Bedingungen für die Sparkassen-Kundenkarte mit 10-jähriger Laufzeit (Einzahlkarte) Stadt- und Kreissparkasse Leipzig Fassung Dezmber 2017 Humboldtstraße 25, 04105 Leipzig I. Serviceumfang 3. Sperrung und Einziehung der Karte Die Sparkasse darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z. B. an Mittels der Sparkassen-Kundenkarte (nachfolgend Karte) können Einzah- SB-Geräten) veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus lungen an Geldeinzahlautomaten der Sparkasse Leipzig auf das auf der wichtigem Grund zu kündigen oder wenn sachliche Gründe im Zusam- Karte angegebene Konto vorgenommen werden. menhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen. Die Sparkasse wird den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe II. Allgemeine Regeln möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre über die Sperre unterrichten. Die Sparkasse ist zur Einziehung oder Sperre der 1. Karteninhaber und Vollmacht Karte auch berechtigt, wenn die Nutzungsberechtigung der Karte durch Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf den Gültigkeitsablauf oder durch ordentliche Kündigung endet. Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der 4. Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden Kontoinhaber die Befugnis zum Erhalt und Nutzung der Sparkassen-Kun- 4.1 Unterschrift denkarte erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Vollmacht widerruft, ist er Sofern die Karte ein Unterschriftsfeld vorsieht, hat der Karteninhaber die dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben. Karte an die Sparkasse zurückgegeben wird. 4.2 Sorgfältige Aufbewahrung Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, 2. Rückgabe der Karte dass sie abhanden kommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf Die Karte bleibt im Eigentum der Sparkasse. Die Karte ist nur für den auf insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Sparkasse 4.3 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte oder die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder missbräuchliche Verwendung der Karte fest, so ist die Sparkasse unver- des Kartenvertrags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an züglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Der Karteninhaber hat jeden die Sparkasse zurückzugeben. Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. 27 172 (Fassung Dez. 2017) Sparkasse Leipzig