird diese Entwicklungen bei der Anwendung der Auswahlkriterien berücksichtigen und ggf. Anpas- sungen vornehmen.8 2.3 Management der Erlöse Der Hauptfokus bei der Verwendung der Emissionserlöse liegt auf der Refinanzierung geeigneter De- ckungswerte im hypothekarischen Deckungsstock der Bank. Die Kreissparkasse Köln verpflichtet sich, bei Bedarf grüne Deckungswerte zu ersetzen, sofern grüne Darlehen durch vorzeitige Rückzahlung, Tilgung, Verkauf oder Verlust der nachhaltigen Deckungsfähigkeit entfallen. Die Kreissparkasse Köln stellt durch einen angemessenen Sicherheitspuffer auf den Gesamtnominal- wert der geeigneten Deckungsmasse sicher, dass der Nominalwert aller ausstehenden grünen Emis- sionen zu jedem Zeitpunkt abgedeckt ist. Neue Grüne Pfandbriefe können nur emittiert werden, wenn im Hypothekendeckungsstock der Kreis- sparkasse Köln grüne Darlehen mit einem ausreichenden Gesamtnennwert vorhanden sind, die nicht bereits für ausstehende grüne Emissionen verwendet wurden. Das bedeutet, dass der Gesamtnenn- wert aller ausstehenden Grünen Pfandbriefe zu keinem Zeitpunkt den Gesamtnennwert der grünen Deckungsmasse übersteigen darf. 8 Bei einer Verschärfung gelten Bestimmungen zum Bestandsschutz in Bezug auf bereits ausgewählte geeignete grüne Vermögenswerte. Dies bedeutet, dass für die Einstufung eines Assets als geeigneter grüner Vermögenswert jeweils ausschließlich der im Zeitpunkt der Emission eines grünen Pfandbriefs anwendbare Kriterienkatalog maßgeblich ist. Findet zu einem nachgelagerten Zeitpunkt nach einer erfolgten Emission eines grünen Pfandbriefs eine Verschärfung des Kriterienkatalogs statt, lässt dies die ursprüngliche Einstufung nicht entfallen. 7 Kreissparkasse Köln Green Bond Framework ____________________________________________________________________________________ Im unwahrscheinlichen Fall einer Unterdeckung von grünen Darlehen, z. B durch überraschend hohe vorzeitige Rückzahlung oder Verlust der Eignung bestimmter Darlehen, können freie finanzielle Mittel interimsweise in Zahlungsmitteln, nachhaltigen Wertpapieren oder bei einem Kreditinstitut angelegt werden, welches über ein gutes Nachhaltigkeitsrating einer anerkannten Nachhaltigkeitsratingagen- tur verfügt. Hierbei wird seitens der Kreissparkasse Köln sichergestellt, dass diese Alternativen stets den Vorgaben ihrer Nachhaltigkeitsrichtlinien entsprechen. In diesem Zusammenhang wird darauf Wert gelegt, dass auch zwischenzeitliche Investments niemals die Ausschlusskriterien gemäß Kapitel 1.2 verletzen. Eine interimsweise getätigte Anlage ist jedoch nur so lange zulässig, bis ausreichend Darlehen, die den Eignungskriterien entsprechen, identifiziert und nachgebucht werden können. Die Verwaltung der Emissionserlöse liegt im Bereich Treasury der Kreissparkasse Köln, da hier auch alle Anforderungen für die Einhaltung von Liquiditätskennziffern und gesetzlichen Vorgaben umge- setzt werden. Somit unterliegen auch Emissionserlöse aus nachhaltigen Refinanzierungsprodukten den Vorgaben der Liquiditätsstrategie der Kreissparkasse Köln. Da das Pfandbriefgesetz keine Separierung von (z.B. grünen) Darlehen innerhalb der Deckungsmasse vorsieht, wird für die geeigneten Deckungswerte kein gesondertes Portfolio angelegt. Sie werden im bestandsführenden System als geeignet für grüne Emissionen gekennzeichnet und stellen ein abs- traktes Teilportfolio des Hypothekendeckungsstocks der Kreissparkasse Köln dar. Die Kreissparkasse Köln verwaltet die Erlöse des Grünen Pfandbriefs somit auf Basis des abstrakten Teilportfolios. Dies bedeutet, dass der Betrag, der dem Nettoerlös des emittierten Grünen Pfandbriefs entspricht, der grü- nen Deckungsmasse der Bank zugewiesen wird. 2.4 Berichterstattung Solange emittierte grüne Anleihen ausstehen, wird die Kreissparkasse Köln weitergehende Informati- onen zu ihren nachhaltigen Refinanzierungsprodukten bereitstellen. Ein hohes Maß an Transparenz ist dabei unser Maßstab. Daher wird die Kreissparkasse Köln spätestens ein Jahr nach der ersten Emission einen Investorenbe- richt veröffentlichen und über ihre Website zur Verfügung stellen. Berichtsgrundlage ist das in Ab- schnitt 2.3 genannte Teilportfolio des Hypothekendeckungsstocks der Kreissparkasse Köln. Der Inves- torenbericht wird aus einem "Allokationsbericht" und einem "Impact Report“ bestehen. Allokationsbericht Der Allokationsbericht wird auf Portfoliobasis je Kalenderjahr erstellt und zeigt aus Gründen des Da- tenschutzes gegenüber Kunden aggregierte Daten und keine Einzelobjekt-Daten. Der Allokationsbe- richt enthält unter anderem folgende Informationen: • Gesamtbetrag der ausstehenden Grünen Pfandbriefe und der Anteil der Erlöse, der für Refinan- zierungszwecke verwendet wurde • Gesamtbetrag der grünen Deckungsmasse • Aufschlüsselung der geeigneten grünen Vermögenswerte • Noch nicht allokierte Emissionserlöse Aufgrund des Portfolio-Ansatzes der Bank ist ein Saldo von nicht zugewiesenen Erlösen höchst un- wahrscheinlich. Eine Überprüfung des Portfolios vor und nach der Emission eines Grünen Pfandbriefs würde im Regelfall nur den Betrag der ausgegebenen Anleihe widerspiegeln, da die grünen Darlehen aufgrund des Geschäftsmodells und der Strategie im Voraus gewährt werden. 8 Kreissparkasse Köln Green Bond Framework ____________________________________________________________________________________ Impact Report Der Impact Report wird ebenfalls auf Portfoliobasis erstellt und zeigt aus Gründen des Datenschutzes gegenüber Kunden aggregierte Daten und keine Einzelobjekt-Daten. Eine Veröffentlichung erfolgt jährlich bis zur vollständigen Allokation der Emissionserlöse und danach auf regelmäßiger Basis. Bei wesentlichen Änderungen hinsichtlich des grünen hypothekarischen Deckungsstocks ist anlassbezo- gen auch eine zwischenzeitliche Veröffentlichung möglich. Das Reporting orientiert sich an den Anforderungen des „Handbook - Harmonised Framework for Im- pact Reporting“ der ICMA von Juni 20249 oder einer vergleichbaren Grundlage, welche mindestens diesen Anforderungen entspricht. Der Impact Report enthält unter anderem folgende Informationen: • Anzahl der finanzierten Gebäude • Geschätzte jährliche Vermeidung/Verminderungen von Treibhausgasemissionen (in tCO2e) • Geschätzte jährliche Energieeinsparungen (in kWh/m2) Vor Veröffentlichung werden der Allokationsbericht und der Impact Report durch das Green Bond Komitee überprüft und final freigegeben. Beide Reports werden auf der Website der Kreissparkasse Köln veröffentlicht. 3 Unabhängige Überprüfung 3.1 Second Party Opinion (SPO) Die Kreissparkasse Köln wird vor der Emission eines Pfandbriefs unter diesem Rahmenwerk ein unab- hängiges Zweitgutachten von einer Nachhaltigkeitsratingagentur einholen, um zu bestätigen, dass dieses Rahmenwerks für grüne Emissionen den ICMA Green Bond Principles entspricht. Die unabhän- gige SPO wird auf unserer Website unter "Nachhaltigkeit" veröffentlicht und ist auch auf der Website des externen Gutachters verfügbar. 3.2 Regelmäßige Verifizierung Um sicherzustellen, dass alle emittierten Grünen Pfandbriefe den in diesem Rahmenwerk dargelegten Methoden entsprechen, wird die Kreissparkasse Köln ebenfalls eine Nachhaltigkeitsratingagentur be- auftragen, die nachhaltige Qualität der Deckung der grünen Emissionen und die Einhaltung der Aus- wahlkriterien im Rahmen einer jährlichen Verifizierung (External Review Opinion) zu überprüfen. 4 Disclaimer Dieses Rahmenwerk dient der nicht-abschließenden, allgemeinen Information. Es stellt weder eine Anlageberatung noch eine sonstige Empfehlung dar. Es ist auch kein Angebot zum Erwerb von Anlei- hen oder sonstiger Wertpapiere oder zur Tätigung bestimmter Investitionen. Alle Anleihen und sonstigen Wertpapiere, die von der Kreissparkasse Köln begeben werden, ein- schließlich grüner Anleihen, werden mittels eines Verkaufsprospekts oder sonstigen Angebotsdoku- ments angeboten. Jede Entscheidung zum Kauf von Anleihen oder sonstigen Schuldtiteln, die von der Kreissparkasse Köln begeben werden, sollte auf der Grundlage von einem solchen Verkaufsprospekt oder sonstigem Angebotsdokument getroffen werden. 9 https://www.icmagroup.org/sustainable-finance/impact-reporting/green-projects/ 9 Kreissparkasse Köln Green Bond Framework ____________________________________________________________________________________ Die in diesem Rahmenwerk enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen geben die Überzeugungen der Geschäftsleitung der Kreissparkasse Köln wieder, die auf Annahmen und Infor- mationen beruhen, die ihr derzeit zur Verfügung stehen. Sie können sich aufgrund von bekannten und unbekannten Risiken, die einem sich entwickelnden ESG-Markt und dem Geschäft der Kreissparkasse Köln inhärent sind, als falsch erweisen. Dieses Rahmenwerk kann öffentliche Quellen enthalten oder auf diese verweisen, die von der Kreis- sparkasse Köln nicht geprüft wurden. Dies gilt ebenso für alle Websites, auf die mittels eines Hyper- links verwiesen wird. 10