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87923467400_Bedingungen_fuer_die_Datenfernuebertragung_06.25_20260422.pdf
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Bedingungen für die Datenfernübertragung
Fassung: Oktober 2025
1 Leistungsumfang Reicht der Nutzer eine Datei mit nur einer einzigen Überweisung in Euro
(sog. „SEPA-Überweisung“) oder Echtzeitüberweisung in Euro (sog.
(1) Die Bank steht ihrem Kunden (Kontoinhaber), der kein Verbraucher „SEPA-Echtzeitüberweisung“) ein, so ist die Bank unabhängig von der
ist, für die Datenfernübertragung auf elektronischem Wege – nachfol- Entscheidung des Nutzers berechtigt, die Empfängerüberprüfung
gend „Datenfernübertragung“ oder „DFÜ“ genannt – zur Verfügung. durchzuführen oder nach Nummer 1.7 der Sonderbedingungen für den
Die Datenfernübertragung umfasst die Einreichung und den Abruf von Überweisungsverkehr die Ausführung des Auftrags abzulehnen.
Dateien (insbesondere Übermittlung von Aufträgen und Informations-
abruf). Dieser Absatz gilt nicht für per DFÜ übermittelte Auftragsdaten mit
unterschriebenem Begleitzettel/Sammelauftrag.
(2) Die Bank gibt dem Kunden die Dienstleistungsarten bekannt, die
er im Rahmen der Datenfernübertragung nutzen kann. Zur Nutzung der (5) Vor der Übertragung von Auftragsdaten an die Bank ist eine Auf-
Datenfernübertragung gelten die mit der Bank vereinbarten Verfü- zeichnung der zu übertragenden Dateien mit deren vollständigem In-
gungslimite. halt sowie der zur Prüfung der Legitimation übermittelten Daten zu er-
stellen. Diese ist von dem Kunden mindestens für einen Zeitraum von
(3) Die Datenfernübertragung ist über die EBICS-Anbindung (Anlagen 30 Kalendertagen ab dem in der Datei angegebenen Ausführungster-
1a bis 1c) möglich. min (für Überweisungen) beziehungsweise Fälligkeitstermin (Lastschrif-
(4) Der Satz- und Dateiaufbau für die Übermittlung von Aufträgen und ten) oder bei mehreren Terminen dem spätesten Termin in der Form
den Informationsabruf wird in der Spezifikation der Datenformate (An- nachweisbar zu halten, dass die Datei auf Anforderung der Bank kurz-
lage 3) beschrieben. fristig erneut zur Verfügung gestellt werden kann, sofern nichts Abwei-
chendes vereinbart wird.
2 Nutzer und Teilnehmer, Legitimations- und Siche (6) Außerdem hat der Kunde für jede Einreichung und jeden Abruf von
rungsmedien Dateien ein maschinelles Protokoll, das inhaltlich den Bestimmungen
von Kapitel 10 der Spezifikation für die EBICS-Anbindung (Anlage 1b)
(1) Aufträge können über die EBICS-Anbindung nur vom Kunden oder entspricht, zu erstellen, zu seinen Unterlagen zu nehmen und auf An-
seinen Kontobevollmächtigten erteilt werden. Kunde und Kontobevoll- forderung der Bank zur Verfügung zu stellen.
mächtigte werden im Folgenden einheitlich als „Nutzer“ bezeichnet.
Zur Autorisierung von per DFÜ übermittelten Auftragsdaten mittels (7) Soweit die Bank dem Kunden Daten über Zahlungsvorgänge zur
Elektronischer Unterschrift benötigt jeder Nutzer jeweils individuelle, Verfügung stellt, die noch nicht endgültig bearbeitet sind, stellen diese
von der Bank freigeschaltete Legitimationsmedien. Die Anforderungen lediglich eine unverbindliche Information dar. Die Daten sind jeweils
an die Legitimationsmedien sind in Anlage 1a definiert. Wenn mit der besonders gekennzeichnet.
Bank vereinbart, können per DFÜ übermittelte Auftragsdaten mit unter- (8) Die per DFÜ eingelieferten Auftragsdaten sind wie mit der Bank
schriebenem Begleitzettel/Sammelauftrag autorisiert werden. vereinbart entweder mit Elektronischer Unterschrift oder dem unter-
(2) Für den Datenaustausch über die EBICS-Anbindung kann der Kun- schriebenen Begleitzettel/Sammelauftrag zu autorisieren. Diese Auf-
de zusätzlich zu den Bevollmächtigten „Technische Teilnehmer“ benen- tragsdaten werden als Auftrag wirksam
nen, die lediglich befugt sind, den Datenaustausch durchzuführen. Nut- a) bei Einreichung mit Elektronischer Unterschrift, wenn
zer und Technische Teilnehmer werden im Folgenden unter dem Begriff • alle erforderlichen Elektronischen Unterschriften der Nutzer per
„Teilnehmer“ zusammengefasst. Für die Absicherung des Datenaus- Datenfernübertragung innerhalb des vereinbarten Zeitraumes ein-
tauschs benötigt jeder Teilnehmer jeweils individuelle, von der Bank gegangen sind
freigeschaltete Sicherungsmedien. Die Anforderungen an die Siche- und
rungsmedien sind in Anlage 1a beschrieben. • die Elektronischen Unterschriften mit den vereinbarten Schlüsseln
erfolgreich geprüft werden können
3 Verfahrensbestimmungen oder
b) bei Einreichung mit Begleitzettel/Sammelauftrag, wenn
(1) Für das zwischen Kunde und Bank vereinbarte Übertragungsver- • der Begleitzettel/Sammelauftrag im vereinbarten Zeitraum bei der
fahren gelten die in Anlage 1a sowie die in der Dokumentation der Bank eingegangen ist und
technischen Schnittstelle (Anlage 1b) und der Spezifikation der Daten- • der Begleitzettel/Sammelauftrag der Kontovollmacht entsprechend
formate (Anlage 3) beschriebenen Anforderungen. unterzeichnet worden ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Teilnehmer das (9) Wird für eine Datei mit Überweisungen in Euro (sog. „SEPA-Über-
DFÜ-Verfahren und die Spezifikationen beachten. weisungen“) oder Echtzeitüberweisungen in Euro (sog. „SEPA-Echtzeit-
(3) Die Belegung der Datenfelder richtet sich nach den Belegungs- und überweisungen“) die Empfängerüberprüfung gemäß Nummer 3 Ab-
Kontrollrichtlinien des jeweils genutzten Formates (Anlage 3). satz 4 durchgeführt, wird die Bank den Nutzer über das Ergebnis
informieren. Der Nutzer entscheidet dann, ob
(4) Reicht der Nutzer eine Datei mit mehreren Überweisungen in Euro
(sog. „SEPA-Überweisungen“) oder Echtzeitüberweisungen in Euro (sog. • er die Datei zur Ausführung freigibt oder
„SEPA-Echtzeitüberweisungen“) ein, entscheidet er durch Verwendung • die Datei nicht ausgeführt werden soll.
der vereinbarten Auftragsart1, ob die Empfängerüberprüfung gemäß Der Auftrag ist in Abweichung von Nummer 3 Absatz 8 Satz 2 erst dann
Nummer 1.14 der Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr wirksam, wenn der Nutzer die Datei nach Satz 2 freigegeben hat.
durchgeführt werden soll.
Verzichtet der Nutzer auf die Empfängerüberprüfung, führt die Bank 4 Verhaltens- und Sorgfaltspflichten im Umgang mit
die in der Datei enthaltenen Überweisungen anhand der vom Nutzer den Legitimationsmedien für die Autorisierung des
angegebenen Kundenkennungen aus. Dies kann im Einzelfall dazu füh-
Auftrages
ren, dass das Geld auf ein Zahlungskonto eingeht, dessen Inhaber nicht
der vom Nutzer namentlich angegebene Zahlungsempfänger ist. Schä- (1) Der Kunde ist in Abhängigkeit von dem mit der Bank vereinbarten
den und Nachteile, die hieraus entstehen, gehen zulasten des Kunden. Übertragungsverfahren verpflichtet sicherzustellen, dass alle Nutzer
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die Pflichten aus diesen Bedingungen und die in Anlage 1a beschrie- dem Kunden hierüber unverzüglich eine Information zur Verfügung stel-
benen Legitimationsverfahren einhalten. len.
(2) Mithilfe eines von der Bank freigeschalteten Legitimationsmediums (3) Die Bank prüft die Legitimation des Nutzers beziehungsweise der
kann der Nutzer Aufträge erteilen. Der Kunde stellt sicher, dass jeder Nutzer und die Autorisierung der per DFÜ übermittelten Auftragsdaten
Nutzer dafür Sorge trägt, dass keine andere Person in den Besitz sei- anhand der von den Nutzern mittels der Legitimationsmedien erstell-
nes Legitimationsmediums kommt, sowie Kenntnis von dem zu dessen
ten Elektronischen Unterschriften oder des übermittelten Begleitzettels
Schutz dienenden Passwort erlangt. Denn jede andere Person, die im
sowie die Übereinstimmung der Auftragsdatensätze mit den Bestim-
Besitz des Mediums oder eines entsprechenden Duplikates ist, kann in
Verbindung mit dem dazugehörigen Passwort die vereinbarten Dienst- mungen gemäß Anlage 3. Ergibt die Prüfung Unstimmigkeiten, wird die
leistungen missbräuchlich nutzen. Insbesondere Folgendes ist zum Bank die betreffenden Auftragsdaten nicht bearbeiten und dem Kun-
Schutz des Legitimationsmediums und des Passwortes zu beachten: den hierüber unverzüglich eine Information zur Verfügung stellen. Die
Bank ist berechtigt, nicht vollständig autorisierte Auftragsdaten nach
• Das Legitimationsmedium muss vor unberechtigtem Zugriff ge-
Ablauf des von der Bank gesondert mitgeteilten Zeitlimits zu löschen.
schützt und sicher verwahrt werden;
• das zum Schutz des Legitimationsmediums dienende Paswort darf (4) Ergeben sich bei den von der Bank durchgeführten Prüfungen der
nicht auf dem Legitimationsmedium notiert oder als Abschrift mit Dateien oder Datensätze nach Anlage 3 Fehler, so wird die Bank die
diesem zusammen aufbewahrt werden oder ungesichert elektronisch fehlerhaften Dateien oder Datensätze in geeigneter Form nachweisen
abgespeichert werden;
und sie dem Nutzer unverzüglich mitteilen. Die Bank ist berechtigt, die
• das Legitimationsmedium darf nicht dupliziert werden;
fehlerhaften Dateien oder Datensätze von der weiteren Bearbeitung
• bei Eingabe des Passwortes ist sicherzustellen, dass andere Perso-
auszuschließen, wenn die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages
nen dieses nicht ausspähen können.
nicht sichergestellt werden kann.
5 Verhaltens- und Sorgfaltspflichten im Umgang mit (5) Reicht der Nutzer eine Datei mit mehreren Echtzeitüberweisungen
den Sicherungsmedien für den Datenaustausch in Euro (sog. „SEPA-Echtzeitüberweisungen“) ein, wird die Bank die
einzelnen Echtzeitüberweisungen in Euro (sog. „SEPA-Echtzeitüber-
Der Kunde ist im Rahmen der EBICS-Anbindung verpflichtet sicherzu-