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Bedingungen für die Sparkassen-Kundenkarte mit 10-jähriger Laufzeit (Einzahlkarte)

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Bedingungen für die Sparkassen-Kundenkarte
                             mit 10-jähriger Laufzeit (Einzahlkarte)
                                                                                                           Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
                             Fassung Dezmber 2017                                                          Humboldtstraße 25, 04105 Leipzig

                             I. Serviceumfang                                                              3. Sperrung und Einziehung der Karte
                                                                                                           Die Sparkasse darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z. B. an
                             Mittels der Sparkassen-Kundenkarte (nachfolgend Karte) können Einzah-         SB-Geräten) veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus
                             lungen an Geldeinzahlautomaten der Sparkasse Leipzig auf das auf der          wichtigem Grund zu kündigen oder wenn sachliche Gründe im Zusam-
                             Karte angegebene Konto vorgenommen werden.                                    menhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen. Die Sparkasse
                                                                                                           wird den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe
                             II. Allgemeine Regeln                                                         möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre über die
                                                                                                           Sperre unterrichten. Die Sparkasse ist zur Einziehung oder Sperre der
                             1. Karteninhaber und Vollmacht                                                Karte auch berechtigt, wenn die Nutzungsberechtigung der Karte durch
                             Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf den         Gültigkeitsablauf oder durch ordentliche Kündigung endet.
                             Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der         4. Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden
                             Kontoinhaber die Befugnis zum Erhalt und Nutzung der Sparkassen-Kun-
                                                                                                           4.1 Unterschrift
                             denkarte erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Vollmacht widerruft, ist er
                                                                                                           Sofern die Karte ein Unterschriftsfeld vorsieht, hat der Karteninhaber die
                             dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene
                                                                                                           Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben.
                             Karte an die Sparkasse zurückgegeben wird.
                                                                                                           4.2 Sorgfältige Aufbewahrung
                                                                                                           Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern,
                             2. Rückgabe der Karte
                                                                                                           dass sie abhanden kommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf
                             Die Karte bleibt im Eigentum der Sparkasse. Die Karte ist nur für den auf
                                                                                                           insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden.
                             der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen,
                             spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Sparkasse        4.3 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten
                             berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die     Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte oder die
                             Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder       missbräuchliche Verwendung der Karte fest, so ist die Sparkasse unver-
                             des Kartenvertrags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an       züglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Der Karteninhaber hat jeden
                             die Sparkasse zurückzugeben.                                                  Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.
27 172 (Fassung Dez. 2017)
Sparkasse Leipzig