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Bedingungen für den Scheckverkehr · 17.10.26, 22:22
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2 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash
Extrahierter Vermerk „manuell“ vermutlich Verarbeitungsartefakt/Layout-Rest
Im Fließtext erscheint das Wort „manuell“ als eigener Absatz zwischen dem Ende von Abschnitt 3 (2) und dem Formular-Code. Dies ist kein Bestandteil der Scheckverkehrsbedingungen, sondern ein Layout- bzw. Extraktionsartefakt, das eine automatische Weiterverarbeitung (Parsing/Vergleich) stören kann.
„manuell 121 680.000 D1 (Fassung Juli 2018) - v4.2"
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Abschnittsnummerierung „4 Einlösung trotz mangelnden Guthabens“ trägt keine Absatzstruktur wie §§ (1)/(2)
Die Abschnitte 1–7 sind gemischt formatiert: Nummern 1, 2, 4, 5, 6, 7 erscheinen als Strukturüberschriften, wobei bei Abschnitt 4 offen bleibt, ob der zweite Satz (geduldete Kontoüberziehung, Zinssatz) als eigener Absatz oder nur ein Absatz ohne (2)-Zählung zu lesen ist. Widerspruch ist nicht belegbar, aber die Nummerierung ist uneinheitlich gegenüber Abschnitt 2 und 3, die Unterabsätze (1)/(2) aufweisen.
„4 Einlösung trotz mangelnden Guthabens Die Sparkasse ist berechtigt, Schecks auch bei mangelndem Guthaben … den Zinssatz für geduldete Kontoüberziehungen zu verlangen."
Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.
Bedingungen für den Scheckverkehr
Berliner Sparkasse
Fassung Juli 2018
Alexanderplatz 2, 10178 Berlin
1 Verwendung zugelassener Scheckvordrucke 4 Einlösung trotz mangelnden Guthabens
(1) Für die Ausstellung von Schecks sind nur die vom bezogenen Institut Die Sparkasse ist berechtigt, Schecks auch bei mangelndem Guthaben
zugelassenen Scheckvordrucke zu verwenden; andernfalls besteht keine oder über eine zuvor für das Konto eingeräumte Kontoüberziehung
Einlösungspflicht. Überbringerschecks dürfen nur auf Vordrucken für hinaus einzulösen. Die Buchung solcher Verfügungen auf dem Konto
Überbringerschecks, Orderschecks nur auf Vordrucken für Orderschecks führt zu einer geduldeten Kontoüberziehung. Die Sparkasse ist berech-
ausgestellt werden. tigt, in diesem Fall den Zinssatz für geduldete Kontoüberziehungen zu
(2) Verwendet der Kunde eigene Scheckvordrucke, gelten ebenfalls diese verlangen.
Bedingungen. Der Empfänger von Scheckvordrucken hat diese bei Emp-
fang auf Vollständigkeit zu prüfen. 5 Beachtung von Schecksperren
Der Widerruf eines ausgestellten Schecks kann nur beachtet werden,
2 Sorgfaltspflichten bei Verwahrung und Verwendung von Scheck- wenn er der kontoführenden Stelle so rechtzeitig zugeht, dass seine
vordrucken und Schecks Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs
(1) Scheckvordrucke und ausgefüllte Schecks sind mit besonderer Sorg- möglich ist. Nach Ablauf der Vorlegungsfrist hat das bezogene Institut
falt aufzubewahren. Das Abhandenkommen von Scheckvordrucken und eine Schecksperre nur für 6 Monate, gerechnet vom Eingang des Wider-
Schecks ist der Sparkasse, möglichst der kontoführenden Stelle, unver- rufs, zu beachten; später vorgelegte Schecks kann das bezogene Institut
züglich mitzuteilen. einlösen, sofern der Aussteller die Sperre nicht in Textform um weitere
(2) Die Scheckvordrucke sind deutlich lesbar auszufüllen sowie sorgfältig 6 Monate verlängert.
zu behandeln (z. B. nicht knicken, lochen, beschmutzen). Änderungen und
Streichungen des vorgedruckten Textes dürfen nicht vorgenommen werden. 6 Behandlung von Fremdwährungsschecks
Der Scheckbetrag ist in Ziffern und in Buchstaben unter Angabe der Wäh- Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsgeschäften
rung so einzusetzen, dass nichts hinzugeschrieben werden kann. Hat ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.
sich der Kunde beim Ausstellen eines Schecks verschrieben oder ist der 7 Zusätzliche Regelungen für Orderschecks
Scheck auf andere Weise unbrauchbar geworden, so ist er zu vernichten. Der Aussteller von Orderschecks steht allen Kreditinstituten, die am Einzug
3 Haftungsverteilung der von ihm begebenen Orderschecks beteiligt sind, für deren Bezahlung
(1) Die Sparkasse haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem ein. Jedes dieser Kreditinstitute kann gegen Vorlage der innerhalb der
Scheckvertrag. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbe- Vorlegungsfrist vorgelegten und nicht bezahlten Schecks Zahlung vom
sondere durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten, zur Entstehung Aussteller verlangen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für
eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des nach Beendigung des Scheckvertrages ausgestellte Orderschecks.
Mitverschuldens, in welchem Umfang Sparkasse und Kunde den Scha-
den zu tragen haben.
(2) Löst die Sparkasse Schecks ein, die dem Kunden nach der Ausstel-
lung abhanden gekommen sind, so kann sie das Konto des Kunden nur
belasten, wenn sie bei der Einlösung nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
manuell
121 680.000 D1 (Fassung Juli 2018) - v4.2
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