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Bedingungen für den Scheckverkehr

                                                                                                                                  Berliner Sparkasse
                                                      Fassung Juli 2018
                                                                                                                                  Alexanderplatz 2, 10178 Berlin
                                                      1 Verwendung zugelassener Scheckvordrucke                                   4 Einlösung trotz mangelnden Guthabens
                                                      (1) Für die Ausstellung von Schecks sind nur die vom bezogenen Institut     Die Sparkasse ist berechtigt, Schecks auch bei mangelndem Guthaben
                                                      zugelassenen Scheckvordrucke zu verwenden; andernfalls besteht keine        oder über eine zuvor für das Konto eingeräumte Kontoüberziehung
                                                      Einlösungspflicht. Überbringerschecks dürfen nur auf Vordrucken für         hinaus einzulösen. Die Buchung solcher Verfügungen auf dem Konto
                                                      Überbringerschecks, Orderschecks nur auf Vordrucken für Orderschecks        führt zu einer geduldeten Kontoüberziehung. Die Sparkasse ist berech-
                                                      ausgestellt werden.                                                         tigt, in diesem Fall den Zinssatz für geduldete Kontoüberziehungen zu
                                                      (2) Verwendet der Kunde eigene Scheckvordrucke, gelten ebenfalls diese      verlangen.
                                                      Bedingungen. Der Empfänger von Scheckvordrucken hat diese bei Emp-
                                                      fang auf Vollständigkeit zu prüfen.                                         5 Beachtung von Schecksperren
                                                                                                                                  Der Widerruf eines ausgestellten Schecks kann nur beachtet werden,
                                                      2 Sorgfaltspflichten bei Verwahrung und Verwendung von Scheck-              wenn er der kontoführenden Stelle so rechtzeitig zugeht, dass seine
                                                      vordrucken und Schecks                                                      Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs
                                                      (1) Scheckvordrucke und ausgefüllte Schecks sind mit besonderer Sorg-       möglich ist. Nach Ablauf der Vorlegungsfrist hat das bezogene Institut
                                                      falt aufzubewahren. Das Abhandenkommen von Scheckvordrucken und             eine Schecksperre nur für 6 Monate, gerechnet vom Eingang des Wider-
                                                      Schecks ist der Sparkasse, möglichst der kontoführenden Stelle, unver-      rufs, zu beachten; später vorgelegte Schecks kann das bezogene Institut
                                                      züglich mitzuteilen.                                                        einlösen, sofern der Aussteller die Sperre nicht in Textform um weitere
                                                      (2) Die Scheckvordrucke sind deutlich lesbar auszufüllen sowie sorgfältig   6 Monate verlängert.
                                                      zu behandeln (z. B. nicht knicken, lochen, beschmutzen). Änderungen und
                                                      Streichungen des vorgedruckten Textes dürfen nicht vorgenommen werden.      6 Behandlung von Fremdwährungsschecks
                                                      Der Scheckbetrag ist in Ziffern und in Buchstaben unter Angabe der Wäh-     Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsgeschäften
                                                      rung so einzusetzen, dass nichts hinzugeschrieben werden kann. Hat          ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
                                                      sich der Kunde beim Ausstellen eines Schecks verschrieben oder ist der      7 Zusätzliche Regelungen für Orderschecks
                                                      Scheck auf andere Weise unbrauchbar geworden, so ist er zu vernichten.      Der Aussteller von Orderschecks steht allen Kreditinstituten, die am Einzug
                                                      3 Haftungsverteilung                                                        der von ihm begebenen Orderschecks beteiligt sind, für deren Bezahlung
                                                      (1) Die Sparkasse haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem    ein. Jedes dieser Kreditinstitute kann gegen Vorlage der innerhalb der
                                                      Scheckvertrag. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbe-       Vorlegungsfrist vorgelegten und nicht bezahlten Schecks Zahlung vom
                                                      sondere durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten, zur Entstehung     Aussteller verlangen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für
                                                      eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des          nach Beendigung des Scheckvertrages ausgestellte Orderschecks.
                                                      Mitverschuldens, in welchem Umfang Sparkasse und Kunde den Scha-
                                                      den zu tragen haben.
                                                      (2) Löst die Sparkasse Schecks ein, die dem Kunden nach der Ausstel-
                                                      lung abhanden gekommen sind, so kann sie das Konto des Kunden nur
                                                      belasten, wenn sie bei der Einlösung nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
                                            manuell
121 680.000 D1 (Fassung Juli 2018) - v4.2
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