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Bedingungen für die digitale Mastercard/Visa Card
(Kreditkarte) mit individualisierten Authentifizierungs-
verfahren
Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
Fassung März 2019 Humboldtstr. 25, 04105 Leipzig
1. Anwendungsbereich 6. Sperre der digitalen Kreditkarte mit individualisierten
Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene digitale Mastercard/ Authentifizierungsverfahren
Visa Card ist eine Kreditkarte (nachfolgend digitale Kreditkarte genannt), a) Die Sparkasse/Landesbank darf die digitale Kreditkarte mit individuali-
die dem Kunden digital zur Speicherung auf einem mobilen Endgerät sierten Authentifizierungsverfahren sperren (z. B. durch Löschung),
(Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät) zur Nutzung von mobilen wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kün-
Bezahlverfahren bereitgestellt wird. Es gelten die „Bedingungen für die digen, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit
Mastercard/Visa Card (Kreditkarte)”, sofern in den „Bedingungen für die der individualisierten Authentifizierungselemente des Karteninhabers
digitale Mastercard/Visa Card mit individualisierten Authentifizierungsver- oder der digitalen Kreditkarte dies rechtfertigen oder wenn der Ver-
fahren“ nicht Abweichendes vereinbart ist. Diese Bedingungen regeln das dacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung eines
Vertragsverhältnis zwischen der kartenausgebenden Sparkasse/Landes- Authentifizierungselements oder der digitalen Kreditkarte besteht. Dar-
bank und dem Karteninhaber. Vertragliche Vereinbarungen zwischen über wird die Sparkasse/Landesbank den Karteninhaber unter Angabe
dem Karteninhaber und Dritten (z. B. Endgerätehersteller, Mobilfunkan- der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch
bieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, in denen digitale Kreditkarten unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Angabe von Gründen
hinterlegt werden können) bleiben unberührt. Die vertragliche Leistung darf unterbleiben, wenn die Sparkasse/Landesbank hierdurch gegen
der Sparkasse/Landesbank betrifft nicht die Funktionsfähigkeit oder den gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. Die Sparkasse/Landes-
Betrieb des mobilen Endgerätes oder von Bezahlplattformen wie Apps für bank wird die digitale Kreditkarte entsperren oder eine neue digitale
digitale Geldbörsen (Wallets), in denen die digitale Kreditkarte hinterlegt Kreditkarte bereitstellen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr
werden kann. gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber
unverzüglich.
2. Nutzung der digitalen Karte mit individualisierten
Authentifizierungsverfahren b) Eine Sperre ausschließlich der digitalen Kreditkarte bewirkt keine
Der Karteninhaber kann die digitale Kreditkarte mit individualisierten Sperre der physischen Kreditkarte. Eine Sperre der physischen Kredit-
Authentifizierungsverfahren nur nutzen, wenn er sich gegenüber der karte hat stets auch eine Sperre aller zugehörigen digitalen Kreditkar-
Sparkasse/Landesbank authentifiziert hat. Die Authentifizierung ist das ten zur Folge.
Verfahren, mit deren Hilfe die Sparkasse/Landesbank die Identität des
Karteninhabers oder die berechtigte Verwendung der digitalen Kreditkarte 7. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers
überprüfen kann. 7.1 Schutz der individualisierten Authentifizierungselemente
Dafür werden als Authentifizierungselemente die digitale Kreditkarte auf Der Karteninhaber hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um
dem mobilen Endgerät des Karteninhabers als erster Faktor (Besitzele- seine für die Nutzung der digitalen Kreditkarte verwendeten biometri-
ment) und biometrische Elemente des Karteninhabers, z. B. Fingerab- schen Merkmale (z. B. Fingerabdruck), das mobile Endgerät mit digitaler
druck, Gesichtserkennung bzw. sonstige Entsperrmechanismen des Kreditkarte und den Entsperrcode des mobilen Endgerätes vor unbefug-
mobilen Endgerätes (z. B. der Entsperrcode), jeweils als zweiter Faktor tem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die digitale
vereinbart. Die Eingabe der für die digitale Kreditkarte geltenden persönli- Kreditkarte missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht auto-
chen Geheimzahl (PIN) ist für die Nutzung der Kreditkarte mit individuali- risiert genutzt wird.
sierten Authentifizierungsverfahren nicht vorgesehen. Dazu hat er Folgendes zu beachten:
3. Verwendungsmöglichkeiten a) Der Entsperrcode für das mobile Endgerät ist geheim zu halten. Er darf
Der Karteninhaber kann die digitale Kreditkarte, soweit diese und die Ter- insbesondere
minals entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste – nicht mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E-Mail,
nutzen: Messenger-Dienst) weitergegeben werden,
a) Zum kontaktlosen Einsatz an automatisierten Kassen (Kontaktlos-Ter- – nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z. B. Speiche-
minals) bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Vertragsunter- rung im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) und
nehmen). – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem
Gerät aufbewahrt werden, das als mobiles Endgerät mit digitaler
b) Zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das
Kreditkarte dient.
Internet bei Vertragsunternehmen (Online-Handel). Sofern der Karten-
inhaber die digitale Kreditkarte einer digitalen Geldbörse (Wallet) hin- b) Das mobile Endgerät mit digitaler Kreditkarte ist vor Missbrauch zu
zugefügt hat, kann die digitale Kreditkarte an allen Kontaktlos-Termi- schützen, insbesondere
nals und im Online-Handel eingesetzt werden, die an dem Akzeptanz- – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile
zeichen der jeweiligen Bezahlanwendung zu erkennen sind. Endgerät des Karteninhabers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen
Ergänzende Informationen erteilt die Sparkasse/Landesbank in den können,
jeweiligen Nutzungshinweisen für die digitale Kreditkarte. – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobi-
len Endgerät gespeicherte digitale Kreditkarte nicht nutzen können,
manuell
4. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber – ist die digitale Kreditkarte auf dem mobilen Endgerät zu löschen,
Mit dem Einsatz der digitalen Kreditkarte durch Heranführen des mobilen bevor der Karteninhaber den Besitz an diesem mobilen Endgerät
Endgerätes mit der digitalen Kreditkarte an das Kontaktlos-Terminal bzw. aufgibt (z. B. durch Verkauf, Entsorgung),
im Online-Handel durch Bestätigung der Bezahlanwendung erteilt der – muss der Karteninhaber die ihm vom Hersteller des mobilen Endge-
Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kar- rätes mit digitaler Kreditkarte jeweils angebotenen Software-Updates
tenzahlung. Dazu ist zusätzlich die Verwendung der biometrischen Merk- installieren,
male des Karteninhabers oder Eingabe des Entsperrcodes des Gerätes – muss der Karteninhaber, falls er einen Code zur Aktivierung der digi-
jeweils mit auf dem mobilen Endgerät vorhandenen Funktionen erforder- talen Kreditkarte von der Sparkasse/Landesbank erhalten hat,
lich. Die Zustimmung wird mit deren Einsatz erteilt. In der Autorisierung diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher
ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse/ verwahren.
Landesbank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen per- c) Biometrische Merkmale, wie z. B. der Fingerabdruck des Karteninha-
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