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Bedingungen für die Sparkassen-Kundenkarte
mit 10-jähriger Laufzeit (Einzahlkarte)
Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
Fassung Dezmber 2017 Humboldtstraße 25, 04105 Leipzig
I. Serviceumfang 3. Sperrung und Einziehung der Karte
Die Sparkasse darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z. B. an
Mittels der Sparkassen-Kundenkarte (nachfolgend Karte) können Einzah- SB-Geräten) veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus
lungen an Geldeinzahlautomaten der Sparkasse Leipzig auf das auf der wichtigem Grund zu kündigen oder wenn sachliche Gründe im Zusam-
Karte angegebene Konto vorgenommen werden. menhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen. Die Sparkasse
wird den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe
II. Allgemeine Regeln möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre über die
Sperre unterrichten. Die Sparkasse ist zur Einziehung oder Sperre der
1. Karteninhaber und Vollmacht Karte auch berechtigt, wenn die Nutzungsberechtigung der Karte durch
Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf den Gültigkeitsablauf oder durch ordentliche Kündigung endet.
Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der 4. Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden
Kontoinhaber die Befugnis zum Erhalt und Nutzung der Sparkassen-Kun-
4.1 Unterschrift
denkarte erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Vollmacht widerruft, ist er
Sofern die Karte ein Unterschriftsfeld vorsieht, hat der Karteninhaber die
dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene
Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben.
Karte an die Sparkasse zurückgegeben wird.
4.2 Sorgfältige Aufbewahrung
Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern,
2. Rückgabe der Karte
dass sie abhanden kommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf
Die Karte bleibt im Eigentum der Sparkasse. Die Karte ist nur für den auf
insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden.
der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen,
spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Sparkasse 4.3 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten
berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte oder die
Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder missbräuchliche Verwendung der Karte fest, so ist die Sparkasse unver-
des Kartenvertrags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an züglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Der Karteninhaber hat jeden
die Sparkasse zurückzugeben. Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
27 172 (Fassung Dez. 2017)
Sparkasse Leipzig